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Arbeitslos nach dem Studium: und jetzt?

Bekommst Du auch Bürgergeld (Arbeitslosengeld), wenn Du frisch von der Uni kommst? Was Dir zusteht und welche Alternativen es gibt, erklären wir hier.

Arbeitslos nach dem Studium: Zwar finden mehr als 95 % aller Absolventen langfristig einen Job, doch liegen zwischen Uni-Abschluss und erster Stelle oft mehrere Monate. Ob Du Dich nach Deinem Studium arbeitslos meldest und Arbeitslosengeld beziehst, bleibt Dir überlassen. Alternativ kannst Du Dich auch mit einem Nebenjob oder Praktikum finanzieren und wertvolle Berufserfahrung sammeln. Wenn Du nach dem Studium arbeitslos bist, kannst Du Deine Jobchancen aktiv beeinflussen: Du solltest die Zeit unbedingt für die Weiterentwicklung Deiner persönlichen Fähigkeiten nutzen.

Wir erklären Dir, wie Du Dich als Arbeitsloser nach Deinem Studium finanzierst und welche Alternativen es neben dem Arbeitslosengeld gibt. Zudem zeigen wir Dir, wie Du die arbeitslose Zeit effektiv nutzt, um schnellstmöglich Deinen Traumjob zu finden.

Arbeitslos melden nach Studium: Wie, Wann und Wo

Wenn Du nach dem Studium nicht direkt einen Job eingehst, hast Du entweder die Möglichkeit, Dich mit Arbeitslosengeld oder mit Nebenjobs bzw. Praktika zu finanzieren. Welche Option Du wählst, ist Dir überlassen. Falls Du Dich für den Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Studium entscheidest, stellen sich für die Beantragung folgende Fragen:

Wie?

Persönlicher Antrag bei der Agentur für Arbeit

Wann?

Nach Exmatrikulation

Wo?

Agentur für Arbeit am Wohnort

Wer nach seinem Studium arbeitslos ist und sich hauptsächlich um Jobsuche und Weiterbildung kümmern möchte, kann sich nach dem Studium arbeitslos melden. Nach Deinem Studium hast Du in der Regel zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (dieses erhältst Du nur, wenn Du zuvor mindestens 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und somit auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast), kannst aber fast immer Bürgergeld (Hartz IV) beziehen.

Wenn Du zusammen mit Deinem Partner oder bei Deinen Eltern lebst, fließt auch deren Einkommen in die Berechnung mit ein. Für die Beantragung von Bürgergeld (Hartz IV) musst Du Dich im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I nicht im Vorfeld arbeitssuchend, sondern lediglich nach dem Studium arbeitslos melden. Prinzipiell solltest Du Dich immer dann arbeitslos melden, wenn Du nach Deinem Studium nicht genügend finanzielle Ersparnisse hast und Dich ganz auf Weiterbildung und Jobsuche konzentrieren möchtest.

Um Dich arbeitslos melden zu können, musst Du nach Deinem Studium bereits exmatrikuliert sein und darfst auch nicht 15 oder mehr Wochenstunden arbeiten. Außerdem musst Du persönlich bei der Arbeitsagentur an Deinem Wohnort erscheinen. Hier wird dann geprüft, ob Du ggf. einen Anspruch auf Bürgergeld hast. Wenn Du Dich nach dem Studium bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldest, kannst Du zudem folgende Vorteile nutzen:

  • konkrete Jobvorschläge bekommen
  • Teilnahme an bezuschussten Bewerbungstrainings oder Weiterbildungen
  • Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen

Auch solltest Du Dich immer dann arbeitslos melden, wenn nach Deinem Studium die Rentenversicherung über Deine Arbeitslosigkeit informiert werden soll. So kann dieser Zeitraum später als beitragsfreie Zeit angerechnet werden.

Unsere Empfehlung: Investiere jetzt ein paar Minuten in die Jobsuche

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Fange so schnell wie möglich mit der Jobsuche an. Idealerweise klickst Du Dich jetzt direkt durch ein paar Stellenanzeigen in der Jobbörse. Das kostet Dich nur wenige Minuten. Damit bekommst Du schon einen ersten Eindruck, welche Art Stellen gerade zu besetzen sind, welche Stellen Dich interessieren könnten, und welche Voraussetzungen gefordert sind.

Egal, ob Du aktuell noch im Studium bist und Sorge hast, anschließend arbeitslos zu sein oder aber Dein Studium bereits abgeschlossen hast und bereits arbeitslos bist: Jede Minute, die Du in die Jobsuche investierst, lohnt sich.

Die Jobsuche und das Beantragen von Arbeitslosengeld solltest Du parallel machen. Denn je früher Du mit der Suche nach einem Job anfängst, desto mehr Angebote wirst Du erhalten und desto mehr Jobs hast Du zur Wahl.

Bürgergeld nach dem Studium beziehen

Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) wird Dir als Hochschul-Absolvent immer dann gewährt, wenn Du arbeitslos bist und nach Deinem Studium Deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst. Das setzt voraus, dass neben dem fehlenden Einkommen durch einen Job auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Übersteigen Deine Ersparnisse hingegen einen bestimmten Freibetrag, musst Du Deine Ersparnisse zunächst aufbrauchen, bevor Du Bürgergeld beziehen kannst. Im ersten Jahr (Karenzzeit), in dem Du Bürgergeld bekommst, darf Dein eigenes Vermögen nicht 40.000 € übersteigen. Lebst Du in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft – also zusammen mit Deinem Partner oder Deinen Eltern – fließt auch deren Einkommen in die Berechnung mit ein. Eine WG gilt hierbei nicht als Bedarfsgemeinschaft. In einer Bedarfsgemeinschaft darf jede Person maximal 15.000 € Vermögen haben. Das gilt auch für Dich, wenn die Karenzzeit vorbei ist.

Das Bürgergeld wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Der Bewilligungszeitraum kann aber auch verkürzt werden.

In der folgenden Tabelle siehst Du, welche Kosten vom Bürgergeld nach Deinem Studium abgedeckt werden:

Regelsatz

Regelbedarf bzw. Regelsatz

Konkrete Leistungen

  • 563 €/Monat für alleinstehende Personen

Regelsatz

Heizkosten

Konkrete Leistungen

  • Erstattung, soweit Höhe angemessen ist: für 1-2 Personen ca. 70 €/Monat, für 3-4 Personen ca. 100 €/Monat, für > 5 Personen ca. 150 €/Monat

Regelsatz

Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung

Konkrete Leistungen

  • Komplette Kostenübernahme

Regelsatz

Mehrbedarfskosten

Konkrete Leistungen

  • Alleinerziehende: Mehrbedarf je nach Alter und Anzahl der Kinder
  • Schwangere ab 13. Woche: + 17% Regelsatz
  • Erwerbsfähige Behinderte: + 27% Regelsatz
  • Kostenaufwändige Ernährung: Zuschuss zu ärztlich verordneter besonderer Kost

Regelsatz

Einmalige Leistungen (gesonderte Antragsstellung)

Konkrete Leistungen

  • Erstausstattung für Wohnung
  • Erstausstattung für Bekleidung
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
  • Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstung
  • Miete von therapeutischen Geräten

Regelsatz

Summe an ausgezahlten Leistungen/Monat für alleinstehende Person:

Konkrete Leistungen

  • ca. 850 € + ggf. Mehrbedarf und einmalige Leistungen

Alle Leistungen des Bürgergelds basieren auf dem sogenannten Regelsatz, der anhand Deines Lebensalters und Deiner Lebensumstände bemessen wird. Im Jahr 2024 liegt der Regelsatz für volljährige Alleinstehende bei 563 € monatlich. Außerdem zahlt das Amt Deine komplette Miete und Deine Heizkosten, solange diese von ihrer Höhe her angemessen sind. Das wiederum richtet sich in erster Linie nach den örtlich gängigen Mietpreisen. Was die Größe der Wohnung betrifft, so gelten ca. 45m² für eine Person als angemessen. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Jobcenter übernommen.

Anspruch auf Mehrbedarf, der über den Regelsatz hinausgeht, haben z.B. Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende von Minderjährigen, erwerbstätige behinderte Menschen und Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen. Außerdem besteht die Möglichkeit, weitere einmalige Leistungen zu erhalten, wie z.B. eine Erstausstattung für die Wohnung oder Erstanschaffungen für Schwangerschaft und Geburt.

Freiwillig auf Bürgergeld verzichten: Macht das Sinn?

Achtung: Beziehst Du Bürgergeld nach Deinem Studium, musst Du strenge Auflagen beachten! So unterschreibst Du z.B. eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, in der genau geregelt wird, welche Schritte Du unternehmen musst, um eine Arbeit zu finden. Verstößt Du gegen derartige Regelungen, indem Du z.B. eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit ablehnst, wird Dir das Arbeitslosengeld gekürzt. So darf Dich die Arbeitsagentur z.B. auch zu "Ein-Euro-Jobs" verpflichten, wenn Du nach Deinem Studium Bürgergeld beziehst. Als Bürgergeld-Empfänger darfst Du derartige Angebote nicht ablehnen. Außerdem sind die ersten 100 €, die Du im Monat dazuverdienst, anrechnungsfrei. Höheres Einkommen wird gestaffelt verrechnet. Auch ein eventuelles Praktikum musst Du mit der Arbeitsagentur im Vorfeld absprechen, falls Du Arbeitslosengeld nach Deinem Studium beziehst. Denn eigentlich sollst Du dem Arbeitsmarkt, zumindest theoretisch, permanent zur Verfügung stehen.

Kein Job nach dem Studium bedeutet aber nicht, dass Du Dich nach dem Studium zwangsläufig arbeitslos melden musst! Wer auf Bürgergeld verzichtet, braucht die Arbeitsagentur nicht über seine Arbeitslosigkeit zu informieren und kann z.B. mit Hilfe von Aushilfsjobs seine Grundkosten decken. Dies hat für Dich folgende Vorteile:

  • Du bist finanziell von Behörden und Ämtern unabhängig
  • Du kannst selbst entscheiden, auf welche Jobs Du Dich bewerben möchtest
  • Du kannst ggf. wertvolle Praxiserfahrung für Deinen späteren Job sammeln
  • Du beweist potentiellen Arbeitgebern Arbeitswillen, Durchhaltevermögen und Belastbarkeit, auch wenn Du vorübergehend einen weniger anspruchsvollen Job ausübst

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit nach dem Studium

Wer nach seinem Studium arbeitslos ist, muss sich auch mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen. Bekommst Du nach Deinem Studium Bürgergeld, werden Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch von der Arbeitsagentur übernommen. Wer nach seinem Studium kein Arbeitslosengeld bezieht, muss sich hingegen selbst versichern (gesetzlich oder privat). Bist Du arbeitslos, kostet die Krankenversicherung derzeit ca. 135 € pro Monat. Hinzu kommen Beiträge zur Pflegeversicherung und ggf. Zusatzbeiträge. Achtung: Es gibt Kassen, die vergünstigte Tarife für unter 100 € im Monat anbieten, wenn Du arbeitslos bist und nach Deinem Studium eine Krankenversicherung abschließen musst! Hierzu solltest Du Dich frühzeitig bei Deiner Krankenkasse erkundigen!

Nach dem Studium arbeitslos: Die Zeit sinnvoll nutzen

Nach dem Studium vorübergehend arbeitslos zu sein, kann durchaus auch Vorteile haben. So kannst Du die freie Zeit z.B. dafür nutzen, Dich weiterzubilden. Gleichzeitig hast Du nach Deinem Studium genügend Freiraum, um nach passenden Stellen zu suchen und professionelle Bewerbungen zu schreiben. Auf jeden Fall aber solltest Du Dir eine klare Strategie überlegen, wie Du schnellstmöglich den passenden Job an Land ziehen kannst.

In Rekordzeit einen Job finden

Wenn Du arbeitslos bist und nach Deinem Studium noch nicht den passenden Job gefunden hast, solltest Du unbedingt unsere Jobbörse nutzen, um möglichst schnell den Sprung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. So gibt es z.B. auf unserer Jobbörse mehrere Tausend aktuelle Jobangebote aus den verschiedensten Branchen – darunter auch viele Absolventenstellen. Falls Du nach Deinem Studium arbeitslos bist, kannst Du hier online und mit wenigen Klicks deutschlandweit nach interessanten Stellen suchen und Dich auch direkt online bewerben. Zusätzlich solltest Du Dir für Deine Phase der Arbeitslosigkeit eine To-Do-Liste erstellen, um Dir selbst einen klaren Rahmen zu geben und Deine Chance auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen:

  • Tägliche Jobrecherche zu festen Zeitpunkten
  • Recherche und Analyse von für Dich interessanten Unternehmen
  • Regelmäßiges Bewerben auf konkrete Stellen, z.B. 2-3 Bewerbungen pro Tag
  • Bewerbungsunterlagen und Online-Profile perfektionieren
  • Besuch von Jobmessen und Fachforen

Kein Job nach dem Studium: Weiterbilden!

Neben der kontinuierlichen Jobsuche solltest Du vor allem auch Dein Qualifikationsprofil verbessern. Folgende Optionen bieten sich dafür an:

Optionen

Weiterbildungen/ Seminare/ Kurse

Möglichkeiten

  • IT-Kurse: MS Office, SAP, HTML, Photoshop
  • Sprachkurse
  • Kommunikationstrainings
  • Bewerbungstraining

Optionen

Nebenjob/ Praktika

Möglichkeiten

  • Praxiserfahrung in gewünschter Fachrichtung sammeln
  • Kontakte knüpfen für anschließenden Jobeinstieg

Optionen

Ehrenamtliche Tätigkeit

Möglichkeiten

  • Schülerhilfe
  • Altenpflege
  • Soziale oder gemeinnützige Projekte/Vereine

Optionen

Work&Travel

Möglichkeiten

  • Sprachkenntnisse verbessern
  • internationale Bekanntschaften machen und fremde Kulturen kennenlernen
  • gleichzeitige Finanzierung Deines Aufenthalts
  • USA
  • Australien/Neuseeland
  • Weitere Länder Deiner Wahl

Mit gezielten Weiterbildungen kannst Du Dein Qualifikationsprofil schärfen und Deine Fachkenntnisse verbessern. So hebst Du Dich von Deinen Mitbewerbern ab. Außerdem zeigst Du, wenn Du arbeitslos bist und nach Deinem Studium Weiterbildungen absolvierst, ein großes Maß an Motivation. Auch mit einem Praktikum kannst Du die Wartezeit überbrücken und gleich schon praktische Erfahrung sammeln. Vielleicht hast Du auch Glück und wirst anschließend in eine Festanstellung übernommen. Achte bei der Wahl Deiner Praktikumsstelle daher unbedingt darauf, dass Du bei einem Unternehmen landest, bei dem Du auch tatsächlich gerne dauerhaft arbeiten möchtest, oder wähle einen Bereich aus, der für Deine spätere Karriere relevant ist.

Ebenfalls sinnvoll: Der Erwerb zusätzlicher Kompetenzen z.B. durch Sprach- oder IT-Kurse. Das Gleiche gilt für die sogenannten Soft Skills. Wer sich hier engagiert, kann seine Bewerbungschancen enorm verbessern. Ehrenamtliche Tätigkeiten wie Altenpflege oder auch die Mitarbeit in sozialen Projekten und Vereinen sind bei potentiellen Arbeitgebern immer gern gesehen. Wer hingegen noch einmal eine Auszeit möchte, bevor er im eigentlichen Berufsleben Fuß fasst, kann im Rahmen von Work & Travel die Welt erkunden, dabei jede Menge Auslandserfahrung sammeln und obendrein noch seine Sprachkenntnisse verbessern. Gerade bei internationalen Unternehmen kannst Du mit derartigen Auslandsaufenthalten fast immer punkten. Du zeigst damit nicht nur, dass Du in einer fremden Umgebung mit fremder Sprache zurechtkommst, sondern dass Du auch im internationalen Umfeld arbeiten kannst.

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