Es verträgt sich logischerweise nicht, wenn Du als Student mit BAföG-Anspruch erfolgreich beim BAföG-Amt BAföG beantragt hast und nebenbei zu viel Geld verdienst. Dabei gibt es eine ganz einfache Gleichung: Je mehr Einkommen Du mit Deinem BAföG-Nebenjob – oder auch mit bestimmten Stipendien erzielst, desto weniger BAföG bekommst Du. Hier erfährst Du genau, wie viel Du im BAföG-Nebenjob verdienen darfst, um weiterhin den BAföG-Höchstsatz beziehen zu können. Und falls Du doch mehr verdienen solltest, kannst Du mithilfe unseres BAföG-Rechners herausfinden, wie viel BAföG Dir weiterhin zusteht.

BAföG-Nebenverdienst: BAföG und arbeiten kombinieren

BAföG - dazuverdienen ist erlaubt

Zu viel Geld zu verdienen kann Deine BAföG-Förderung negativ beeinflussen. Das ist aber nicht der Normalfall. Du musst einfach darauf achten, dass Du beim BAföG das Dazuverdienen nicht übertreibst. Für Deinen BAföG-Nebenverdienst hast Du einen Freibetrag von 6.545 € im Jahr. Dein BAföG-Nebenverdienst ist notwendig – denn selbst der BAföG-Höchstsatz alleine reicht selten zum Leben. Ob Minijob oder Nebenjob als studentische Hilfskraft, solange Dein Einkommen unter 6.545 € im Jahr liegt ist das alles problemlos möglich. Das gibt Dir auch die Möglichkeit, etwas Geld für einen eventuellen Auslandsaufenthalt anzusparen. Für diesen kannst Du dann noch zusätzlich AuslandsBAföG beantragen. Oder Du meldest Dich beim Erasmus Plus Programm an. Dort hast Du dann die Möglichkeit, Dich durch BAföG und Erasmus gleichzeitig fördern zu lassen.

Insgesamt bedeutet das, dass Du in einem Nebenjob trotz BAföG einen BAföG-Nebenverdienst von immerhin 538 € im Monat haben darfst. Dasselbe gilt auch für BAföG im Praktikum. Des Weiteren gibt es eine Erhöhung des Freibetrages für BAföG und Vermögen. Dieser steigt auf 45.000 €.

Wir empfehlen Dir, die BAföG-Nebenverdienst Höchstgrenze aus zwei Gründen nicht zu übersteigen:

  1. Wenn Du zu viel verdienst, steht Dir weniger BAföG zu - Du schuftest also im Nebenjob neben BAföG mehr, bekommst aber weniger staatliche Hilfe.
  2. Wichtig ist, dass nicht das Jobben, sondern Dein Studium im Vordergrund steht, und dass Du es innerhalb der Regelstudienzeit abschließen kannst. Denn die BAföG-Förderungshöchstdauer ist grundsätzlich an Deine Regelstudienzeit (zuzüglich 1 Flexibilitätssemester) gekoppelt. Außerdem kann das BAföG-Amt einen BAföG-Leistungsnachweis nach dem viertem Semester von Dir fordern. Erbringst Du diesen nicht, dann endet Deine Förderung. Ob sich ein Nebenverdienst trotz BAföG wirklich lohnt, musst Du also genau abwägen.

BAföG Einkommen: So wird Dein Gehalt angerechnet

Wenn Du Dir die Frage stellst "BAföG- wie viel dazuverdienen ist erlaubt?", dann ist die Antwort erst einmal ganz klar: BAföG und arbeiten ist problemlos möglich, solange Du den Freibetrag des BAföG-Einkommens nicht übersteigst.

Dabei sollte Dir unbedingt klar sein, was zu Deinem BAföG-Einkommen zählt: Solltest Du Urlaubs- oder Weihnachtsgeld von Deinem Arbeitgeber erhalten, so zählt dies zu Deinem Einkommen dazu. Steuerfreie Einnahmen kommen hingegen bis zu einem Betrag von 3.000 € im Jahr nicht zum Tragen. Steuerfreie Einnahmen erhältst Du beispielsweise, wenn Du als BAföG-Nebenjob einer pflegenden, künstlerischen oder erzieherischen Tätigkeit nachgehst. Bei mehreren kleineren Jobs (dazu zählen auch vergütete freiwillige Praktika) werden BAföG Einkommen als Basis für die Freibeträge zusammengerechnet.

Solltest Du also unter dem Freibetrag für das BAföG Einkommen liegen, musst Du Dir keine Sorgen bei Deinem BAföG-Antrag machen. Falls Du darüber liegst, wird der darüberliegende Verdienst vom Freibetrag abgezogen und die Differenz über 12 Monate von Deinem BAföG abgezogen.

Wichtig: Solltest Du während der Vorlesungszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, bekommst Du ebenfalls kein Studenten-BAföG mehr. Diese Regelungen treffen selbstverständlich auch für andere Förderungsvarianten wie z.B. das Schüler-BAföG oder für die Förderung durch elternunabhängiges BAföG zu.

Beispielrechnung zum Nebenverdienst und BAföG

Wie Du weißt, reicht selbst der BAföG-Höchstsatz selten alleine zum Leben aus. Ob Du die 6.545 €, die Du innerhalb eines Bewilligungszeitraums verdienst, „auf einen Schlag“ oder eher gute 538 € pro Monat verdienst, ist dem Staat nicht wichtig. Wichtig ist nur, dass Du mit Deinem BAföG-Nebenverdienst nicht über den Freibetrag kommst. Der Staat gewährt Dir auch für die BAföG-Rückzahlung genügend Zeit.

Solltest Du doch einmal mehr als den Freibetrag verdient haben, sieht das Ganze wie folgt aus:

Annahme: Obwohl für Deinen Nebenverdienst und BAföG ein Freibetrag von 6.545 € besteht, hast Du 6.560 € in Deinem Bewilligungszeitraum, einem Jahr, verdient

Anrechnung: = 6.560 € Verdienst abzüglich des Freibetrags von 6.545 € ergeben 15 €. Diese Summe wird durch 12 Monate geteilt, was 1,25 € ergibt. Dieser Betrag wird Dir dann über 12 Monate von Deinem BAföG abgezogen.

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