Ob ein gebrochenes Bein, eine leichte Erkältung oder eine schwerwiegende Erkrankung – wenn ein Arztbesuch ansteht, so greift in Deutschland die Krankenversicherung und zahlt die anfallenden Kosten. Für diese Leistung zahlt jedes Mitglied jeden Monat seinen Beitrag an die Krankenkasse. Dabei ist jeder Mensch in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Was es mit der Krankenversicherungspflicht auf sich hat, wer von der Versicherungspflicht betroffen ist und wer statt bei der gesetzlichen bei einer privaten Krankenkasse versichert sein kann, erfährst Du im folgenden Text.
Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland?
Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder deutsche Staatsbürger dazu verpflichtet ist, bei einer Krankenversicherung versichert zu sein. Hierbei trennen sich die Krankenversicherungen jedoch in gesetzliche und private Krankenversicherungen.
Dabei gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen 2024 die Grenze 69.300 € nicht überschreitet – bei dieser Grenze handelt es sich um die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die in der Regel jedes Jahr ansteigt. Bei dem Betrag von 69.300 € muss nicht nur das monatliche Brutto-Einkommen, sondern auch zusätzliches Entgelt in Form von Weihnachts- oder Urlaubsgeld bedacht werden.
Diese Grenze wird zum Jahreswechsel in der Regel angehoben. Lagst Du in einem Jahr über dieser Grenze und fällst im kommenden unter diese Grenze, so kann sich Dein Status, ob Du gesetzlich krankenversicherungspflichtig bist also ändern. Warst Du zuvor privat versichert, kannst Du dies nutzen, um von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Möchtest Du die private Versicherung jedoch beibehalten, so kannst Du eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen. Diese Befreiung von der Versicherungspflicht wird jedoch nur unter gewissen Umständen gewährt. Hierzu zählen unter anderem folgende Umstände:
- Die steigende Jahresarbeitsentgeltgrenze holt Dich ein
- Du beziehst Unterhalts- oder Arbeitslosengeld und warst mindestens fünf Jahre privatversichert
- Du arbeitest weniger, weil Du Elterngeld beziehst oder einen Angehörigen pflegst
- Du erhältst Rente
- Du beginnst ein Studium oder ein Praktikum
Dabei hast Du in Deutschland die freie Wahl, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Du Dich versichern möchtest. Zu beachten gilt hier jedoch: Wenn Du gesetzlich pflichtversichert sein musst, hast Du als Arbeitnehmer eine Frist von zwei Wochen, um Dich für eine Krankenkasse zu entscheiden. Entscheidest Du Dich in diesem Zeitraum nicht für eine Krankenkasse, so hat Dein Arbeitgeber die Berechtigung, Dich bei einer Krankenkasse seiner Wahl anzumelden.
Wer muss sich gesetzlich versichern – und wer nicht?
Wer von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland betroffen ist, ist in Paragraf 5 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches geregelt. Für folgende Gruppen ist die Krankenversicherung Pflicht:
Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein muss:
- Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt werden, wobei hier die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt
- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die kein Arbeitsentgelt erhalten
- Rentner, solange sie bereits über eine gewisse Zeit versichert waren
- Künstler und Publizisten, wobei hier die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes greifen
- Empfänger von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld
- Empfänger von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II), wenn sie zuvor gar nicht oder nur privat krankenversichert waren
- Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft, ebenso wie Familienangehörige, die in diesem Unternehmen tätig sind
Wer die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung hat
Bist Du jedoch Angestellter und überschreitet Dein Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze – im Jahr 2024 liegt diese bei 69.300 € brutto – des jeweiligen Jahres, unterliegst Du nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Doch es gibt auch weitere Gruppen, die der gesetzlichen Pflichtversicherung nicht unterliegen. Hierzu zählen:
- Freiberufler
- Selbstständige
- Beamte
- Richter
- Zeitsoldaten
Gehörst Du zu keiner der Gruppen, die gesetzlich versichert sein müssen, so hast Du die Wahl, Dich entweder freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern zu lassen oder Dich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern – denn obwohl Du nicht verpflichtet bist, einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beizutreten, so gilt für Dich dennoch die Krankenversicherungspflicht.
Wenn Du übrigens bereits bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, kannst Du bei dieser Mitglied bleiben, auch wenn Du im Laufe der Zeit über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen solltest oder sich Dein Arbeitsstatus auf andere Weise verändert. Einmal versichert hast Du das Recht, so lange bei der von Dir gewählten gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, wie Du möchtest.
Muss man krankenversichert sein, wenn man kein Einkommen erzielt?
Auch wenn Du kein Einkommen erzielst – etwa wenn Du ein Kind, Hausfrau, Student, arbeitslos, Asylant oder Bürgergeld-Empfänger bist – musst Du bei einer Krankenversicherung in Deutschland versichert sein.
Kinder sind dabei in der Regel über ihre Eltern versichert, wenn diese gesetzlich versichert sind, und brauchen keine eigene Versicherung. Selbiges gilt für Studenten und Auszubildende bis zu einem Alter von 25 Jahren.
Ehepartner, die als Hausfrau oder -mann tätig sind und damit kein Einkommen erzielen, sind in der Regel über ihren erwerbstätigen Partner mitversichert. Bist Du alleinstehend und verdienst kein Einkommen, musst Du Dich bei einer Pflichtversicherung versichern lassen. Hierfür trägst Du den Beitrag selbst. Kannst Du diesen nicht bezahlen, so solltest Du Dich um staatliche Unterstützung bemühen – diese übernimmt bei Arbeitslosen ohne Mittel in der Regel die Krankenkassenbeiträge.
Das heißt, dass eine Krankenversicherung auch ohne Einkommen stets eine Pflichtversicherung ist und nur Menschen, die über eine Familienversicherung versichert sind, keine eigene Versicherung benötigen, da bei ihnen die Versicherung des Partners oder des Elternteils greift.
Welche private Krankenversicherung ist die beste?
Dabei hast Du bei der Wahl Deiner Krankenversicherung eine Vielzahl an Möglichkeiten, wobei die verschiedenen privaten Krankenversicherungen verschiedene Vorteile bieten und somit für unterschiedliche Gruppen attraktiv sind. Dabei unterscheiden sie sich bei den Zusatzleistungen, die sie bieten und bei den Beiträgen, die Du zahlen musst.
Leistungen
Bei den Leistungen einer privaten Krankenversicherung kannst Du zwischen Basis-, Komfort- und Premiumtarif wählen. Die unterschiedlichen Tarife bieten unterschiedliche Leistungen, was sich wiederum in den Beiträgen widerspiegelt. Worin sich die Tarife unter anderem unterscheiden können:
- Zimmer: Hast Du den Basistarif gewählt, so steht Dir bei einem Krankenhausbesuch ein Bett in einem Mehrbettzimmer zu. Hast Du Dich hingegen für einen Komforttarif entschieden, so kannst Du mit einem Doppelbett rechnen. Mit einem Premiumtarif schlafen Patienten hingegen in einem eigenen Zimmer.
- Behandlung: Auch bei der Behandlung gibt es Unterschiede. So werden Patienten mit Komfort- oder Premiumtarif in der Regel von dem Chefarzt betreut, während solche mit Basistarif vom Stationsarzt behandelt werden.
- Zahnbehandlung: Kommt es zu einer Zahnbehandlung, so sind Patienten mit einer Premiumversicherung am besten abgesichert, der Schutz gilt als exzellent. Patienten mit Basistarif können dagegen eher mit einer durchschnittlichen Leistung rechnen.
Beiträge
Auch die Beiträge unterscheiden sich sehr voneinander, wobei Dein Beitrag auch immer von Deinen Einkünften und Deiner Situation abhängig ist. Bist Du selbstständig und möchtest eine Komfort-Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen, so kostet Dich dies bei der Hanse Merkur 446 Euro im Monat, während Du bei der R+V Versicherung monatlich 16% Deines Verdienstes mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld zahlen musst – wie Du siehst, gibt es hier beachtliche Unterschiede.
Wenn Du zu der Gruppe gehörst, die zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen kann, solltest Du Dir unbedingt 2 Minuten nehmen und prüfen, ob die private Krankenversicherung für Dich nicht die bessere Alternative ist. Hierzu bietet sich unser Online-Tarifvergleich für private Krankenversicherungen an, mit dem Du über 1.000 Tarife online vergleichen kannst. Zudem erhältst Du einen ausführlichen Leistungsvergleich und kannst Dich individuell beraten lassen.
Welche gesetzliche Krankenversicherung ist die beste?
Welche gesetzliche Krankenkasse die beste ist, hängt letzten Endes von Deinen Bedürfnissen ab. Denn neben dem Preis unterscheiden sich die Versicherungen auch in ihren Leistungen. So bieten gewisse Krankenkasse Zusatzleistungen ohne Zuzahlungen an, während Du bei anderen für dieselbe Leistung einen Eigenanteil zahlen musst.
Beiträge
Die Beiträge richten sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem nach Deinem Einkommen. Dennoch unterscheiden sich die Beiträge der verschiedenen Krankenversicherungen. Angenommen Du bist selbstständig und hast ein monatliches Durchschnittseinkommen von 4.000 Euro, so liegen Deine monatlichen Beiträge zwischen 624 Euro bei der HKK Krankenkasse und 584 Euro bei der VIACTIV Krankenkasse – ein Unterschied von 40 Euro pro Monat. Im Jahr kommst Du so auf Beitragsunterschiede von 480 Euro.
Leistungen
Auch die Leistungen unterscheiden sich von Krankenversicherung zu Krankenversicherung. Wo sich die verschiedenen Versicherungen zum Beispiel unterscheiden:
- Ärztehotline: Währen die Techniker Krankenkasse und die Hanseatische Krankenkasse eine Ärztehotline an sieben Tagen pro Woche anbieten, können die R+V Betriebskrankenkasse und die BKK ProVita nicht mit einem solchen Service werben.
- Frühgeburtenprävention: Frühgeburtenprävention durch zusätzliche Untersuchungen sind hingegen bei der Hanseatische Krankenkasse, der R+V Betriebskrankenkasse und der BKK ProVita versichert, während die TK diesen Schutz nicht anbietet.
- Alternative Heilmethoden: Teilweise werden bei den Kassen auch alternative Heilmethoden unterstützt. So kannst Du bei vielen Krankenkassen Yoga oder Meditation als Heilmethode anwenden. Einige Krankenkassen – wie die BKK ProVita und die Hanseatische Krankenkasse – bieten auch Therapien wie die Eigenbluttherapie an. Kaum unterstützt wird hingegen eine Tanztherapie.
Bei der Pflichtversicherung bei einer Krankenkasse gibt es also verschiedenen Faktoren zu beachten, weshalb es wichtig ist, dass Du Dich mit den Tarifen und Leistungen der verschiedenen Kassen vor Versicherungspflicht auseinandersetzt. Unter anderem die Stiftung Warentest hat sich mit verschiedenen Pflichtversicherungen auseinandergesetzt und dies ausgewertet.
Ist es möglich trotz der Krankenversicherungspflicht in Deutschland nicht versichert zu sein?
Grundsätzlich ist es möglich, in Deutschland nicht versichert zu sein, es ist jedoch nicht ratsam. Zwar droht keine direkte Strafe, jedoch musst Du die Versicherungsbeiträge, die Du über die Zeit nicht gezahlt hast, nachzahlen. Diese summieren sich und können zu einem hohen Betrag heranwachsen. Zudem kann es dazu kommen, dass Du Säumniszuschläge zahlen musst.
Wie bin ich nach einem langen Auslandsaufenthalt versichert?
Hast Du Dich für einen längeren Zeitraum ins Ausland begeben und Dich dafür auch bei Deiner Krankenkasse abgemeldet, so musst Du Dich wieder versichern, wenn Du Deutschland wieder betrittst. Dabei trittst Du in der Regel der Krankenkasse wieder bei, bei der Du schon vor Deinem Auslandsaufenthalt Mitglied warst.
Warst Du jedoch vor Deinem Auslandsaufenthalt bei einer privaten Krankenversicherung versichert, so kannst Du nach Deiner Reise auch einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Als Voraussetzung gilt hierbei aber, dass Du Deine private Krankenversicherung vor Deinem Auslandsaufenthalt gekündigt hast, der Aufenthalt länger als 12 Monate gedauert hat und Du im Ausland pflichtversichert warst. Wenn Du zurück in Deutschland bist, hast Du drei Monate, um den Antrag zu stellen.
Die Krankenversicherungspflicht anhand von Beispielen erklärt
Tobias ist 24 und hat sein Ingenieurwesen-Studium gerade beendet. Er hat bereits einen Arbeitgeber gefunden, der ihn einstellen möchte und bei dem er ab Anfang nächsten Monats beginnen kann. Bisher war Tobias noch über seine Eltern mitversichert, sobald sein Angestelltenverhältnis beginn, gilt für ihn die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Hierfür muss er sich innerhalb von 14 Tagen überlegen, bei welcher Krankenversicherung er versichert sein möchte. Hat er sich innerhalb von zwei Wochen für keine Krankenversicherung entschieden, so kann sein neuer Arbeitgeber eine solche Versicherung für ihn wählen.
Laura ist bereits seit 12 Jahren in ihrem Beruf tätig und seitdem gesetzlich krankenversichert. Zum Jahreswechsel wird sie befördert, sodass ihr Gehalt im kommenden Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird und sie somit nicht mehr unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt. Sie steht nun vor der Option, zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln oder bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Da sie zuvor gesetzlich pflichtversichert und damit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kann sie bei dieser Krankenkasse auf Lebenszeit bleiben, wenn sie dies wünscht.
Anders hingegen Lars – er schraubt seine Arbeitszeit etwas herunter, da er seine Mutter nach einer schweren Erkrankung pflegen muss. Er bekommt anstelle seines Jahresgehaltes von 70.000 Euro nun nur noch ein jährliches Einkommen von 52.000 Euro. Da sein Einkommen zuvor die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat, unterlag er nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und war bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Nachdem er mit dem neuen Beruf unter die Entgeltgrenze gerutscht ist, fällt er nun unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Er ist jedoch ausgesprochen zufrieden bei seiner privaten Krankenversicherung, weshalb er eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt, um weiterhin bei der privaten Krankenversicherung bleiben zu können.
John ist in Deutschland privat versichert. Aus beruflichen Gründen geht John für zwei Jahre in die Schweiz. Hierbei meldet er sich in Deutschland ab und kündigt auch seine Krankenversicherung in Deutschland, ist in der Schweiz jedoch krankenversichert. Als John nach Deutschland zurückkehrt, muss er wieder der Krankenversicherungspflicht nachkommen. Hierbei hat er die Wahl, sich wieder privat zu versichern oder die Rückkehr als Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu nutzen.
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