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Krankengeld: Wie viel steht Dir zu?

Ein gebrochener Arm durch einen Unfall bei der Arbeit, eine Sehnenscheidenentzündung als Folge ständiger Büroarbeit oder einen Bandscheibenvorfall durch zu starke Belastung vom Heben schwerer Gegenstände. Es gibt immer mal wieder Gründe, warum ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Was passiert eigentlich, wenn Du unverschuldet erkrankst und arbeitsunfähig bist? Bekommst Du dann noch Dein Gehalt? Was passiert, wenn Du längere Zeit arbeitsunfähig bist? Und wie kann man selbst das Krankengeld berechnen? Die Antworten auf Deine Fragen findest Du in unserem folgenden Artikel.

Was ist Krankengeld und ab wann bekomme ich es?

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Du arbeitsunfähig bist, musst Du Dir zunächst einmal keine Sorgen um Deine Finanzen machen. Wenn Du einen Unfall hast oder erkrankst, zahlt Dir Dein Arbeitgeber Dein Gehalt weiter. Bist Du länger als 6 Wochen krank oder wirst auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt, steht Dir Krankengeld zu. Hierbei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistung ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt.

Der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arzt Deine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Achtung: Der Arzt muss Dich ohne Unterbrechung erneut krankschreiben, damit Du das Krankengeld erhältst. Das muss spätestens am Werktag nach dem bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit geschehen. Wenn der Arzt Dir beispielweise eine Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Mittwoch bescheinigt, musst Du spätestens am Mittwoch oder am Donnerstag einen Arzt aufsuchen, damit er Dir eine erneute Bescheinigung ausstellt und Deine Arbeitsunfähigkeit verlängert. Der Arzt kann Dich nicht rückwirkend krankschreiben.

Hier siehst Du noch einmal alles Wichtige im Überblick:

  • Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung der Krankenkasse.
  • Sie wird im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
  • Du erhältst Krankengeld nach 6 Wochen.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Anspruch

Du kannst Krankengeld erhalten, wenn Du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist und aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig geschrieben wurdest. Das trifft vor allem in folgenden Fällen zu:

  • gesetzlich versichert
  • Du bist als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung oder desselben Unfalls arbeitsunfähig und kannst Deinem Beruf aktuell nicht nachgehen.
  • Du wirst in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt und erhältst aktuell kein Gehalt von Deinem Arbeitgeber.
  • Du bist Spender von Organen, Gewebe oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen und infolgedessen arbeitsunfähig.
  • Du bekommst Arbeitslosengeld I (ALG I) und bist arbeitsunfähig. In den ersten sechs Wochen bezahlt die Arbeitsagentur für Arbeit Dein Arbeitslosengeld weiter. Danach zahlt die Krankenkasse.
  • Du hast einen neuen Job angefangen und wirst in den ersten vier Wochen krank. Dein Arbeitgeber muss in diesem Fall nicht zahlen. Stattdessen erhältst Du die Entgeltersatzleistung von der Krankenkasse.
  • Du bist arbeitsunfähig in Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, der nicht rechtswidrig war, oder es handelt es sich um eine erforderliche Sterilisation aufgrund einer Krankheit.

keinen Anspruch

Ehepartner und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, haben keine Ansprüche auf Krankengeld. Das gilt auch für pflichtversicherte Praktikanten, Studenten sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II). Wenn Du Empfänger von ALG II bist, bekommst Du weiterhin Deine Zahlungen vom Jobcenter.

  • Privatversicherte
  • Selbstständige
  • Ehepartner und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind
  • pflichtversicherte Praktikanten
  • pflichtversicherte Studenten
  • ALG II-Bezieher

Bekommt man Krankengeld für sein Kind?

Ja: Man bekommt unter bestimmten Umständen auch für sein Kind Krankengeld.

Voraussetzungen

Du kannst Krankengeld für Dein Kind erhalten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Alter: max. 11 Jahre (mit Behinderung ohne Altersgrenze)
  • Betreuung: Kein andere Person im Haushalt zur Verfügung
  • Bescheinigung: Arzt bestätigt, dass Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege für das Kind erforderlich ist.
  • Versicherung: Das Kind ist ebenfalls versichert

Eltern sind für den Bezug von Krankengeld berechtigt, wenn ihr ebenfalls versichertes Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege benötigt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind höchstens elf Jahre alt ist. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung. Ein Arzt muss bescheinigen, dass das Kind Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege benötigt. Außerdem darf keine andere Person im Haushalt leben, die das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen könnte.

Dauer

Die Zahl der Tage, während der Du Krankengeld für Dein Kind beziehst, hängt von der Anzahl Kinder und der Haushaltsituation ab:

Bei einem Kind:

  • gemeinsam erziehend: 10 Tage
  • alleinerziehend: 20 Tage

Die Angaben sind pro:

  • Versicherten
  • Kind
  • Kalenderjahr

bei mehreren Kindern:

  • gemeinsam erziehend: 25 Tage
  • alleinerziehend: 50 Tage

Der Anspruch im Fall einer Erkrankung des Kindes beschränkt pro Versicherten auf maximal zehn Tage pro Kind und pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden ist die Anzahl der Tage höher. Sie können das Krankengeld für maximal 20 Tage pro Kind beziehen. Bei mehreren Kindern sind pro Versichertem maximal 25 Arbeitstage Entgeltersatzleistung vorgesehen. Bei Alleinerziehenden sind es maximal 50 Arbeitstage.

Es gibt beim Krankengeldanspruch für Eltern keine zeitliche Beschränkung, wenn das Kind nach ärztlicher Bescheinigung an einer Krankheit leidet,

  • die fortschreitend verläuft und bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen ist,
  • bei der es nur eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder Monaten gibt.

Wie muss ich das Krankengeld beantragen?

Du musst nicht selbst aktiv werden und das Krankengeld beantragen. Stattdessen nimmt Deine Krankenkasse automatisch Kontakt auf und klärt Dich über das weitere Vorgehen auf. Gegen Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung schickt Deine Krankenkasse einen Vordruck für Deine Verdienstbescheinigung an Deinen Arbeitgeber. Dieser muss daraufhin das ausgefüllte Formular an die Krankenkasse zurückschicken. Hierzu muss der Arbeitgeber die notwendigen Angaben machen, damit Deine Krankenkasse das Krankengeld berechnen und die Höhe des Krankengeldes festlegen kann.

In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt der Arzt Deine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit. Dies geschieht sowohl während der Entgeltfortzahlung als auch während der Krankengeldzahlung. Du bekommst als Patient einen Durchschlag dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie dient als lückenloser Nachweis Deiner Arbeitsunfähigkeit. Dies ist wiederum wichtig, damit die Krankenkasse das Krankengeld berechnen und die Krankengeld-Höhe festlegen kann.

Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schickst Du an Deine Krankenkasse. Das solltest Du am besten per Einschreiben mit Rückschein machen. Damit gehst Du auf Nummer Sicher und verhinderst, dass die Krankenkasse behaupten kann, sie hätte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung niemals erhalten. Das Einschreiben mit Rückschein ist zwar etwas teurer, aber dadurch hast Du im Zweifelsfall einen Beleg dafür, dass Deine Krankenkasse Dein Dokument auch erhalten hat. Inzwischen bieten einige Krankenkassen zudem die Möglichkeit an, eine eingescannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt auf Ihrem Service-Portal hochzuladen.

Wenn Du Deine Arbeitsunfähigkeit eingereicht hast, prüft Deine Krankenkasse das Dokument. Die Krankengeldberechnung gilt immer rückwirkend zum ersten Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.

Wenngleich Du nun zunächst finanziell abgesichert bist, solltest Du weiterhin in Kontakt mit Deinem Arbeitgeber bleiben. Schließlich sollte er auf dem Laufenden bleiben und wissen, wann Du voraussichtlich wieder arbeiten kannst. Bezieher von ALG I informiert die Agentur für Arbeit.

Hier siehst Du noch einmal alle Schritte im Überblick:

  • Deine Krankenkasse nimmt Kontakt mit Deinem Arbeitgeber auf und schickt ihm ein Formular zu, das er ausgefüllt an die Krankenkasse zurückschickt.
  • Du erhältst vom Arzt einen Durchschlag Deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den Du an Deine Krankenkasse schickst - am besten per Einschreiben mit Rückschein.
  • Die Krankenkasse prüft Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zahlt Dir rückwirkend ab dem ersten arbeitsunfähigen Tag das Krankengeld. Halte Deinen Arbeitgeber auf dem Laufenden, damit er weiß, ab wann er Dich wieder einplanen kann.

Wann wird das Krankengeld überwiesen?

Der Arzt hat Dich arbeitsunfähig geschrieben und Du hast Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse geschickt. Aber was geschieht nun? Wie lange dauert es, dass die Sachbearbeiter bei der Krankenkasse Deine Ansprüche prüfen und Dein Krankengeld berechnen? Wann kannst Du mit einer Überweisung rechnen? Grundsätzlich wird das Krankengeld rückwirkend gezahlt. Sobald die notwendigen Unterlagen bei der Krankenkasse eingegangen sind, dauert es im Regelfall nur wenige Tage bis der Betrag auf Deinem Konto eingeht.

Wieviel Krankengeld gibt es nach 6 Wochen?

Wie hoch ist das Krankengeld?

Wenn Du arbeitsunfähig bist, beschäftigt Dich natürlich die Frage „Wie hoch ist das Krankengeld?“. Die Höhe des Krankengeldes und die Berechnung des Krankengeldes sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches ganz genau festgeschrieben. Dort heißt es:

„Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 vom Hundert des […] Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.“

Die Antwort auf die Frage nach der Höhe des Krankengeldes ist somit: Zwischen 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent des Nettoeinkommens. Für die Berechnung des Krankengeldes ist darüber hinaus die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung. Diese liegt aktuell (Stand 2023) bei 4.987,50 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze dient als maximaler Grenzwert für die Deine Beitragsberechnung. Liegt Dein Einkommen darüber, wird dies nicht für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Diese Beitragsmessungsgrenze findet ebenfalls Anwendung bei der Berechnung des Krankengeldes.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Wenn Du Dein Krankengeld berechnen möchtest, musst Du folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Deinen regelmäßigen Bruttoverdienst beziehungsweise Deinen durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate (wenn Du beispielsweise aufgrund von Akkordarbeit einen unregelmäßigen Monatsverdienst hast)
  • Dein Nettoarbeitsentgelt
  • Eventuell Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Eventuell die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.987,50 Euro

Wir wollen an einem Beispiel verdeutlichen, wie Du dein Krankengeld berechnen kannst. Achtung: Diese Rechnung ist nicht völlig exakt, da es verschiedene Variablen und Ausnahmefälle gibt. Das Beispiel soll lediglich als Anhaltspunkt und Orientierung dazu dienen, mit wieviel Krankengeld Du ungefähr rechnen kannst. Wir gehen dabei von folgender Ausgangslage aus:

  • Du verdienst 3.100 Euro brutto im Monat.
  • Dein Nettogehalt liegt bei 2.250 Euro netto im Monat.
  • In den letzten zwölf Monaten hast Du Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 2.000 Euro erhalten.
  • Da Du die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.987,50 Euro nicht überschreitest, findet Sie in diesem Fall keine Anwendung.

Das Krankengeld wird kalendertäglich berechnet. Deshalb müssen die monatlichen Gehaltseinnahmen auf Tage heruntergereichten werden. In diesem Fall sind 3.100 Euro brutto im Monat täglich 103,33 Euro (3.100/30). Die Sonderzahlungen in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr ergeben täglich 5,55 Euro (2.000/360). Zusammengerechnet sind das 108,88 Euro. Laut dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches liegt das Krankengeld bei 70 Prozent des Bruttogehalts. In diesem Fall wären das täglich 76,22 Euro.

Gleichzeitig darf das Krankengeld nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts übersteigen. Ein Nettoverdienst von 2.250 Euro entspricht 75 Euro täglich. Zudem müssen wir noch die Netto-Sonderzahlungen berechnen. Hierzu nutzen wir folgende Formel: (Tägliches Nettogehalt/Tägliches Bruttogehalt)*Tägliche Sonderzahlungen (Brutto)=Tägliche Sonderzahlungen (Netto). Dies wäre in unserem Fall: (75/108,88)*5,55=3,93 Euro.

Diese 3,93 Euro addierst Du nun zu dem täglichen Nettogehalt in Höhe von 75 Euro dazu. Wir kommen somit auf 78,93 Euro. Davon nehmen wir neunzig Prozent, da das Krankengeld nicht höher sein darf. Das wären hier 71,04 Euro. Wir haben somit folgende Beträge ermittelt: 70 Prozent brutto=76,22 Euro und 90 Prozent netto=71,04 Euro.

Wenn wir nun das Krankengeld berechnen wollen, müssen wir berücksichtigen, dass das Krankengeld mindestens 70 Prozent des Bruttoverdienstes liegt und 90 Prozent des Nettoverdienstes nicht überschreiten darf. Hier in unserem Beispiel sind also die 71,04 Euro relevant. Im Monat (71,04*30) entspricht das 2.131,20 Euro im Monat.

Hiervon gehen noch Arbeitslosen-, Pflege-, und Rentenversicherung ab. Diese Werte müssen wir also abziehen, wenn wir das tatsächliche Krankengeld berechnen möchten:

  • Arbeitslosenversicherung (1,25 Prozent): 26,64 Euro
  • Pflegeversicherung (1,275 Prozent): 27,17 Euro
  • Rentenversicherung (9,3 Prozent): 198,20 Euro

Abzüglich von Arbeitslosen-, Pflege-, und Rentenversicherung kommen wir somit auf ein Krankengeld in Höhe von 1.869,19 Euro. Gegenüber dem Nettogehalt besteht somit eine Differenz von 380,81 Euro. Du siehst also, dass Du mit dem Krankengeld generell finanziell abgesichert bist, jedoch mit nicht unbedeutenden Einbußen gegenüber Deinem monatlichen Gehalt rechnen musst.

Auf das Krankengeld musst Du übrigens keine Steuern zahlen. Allerdings wird es dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Der dadurch höhere Steuersatz wird dann lediglich auf das zu versteuernde Einkommen angewandt. Auf diese Weise wird vermieden, dass Bezieher von Krankengeld einen geringeren Steuersatz haben als Versicherte, die kein Krankengeld bezogen haben.

Wenn Du es etwas einfacher magst: Viele Krankenkassen bieten auf ihren Website Online-Krankengeld-Rechner an. Aber auch hier gilt, dass sie nicht eine Berechnung durch die Krankenkasse ersetzen und lediglich als Orientierung dienen.

Wann wird ein Zuschuss gezahlt?

Das gezahlte Krankengeld der Krankenkasse ist um einiges niedriger als die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in den ersten sechs Wochen der Erkrankung. Aus diesem Grund wird die Differenz teilweise vom Arbeitgeber ausgeglichen. Bisweilen enthalten deshalb Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen Regelungen bezüglich eines Krankengeldzuschusses.

Dieser Krankengeldzuschuss ist oftmals von der Beschäftigungsdauer abhängig und wird von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten gewährt. Das Krankengeld bleibt von diesem Zuschuss unberührt und wird weitergezahlt.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

ersten 78 Wochen

Ansprüche auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung beziehungsweise aufgrund desselben Unfalls bestehen innerhalb von drei Jahren 78 Wochen beziehungsweise 19,5 Monate lang. Dabei musst Du nicht am Stück krankgeschrieben sein. Stattdessen werden die Zeiträume addiert. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit beziehungsweise denselben Unfall besteht und immer noch nicht ausgeheilt ist.

Während der ersten sechs Wochen Deiner Arbeitsunfähigkeit erhältst Du eine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber. Diese sechs Wochen werden auf die Leistungsdauer des Krankengeldes angerechnet. Dadurch verkürzt sich der Zeitraum, in der Du die Entgeltersatzleistung von der Krankenkasse bekommst, auf 72 Wochen.

Wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum beginnt und dasselbe gesundheitliche Problem erneut auftritt, wegen dem Du bereist einmal 78 Wochen arbeitsunfähig warst, beginnen die Ansprüche auf Krankengeld von vorne. Dazu musst Du allerdings weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und entweder sozialversicherungspflichtig oder arbeitssuchend sein. Zudem darf Dich für mindestens sechs Monate kein Arzt aufgrund dieser Erkrankung krankgeschrieben haben.

nach den ersten 78 Wochen

Wenn Du auch nach 78 Wochen noch arbeitsunfähig bist, steht die Frage nach einer Erwerbsunfähigkeit und einer Erwerbungsminderungsrente im Raum. Eventuell hast Du Anspruch auf Letzteres.

Spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Krankengeldes wird Dich Deine Krankenkasse auffordern, einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation zu stellen. Die Krankenkasse prüft dann, ob bei einer Rehabilitations-Maßnahme Deine Arbeitsfähigkeit innerhalb von drei bis sechs Monaten wiederhergestellt werden kann. Sollte dies der Fall sein, gehst Du in die Reha. Ist es nicht der Fall, wird der Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt.

Spätestens drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes solltest Du selbst aktiv werden und Dich bei der Agentur für Arbeit melden, da Du Anspruch auf ALG I hast, während die Deutsche Rentenversicherung Deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente prüft. Wichtig: Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, solltest Du noch während der Krankengeldphase einen Leistungsantrag bei Deiner Versicherung stellen. Zum einen dauert die Entscheidung über diesen Antrag im Regelfall recht lange. Zum anderen kannst Du parallel Krankengeld und eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Wer hilft bei Problemen mit der Krankenkasse?

In seltenen Fällen kann es passieren, dass die Krankenkasse Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit äußert. In diesem Fall darf die Krankenkasse eigene Ermittlungen anstellen. Sie kann sich den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wenden. Der MDK beauftragt dann einen Arzt damit, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen. Als Versicherter hast Du eine Mitwirkungspflicht. Du bist allerdings nicht dazu verpflichtet, Fragebögen der Krankenkasse oder Fragen bezüglich Deines Gesundheitszustandes am Telefon zu beantworten. Auch darf die Krankenkasse Zahlungen nicht ohne hinreichende medizinische Überprüfung stoppen.

Solltest Du Probleme mit Deiner Krankenkasse haben, so kannst Du Dich beispielsweise an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Aber auch Ärzte, Verbraucherzentralen, Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände bieten Hilfestellung, wenn Du Ärger mit der Krankenkasse hast.