Jeder vierte Haushalt in Deutschland nennt inzwischen 2 Autos sein eigen. Oft lohnt es sich die 2 Wagen zusammen zu versichern und als Erst- und Zweitwagen anzumelden. Wenn Du einen Zweitwagen versichern willst, kannst Du mit der richtigen Wahl einer Kfz-Versicherung eine Menge Geld sparen. Allerdings ist es gar nicht so einfach die richtige Versicherung zu finden, hängt diese doch oft von der Versicherung Deines Erstwagens ab. Wir erklären Dir, wie Du am besten vorgehst, um die günstigste Zweitwagenversicherung zu finden und so bis zu 60 Prozent oder 600 Euro im Jahr zu sparen.
Welche Zweitwagenversicherung ist die beste im Vergleich?
Die Antwort auf die Frage ist nicht einfach und vor allem nicht generell zu beantworten, da sie von einigen Faktoren abhängt. Diese sind unter anderem:
- Alter
- Dauer des Führerscheinbesitzes
- Typklasse des Erst- und des Zweitwagens
- Einstufung der Schadensfreiheitsklasse des Erstwagens
- private oder gewerbliche Nutzung
- Anzahl der Fahrer
- familiäre Verhältnisse
- bisherige Kfz-Versicherung etc.
Es gibt also zahlreiche Faktoren, die es beim Zweitwagen versichern zu vergleichen gilt. Meistens wenden sich Autoinhaber einfach an die Versicherung ihres Erstwagens und schließen dort eine weitere Versicherung für den Zweitwagen ab. Dies mag mitunter eine pragmatische Lösung sein, allerdings ist es nicht unbedingt die beste und vor allem kostengünstigste Wahl einen Zweitwagen zu versichern. Denn in den letzten Jahren hat sich der Versicherungsmarkt sehr stark diversifiziert, weshalb es sich lohnt einen grundsätzlichen Blick auf alle Angebote zu werfen, die Dir zum Zweitwagen versichern zur Verfügung stehen. Damit Du hier den Überblick nicht verlierst und nicht die über 60 Anbieter per Hand suchen musst, stellen wir Dir ein hilfreiches Kfz-Versicherungsvergleichs-Tool zur Verfügung. Hier kannst Du ganz einfach alle Angaben zu Deinem Auto, Deiner Person und Deiner Versicherung und den zukünftigen Fahrern des Wagens machen und Dir Angebote für die beste Kfz-Versicherung für Deinen Zweitwagen geben lassen.
Kfz-Versicherungsvergleich der CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH
Was genau ist eigentlich eine Zweitwagenversicherung?
Die 2. Wagen-Versicherung oder Zweitwagenregelung ist eine vom Versicherer bedingungsgemäß gewährte Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Partner. Die Einstufungshöhe ist vom jeweiligen Versicherer abhängig und bezieht sich auf Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Ziel der Zweitwagenversicherung ist eine leicht verbesserte Einstufung des Zweitwagens in eine Schadenfreiheitsklasse, die einen geldhaften Vorteil für den Inhaber des Wagens bietet.
Welche generellen Regeln gelten für die Zweitwagenversicherung?
Wie bei allen Versicherungen gibt es bestimmte Regeln, die beachtet werden müssen, damit Du Deinen Zweitwagen erfolgreich und günstig versichern kannst. Beachte vor allem, dass viele dieser Regulierungen in Bezug zu Deinem Erstwagen stehen und teilweise auch auf diesen zutreffen. Im Allgemeinen musst Du folgende Dinge beachten:
Pro Auto eine Versicherung
Sowohl Dein Erstwagen als auch Dein Zweitwagen sind zu versichern und haben jeweils eine eigene Versicherung mit eigenen Versicherungsbedingungen. Das gilt auch, wenn Du beide Wagen bei der gleichen Versicherung untergebracht hast. Die beiden Autos und deren Versicherungen bedingen einander nicht, außer die Verträge sind mit einander gekoppelt. In diesem Fall würden bei einem Schadensfall beide Autos eine Rückstufung in der SF-Klasse erleben. Sind die Verträge nicht gekoppelt, dann hat ein von dir selbst verursachter Schaden, den Du der Versicherung meldest, keinen Einfluss auf Dein anderes Auto bzw. dessen Vertragskonditionen. Es ist unter Umständen also von Vorteil Deinen Zweitwagen zu versichern und ihn dabei nicht an die Police des Erstwagens zu koppeln.
Kfz-Haftplichtversicherung vs. Vollkaskoversicherung
Auch wenn Du beim Zweitwagen versichern die Police an den Erstwagen koppelst, kannst Du für jedes Auto frei auswählen, ob Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Vollkaskoversicherung wählen möchtest. Welche Versicherung für das jeweilige Auto am besten ist, ist abhängig von den Wagen selbst, deren Wert und auch der Einschätzung Deiner Versicherung, die allerdings nur unterstützend und keinesfalls bindend ist.
Einfluss des Erstwagens auf den Zweitwagen
Meldest Du zum ersten Mal einen Zweitwagen zum Versichern an, hat die SF-Klasse Deines Erstwagens in den meisten Fällen einen Einfluss auf den Zweitwagen-Tarif. Um von Kosteneinsparungen profitieren zu können, sollte Dein Erstwagen eine bessere SF-Klasse als die SF-Klasse 0 haben.
Kfz-Steuersatz
Ob es sich um einen Erst- oder Zweitwagen handelt, hat auf die Kfz-Steuer keinen Einfluss. Für beide Autos musst Du zwingend Kfz-Steuer zahlen. Abhängig vom Jahr der Erstzulassung berechnet sich die Kfz-Steuer nach der Größe des Hubraums und der Schadstoffklasse oder anhand des Hubraum und Kohlendioxid-Ausstoßes.
Was ist eine SF-Klasse?
Die Schadenfreiheitsklasse oder SF-Klasse bezeichnet die Anzahl der Versicherungsjahre, die Du schadenfrei ein Auto versichert hast. Je länger dieser Zeitraum, desto besser die SF-Klasse und desto günstiger der Tarif und Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Generell werden SF-Klassen für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherungen berechnet. Bei der Teilkasko ist sie irrelevant, da die entsprechenden Schäden nicht auf den eigenen Fahrstil zurückzuführen sind, sondern etwa auf Diebstahl und Unwetter.
Fahranfänger steigen grundsätzlich mit einer SF-Klasse 0 ein. Das heißt sie zahlen in der Regel 100% des Beitragssatzes. Mit jedem schadenfreien Jahr ändert sich die Klasse und die Beiträge sinken. Mit der SF-Klasse ½ zahlst Du in der Regel nur noch 75 Prozent des Beitragssatzes, bei einer SF-Klasse 2 sind es nur noch 60 Prozent. Nach 10 Jahren Schadenfreiheit und einer SF-Klasse 10 ist Dein Beitrag nur noch 40 Prozent. In der höchsten SF-Klasse, der Schadenfreiheitsklasse 35 sind es nur noch 20 Prozent, die Du zahlen musst.
Welche Schadenfreiheitsklasse bekommt ein Zweitwagen?
Im Grundsatz bzw. Normalfall wird jede Versicherung, die Du beauftragst Deinen Zweitwagen zu versichern, die SF-Klasse ½ dafür verwenden. Diese Regelung tritt nur nicht in Kraft, wenn Dein Erstwagen die SF-Klasse 0 für Fahranfänger hat. In diesem Fall würde Dein Zweitwagen beim Versichern auch in die SF-Klasse 0 eingestuft werden, außer die Versicherung zeigt Kulanz oder gewährt Dir Sonderkonditionen. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Sondereinstufungen, die über die Klasse SF ½ hinausgehen.
Sondereinstufungen über SF-Klasse ½
In den allermeisten Fällen sind solche Konditionen nur bei Versicherern zu erhalten, bei denen Du bereits Deinen Erstwagen versichert hast und die damit mindestens zwei Autos versichern, die auf Dich zugelassen sind. Zur Berechnung von Sondereinstufungen und deren Konditionen beim Zweitwagen versichern setzen Versicherer unterschiedliche Bestimmungen voraus:
- Mindestalter: Kein Fahrzeugnutzer darf jünger als 25 Jahre. Dies gilt auch als Grundvoraussetzung für eine Zweitwagenversicherung, ist aber verhandelbar. Zum Beispiel kann das Alter gegen Gebühr auch gesenkt werden.
- Kilometerleistung: Als Voraussetzung für Vergünstigungen geht die Versicherung davon aus, dass beim Zweitwagen versichern eine eingeschränkte jährliche Kilometerleistung angenommen wird. Auch dieser Punkt ist verhandelbar.
- SF-Klasse: Fast immer eine Grundvoraussetzung ist, dass Dein Erstwagen eine bessere SF-Klasse als SF 2 hat. Auch hier lässt sich aber verhandeln.
- mehrere Verträge: Die meisten Versicherer bieten Sonderkonditionen, wenn Du beim gleichen Versicherer mehrere Verträge hast. Es gibt allerdings auch vereinzelt Ausnahmen.
- Erstfahrzeug: Dein Erstwagen muss beim gleichen Versicherer versichert sein, damit er Dir Sonderkonditionen beim Zweitwagen versichern anbietet. Nur in seltenen Fällen gibt es hier Ausnahmen.
Wir wird die Sondereinstufung meines Zweitwagens in die SF-Klasse geregelt?
Die genaue Regelung der Sondereinstufung beim Zweitwagen versichern hängt sehr stark vom Versicherer ab. Hast Du aber alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Einstufung in die SF Klasse beim Zweitwagen versichern beispielhaft so erfolgen:
Einstufungstabelle
Erstfahrzeug | Zweitfahrzeug |
---|---|
SF 4 bis SF 6 | SF 3 |
SF 7 bis SF 10 | SF 4 |
SF 11 bis SF 18 | SF 5 |
Bei der Einstufung Deines Zweitwagens gibt es aber immer einen gewissen Spielraum bei jeder Versicherung. Hier lohnt es sich auch mit anderen Versicherungen die Angebote zum Zweitwagen versichern zu vergleichen, da unterm Strich hier durchaus unterschiedliche Beitragssätze herauskommen können. Vergiss aber bei aller Einstufung in SF-Klassen den Grundtarif nicht. Ist dieser von Anfang an sehr hoch, hilft auch eine bessere Einstufung nicht allzu viel.
Kann ich meinen Zweitwagen wie meinen Erstwagen versichern lassen?
Ja, das kannst Du unter bestimmten Umständen. Die Vorteile einer Einstufung des Zweitwagens auf Höhe des Erstwagens liegen eindeutig auf der Hand. Je besser die SF-Klasse, desto weniger der Beitragssatz im Jahr. Mit solch einer Regelung lässt sich also viel sparen, zumal beim Zweitwagen versichern der Normalfall eine niedrigere Einstufung als die des Erstwagens ist. Allerdings ist solch eine Einstufung nicht ganz einfach. Zum Einen gibt es nur relativ wenige Versicherer, die beim Zweitwagen versichern das Vehikel mit der SF-Klasse des Erstfahrzeuges versichern. Zum anderen haben solche Verträge auch unumstößliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen und teilweise auch pragmatische Nachteile, die beachtet werden müssen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen und Regeln für eine solche Police sind folgende:
- Zulassung: Erst- und Zweitfahrzeug müssen auf die gleiche Person zugelassen sein. Eine Nutzung durch den Partner ist nicht möglich.
- PKW: Das Erstfahrzeug muss zwingend ein Pkw sein.
- Mindestalter: Das Mindestalter bei Fahrer und Halter des Wagens wurde erreicht.
- Private Nutzung: Beide Fahrzeuge werden ausschließlich privat genutzt und sind privat zugelassen. Gewerbliche Nutzung oder Mitnutzung sind nicht erlaubt.
- Schaden: Der Versicherungsnehmer muss mindestens ein Jahr Schadensfreiheit nachweisen und sich darüber im Klaren sein, dass im Falle einer Einstufung des Zweitwagens als Erstwagens beide Verträge und beide Autos in ihrer SF-Klasse im Schadensfall zurückgestuft werden.
- Nutzung: Es kann immer nur ein Fahrzeug genutzt werden. Ähnlich wie bei einem Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, sofern der Versicherungsnehmer sich an die vorgegebene Regelung hält, dass beide Fahrzeuge zur gleichen Zeit gefahren werden.
Worin unterscheiden sich die Versicherungspolicen der einzelnen Versicherungen?
Alle Versicherer, bei denen Du Deinen Zweitwagen versichern kannst, unterscheiden sich in ihrem Angebot in ganz bestimmten Punkten. Auf diese solltest Du achten und einen Tarif bzw. eine Versicherungsgesellschaft wählen, die Deinen Bedürfnissen entspricht und Dir im besten Fall dabei noch einiges an Einsparmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Auf folgende Punkte solltest Du achten:
Grundtarif
Was ist der Grundtarif, auf den alle Rabatte und Sonderkonditionen angeboten werden? Sollte dieser von Haus aus schon sehr hoch sein, kann das unter Umständen bedeuten, dass Du nur wenig oder gar nichts beim Zweitwagen versichern sparst und das obwohl Dir viele Rabatte angeboten werden.
Wer fährt?
Alle Policen beinhalten die Frage nach dem Fahrer oder den Fahrern. Hier unterscheiden Versicherer in drei Kategorien:
- Alleinnutzer
- Wagen des Partners
- jeder darf fahren (Mindestalter beachten)
Während Alleinnutzer die geringsten Probleme beim Zweitwagen versichern haben werden, sind vor allem Zweitwagen, die von jedem genutzt werden sollen, schwieriger zu versichern. Nicht immer sind die hier vorhandenen Angebote preiswert. Außerdem muss man mit Einschränkungen im Sinne von Altersbeschränkungen rechnen und zusätzlich jeden potentiellen Fahrer bei der Versicherung angeben. Außerdem verlangen viele Versicherer beim Zweiwagen versichern, dass in solch einem Falle auch der Erstwagen bei ihnen versichert wird, sollte dies nicht schon der Fall sein.
SF-Klassen
Bei allen Versicherungspolicen zum Zweitwagen versichern unterscheiden die Anbieter zwischen festen Einstufungen der SF-Klasse für Deinen Zweitwagen oder einer SF-Klasseneinstufung, die sich nach der SF-Klasse Deines Erstwagens richtet.
Üblicherweise richtet sich die Einstufung der SF-Klasse nach dem Erstwagen. Um von einer festen Einstufung, die bis zur Kategorie SF-Klasse 10 gehen kann, zu profitieren, müssen allerdings zahlreiche Voraussetzungen gegeben sein, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind. Oftmals kommt es hier zu einer Beschränkung auf Alleinnutzer oder Familienangehörige, also Partner und Kinder. Meist wird auch verlangt, dass der Erstwagen beim gleichen Anbieter mitversichert wird, um von einer festen Einstufung zu profitierten. Unter Umständen musst Du auch eine bestimme Anzahl von schadenfreien Jahren nachweisen, um beim Zweitwagen versichern für eine feste SF-Klasseneinstufung in Frage zu kommen. Die schadenfreien Jahre divergieren, je nach Anbieter, zwischen 2 und 10 Jahren. Es gibt allerdings auch Anbieter, die lieber die Dauer des Führerscheinbesitzes heranziehen, um die Einstufung der SF-Klasse für Deinen Zweitwagenversicherung zu beurteilen.
Wie versichere ich meine Zweitwagen?
Der genaue Ablauf beim Zweitwagen versichern hängt von verschieden Faktoren ab. Wir haben Dir hier die üblichsten Fälle in Beispielen zusammengestellt, die Dir den genauen Ablauf erklären:
Du willst zum ersten Mal einen Zweitwagen versichern
Im Grunde hast Du drei Varianten für die Du Dich entscheiden kannst. Entweder meldest Du Deinen Zweitwagen bei der aktuellen Kfz-Versicherung Deines Erstwagens an. Oder Du wählst zum Zweitwagen versichern eine neue Versicherung. Hier musst Du aber beachten, dass manche Anbieter einen Wechsel des Erstwagens in die gleiche Versicherung voraussetzen. Deinen Erstwagen musst Du dann bei der nächsten Wechselgelegenheit auch dort anmelden.
Deine Kfz-Versicherung kannst Du in den meisten Fällen nur am Ende des Jahres wechseln. Oder du wendest einen Trick an: Bei einem Verkauf dürfen Fahrzeughalter die Versicherung sofort wechseln. Das gilt auch innerhalb der Familie. Allerdings musst Du das Fahrzeug dann auf jemand anders ummelden, das kostet Vertrauen und durchschnittlich 29 Euro Gebühren. Die Versicherung aber wandert mit dem Auto zum Erwerber, der diese sofort kündigen darf und somit unverzüglich einen Wechsel einleiten kann.
Als dritte Möglichkeit hast Du noch die Wahl mit Deinem Erstwagen und Deinem Zweitwagen eine neue Kfz-Versicherung zu wählen. Auch hier musst Du die eventuellen Jahresendfristen für einen Wechsel der Kfz-Versicherung beachten.
Was Du bei einem Versicherungswechsel auch noch beachten musst: Einige der Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens beim Versichern sind nur Sonder-Ersteinstufungen. Du wirst bei einem Wechsel des Versicherers von Deinem Schadenfreiheitsrabatt nur mitnehmen dürfen, was Du an schadenfreien Jahren im Laufe des Vertrages erfahren hast. Trotzdem ist es immer gut beim erstmaligen Zweitwagen versichern jede sich bietende Vergünstigung mitzunehmen, um Beitrag zu sparen.
Alle drei Varianten Deinen Zweitwagen zu versichern können potenzielle Einsparmöglichkeiten mit sich bringen. Wichtig ist die zu finden, die Dir am meisten Sparpotenzial bringt. Dafür benutzt Du am besten unser hilfreiches Kfz-Versicherungsvergleichs-Tool, welches Du gleich am Anfang dieses Textes findest.
Du hattest früher schon einmal einen Zweitwagen und willst jetzt wieder einen versichern
In diesem Fall gelten alle Regelungen einer Neuanmeldung. Allerdings hat die SF-Klasse des ehemaligen Zweitwagens hier eventuell eine Auswirkung auf die neue Einstufung in eine SF-Klasse beim Zweitwagen versichern. Ob dies zutrifft, hängt von der so genannten 7-Jahresfrist ab. Hattest Du binnen der letzten 7 Jahre einen Zweitwagen, dann ist die SF-Klasse Deines ehemaligen Zweitwagen zum Zeitpunkt der Abmeldung entscheidend. Diese gilt erneut, wenn Du nach einer Pause von maximal sieben Jahren wieder einen Zweiwagen versichern willst.
Für Zweitwagen, die diese Frist von 7 Jahren überschreiten, entfällt diese Sonderregelung beim Zweitwagen versichern. Dann gilt Dein Zweitwagen als Erstanmeldung.
Du hast eine Zweitwagenversicherung laufen und willst wechseln
In diesem Fall handelt es sich um einen Versicherungswechsel, der nur innerhalb der Versicherungsfristen, meist also zum Ende des Jahres, stattfinden kann. Oder Du verkaufst Deinen Wagen innerhalb der Familie, dann tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft mit dem der neue Inhaber sofort in eine neue Versicherung wechseln kann.
Sonderfall: Der Fahrer des Zweitwagens ist jünger als 25 Jahre
Dieser Sonderfall tritt oft in Kraft, wenn Kinder ihr erstes Auto bekommen. Es ist durchaus ratsam und kosteneffizienter den Wagen des Kindes als Zweitwagen der Eltern zu versichern, da eine Erstanmeldung, vor allem für Fahranfänger durchaus kostspielig ist. Allerdings haben alle Versicherungen ein Mindestalter für Fahrer, welches meist bei 25 Jahren, in einigen Fällen bei 23 Jahren liegt. Was also tun, wenn der Fahrer des Zweitwagens dieses Mindestalter unterschreitet?
In diesem Fall gilt es abzuwägen, denn junge Fahrer unter 25 Jahren können durchaus versichert werden. Allerdings kommt es hier meist zu einem deftigen Aufschlag, der zu zahlen wäre. Hier nun gilt zu überprüfen, ob die Zweitwagenversicherung mit Aufschlag für junge Fahrer immer noch kostengünstiger ist, als eine Erstversicherung des Wagens auf Namen des Kindes. Denn unter Umständen ist dies dann doch die beste Art den Zweitwagen günstig zu versichern.
Was sind die Voraussetzungen, um von einer Zweitwagenversicherung zu profitieren?
Um wirklich vom Sparpotenzial einer Zweitwagenversicherung profitieren zu können, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen, um Deinen Zweitwagen zu versichern:
- gleicher Halter: Der Zweitwagen muss auf den gleichen Halter wie der Erstwagen oder den jeweiligen Partner zugelassen sein
- SF-Klasse: Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs muss besser als SF 0 sein.
- Mindestalter: Bei Zweitwagen für die eigenen Kinder muss der Fahrer zwingend ein Mindestalter einhalten. Bei den meisten Versicherungen ist dieses Alter zwischen 23-25 Jahre
Wie spare ich am besten mit einer Zweitwagenversicherung?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten bei einer Zweitwagenversicherung zu sparen. Hier sind ein paar grundsätzliche Tipps und einige Beispielszenarien, wo bzw. wie Du beim Zweitwagen versichern am Besten sparen kannst:
Rabatte & Sonderkonditionen verhandeln
Da der Druck allein durch die Menge an Versicherern groß ist, lohnt es sich manchmal in die Detailarbeit zu gehen und noch weitere Rabatte oder Sonderkonditionen auszuhandeln. Besondern gut funktioniert diese Taktik, wenn Du vorhast Deinen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung als der Deines Erstwagens zu versichern. Diese Idee ist nicht zwangsläufig von Vorteil aber mit etwas Wissen und Verhandlungsgeschick kannst Du hier durchaus hervorragende Konditionen herausschlagen. Du solltest auf jeden Fall immer mit Deinem Versicherungsvertreter sprechen und nicht die ersten Konditionen annehmen, die Dir geboten werden. Wichtig ist, dass Dir bewusst ist, was Du eigentlich willst und brauchst. Ist Dein Zweitwagen ein Vehikel für mehr als nur Dich und deinen Partner? Dann lohnt es sich auf die Klausel zu achten, in der die Fahrgemeinschaft vereinbart wird. Hier kannst Du ansetzen, um bessere Konditionen zu bekommen. Oder Du drehst an der Kilometerbeschränkungsklausel und holst so viel wie möglich dort heraus. Auch die SF-Klassen lassen sich - in einem gewissen Rahmen - verhandeln. Kurzum: Es gibt viel Verhandlungsspielraum, den Du geschickt nutzen kannst.
Solltest Du bei der Versicherung Deines Erstwagens bleiben wollen, vergiss nicht, dass jede Versicherung auch Kundenbindungsrabatte und Sonderkonditionen hat, wenn Du schon länger bei Ihnen Kunde bist. Sollte man Dir diese nicht sofort geben, kannst Du auch nach ihnen fragen.
Rabatt für schadenfreie Jahre
Ein großer Teil des Wirkmechanismus, der dir hilft beim Zweitwagen versichern Geld zu sparen, beruht auf der Wirkung als Mengen- oder Kundenbindungsrabatt. Diese entsteht durch den Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse als die SF-Klasse 0, bei der sich der Beitragssatz, unterschiedlich gehandhabt im Markt, über einen Faktor von 1,6 bis 2,6 auf den Beitragssatz der Klasse SF 1 ermittelt.
Kurzum: je besser Du eingestuft wirst, desto günstiger. Die Einstufung Deines Zweitwagens ist meistens abhängig von der Einstufung Deines Erstwagens., kann aber auch einer festen Einstufung unterliegen. Diese ist wiederum abhängig von bestimmten Voraussetzungen, unter anderem auch der Anzahl Deiner schadenfreien Jahre und/oder der Anzahl der Jahre, die Du schon einen Führerschein besitzt.
Fahrer einschränken
Bei allen Zweitwagenversicherungen kannst Du Geld sparen, je mehr Du den Fahrerpool einschränkst, der den Zweitwagen benutzt. Am günstigsten fährst Du, wenn Du Alleinnutzer bist oder nur Du und Dein Partner das Auto nutzen. Jede weitere Person macht Deinen Tarif etwas teurer.
SF-Klassen von Verwandten übernehmen
Wusstest Du, dass Du SF-Klassen von Verwandten, also Partnern, Kindern oder Menschen mit denen Du im ersten Grad verwandt bist, wie zum Beispiel Eltern oder Geschwistern übernehmen kannst? Wer zwei Autos auf seinen Namen versichert hat, und eines später wieder abschafft, kann eine SF-Klasse innerhalb der Familie abgeben und die andere behalten. Der Empfänger kann allerdings immer nur SF-Klassen für so viele Jahre erwerben, wie er seinen Führerschein schon besitzt. Und Achtung: Wenn eine SF-Klasse von einem Verwandten übernommen wurde, verliert dieser diese SF-Klasse endgültig.
Beide Autos auf denselben Halter anmelden
Du hast ein Auto und Dein/e Partner/in hat sich ebenfalls ein Auto gekauft, damit ihr beide flexibler seid. Sollte Dein/e Partner/in keinen besonderen SF-Rabatt besitzen, dann lohnt es sich für euch beide oft, wenn ihr beide Autos auf einen Halter, in dem Falle Dich anmeldet. Eben als Erst- und Zweitwagen, denn der Rabatt auf den Zweitwagen mache die Versicherung häufig um einiges billiger als zwei Anmeldungen als Erstwagen, vor allem, wenn Dein/e Partner/in keine gute SF-Einstufung besitzt.
Auf den Grundtarif achten
So manche Versicherung bietet wunderbare Rabatte an oder stuft den Zweitwagen wie den Erstwagen ein. Manche offerieren auch eine feste SF-Einstufung, die gleich in der Klasse 2 oder 3 beginnt. Das ist alles wunderbar aber trotzdem muss man bei allen Rabatten und Vorteilen darauf achten, dass der Grundtarif an sich nicht zu hoch ist. Denn dann nutzen auch alle Minderungen nichts. Am besten ziehst Du hier unser hilfreiches Kfz-Versicherungsvergleichs-Tool zu Rate, welches Du gleich am Anfang dieses Textes findest.
Sparen mit Fahranfängern
Wenn das Kind das erste Auto bekommt, kann man in zwei Varianten sparen. Zuerst ist es oft ratsam, das Auto des Kindes als Zweitwagen anzumelden, da das Kind als Fahranfänger, das sein Auto selbst anmeldet mit der SF-Klasse 0 beginnt und damit eine vergleichsweise hohe Kfz-Versicherungsrate zahlen muss. Sobald das Kind dann ein paar schadenfreie Jahre auf dem Führerschein hat, lohnt sich unter Umständen ein Wechsel vom Zweitwagen hin zu einer eigenständigen Anmeldung. Hier heißt es für die Eltern nun auch den Fahrerkreis wieder zu verkleinern. Auch das spart eine Menge Geld.
Erst- und Zweitwagen wechseln
Du hast Deinen kleinen, sparsamen Smart als Erstwagen und holst Dir jetzt einen Audi A3 für’s Wochenende dazu? Hervorragend! Cleverer und sparsamer wäre allerdings, wenn Du das teurere Auto zum Erstwagen machst und den kleinen Smart zum Zweitwagen. Denn je nach Versicherung und Umständen lohnt es sich auf die Typklassen der Autos zu achten und sie mit Hilfe eines SF-Klassentausches besser einzustufen.
Das geht in der Regel unbürokratisch: Bei manchen Versicherern genügt bereits ein Anruf. Wer nicht gerade jetzt einen Zweitwagen kauft, kann seine Autoversicherung vermutlich erst zum Jahresende kündigen. Man sollte sich also den Kündigungstermin Ende November vormerken.
Ehegattenregelung benutzen
Die sogenannte Ehegattenregelung besagt, sobald man mindestens ein halbes Jahr unfallfrei mit seinem Auto unterwegs war, kann der Ehepartner in der selben Versicherung ein zweites Auto in der Schadenfreiheitsklasse ½ versichern. Einige Versicherungen bieten sogar an, das zweite Auto in der gleichen Klasse einzustufen wie das erste, sollte der Versicherte schon länger ohne Unfall ausgekommen sein. Die Ehegattenregelung ist besonders dann hilfreich, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner ansonsten eine schlechtere SF-Klasseneinstufung hätte.
Kilometerbeschränkung
Der Zweitwagen wird wirklich nur am Wochenende oder für spezielle Gelegenheiten genutzt? Hervorragend! Denn mit einer Kilometerbeschränkung auf den Zweitwagen lässt sich ebenfalls Geld bei der Autoversicherung für Zweitwagen sparen. Wer die Fahrleistung seines Zweitwagens beschränken lässt, bekommt von den allermeisten Versicherungen ebenfalls Vergünstigungen.
Wer darf den Zweitwagen fahren?
Alle Personen, die den Zweitwagen fahren dürfen sollen, müssen der Versicherung mitgeteilt werden. Der Fahrerkreis steht dann auch im Versicherungsvertrag. Aber aufgepasst: Bei einigen Sondertarifen für Zweitwagen darf nur der Versicherungsnehmer das Auto fahren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherung Deinen Zweitwagen zu den Konditionen des Erstwagens versichert. Außerdem ist zu beachten, dass ein Mindestalter bei den Fahrern des Zweitwagens eingehalten werden muss.
je größer der Fahrerkreis, desto teuerer die Versicherung. Man sollte hier also stets darauf achten den Fahrerkreis aktuell und möglichst klein zu halten.
Darf die Halterschaft bei Zweitwagen auch abweichen?
Die Halter von Erst- und Zweitwagen können auch abweichen. Allerdings sind dann unter Umständen einige Tarife bzw. Sonderkonditionen nicht abschließbar. Dies gilt nicht, wenn der Zweitwagen zu einer Sonderkonditionen genauso eingestuft und versichert wurde, wie der Erstwagen.
Wie viele Zweitwagen kann ich versichern?
Eine Begrenzung bei den Zweitwagen gibt es grundsätzlich nicht. Als Zweitwagen gelten übrigens alle über das Erstfahrzeug hinaus von Dir versicherten Fahrzeuge. Neben weiteren Pkws können das auch beispielsweise Quads oder Motorräder sein.
Welche Autos kann Ich als Zweitwagen versichern?
Im Grunde kannst Du alle Autos als Zweitwagen versichern, die nicht Dein Erstwagen sind. Dazu gehören auch Quads und Motorräder und Autos mit Saisonkennzeichen. Um Geld mit den Zweitwagen-Prozenten zu sparen ist es ratsam immer das teuerste Vehikel als Zweitwagen anzumelden.
Macht es einen Unterschied, ob ich den Zweitwagen privat oder gewerblich nutze?
In der Tat macht der Nutzungsgrund für Deinen Zweitwagen und mitunter auch für Deinen Erstwagen einen Unterschied. Eine gewerbliche Nutzung wird Dich fast immer mehr Geld bei der Kfz-Versicherung Deines Zweitwagen kosten, als eine private Nutzung, da hier in den meisten Fällen andere Konditionen und Policen gelten als für die private Nutzung.
Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?
Auf jeden Fall. Um Sinne des Sparpotenzials solltest Du jedoch folgendes beachten: Bei den sogenannten Saisonzulassungen gibt es überhaupt kein Problem, wenn sich Sommer- und Winterauto die Kalendermonate und den Schadenfreiheitsrabatt teilen. Kommen aber Cabrio oder Sportwagen zusätzlich in den Fuhrpark, sollten sie mindestens jeweils sechs Kalendermonate pro Jahr zugelassen sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht auf der Stelle tritt.
Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen?
Experten raten, auf die Kopplung der Verträge für Erst- und Zweitwagen zu achten. Sind beide miteinander verbunden, kann es passieren, dass bei einem Unfall der Versicherer beide Autos in der SF-Klasse zurückstuft. Fällt allerdings die Kopplung weg, ist mit höheren Prämien zu rechnen. Wird jeder Vertrag für sich betrachtet, hat ein Unfall mit dem Zweitwagen keine Auswirkungen auf die Hauptversicherung.
Gilt die Zweitwagenversicherung auch im Ausland?
Grundsätzlich gelten bei der Zweitwagenversicherung die gleichen Regeln wie bei der Kfz-Versicherung. Das heißt, als Versicherter genießt Du vollen Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Wenn Du zum Beispiel nach Italien, Österreich und Frankreich fährst, bist Du komplett abgesichert. Gleiches gilt in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Geschützt bist Du mit einer internationalen Versicherungsbescheinigung, der so genannten „Grüne Karte“. Diese bestätigt Deinen Schutz für die dort genannten nicht-europäischen Länder. Marokko, Tunesien und Israel sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Portugals, den Madeira-Inseln und Spaniens Kanarische Inseln zählen hier dazu. Die "Grüne Karte" bekommst Du von Deiner Versicherung.
Auch in der Schweiz ist durch die Kfz-Versicherung Dein Zweitwagen versichert, obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist. Seit 1974 existiert ein Kennzeichenabkommen mit dem Land. Die Schweizer Behörden erkennen das Autokennzeichen als Nachweis der Haftpflichtversicherung an. Darum müssen deutsche Autofahrer in der Schweiz die „Grüne Karte“ nicht extra mitführen.