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OTA ist die Kurzform für „Operationstechnischer Assistent“. Operationstechnische Assistenten sind für die Betreuung von Patienten vor und nach Operationen zuständig, bereiten Operationseinheiten vor und assistieren direkt im Operationssaal bei medizinischen Eingriffen. Du interessierst Dich für eine Ausbildung als Operationstechnischer Assistent? Dann kannst Du hier erfahren, welchen Schulabschluss Du für die Ausbildung als OTA brauchst, was Du während der OP-Assistenten-Ausbildung verdienst, und welche Karriereoptionen Du nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung hast.
Wo kann ich eine OTA-Ausbildung machen?
Bei der OTA-Ausbildung handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, die bundesweit einheitlich geregelt ist und die Du an entsprechenden Berufsfachschulen machen kannst.
Hast Du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, kannst Du Dich zum Beispiel bei den folgenden Einrichtungen um eine Anstellung bewerben:
- in Krankenhäusern und Fach- oder Universitätskliniken
- in ambulanten Operationszentren
Welche Voraussetzungen brauche ich für eine OTA-Ausbildung?
- zumindest einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
- idealerweise Realschulabschluss
- ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung
- Polizeiliches Führungszeugnis (nur an einigen Schulen)
Die besten Voraussetzungen für eine OTA-Ausbildung hast Du mit mindestens einem Realschulabschluss, doch auch ein Hauptschulabschluss ist kein Ausschlusskriterium - jedenfalls dann nicht, wenn Du nach Abschluss der Hauptschule eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Um welche Art der Ausbildung es sich dabei handelt, spielt keine Rolle – unter der Voraussetzung, dass sie über mindestens zwei Jahre ging. Es ist vollkommen egal, ob Du die Ausbildung in einem gesundheitlichen Sektor absolviert oder beispielsweise einen künstlerischen oder technischen Beruf erlernt hast. Eine medizinische Vorbildung kann bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz durchaus ein Pluspunkt sein! Selbstverständlich kannst Du Dich auch mit Abitur oder Fachabitur um einen Ausbildungsplatz zum OTA bewerben.
Daneben gibt es mitunter weitere Voraussetzungen, die Du erfüllen musst. Dazu gehört zum Beispiel ein ärztliches Attest über Deine gesundheitliche Eignung. Dieser Nachweis muss grundsätzlich von einem Arzt ausgestellt worden sein und bereits bei der Bewerbung um eine OTA-Ausbildung zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Einige Berufsfachschulen erwarten von Ihren potenziellen Schülern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, um sie zur OTA-Ausbildung zuzulassen. Solltest Du vorbestraft sein, kann das bedeuten, dass Du nicht zur Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten zugelassen werden kannst.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. So musst Du zum Beispiel in Sachsen-Anhalt mindestens die Note 3 in sämtlichen naturwissenschaftlichen Fächern vorweisen können. Aus diesem Grund solltest Du Dich vor Deiner Bewerbung bei Deiner Wunschschule darüber informieren, welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten und welche Bewerbungsunterlagen Du einreichen musst.
Wie lange dauert die OTA-Ausbildung?
- Vollzeit: 3 Jahre
- Teilzeit: 5 Jahre
Es gibt zwei Optionen für eine OTA-Ausbildung an einer Berufsfachschule: in Vollzeit und in Teilzeit. Fällt Deine Entscheidung auf eine Vollzeit-Ausbildung, bei der Du den Fokus auf die Ausbildung als Operationstechnischer Assistent legst, benötigst Du im Normalfall drei Jahre dafür.
Bei der Teilzeit-Ausbildung hingegen hast Du die Möglichkeit, nur halbtags zur Berufsfachschule zu gehen und in der restlichen Zeit einer anderen Arbeit nachzugehen oder Dich Deinen Freizeitaktivitäten und Hobbys zu widmen. Dafür musst Du dann allerdings auch fünf Jahre für Deine OTA-Ausbildung veranschlagen.
Für welchen der beiden Wege Du Dich entscheidest, ist vollkommen Dir überlassen. Nachteile entstehen Dir nicht, wenn Du Dich für eine OTA-Ausbildung in Teilzeit entscheidest und dementsprechend etwas länger benötigst als Auszubildende, die sich für die Vollzeitausbildung entscheiden.
Wie hoch ist das Gehalt in der OTA-Ausbildung?
- Monatliche Vergütung: circa 1.250 Euro brutto
Azubis, die während der OTA-Ausbildung bei einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder einer Einrichtung von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, arbeiten, erhalten im Schnitt monatlich 1.190 Euro während des ersten Lehrjahrs, 1.250 Euro Ausbildungsgehalt pro Monat im zweiten Jahr der Ausbildung und 1.350 Euro Monatsgehalt im dritten und letzten Jahr der OTA-Ausbildung.
Absolvierst Du die Ausbildung an einer öffentlichen Schule, musst Du während Deiner Zeit dort kein Schulgeld zahlen. Die Operationstechnische Assistenten-Ausbildung wird allerdings auch an auf den Berufszweig spezialisierten Privatschulen angeboten, für deren Besuch im Regelfall ein monatliches Entgelt zu entrichten ist.
Unter Umständen hast Du die Möglichkeit, während Deiner Ausbildung spezielles Schüler-BAföG zu erhalten. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du Deine praktischen Tätigkeiten bei einem Dienst verrichtest, der Dir nur ein sehr geringes Ausbildungsgehalt, das unterhalb der tariflich üblichen Leistungen liegt, bezahlen kann.
Verdienst in der Ausbildung als OTA
Wie läuft die OTA-Ausbildung ab?
Die schulische OTA-Ausbildung ist aufgeteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Während der Theorieteil überwiegend in der Schule stattfindet, lernst Du die praktischen Tätigkeiten in Krankenhäusern und Fach- oder Universitätskliniken oder aber in ambulanten Operationszentren kennen. Diese arbeiten im Regelfall eng mit Deiner Schule zusammen und sind auf das Ausbilden von OTA-Kräften spezialisiert. Die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von 4600 Stunden, die sich auf unterschiedliche Fachbereiche verteilen.
Theorie- und Praxisunterricht an der Berufsfachschule (insgesamt 1600 Stunden):
- Lernbereich I - Kernaufgaben der Operationstechnischen Assistenten/Assistentinnen (OTA): 242 Stunden
- Lernbereich II - Spezielle Aufgaben der OTA: 893 Stunden
- Lernbereich III - Ausbildungs- und Berufssituationen von OTA: 144 Stunden
- Lernbereich IV - Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen: 161 Stunden
- Zur freien Verfügung: 160 Stunden
Praxisausbildung in genehmigten Krankenhäusern, Fach- und Universitätskliniken oder ambulanten Operationszenten (insgesamt 3000 Stunden):
- Pflichtfachgebiete:
- Viszerale Chirurgie: 500 Stunden
- Traumatologie oder Orthopädie: 500 Stunden
- Gynäkologie oder Urologie: 200 Stunden
- Wahlpflichtfachgebiete:
- Weitere chirurgische Fachgebiete, z.B. Gefäßchirurgie, Augenchirurgie, HNO, Thoraxchirurgie, Neurochirurgie: 600 Stunden
- Weitere Pflichteinsatzgebiete:
- Ambulanz/Notfallaufnahme: 250 Stunden
- Zentralsterilisation: 120 Stunden
- Endoskopie: 200 Stunden
- Anästhesie: 150 Stunden
- Pflegepraktikum auf einer Station eines chirurgischen Fachgebietes: 100 Stunden
- Zur Verteilung auf die vorgenannten Bereiche: 380 Stunden
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildung steht selbstverständlich eine Abschlussprüfung. Um überhaupt eine Zulassung zu der Abschlussprüfung zu bekommen, legst Du Deinen schriftlichen Nachweis über die von Dir besuchten Schulstunden vor. Die Abschlussprüfung der OTA-Ausbildung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil. Während der schriftliche Teil sehr ähnlich abläuft wie eine Klausur, wie Du sie bereits aus der Schule kennst, stellst Du Dich während des praktischen Teils der Abschlussprüfung einem speziellen Komitee, das Dir verschiedene praktische Aufgaben stellt und Dich für die Durchführung dieser bewertet. Bestehst Du Deine Abschlussprüfung, darfst Du Dich Operationstechnischer Assistent oder Operationstechnische Assistentin nennen!
Welche Inhalte hat die OTA-Ausbildung?
Theorie- und Praxisunterricht an der Berufsfachschule
Während des Schulunterrichts an der Berufsfachschule lernst Du unter anderem die folgenden Aufgaben fachgerecht auszuführen:
Im Lernbereich I - Kernaufgaben der Operationstechnischen Assistenten und Assistentinnen:
- Hygienisches Arbeiten und Vorbereitung, Bedienung und Nachbereitung von medizinisch-technischen Geräten
- Fachkundige Begleitung und Betreuung von Patienten
- Planung und strukturierte Ausführung von Springertätigkeiten
- Einleitung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen
Im Lernbereich II - Spezielle Aufgaben der Operationstechnischen Assistenten und Assistentinnen:
- Planung und strukturierte Ausführung von Instrumentiertätigkeiten in den verschiedenen operativen Fachgebieten
- Assistenz bei der Diagnostik und Therapie in der Ambulanz/Notfallaufnahme sowie im Tätigkeitsfeld Endoskopie
- Aufbereitung von Medizinprodukten im Tätigkeitsfeld der zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA)
- Mitwirkung im Tätigkeitsfeld Anästhesie
Im Lernbereich III - Ausbildungs- und Berufssituationen von Operationstechnischen Assistenten und Assistentinnen:
- Entwicklung und Erlernen von beruflichem Selbstverständnis
- Reflexion von beruflichen Anforderungen
- Zusammenarbeit in Gruppen und Teams
Im Lernbereich IV - Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen:
- Ausrichtung von beruflichem Handeln an rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Qualitätskriterien
- Gestaltung von beruflichem Handeln im gesellschaftlichen Kontext
Daneben wirst Du selbstverständlich auch in allgemeinbildenden Fächern unterrichtet, darunter unter anderem in den Dir aus der Mittelstufe bekannten Fächern:
- Deutsch
- Wirtschaftskunde
- Sozialkunde
Praxisunterricht im Betrieb
Der Praxisunterricht findet in der Regel in einem Krankenhaus, einer Fach- oder Universitätsklinik oder aber in einem ambulanten Operationszentrum statt. Dort werden nicht nur die im Unterricht erlernten Kenntnisse vertieft, sondern Du lernst auch, diese korrekt in die Praxis umzusetzen.
Wie sieht der Karrierepfad nach der OTA-Ausbildung aus?
Nach erfolgreichem Abschluss der OTA-Ausbildung stehen Dir unterschiedliche Wege offen, mit deren Hilfe Du Deine Karriere nachhaltig vorantreiben kannst. So hast Du zum Beispiel die Wahl zwischen einer Anpassungsweiterbildung, die Dir dabei hilft, Dein berufliches Wissen auf dem neusten Stand zu halten und an neue Entwicklungen innerhalb Deiner Branche anzupassen und einer Aufstiegsweiterbildung, die Du unbedingt dann wählen solltest, wenn Du nach Deiner Ausbildung gerne in einer Führungsposition arbeiten oder mehr Geld verdienen möchtest als Deine Kollegen im OP.
Im Bereich der Anpassungsweiterbildung stehen Dir nach der abgeschlossenen Ausbildung beispielsweise die folgenden Möglichkeiten offen:
- Medizinisch-Technische-Assistenz
- Fachpflege im Operationsdienst
- Medizinische Dokumentation
- Hygiene im Gesundheitsbereich
Entscheidest Du Dich hingegen anstelle der Anpassungsweiterbildung für eine Aufstiegsweiterbildung, kannst Du beispielsweise aus einer der folgenden Optionen wählen:
- Kaufmännische Weiterbildung zum Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen
- Kaufmännische Weiterbildung zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen
- Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger im Bereich Operations-/Endoskopiedienst
- Weiterbildung zum Fachkinderkrankenpfleger im Bereich Operations-/Endoskopiedienst
- Weiterbildung zum Praxisanleiter für Pflegeberufe
- Studium Medizinische Assistenz
- Studium Gesundheitsmanagement/-ökonomie
- Studium Humanmedizin
Passt eine OTA-Ausbildung zu mir?
Du möchtest eine OTA-Ausbildung anfangen, bist Dir aber unsicher, ob Du den notwendigen Voraussetzungen und Anforderungen dafür entsprichst? Wenn Du die folgenden „soft skills“ mitbringst, klappt es ganz bestimmt!
Psychische Stabilität
Dein Job kann mitunter ganz schön stressig und nervenaufreibend werden. Um als OTA arbeiten zu können, solltest Du also unbedingt psychisch stabil genug sein, um auch mit belastenden Situationen umgehen zu können.
Sorgfältige Arbeitsweise
Auch wenn Du „nur“ assistierst: Der kleinste Fehler kann ein Menschenleben kosten. Deshalb ist eine sorgfältige Arbeitsweise unabdingbar.
Einfühlungsvermögen (Empathie)
Du betreust Patienten vor und nach operativen Eingriffen. Viele von ihnen sind aufgeregt und nervös, vielleicht sogar ängstlich. Mit viel Einfühlungsvermögen vermittelst Du den Patienten Sicherheit und gibst Ihnen das Gefühl, bei Dir und dem behandelnden Arzt gut aufgehoben zu sein. Daneben beantwortest Du ihnen ihre Fragen und erklärst ihnen ggf. noch einmal die einzelnen Schritte des Eingriffs.