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Mehr Geld für Deine Studienfinanzierung

BAföG, Stipendien oder Studienkredite - die Standardmöglichkeiten zur Studienfinanzierung sind den meisten Studierenden wenigstens oberflächlich bekannt. Doch darüber hinaus gibt es noch andere Geldquellen, die bei der Finanzierung des Studiums helfen können. Wir haben die wichtigsten Optionen für dich zusammengestellt.

Obwohl viele Geldquellen zur Verfügung stehen, sind viele Studierende schon mit den Standardoptionen überfordert. Das ist auch kein Wunder, bei den vielen Belastungen die heute auf Studierende zukommen. Damit du dich leichter zurechtfindest, wollen wir dir wichtige Finanzierungsquellen im Überblick präsentieren:

Preise und Auszeichnungen

Wenngleich Preise und Auszeichnungen anders benannt sind, erhält man dort auch Geld, weil andere einen für förderwürdig halten. Generell solltest du eine umfangreiche Internetrecherche betreiben und dich bei deiner Hochschule vor Ort über die Preise, die dort vergeben werden, informieren. Oftmals sind Preise mit hohen Fördersummen dotiert. Ein Gewinn von 5.000€ finanziert bereits einen Großteil deines Studiums.

Ähnlich wie bei Stipendien sind viele Preise weitgehend unbekannt, sodass sich nur wenige bewerben. Viele scheuen darüber hinaus den Aufwand, weil sie sich denken, dass sie sowieso nicht gewinnen.

Preise werden für die unterschiedlichsten Dinge vergeben und reichen von der Diplomarbeit über Seminararbeiten und Gedichtwettbewerben hin zu guten Noten. Es lohnt sich in jedem Fall, sich einen Überblick über die Preise zu verschaffen, die für dich in Frage kommen könnten. Und im Lebenslauf macht sich eine solche Auszeichnung auch nicht schlecht.

Kindergeld

Der Staat gewährt Eltern Kindergeld, um den Lebensunterhalt der Kinder sichern zu können. In der Regel haben die Eltern und nicht die Kinder den Anspruch auf diesen Zuschuss. Für Kinder über 18 Jahre besteht nur dann ein Kindergeldanspruch, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Wenn die Eltern ihr Kind während dieser Ausbildung finanziell gar nicht oder nur in geringem Umfang unterstützen, kann das Kind die Auszahlung des Zuschusses für sich beantragen. Grundsätzlich kann Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden. Der Dienst bei der Bundeswehr oder der Zivildienst verlängern diesen Zeitraum entsprechend. Ab 2012 wird das Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes gewährt.

Das Kindergeld beträgt für das erste und das zweite Kind 250 € pro Monat, für das dritte Kind 250 € pro Monat und für jedes weitere Kind 250 € pro Monat.

Wohngeld

Wohngeld gibt es prinzipiell nur für Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben. Es gibt aber wenige Ausnahmen, z. B. wenn die gesamte BAföG-Zahlung als verzinstes Darlehen zurückgezahlt werden muss.

Anspruch auf Wohngeld haben Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, wenn sie die Fachrichtung spät gewechselt haben, ein Teilzeitstudium absolvieren, eine zu lange Studiendauer aufweisen, zu alt für eine Förderung durch BAföG sind oder ohne von BAföG anerkannten Grund aus der Förderung wieder ausgeschlossen wurden.

Ein Haushalt kann nur dann Wohngeld erhalten, wenn alle Mitglieder zusammen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Grenze liegt bei einer Person pro Haushalt bei 986 € (Stand: 2022), bei 2 Personen sind es 1.348 € (Stand: 2022). Für den Empfang von Wohngeld muss der Antragsteller ein Einkommen von mindestens dem Sozialhilfesatz vorweisen können. Bei einem geringeren Einkommen wird kein Wohngeld gewährt.

Um herauszufinden, wie viel Anspruch du auf Wohngeld hast, kannst du verschiedene im Internet verfügbare Wohngeldrechner nutzen. Alternativ gibt es auch eine Wohngeldtabelle, die beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhältlich ist. Wohngeld kannst du bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung beantragen. In der Regel wird das Geld jeden Monat vorausgezahlt und immer für ein Jahr bewilligt.

Ausbildungskosten absetzen

Studierende können Ausbildungskosten von bis zu 6.000 € pro Jahr von der Steuer als Sonderausgaben absetzen. Dies ist aber nur dann relevant, wenn der Studierende in diesem Jahr auch Einnahmen erzielt, die über dem Freibetrag von 11.604 € (2024), (9.744 € 2021) liegen.

Als Ausbildungskosten zählen unter anderem die Studiengebühren, Arbeits- und Lernmittel, Fachliteratur, Sprachkurse, doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten.

Seminar- und Diplomarbeiten im Internet verkaufen

Im Internet gibt es verschiedene Anbieter wie bspw. GRIN, bei denen Studierende ihre Seminar-, Bachelor, Master, Magister und Diplomarbeiten als PDF hochladen und damit Geld verdienen können. Dem Studierenden werden zwei Vergütungsmodelle angeboten. Entweder man erhält sofort 10€ pro Arbeit oder man wird erfolgsabhängig mit 40 % des Verkaufspreises bezahlt.