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Erasmus-Stipendium: Höhe des Zuschusses

Das Erasmus-Stipendium unterstützt Dich finanziell bei Deinem Auslandsaufenthalt. Mit welcher Förderungshöhe Du rechnen kannst, zeigen wir Dir.

Das Erasmus-Stipendium (seit 2014/15 Erasmus-Plus) fördert Dein Erasmus-Auslandssemester während des Studiums. Dabei kannst Du sogar Erasmus im Master erhalten. Die Studiengebühren der ausländischen Erasmus-Universität werden Dir dabei immer erlassen. Somit kannst Du Dich während Deines Auslandssemesters voll und ganz auf Dein Studium konzentrieren. Weitere Vorteile der Erasmus-Förderung und was Erasmus eigentlich ist, findest Du in unserem Artikel dazu. Wie hoch die Erasmus-Förderung ausfällt und wie das Geld zu Dir kommt, erfährst Du in diesem Artikel.

Erasmus-Stipendium: Was kannst Du erwarten?

Erasmus-Förderung: Wie viel möglich ist

Wenn Deine Erasmus-Bewerbung erfolgreich war, hast Du Anspruch auf eine Förderung. Je nach Ländergruppe gibt es das Erasmus-Stipendium derzeit ab 490 € monatlich. Dir sollte dabei unbedingt klar sein, dass das Erasmus-Stipendium nur einen Teil Deiner Auslandsaufenthaltsfinanzierung darstellen kann – bemühe Dich also auch rechtzeitig um die Sicherung Deines Lebensunterhalts im Ausland. Denn solltest Du die Erasmus-Voraussetzungen nicht erfüllen, sind andere Wege ins Ausland zu gehen sehr teuer. Finde außerdem auf jeden Fall heraus, ob Du berechtigt bist, Auslands-BAföG zu beziehen und wie hoch Dein Auslands BAföG-Anspruch ist. Die Höhe kann Dir übrigens auch schnell und einfach unser BAföG-Rechner berechnen.

Mit dem Erasmus-Stipendium werden auch ein Auslandspraktikum von einer Dauer von zwei bis zwölf Monaten gefördert, wobei Du innerhalb Deines Studiums sogar für mehrere Praktika gefördert werden kannst, solange das Erasmus-Praktikum nachweislich studienbezogen ist. Die Erasmus-Förderung für ein Praktikum beginnt dabei ab 550 € monatlich. Sollte Dein Praktikumsgehalt 1.000 € pro Monat übersteigen, kann es sein, dass Du keine Leistungen mehr vom Erasmus-Stipendium bekommst. Erasmus zurückzahlen musst Du übrigens nicht.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es angepasste Beitragssätze, die ihnen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt durch eine Erasmus-Förderung im Ausland auf zumutbare Weise zu bestreiten. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Zusatzantrag beim DAAD beantragt werden.

Erasmus-Studenten mit Kindern können ebenfalls einen Zuschuss zum Erasmus-Stipendium beantragen, um die entstehenden Mehrkosten zu decken.

Erasmus-Stipendium: Mindestbeträge nach Ländergruppen

Bei der Erasmus-Förderung handelt es sich um eine zweckgebundene Mobilitätsbeihilfe. Das heißt, dass Du das Erasmus-Geld nur im Zusammenhang mit Deinem Auslandsaufenthalt verwenden darfst. Ob Du davon Bücher, Essen oder Deine Miete im Wohnheim bezahlst, bleibt dabei aber Dir überlassen. Wie Du anhand der Unterstützung für Dein Auslandssemester erkennen kannst, ist das Erasmus-Stipendium kein richtiges „Vollstipendium“, sondern nur eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Ländergruppe

Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und Schweden

Betrag

250 - 600 €/Monat

Ländergruppe

Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,Türkei und Zypern

Betrag

200 - 540 €/Monat

Ländergruppe

Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn

Betrag

150 - 490 €/Monat

Im Notfall besteht auch im Gastland sicherlich die Möglichkeit, neben der Förderung durch ein Erasmus-Stipendium Geld mit einen Nebenjob zu verdienen. Wichtig hierbei ist allerdings, dass das Studium nicht darunter leidet. Die Doppelbelastung, auf einer fremden Sprache in einem fremden Land zu studieren und zusätzlich zu arbeiten, kann schnell zu viel werden. Außerdem solltest Du nicht vergessen, dass Du bei Deiner Stellensuche mit den einheimischen Bewerbern konkurrierst und Deine Aussicht auf Erfolg dadurch nicht immer gegeben ist. Trotzdem ist das Gute daran, dass Du, für die Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, keine Arbeitserlaubnis benötigst und in diesem Falle gleich „loslegen“ kannst, sobald Du einen Nebenjob gefunden hast. Wenn Dir die Doppelbelastung zu viel ist, solltest Du schon vorzeitig damit anfangen, für Dein Erasmus Geld zu sparen.

Erasmus-Stipendium: Studiengebühren werden übernommen

Erasmus-Förderung: Gebührenerlass und weitere Unterstützung

Das Erasmus-Stipendium ermöglicht Dir nicht nur die bereits genannte Mobilitätsbeihilfe, sondern befreit Dich – Dank des sogenannten „Bilateral Agreements“ auch von den Studiengebühren an der Partner-Universität. Dies ist eine große Hilfe für Dich, da die Studiengebühren in einigen Ländern zum Teil einige tausend Euro betragen können. Zusätzlich kannst Du von weiteren Serviceleistungen wie z. B. Sprachkursen, Hilfe bei der Wohnungs- oder Zimmersuche oder der Betreuung durch ausländische Studenten profitieren.

Allerdings solltest Du Dich nicht zu sehr auf diese potenziellen Unterstützungen verlassen, da nicht jede Partner-Hochschule derartige Maßnahmen anbietet. Auch hier ist Eigeninitiative immer der beste Weg. Am besten erkundigst Du Dich selbstständig frühzeitig nach einer Wohnmöglichkeit, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein – hilfreich ist hier selbstverständlich auch das Internet, indem auch internationale WG-Zimmer inseriert werden. Auch das Erasmus-Student-Network, als größte europäisches Studienorganisation, kann Dir gegebenenfalls weiterhelfen.

Auf der Webseite des DAAD findest Du wichtige Informationen zum Thema Lebenshaltungskosten, Zulassungsverfahren, Sprachen und vielem mehr. Es lohnt sich also, einmal dort „reinzuschauen“.

Weitere Förderungsmöglichkeiten neben dem Erasmus-Stipendium

Wenn Du ein Erasmus-Stipendium beziehst, hat das keine Auswirkungen auf Deinen BAföG-Bezug, solange Du nicht mehr als 300 € durch Erasmus erhältst. Das heißt, Du kannst auch neben Deinem BAföG die Förderung durch Erasmus bekommen. Das gilt auch für Stipendien (z. B. Deutschlandstipendium). So kannst Du auch neben Deiner Erasmus-Förderung Deine Stipendien ohne weiteres beziehen.

Sollte Dir kein Auslands-BAföG oder ähnliches zustehen, kannst Du Deinen Auslandsaufenthalt auch mittels eines Bildungskredits finanzieren lassen, wenn Du die nötigen Voraussetzungen erfüllst. Dies setzt voraus, dass das Akademische Auslandsamt Deine Studienleistungen als „anerkennungsfähig“ einstuft.

Wenn Du kein AuslandsBAföG beziehen kannst und keinen Bildungskredit aufnehmen möchtest, besteht die Möglichkeit, dass Du Dich um andere Stipendien bewirbst. Dafür musst Du übrigens kein „Musterschüler“ sein – nicht alle Stipendiengeber vergeben ihre Stipendien auf der Basis von Bestnoten. Erneuere einfach Dein Profil und finde die passenden Stipendien für Dein Auslandsstudium. Im Einzelfall solltest Du allerdings nachfragen, ob Du dann – je nach Art des Stipendiums – noch berechtigt bist, Leistungen über ein Erasmus-Stipendium zu erhalten.

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Erasmus-Stipendium: Wie wird es ausgezahlt?

Die Erasmus-Förderung wird Dir normalerweise in zwei oder drei Raten von Deiner Hochschule ausgezahlt, wobei manche Universitäten auch monatliche Zahlungen vornehmen. Der Betrag berechnet sich unter anderem daraus, wie lange Du im Ausland bleiben wirst. Wichtig hierbei ist, dass Du den Studienplatz im Ausland offiziell annimmst, und Du den Studienvertrag, das sogenannte „Learning Agreement“ rechtsgültig abschließt. In diesem Zuge wird Dir auch die erste Rate des Erasmus-Stipendiums ausgezahlt. Die Zweite bekommst Du, nachdem das „Certificate of Arrival“ weitergeleitet wurde und die Partner-Hochschule das „Learning Agreement“ offiziell unterschrieben hat. Falls vorhanden, wird die dritte Rate nach Deiner Rückkehr ausgezahlt. Eine dritte Rate des Erasmus-Stipendiums gibt es, wenn der "Erasmus-Geldtopf" nicht ganz ausgeschöpft wurde. Hier ist es wichtig, dass Du alle Nachweise über Deine Studienleistungen im Ausland vorzeigen und nachweisen kannst.

Es ist zudem mehr als empfehlenswert, dass Du die nötigen Unterlagen und Bescheinigungen zum angegebenen Zeitpunkt vorzeigst, da Du sonst nicht weitergefördert wirst und die bereits erhaltenen Beträge des Erasmus-Stipendiums unter Umständen sogar zurückzahlen musst.

Übrigens gestaltet sich die Erasmus-Förderungsdauer wie folgt: Solltest Du zwei Semester im Ausland studieren, wirst Du für acht Monate gefördert. Bleibst Du hingegen nur ein Semester dort, beträgt die Förderungsdauer vier Monate. Bei einem Trimester kannst Du maximal drei Monate durch ein Erasmus-Stipendium unterstützt werden.

Bewerbung auf das Erasmus-Stipendium:

Das brauchst Du für Deine Stipendienbewerbungen:

  • E-Book zur Stipendienbewerbung:
    • Vorlagen für sowohl tabellarische, als auch ausformulierte Lebensläufe
    • Muster für Motivationsschreiben
    • Vorlagen vollständiger Bewerbungen
    • Beispielformulierungen für die unterschiedlichsten Situationen
    • Tipps für richtige Antworten beim Bewerbungsgespräch
    • Der Autor selbst hat übrigens 7 (!!) Stipendien erhalten

Weitere Stipendien, die ineteressant sein könnten: