Der Sozialversicherungsausweis ist fester Bestandteil des Daseins von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden in Deutschland. Denn: Sobald Du eine sozialversicherungspflichte Arbeitsstelle antrittst oder eine Sozialleistung in Deutschland nutzt, benötigst Du den Ausweis und die darin aufgeführte Sozialversicherungsnummer.
Wir erklären Dir, was Dir der Sozialversicherungsausweis bringt und warum es diesen heute so eigentlich nicht mehr gibt. Darüber hinaus zeigen wir Dir, warum Du den Ausweis nicht selbst beantragen musst. Und: Wir sagen Dir, was Du tun kannst, wenn Du den Ausweis verloren hast.
Was ist ein Sozialversicherungsausweis?
Der SV-Ausweis ist ein Dokument, das Dich als Mitglied einer gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland bestätigt. War der Sozialversicherungsausweis bis 2011 noch ein echter Ausweis, ist er seitdem ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers, das Dir Deine Sozialversicherungsnummer mitteilt. Das Schreiben gilt dann als Sozialversicherungsausweis. Das gibt § 18h Abs. 2 Sozialgesetzbuch 4 (SGB) vor.
Bist Du ein versicherter Arbeitnehmer, teilt Dir der Rentenversicherungsträger automatisch eine Sozialversicherungsnummer zu. Fängst Du einen Job an, musst Du den Ausweis häufig bei Deinem Arbeitgeber vorlegen. In vielen Fällen reicht es dem Arbeitgeber jedoch, wenn Du die Sozialversicherungsnummer angibst. Schickt Dich Dein Arbeitgeber aus dem Ausland nach Deutschland, um dort eine Tätigkeit aufzunehmen, erhältst Du eine Ersatzbescheinigung für den SV-Ausweis. Das heißt: Auch als Ausländer benötigst Du eine Form des Nachweises, dass Du hier sozialversicherungspflichtig tätig bist.
Musstest Du früher in bestimmten Branchen Deinen Sozialversicherungsausweis immer bei dir führen, gibt es diese Pflicht seit 2009 nicht mehr. Auch ein Passfoto ist heute kein verpflichtender Bestandteil des Ausweises mehr. Als Ausgleich dazu hat der Gesetzgeber jedoch die Pflicht geschaffen, dass Arbeitnehmer aus bestimmten Wirtschaftsbereichen – wie zum Beispiel aus dem Baugewerbe, Schaustellergewerbe und Personenbeförderungsgewerbe – immer einen Ersatz für den Sozialversicherungsausweis bei sich führen müssen. Das kann der Personalausweis oder Dein Reisepass sein. Das schreibt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor.
Wie setzt sich die Sozialversicherungsnummer zusammen?
Die Sozialversicherungsnummer setzt sich aus einer zwölfstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben zusammen.
Die ersten beiden Zahlen beschreiben die Bereichsnummer Deines Rentenversicherungsträgers, der Dir die Sozialversicherungsnummer gegeben hat. Danach folgt Dein Geburtsdatum. Die neunte Stelle der Nummer trägt den Anfangsbuchstaben Deines Geburtsnamens. Stelle 10 und 11 sind eine Seriennummer. Diese bewegt sich bei Männern zwischen 00 und 49 und bei Frauen zwischen 50 und 99. Die letzte Zahl ist eine Prüfziffer.
Was speichert die Sozialversicherungsnummer?
Unter der Sozialversicherungsnummer speichert Deutschland alle Daten, die für Deine spätere Rente eine Rolle spielen. Das sind zum Beispiel
- Deine Ausbildungszeit,
- Deine Berufsjahre und
- Deine Elternzeit.
Die Sozialversicherungsnummer ist damit eine Identifizierungsnummer, die dem Staat hilft, Dein berufliches Leben nachzuvollziehen und so Deine spätere Rente zu berechnen.
Wofür brauche ich einen Sozialversicherungsausweis?
Der Ausweis dient Dir vor allem als Nachweis, dass Du Mitglied in einem Sozialversicherungssystem bist. In Deutschland ist das die gesetzliche Rentenversicherung. Darüber hinaus benötigst Du die Sozialversicherungskarte, wenn Du Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, beantragen willst.
Zudem soll der Sozialversicherungsnachweis Schwarzarbeit und den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen verhindern. Dein Arbeitgeber benötigt den Ausweis zudem von Dir, damit Dich dieser beim Rentenversicherungsträger anmelden und für Dich die Rentenbeiträge einzahlen kann. Dafür steht auf dem Ausweis seit Januar 2017 ein maschinenlesbarer Code, so dass die Ausweisdaten ohne Fehler übertragen werden. Bist Du Soldat, Beamter oder Richter, kannst Du keinen Sozialversicherungsausweis beantragen. Denn: Du bist dann entweder nicht gesetzlich (sondern privat) oder beitragsfrei in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert.
Wo kann ich einen Sozialversicherungsausweis beantragen?
In der Regel musst Du nicht selbst einen Sozialversicherungsausweis beantragen. Denn: Sobald Du Deinen ersten Job beginnst, meldet Dich Dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse bzw. Minijobzentrale an. Diese fordern dann beim Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer für Dich an. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du
- ein reguläres Beschäftigungsverhältnis,
- einen Minijob oder
- ein Praktikum
anfängst. Du musst Dich nicht selbst darum kümmern, einen Sozialversicherungsausweis zu beantragen. In der Regel dauert es 4 Wochen, manchmal jedoch auch 8 oder 12 Wochen, bis Du und Dein Arbeitgeber den Ausweis vorliegen haben.
Was steht auf den Sozialversicherungsausweis?
Der Sozialversicherungsausweis führt
- Deine Rentenversicherungsnummer/Sozialversicherungsnummer,
- Deinen Familiennamen,
- Deinen Geburtsnamen,
- Deinen Vornamen und
- gegebenenfalls Deinen akademischen Titel.
Weitere personenbezogene Daten darf der Sozialversicherungsausweis nicht enthalten. Das schreibt das Gesetz vor. Daneben findest Du auf dem Ausweis auch den Namen des Rentenversicherungsträgers.
Was mache ich, wenn ich den Sozialversicherungsausweis verloren habe?
Hast Du Deinen Sozialversicherungsausweis verloren, musst Du diesen beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder der zuständigen Krankenkasse neu beantragen. Ist der Ausweis unbrauchbar geworden, weil er zum Beispiel nicht mehr lesbar ist, musst Du den Sozialversicherungsausweis ebenfalls neu beantragen. Das gilt auch, wenn sich Dein Name ändert.
Du kannst den Sozialversicherungsausweis online beantragen, wenn Du schon einmal einen Sozialversicherungsausweis hattest. Das geht dann über den Service der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ zum Onlineantrag kannst Du Dir das Antragsformular auch von der Webseite Deiner Krankenkasse herunterladen, ausfüllen und per Post abschicken. Der Antrag ist übrigens kostenlos. Selbst, wenn Du ihn mehrfach verlierst, erhältst Du immer wieder kostenlos einen neuen Ausweis.
Solltest Du den Ausweis dringend benötigen, zum Beispiel für einen neuen Arbeitgeber, frage Deinen Rentenversicherungsträger, ob dieser Dir vorrübergehend ein Ersatzdokument ausstellen kann. Ist das nicht möglich, solltest Du Deine Krankenversicherung kontaktieren, den Sozialversicherungsausweis neu beantragen und gleichzeitig um eine Bescheinigung bitten, die Deinem Arbeitgeber nachweist, dass Du einen neuen Ausweis beantragt hast. Ist der Ausweis fertig, kannst Du ihn dann nachreichen. Hast Du Deinen Sozialversicherungsausweis verloren, kennst aber Deine Sozialversicherungsnummer auswendig, reicht das Arbeitgebern in der Regel bereits aus. Kennst Du Deine Nummer nicht auswendig, kannst Du sie auf alten Schreiben Deiner Krankenkasse oder Deines Rentenversicherungsträgers nachschauen.