In welchen Fällen ist eine Mieterhöhung zulässig?
Eine Mieterhöhung ohne Begründung ist gesetzlich nicht zulässig! Es muss sich außerdem um "die
richtigen" Gründe handeln. Der Vermieter kann nicht einfach sagen, dass eine Mieterhöhung nach 10
Jahren einmal fällig ist.
Grundsätzlich darf der Vermieter nur aus folgenden Gründen die Miete erhöhen:
- Staffel- oder Indexmiete: Der Vermieter kann eine fixe Mieterhöhung pro Jahr
bereits im Mietvertrag mit Dir vereinbaren. Von einer sogenannten Staffelmiete spricht man, wenn
sich die Miete jährlich um einen festgelegten Betrag erhöht. Bei einer sogenannten Indexmiete wird
der Mietpreis jedes Jahr der Inflationsrate angepasst. Solche Vereinbarungen im Mietvertrag sind
nicht unbedingt nachteilig. Denn der Vermieter muss sich an die einmal festgelegte Mieterhöhung pro
Jahr halten und darf nicht plötzlich mehr verlangen. Die Kosten sind für Dich somit von vornherein
kalkulierbar.
- Anhebung auf das ortsübliche Niveau: Wenn Du bisher vergleichsweise günstig
gewohnt hast, hat der Vermieter das Recht, die Miete auf das ortsübliche Niveau anzuheben. Die
Obergrenzen dafür, wie hoch die Mieterhöhung maximal sein darf, sind gesetzlich klar
vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es zeitliche Fristen, der Vermieter darf also nicht in
beliebigen Abständen die Miete erhöhen.
- Mieterhöhung nach Modernisierung: Eine Baustelle im Haus bedeutet leider nicht
nur Lärm und Staub. Wenn der Vermieter beispielsweise eine Fassadendämmung anbringt oder einen
Aufzug einbaut, darf er Dich als Mieter an den Kosten beteiligen. Das gilt aber nur, wenn es sich um
echte Modernisierungs-Maßnahmen handelt und nicht um Reparaturen oder
Instandhaltungs-Maßnahmen.
- Mieterhöhung wegen höheren Betriebskosten: Der Vermieter darf unter gewissen
Voraussetzungen einen Anstieg der Betriebskosten an Dich weitergeben und dadurch die Miete
erhöhen.
Achtung: Wenn im Mietvertrag eine Mieterhöhung ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dann darf der
Vermieter nicht mehr Miete verlangen, auch wenn er sich auf die hier genannten Gründe beruft! Wenn
andererseits im Mietvertrag bestimmte Vereinbarungen zu einer Mietpreiserhöhung getroffen wurden,
wie zum Beispiel eine Staffel- oder Indexmiete, dann bist Du vertraglich daran gebunden. Das
bedeutet: Die gesetzlichen Regelungen zur Mieterhöhung gelten nur dann, wenn im Mietvertrag nicht
etwas anderes vereinbart wurde.
Sollte Dir Dein Vermieter also eine Mieterhöhung ankündigen, dann lies Dir zuerst genau Deinen
Mietvertrag durch! Finden sich dort Klauseln zu einer Mietpreiserhöhung? Wenn nicht, dann prüfe, welchen
Grund der Vermieter für die Mieterhöhung angibt.
Die genauen Voraussetzungen für eine zulässige gesetzliche Mieterhöhung und die Obergrenzen,
wie viel die Mieterhöhung maximal betragen darf, hängen davon ab, aus welchen Gründen der
Vermieter die Miete erhöhen will.
1. Anhebung auf das ortsübliche Niveau
Welche Obergrenzen muss der Vermieter bei der Mieterhöhung einhalten?
Der Vermieter hat bei den Mietpreisen nicht freie Hand. Für die maximale Mieterhöhung gelten drei
gesetzlich klar definierte Obergrenzen:
- die ortsübliche Vergleichsmiete
- die sogenannte Kappungsgrenze
- 120-Prozent-Grenze (in Städten mit knappem Wohnraum)
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Der Vermieter darf Deine Miete nur bis zum "ortsüblichen Niveau" anheben. Darunter versteht man die
Mieten, die innerhalb der letzten 4 Jahre in einer vergleichbaren Wohnung und einem vergleichbaren
Wohngebiet üblich waren. Wenn Du bereits jetzt das ortsübliche Niveau oder sogar mehr bezahlst,
darf Dein Vermieter die Miete nicht erhöhen!
Um das ortsübliche Niveau konkret zu bestimmen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Mietspiegel
Städte und größere Gemeinden erheben regelmäßig durch Umfragen die aktuellen Mietpreise in den
verschiedenen Ortsteilen und erstellen darüber ein Verzeichnis, den sogenannten Mietspiegel. Dabei
werden Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung der Wohnungen erfasst. So lässt sich ein
durchschnittlicher Mietpreis für Wohnungen einer vergleichbaren Kategorie bestimmen. Um eine
zulässige Mieterhöhung zu begründen, kann sich der Vermieter auf diesen Mietspiegel berufen.
Wenn Dir Dein Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt, wird er möglicherweise einen Auszug aus dem
Mietspiegel beilegen und argumentieren, in welche Kategorie er Deine Wohnung einordnet. Er muss
diesen Auszug aber nicht mitschicken, denn der Mietspiegel ist bei der Stadtverwaltung frei
einsehbar, Du findest ihn auch im Internet.
In kleineren Gemeinden gibt es oft keinen Mietspiegel. Der Vermieter darf sich in diesem Fall nicht
einfach auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde beziehen!
Tipp: Achte auch darauf, ob der Vermieter Deine Wohnung bezüglich Baujahr, Lage, Größe und
Ausstattung richtig eingeordnet hat! Es kann beispielsweise vorkommen, dass schon im Mietvertrag
eine falsche Wohnfläche angegeben ist. In dem Fall darf der Vermieter für die maximale
Mieterhöhung trotzdem nur die tatsächliche Größe zugrunde legen! Es schadet also nicht, die
Wohnung einmal nachzumessen.
Begründung mit 3 Vergleichswohnungen
Falls es keinen Mietspiegel gibt, kann der Vermieter stattdessen 3 ähnliche Wohnungen als
Vergleichsmaßstab heranziehen. Er darf aber nicht "Äpfel mit Birnen vergleichen": Die
Vergleichswohnungen sollten in den 4 Kriterien Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr etwa Deiner
Wohnung entsprechen. Die maximale Mieterhöhung ergibt sich dann aus der Miete, die dort aktuell
gezahlt wird.
Der Vermieter muss diese 3 Vergleichswohnungen klar benennen, so dass Du sie auch wirklich auffinden
und die Mieter vor Ort befragen kannst. Ein Recht, die Wohnungen zu besichtigen, hast Du vom Gesetz
her allerdings nicht.
Gutachten eines Sachverständigen
Alternativ dazu kann der Vermieter auch einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen, um
die zulässige Mieterhöhung zu begründen.
Was ist die Kappungsgrenze?
Damit die Mieten nicht in kürzester Zeit ins Unermessliche steigen können, hat der Gesetzgeber eine
weitere Obergrenze festgelegt, die sogenannte Kappungsgrenze. Sie besagt, dass die Miete
innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 Prozent ansteigen darf. Eine darüber
hinausgehende Mietpreiserhöhung ist nicht zulässig, selbst wenn das ortsübliche Niveau noch nicht
erreicht ist! Es spielt auch keine Rolle, ob die Mietpreise vor der Mieterhöhung 10 Jahre stabil
waren. Sobald der Vermieter die Kappungsgrenze ausgeschöpft hat, darf er frühestens nach 3 Jahren
wieder die Miete erhöhen.
In Städten und Gemeinden mit knappem Wohnraum können die Bundesländer die Kappungsgrenze auch
für 5 Jahre auf 15 Prozent herabsetzen. Erkundige Dich am besten bei der Stadtverwaltung, welche
Kappungsgrenze aktuell gültig ist!
Die Kappungsgrenze gilt nicht für Staffelmieten, die im Mietvertrag vereinbart wurden.
Sobald Du den Mietvertrag einmal unterschrieben hast, gelten für die Mietpreiserhöhung die darin
vereinbarten Regeln - selbst wenn sich dann die Miete in 3 Jahren um mehr als 20 Prozent erhöht
Die 120-Prozent-Grenze
In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete außerdem nicht mehr als 120 Prozent des
ortsüblichen Niveaus betragen. Eine Mieterhöhung, bei der Du mehr als 120 Prozent der im
Mietspiegel genannten Preisspannen zahlen würdest, ist also nicht zulässig.
Welche Frist gibt es für eine Mieterhöhung?
Wenn sich der Vermieter auf das ortsübliche Niveau beruft, darf er nicht beliebig oft eine
Mieterhöhung verlangen. Nachdem Du in die Wohnung eingezogen bist, kann der Vermieter frühestens
nach 12 Monaten die Miete erhöhen. Er muss Dir dabei eine Überlegensfrist bis zum Ende des
übernächsten Monats einräumen, um der Mieterhöhung zuzustimmen. Das bedeutet, dass die Miete
erst nach 15 Monaten tatsächlich steigen kann.
Auch wenn Du die Wohnung schon länger gemietet hast, darf der Vermieter höchstens im Abstand von
12 Monaten eine neuerliche Mieterhöhung ankündigen. Danach steht Dir eine Überlegensfrist bis
Ablauf des übernächsten Monats zu. Eine Mieterhöhung ist daher immer nur im Abstand von
15 Monaten möglich.
Vorsicht: Diese Mieterhöhung-Frist gilt nur, wenn sich der Vermieter auf das ortsübliche Niveau
beruft. Wenn im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde, ist eine einmalige
Mieterhöhung pro Jahr zulässig. Auch bei einer Mieterhöhung nach einer Modernisierung muss sich
der Vermieter nicht an die 15-Monats-Fristen halten.
2. Mieterhöhung nach Modernisierung
Welche Mieterhöhung ist maximal zulässig?
Auch bei Modernisierungsmaßnahmen hat der Gesetzgeber eine Obergrenze für die zulässige
Mieterhöhung festgesetzt: Egal wie teuer die Baumaßnahmen waren, die Mieterhöhung nach einer
Modernisierung darf maximal 11 Prozent der Gesamtkosten betragen. Hat der Vermieter
eine öffentliche Förderung erhalten, beispielsweise für eine energetische Sanierung, muss er
diese zuvor von den Kosten abziehen. In Mehrfamilienhäusern muss er die Modernisierungskosten
anteilsmäßig auf die einzelnen Wohnungen aufteilen.
Vorsicht: Die oben beschriebene Kappungsgrenze für die maximale Mieterhöhung und die
Mieterhöhung-Frist von 12 Monaten gelten bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung nicht! Wird
viel am Haus gemacht, kann es also durchaus sein, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren um mehr als
20 Prozent ansteigt.
Was zählt als Modernisierung und was nicht?
Eine Modernisierung bedeutet, dass durch eine bauliche Maßnahme der Wert der Wohnung
steigt und für Dich als Mieter dadurch ein Vorteil entsteht. Ein Vorteil ist
beispielsweise, wenn Du Strom oder Heizkosten sparst oder das Wohnen komfortabler oder weniger
arbeitsaufwendig wird. Wird hingegen nur der vertragsgemäße "Normalzustand" wieder hergestellt,
handelt es sich um eine Reparatur oder Instandhaltungs-Maßnahme. Diese Maßnahmen muss der
Vermieter bezahlen, er kann dann keine Mieterhöhung nach Modernisierung geltend machen.
Die Abgrenzung zwischen Modernisierung und Instandhaltung ist in der Praxis nicht immer leicht. Als
Modernisierung gilt normalerweise:
- Energetische Sanierung: Durch eine Wärmedämmung sparst Du als Mieter
Heizkosten ein und hast somit einen Vorteil. Du musst daher eine Mieterhöhung akzeptieren, selbst
wenn sie die tatsächlich eingesparten Heizkosten übersteigt! Das gilt aber nicht ausnahmslos: Wenn
beispielsweise die Wohnung vorher so schlecht isoliert war, dass sich Schimmel gebildet hat oder die
Raumtemperatur dauerhaft unter 20° C lag, dann zählt die Wärmedämmung als
Instandhaltungs-Maßnahme.
- Einbau eines Balkons: Wenn Du vorher keinen Balkon hattest, wird die Wohnung
durch den Einbau eines Balkons in ihrem Wert gesteigert und der Vermieter darf daher die Miete
erhöhen. Wird dagegen nur eine kaputte Balkontür gegen eine neue ausgetauscht, handelt es sich um
eine Reparatur.
- Einbau eines Lifts: Auch durch den Einbau eines Lifts erfährt ein Haus eine
Wertsteigerung, weil das Wohnen für Dich bequemer wird. Das gilt aber nicht für den Austausch
eines Lifts, der beispielsweise die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben nicht erfüllt.
Welche Rechte habe ich bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung?
Wenn Dein Vermieter wegen einer Modernisierung mehr Miete verlangen will, muss er Dir rechtzeitig in
schriftlicher Form die Mieterhöhung ankündigen. Rechtzeitig bedeutet 3 Monate vor Beginn der
Bauarbeiten. In der Mitteilung muss Dich der Vermieter so konkret wie möglich über Folgendes
informieren:
- Art und Umfang der Baumaßnahmen
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- die zu erwartende Mieterhöhung
- eine allfällige Änderung der Betriebskosten
Der Vermieter muss die Modernisierungs-Maßnahmen so beschreiben, dass Du sie nachvollziehen kannst.
Wenn beispielsweise eine Zentralheizung neu eingebaut wird, muss der Vermieter angeben, wo die
Leitungen verlaufen, ob Wanddurchbrüche gemacht werden, wie viele Heizkörper eingebaut werden und
wo sie stehen.
Nach Abschluss der Arbeiten hast Du das Recht, die Rechnungen einzusehen. So kannst Du
kontrollieren, dass die zulässige Mieterhöhung von 11 Prozent nicht überschritten wird.
In Kraft treten darf die Mietpreiserhöhung frühestens 3 Monate nachdem Du das Schreiben mit der
Ankündigung der Mieterhöhung erhalten hast. Ausnahme: Wenn Dir der Vermieter die
Modernisierungsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß mitgeteilt hat oder wenn die Mieterhöhung um mehr
als 10 Prozent höher ist als ursprünglich angekündigt, dann musst Du erst nach 9 Monaten die
höhere Miete bezahlen.
Unter Umständen hast Du während der Bauarbeiten ein gesetzliches Minderungsrecht. Das bedeutet,
dass Du vorübergehend weniger Miete zu bezahlen brauchst, weil durch die Baustelle im Haus die
Wohnqualität beeinträchtigt ist. Das gilt aber nicht, wenn es sich um eine energetische Sanierung
handelt, also bei Dämmungs- oder Isolierungsmaßnahmen.
3. Mieterhöhung aufgrund höherer Betriebskosten
Entscheidend ist, wie die Betriebskosten im Mietvertrag geregelt sind. Dafür gibt
es im Wesentlichen 3 Möglichkeiten:
- Betriebskosten-Pauschale
- Betriebskosten-Vorauszahlungen
- Inklusivmiete (Bruttomiete)
Eine Betriebskosten-Pauschale ist ein fester Betrag, den Du monatlich zusätzlich
zur eigentlichen Miete zahlst und mit dem alle Betriebskosten abgegolten sind. Der Vermieter darf
nicht mehr als vereinbart von Dir verlangen mit der Begründung, dass die Betriebskosten
tatsächlich höher waren. Andererseits kannst Du auch keine Rückzahlung einfordern, wenn die
tatsächlichen Betriebskosten niedriger waren. Eine Mieterhöhung aufgrund gestiegener
Betriebskosten ist bei einer Betriebskosten-Pauschale nur dann zulässig, wenn das im Mietvertrag
ausdrücklich vereinbart wurde.
Heute sind meist Betriebskosten-Vorauszahlungen üblich. Dabei werden die
tatsächlichen Betriebskosten jährlich oder monatlich abgerechnet. Hast Du in einem bestimmten
Zeitraum weniger bezahlt als die tatsächlichen Betriebskosten, darf der Vermieter rückwirkend eine
Nachzahlung verlangen. Er muss Dir andererseits Betriebskosten gutschreiben, die Du zu viel bezahlt
hast.
Bei einer Inklusiv- oder Bruttomiete zahlst Du einen festen monatlichen Betrag,
ohne dass die Betriebskosten gesondert ausgewiesen werden. Eine Mieterhöhung wegen gestiegenen
Betriebskosten ist dann im Normalfall nicht zulässig - außer es wurde im Mietvertrag so
vereinbart. Eine Inklusivmiete wird oft vereinbart, wenn Du zur Untermiete wohnst, beispielsweise in
einem Studentenzimmer.
Muss ich als Mieter der Mieterhöhung zustimmen?
Grundsätzlich müssen Mieter einer Mieterhöhung zustimmen, damit sie gültig
wird. Deine Zustimmung zu verweigern hat aber nur dann Sinn, wenn es sich um keine
zulässige gesetzliche Mieterhöhung handelt. Sonst kann der Vermieter Deine Zustimmung vor Gericht
einklagen.
Anders als für die Ankündigung des Vermieters gibt es für die Zustimmung des Mieters vom Gesetz
her keine Formvorschriften. Du musst Deine Zustimmung also nicht schriftlich geben, sondern sie ist
bereits in mündlicher Form oder am Telefon gültig! Einem Entscheid des Bundesgerichtshofs zufolge
ist sogar eine "stillschweigende Zustimmung" möglich. Davon ist auszugehen, wenn Du die höhere
Miete mehrere Male überwiesen hast.
Du kannst übrigens auch eine sogenannte Teilzustimmung geben - zum Beispiel dann, wenn Du glaubst,
dass die zulässige maximale Mieterhöhung überschritten oder die korrekte Mieterhöhung-Frist
nicht eingehalten wurde. Wenn der Vermieter etwa eine Mieterhöhung von 90 Euro verlangt und laut
Deiner Berechnung nur 70 Euro zulässig sind, dann kannst Du sagen, dass Du einer Erhöhung von
maximal 70 Euro zustimmst.
Wie lange habe ich Zeit, um der Mieterhöhung zuzustimmen?
Als Mieter steht Dir eine Überlegensfrist zu, um der Mieterhöhung zuzustimmen. Sie beginnt in dem
Monat, in dem Du die Ankündigung des Vermieters erhalten hast, und endet mit Ablauf des
übernächsten Monats.
Ein Beispiel: Dein Vermieter kündigt am 2. April an, dass er die Miete erhöhen will. Dann hast Du
bis zum 30. Juni Zeit zu prüfen, ob es sich um eine zulässige Mieterhöhung handelt und ob Du ihr
zustimmst. Kommt das Schreiben am 29. April bei Dir an, endet die Überlegensfrist ebenfalls am 30.
Juni. Die Frist beträgt also immer mindestens 2 und höchstens 3 Monate.
Erstmals fällig wird die höhere Miete frühestens mit Beginn des dritten Monats, nachdem Du die
Ankündigung über die Mieterhöhung erhalten hast. Im oben genannten Beispiel wäre das der 1.
Juli.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Falls Du in der Mitteilung über die Mieterhöhung Unstimmigkeiten entdeckst, musst und solltest Du
ihr nicht zustimmen. Wenn der Vermieter beispielsweise eine Mieterhöhung ohne Begründung
ankündigt oder mit seinen Forderungen die Obergrenzen für die maximale Mieterhöhung
überschreitet, ist es Dein gutes Recht, die höhere Miete nicht zu zahlen. Setze Dich am besten mit
dem Vermieter in Verbindung und argumentiere, warum Du die Mieterhöhung nicht akzeptierst. Dann
kann der Vermieter nachbessern.
Falls Du der Mieterhöhung nicht zustimmst oder nur eine Teilzustimmung gibst, muss der Vermieter
Deine Zustimmung einklagen, damit die Mieterhöhung in Kraft treten kann. Er hat
dafür nach Ablauf Deiner Zustimmungsfrist 3 Monate Zeit. Wenn Deine Zustimmungsfrist am 30. Juni
endet, muss der Vermieter seine Klage also bis spätestens 30. September vor Gericht einbringen.
Das Gericht prüft dann, ob es sich um eine zulässige gesetzliche Mieterhöhung handelt oder nicht.
Wenn das Gericht die Mietpreiserhöhung für berechtigt hält, verurteilt sie Dich zur Zustimmung,
der Vermieter darf also die Miete erhöhen. Du bezahlst dann die höhere Miete rückwirkend ab dem
Monat, nach dem Deine Überlegensfrist abgelaufen ist, im oben genannten Beispiel ab 1. Juli. Es
bringt Dir somit keinen Vorteil, wenn Du eine zulässige Mieterhöhung nicht akzeptierst!
Stellt das Gericht fest, dass die Mieterhöhung nicht rechtmäßig ist, dann kann der Vermieter
seine Forderung nachbessern. In dem Fall beginnt für Dich die Überlegensfrist von mindestens 2
Monaten erneut und Du bezahlst die gesetzlich zulässige höhere Miete frühestens nach 3 Monaten.
Checkliste: Was kann ich tun, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt?
1. Lies Deinen Mietvertrag
Sind darin Klauseln enthalten, die sich auf eine Mieterhöhung beziehen? Falls im Mietvertrag steht,
dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist, dann muss sich der Vermieter daran halten. Falls eine
feste Mieterhöhung pro Jahr in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde, darf der
Vermieter darüber hinaus nicht mehr verlangen.
2. Prüfe, ob die Ankündigung die Formvorschriften erfüllt
Der Vermieter muss Dir in schriftlicher Form die Mieterhöhung ankündigen. Prüfe nach, ob alle
Formvorschriften eingehalten wurden. Falls nicht, kannst Du den Vermieter darauf hinweisen und der
Mieterhöhung erst einmal nicht zustimmen.
3. Prüfe, welche Begründung der Vermieter für die Mieterhöhung nennt
Eine Mieterhöhung ohne Begründung ist niemals rechtmäßig. Bezieht sich der Vermieter auf die
ortsübliche Miete, eine Mieterhöhung nach Modernisierung oder macht er höhere Betriebskosten
geltend? Andere Gründe sind nicht zulässig, auch eine Mieterhöhung nach 10 Jahren oder mehr kann
nicht "einfach so" erfolgen.
4. Prüfe, ob die Obergrenzen und Fristen eingehalten sind
Zücke den Taschenrechner oder Dein Handy und prüfe nach, wieviel die Mieterhöhung maximal
betragen darf. Hält der Vermieter mit seiner Forderung die Obergrenzen für die maximale
Mieterhöhung ein? Passen die zeitlichen Fristen?
5. Denke daran, dass Du eine Überlegensfrist hast
Du musst nicht sofort auf die Ankündigung des Vermieters reagieren. Nimm Dir Zeit, um das Schreiben
genau zu prüfen. Auf keinen Fall solltest Du Dich zu einer mündlichen Zustimmung "überreden"
lassen!
6. Entscheide rechtzeitig, wie Du auf die Mieterhöhung reagierst
Lass Dir aber auch nicht zu viel Zeit, sondern entscheide rechtzeitig, was Du tun willst. Falls die
Mieterhöhung rechtmäßig ist, kannst Du ihr entweder zustimmen oder den Mietvertrag kündigen.
Falls Du glaubst, dass sie gesetzlich nicht zulässig ist, dann setze Dich am besten mit dem
Vermieter in Verbindung und argumentiere, warum Du seine Forderung nicht akzeptierst. Falls er
trotzdem darauf besteht, kannst Du Deine Zustimmung verweigern oder nur eine Teilzustimmung geben.
7. Falls Du Dir unsicher bist - hol Dir Hilfe
Wenn man nicht gerade Jura studiert hat, können Mietverträge und Gesetzesklauseln ganz schön
kompliziert sein! Falls Du Dir nicht sicher bist, was die Klauseln in Deinem Mietvertrag bedeuten
und wieviel die Mieterhöhung nun genau betragen darf, dann hole Dir kompetente Hilfe!