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Erbschein beantragen: Kosten & Antrag

Was ist ein Erbschein?

Wenn ein Verwandter oder guter Freund verstirbt und Dir etwas vererbt, solltest Du Dich trotz der Trauerphase zeitnah um den Erbschein kümmern. Vor allem wenn es kein eidesstattliches Testament gibt, solltest Du einen Erbschein beantragen. Wie Du diesen beantragst und wofür Du diesen Schein überhaupt benötigst erfährst Du in diesem Artikel.

Definition

Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde und damit ein Zeugnis darüber, wer eine Erbschaft annehmen darf und welche Vermögenswerte und Gegenstände diese beinhaltet. Ebenfalls wird in diesem festgehalten, welche Verfügungsbeschränkungen dem Erbe unterliegen.

Besonders wichtig ist der Erbschein, wenn kein Testament vorliegt. Banken, Versicherungen und beispielsweise das Grundbuchamt benötigen den Erbschein, um Dir das vererbte Vermögen oder die geerbte Immobilie zu überschreiben.

Inhalt

Jeder Bescheinigung über das Erbe beinhaltet folgende Punkte:

  • Den Namen, Todestag sowie den letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
  • Den Umfang des Erbrechts zu der Zeit von dem Erbfall und der Erbanteil für die jeweilige Person.
  • Eventuelle Verfügungsbeschränkungen des Erbes.
  • Den Namen und Anschrift des Erben oder der Erben.
  • Die Testamentsvollstreckung.
  • Die finanzielle Gesamthöhe von dem Erbe wird in dem Schein hingegen nicht genannt.

Arten

Es gibt unterschiedliche Arten von Erbscheinen:

  • Alleinerbschein: Der Verstorbene hat nur einen Menschen sein gesamtes Erbe vermacht. Dieser hat die Erbschaft angenommen und erhält daraufhin einen Alleinerbschein.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Der Erblasser hat mehrere Menschen beerbt. Alle haben die Erbschaft angenommen. Den Gemeinschaftlichen Schein kann anschließend entweder eine beerbte Person beantragen oder alle gemeinsam. Voraussetzung für die gemeinsame Beantragung ist, dass für alle Beerbten das gleiche Nachlassgericht zuständig ist.
  • Teilerbschein: Der Verstorbene beerbt mehrere Menschen, alle haben die Erbschaft angenommen und eine dieser Personen möchte einen Teilerbschein beantragen. In diesem ist nur sein Anteil des Erbes benannt.
  • Gemeinschaftlicher Teilerbschein: Dieser ist eine Zusammenfassung aus mehreren Teilerbscheinen von verschiedenen Erbnehmern.
  • Europäisches Nachlasszeugnis: Wenn der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland hatte oder sich Teile von dem Erbe im Ausland befinden, bekommst Du als Erbe ein Europäisches Nachlasszeugnis.
  • Gegenständlich beschränkter Erbschein: Falls ein Teil des Erbes im Ausland ist und ein anderer Teil in Deutschland, dann kannst Du als Erbe einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragen, der nur das Erbe welches sich in Deutschland befindet, beinhaltet. Dadurch wird die teure und zeitaufwändige Prüfung im Ausland umgangen.

Wie kann ich den Erbschein beantragen?

Notar oder Nachlassgericht

Den Erbschein beantragst Du bei dem Nachlassgericht. Es ist dabei aber nicht das Gericht bei Dir um die Ecke zuständig sondern das Gericht, das für den Bezirk von dem Verstorbenen zuständig ist. Dabei zählt der Ort, an dem der Verstorbene seinen Erstwohnsitz oder seinen letzten Hauptwohnsitz gemeldet hatte. Du kannst den Erbschein auch über einen Notar beantragen lassen.

Damit Du den Erbschein beantragen kannst brauchst Du eine Mitteilung darüber, dass Du die Erbschaft annimmst. Du musst in der Regel während Du den Erbschein beantragst, einen Eid über die Korrektheit Deiner genannten Angaben abgeben.

Falls Du nicht der alleinige Erbe bist, kannst Du entweder einen Teilschein beantragen oder auch einen gemeinschaftlichen Erbschein mit den anderen Erben gemeinsam.

Sollte es Uneinigkeit über die Erbfolge geben, dann ist es sinnvoll wenn Du möglichst schnell einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt mit der Sache beauftragst. Auf der Homepage klugo.de findest Du schnell einen kompetenten Anwalt in Deiner Nähe.

Wenn Du einen Erbschein beantragst, übernimmst Du damit auch Schulden von dem Erblasser. Du kannst die Erbschaft nachträglich nicht mehr ablehnen!

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Damit Du den Erbschein beantragen kannst, benötigst Du einige Unterlagen. Falls es von dem Verstorbenen ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, dann musst Du diese Unterlagen mit zu dem Gericht nehmen:

  • Deinen Personalausweis oder Deinen Reisepass.
  • Die original verpackten privatschriftlichen Testamente.
  • Die Sterbeurkunde von dem Erblasser.

Falls der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder kein Erbvertrag vorhanden ist, benötigst Du um den Erbschein zu beantragen Dokumente die beweisen, dass Du der gesetzliche Erbe bist. Dazu gehören je nachdem, in welcher Beziehung Du zu dem Erblasser stehst diese Dokumente:

  • Deinen Personalausweis oder Deinen Reisepass.
  • Die Sterbeurkunde von dem Erblasser.
  • Einen Nachweis über die Verhältnisse, auf denen das Erbrecht beruht, das kann zum Beispiel der Eintrag im Eheregister sein oder die Abschriften aus dem Geburtenregister bei Verwandten.

Alle Unterlagen musst Du im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift dem zuständigen Gericht vorlegen.

Dauer

Wenn Du den Erbschein beantragt hast, kannst Du mit etwas Glück bereits nach wenigen Tagen den Schein erhalten. Im Extremfall dauert es bis zu einigen Monaten. Wie lange das dauert lässt sich nicht verallgemeinernd sagen. Vor allem hängt die Dauer davon ab, wie ausgelastet das jeweilige Nachlassgericht ist. Damit Du nicht allzu lange warten musst, solltest Du möglichst zeitnah nach dem Todestag von dem Verstorbenen den Erbschein beantragen.

In dem sogenannten Erbscheinverfahren entscheidet das Gericht über die Bewilligung von Deinem Antrag. Dafür werden Deine Angaben überprüft. Sobald diese als erwiesen angesehen werden, erhältst Du zunächst einen Vorbescheid. Du hast dann eine kurze Frist lang Zeit, eventuell Beschwerde gegen den Inhalt des Vorbescheids einzulegen. Du kannst auch eine Fristverlängerung beantragen.

Wenn Deine Beschwerde abgelehnt wird, dann kannst Du nochmal eine zweite Beschwerde einlegen. Dafür besteht dann Deinerseits die Pflicht, einen Anwalt zu beauftragen. Um den passenden Anwalt zu finden, empfehlen wir Dir das Portal klugo.de. zu diesem Zeitpunkt

Wenn es nicht nötig ist, Beschwerde einzulegen, erhältst Du nach dem Vorbescheid dann Deinen Erbschein.

Erbschaft im Ausland

Wenn Du etwas im Ausland erbst, gilt das Erbrecht von dem jeweiligen Land in dem sich das Erbe befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du beispielsweise ausländische Aktien erbst oder ein Ferienhaus. In einigen Ländern zählt allerdings nicht das Erbrecht des Landes, in welchem das Erbe sich befindet, sondern die Staatsangehörigkeit von der Person die das Erbe vererbt.

Falls Du also Vermögen aus einem Land erbst, in dem nicht das deutsche Erbrecht angewandt wird, kann es sehr schwierig sein, das Erbe wirklich zu erhalten. Das gilt besonders in Ländern, in denen das Erbrecht anders geregelt wird als in Deutschland.

Du solltest in einem solchen Fall auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Am sichersten ist es, wenn bereits vor dem Tod des Erblassers ein Fachanwalt für Erbrecht damit beauftragt wird, die Formalitäten so vorzubereiten, das ein späteres Erbe im Ausland möglich werden kann. Manche Länder erkennen nur ihr eigenes Erbrecht als gültig und akzeptieren das deutsche Erbrecht nicht. Unter Anderem in diesen Ländern ist es, bezogen auf vererbte Immobilien, kompliziert die Rechtmäßigkeit von dem Erbe anerkannt zu bekommen:

  • Argentinien
  • Australien
  • Irland
  • Kanada
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Südafrika
  • Thailand
  • Türkei
  • USA

Es kann mit Unter sehr lange dauern, bis Dir Dein Erbe aus dem Ausland überschrieben wird. Außerdem kann es schlimmstenfalls gar nicht zu einer Anerkennung von dem Erbe im Ausland kommen. Dann hast Du nur die meist sehr hohen Verfahrenskosten zu zahlen. Du solltest Dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen, was in Deiner Situation am sinnvollsten ist. Auf dem Portal klugo.de findest Du den passenden Anwalt, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat.

Falls Du Dich dafür entschließt, nur den Erbteil der sich in Deutschland befindet anzunehmen, kannst Du einen gegenständlich eingeschränkten Erbschein beantragen. Dadurch ersparst Du Dir die hohen Verfahrenskosten für die Anerkennung von dem Erbe im Ausland. Du kannst diesen eingeschränkten Schein ganz normal in dem zuständigen Nachlassgericht beantragen.

Falls sich der Erbteil jedoch in einem EU-Mitgliedsstaat befindet, zählt laut EU-Recht immer das Erbrecht von dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte. Ausnahmen von diesem EU-Recht bestehen nur in dem Vereinten bestehen nur in dem Vereinigten Königreich, in Dänemark sowie in Irland.

Was kostet ein Erbschein?

Wenn Du einen Erbschein beantragst, musst Du die Kosten für diesen bezahlen. Falls Du mit der Erbengemeinschaft gemeinsam einen Erbschein beantragst, könnt Ihr Euch die Kosten teilen.

Es gibt festgelegte Gebühren für den Erbschein, die sich nach der Höhe von dem Erbe richten. Wie viel der Erbschein kostet hängt von den Verfahrensgebühren und den Kosten für die eidesstattliche Versicherung ab.

Um herauszufinden, wie viel Dein Erbschein kosten wird, musst Du den Wert von Deinem Erbe kennen. Dieses wird folgendermaßen ermittelt:

  • Bei Wertpapieren, Gold und Aktien: Es zählt der aktuelle Kurswert von dem Todestag des Erblassers.
  • Bei Schmuck, Antiquitäten und Hausrat: Ein Sachverständiger für Hausrat und Kunst kann den Wert ermitteln.
  • Ersparnisse und Guthaben bei Banken: Diese werden inklusiv angefallener Zinsen nach dem Tod von den Banken an das Finanzamt gemeldet. Es zählt auch hier der Kontostand am Todestag.
  • Immobilien: Nicht der ehemalige Kaufpreis zählt, sondern der aktuelle Verkehrswert. Hier kann entweder der Bodenrichtwert der jeweiligen Gemeinde oder Stadt angesetzt werden, oder es wird ein Gutachter hinzugezogen.

Du musst bei dem Nachlassgericht einen Fragebogen ausfüllen, in dem Du erklärst, wie hoch der Wert von Deinem Erbe sein wird. Damit der Schein nicht abgelehnt wird und Du keinen Betrug begehst, musst Du diese Angaben unbedingt wahrheitsgemäß tätigen.

Die Kosten für Deinen Erbschein findest Du in dieser Tabelle aufgelistet:

Geschäftswert bis…
(in €)
Gebühr
10.000 75 €
50.000 165 €
110.000 273 €
200.000 435 €
500.000 935 €
1.000.000 1.735 €
1.500.000 2.535 €
2.000.000 3.335 €

Quelle: GNotKG, Anlage 2

Wenn Du den Erbschein beantragen willst fallen außerdem noch Kosten für die Eidesstattliche Versicherung an. Diese beträgt noch einmal so viel, wie die allgemeinen Kosten für den Erbschein. Wenn Du also etwas im Wert von unter 10.000 Euro erbst, musst Du insgesamt 2 x 75 Euro, also 150 Euro zahlen. Falls Du insgesamt unter 50.000 Euro erbst musst Du 2 x 165 Euro zahlen.

Wofür brauche ich den Erbschein?

Erbschein notwendig

In Deutschland besteht nicht die Pflicht einen Erbschein zu beantragen. Wenn Du jedoch ein Erbe annehmen willst, kommst Du oft nicht um einen Antrag herum. Viele Institutionen wie beispielsweise Banken und Versicherungen verlangen den Schein um Dir das geerbte Geld zur Verfügung zu stellen.

Meistens ist ein Erbschein dann nötig, wenn Du eine Immobilie erbst. Für die Umschreibung von dem Grundbucheintrag wird dieser fast immer verlangt.

kein Erbschein notwendig

Manchmal verzichten Banken und Versicherungen auf die Vorlage von dem Erbschein. Besonders wenn es sich nur um sehr geringe Summen handelt, kannst Du diese auch ohne eine Erbbescheinigung erhalten. Natürlich brauchst Du trotzdem das Testament und die Todesurkunde von dem Erblasser.

Außerdem benötigst Du keinen Erbschein, wenn Du eine Vollmacht von dem Verstorbenen Erblasser besitzt. Auch entsprechende Verträge die eine Begünstigung im Todesfall enthalten, machen den Erbschein unnötig.

Sogar bei der Umschreibung des Grundbucheintrages ist nicht immer ein Erbschein notwendig. Falls ein notariell beglaubigtes Testament vorliegt, kannst Du auch ohne den Erbschein die Immobilie umschreiben lassen. Meistens benötigst Du dann jedoch eine beglaubigte Kopie von dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll.

Was passiert, wenn es kein Testament gibt?

Wenn der Verstorbene kein Testament geschrieben hat, also weder ein handschriftliches, das zuhause liegt, noch ein notariell beglaubigtes, dann zählt das gesetzliche Erbrecht. Demnach sind die zuerst erbberechtigten die Kinder des Verstorbenen.

Dann kommen die Verwandten zweiter Ordnung. Zu diesen gehören die Eltern von dem Verstorbenen sowie die Geschwister des Erblassers.

Danach folgen die Erben dritter Ordnung wozu die Großeltern des Erblassers und ihre Nachkommen gehören.

Gibt es einen oder mehrere Erben erster Ordnung dann sind die nachrangigen Ordnungen von dem Erbe ausgeschlossen. Sind keine Erben der ersten Ordnung vorhanden oder lehnen diese das Erbe ab, folgen die der zweiten Ordnung und so weiter.

Falls ein Ehepartner da ist, gehört dieser natürlich ebenfalls zu den gesetzlichen Erben. Dafür muss dieser jedoch zu dem Todeszeitpunkt noch mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sein. Wie viel der Hinterbliebene Ehepartner von dem Erbe erhält hängt vor allem davon ab, eine Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft bestanden hat.

Wo erhalte ich Hilfe zum Thema Erbschaft?

Um Deinen Angehörigen eine stressige, komplizierte und nervenaufreibende Zeit nach Deinem Todesfall zu ersparen, solltest Du rechtzeitig Deine Erben bestimmen und ein Testament schreiben. Es kann immer mal etwas Unvorhergesehenes passieren. Am besten ist es, wenn Du Dir dazu Hilfe von einem spezialisierten Anwalt holst. Auf der Website klugo.de kannst Du Dir eine unverbindliche Erstberatung sichern. Mit Hilfe von einem Anwalt für Erbrecht kannst Du eine rechtsgültige Vollmacht über Deine Konten erstellen oder Dich hinsichtlich des Testaments beraten lassen.

Aber auch dann, wenn es bereits zu einem Todesfall in Deinem nahen Umfeld gekommen ist, helfen Dir die Anwälte von klugo.de. Es kommt sehr häufig vor, dass sich Familien auf Grund von einem nicht eindeutig geklärten Erbe streiten. Falls beispielsweise mehrere Verwandte erster Ordnung vorhanden sind, können Uneinigkeiten über die Einzelheiten von der Aufteilung des Erbes bestehen.

Es kann auch sein, das der Verstorbene mit seinem Ehepartner ein Haus besessen hat, und dieser nach dem Tod nun die Hälfte von dem Haus an jemand anderen vererbt hat. Bist Du in einer solchen Situation beteiligt und es gibt Streit darüber, was mit dem Haus gemacht wird, kann ebenfalls ein Anwalt helfen.

Wegen Uneinigkeiten dauert es manchmal lange, bis alle Erben mit den ausgestellten Erbscheinen zufrieden sind. Um Dich nicht um alles selber kümmern zu müssen und Dir Zeit und Nerven zu sparen, solltest Du auch dann einen Anwalt für Erbrecht engagieren.

Aber auch wenn Dein Erbschein einfach falsch ausgestellt wurde, oder Du Fehler bei den Angaben gemacht hast, ist ein Anwalt unumgänglich. Damit Du von Anfang an auf der sicheren Seite bist kannst Du auch gleich zu Beginn einen Anwalt um Hilfe bei der Beantragung des Erbscheins bitten.


Was passiert, wenn der Erbschein falsch ist?

Manchmal wird der Erbschein von dem Nachlassgericht wegen Mängeln abgewiesen. Du kannst dagegen Beschwerde einlegen.

Sollte der Schein sogar Fehler beinhalten, etwa weil sich nachträglich herausstellt, dass ein aktuelleres Testament vorhanden ist, dann wird der Erbschein eingezogen. Auch falls ein falscher Erbe ausgewiesen wurde ist dies der Fall. Wenn dieser jedoch bereits Geld aus der Erbschaft erhalten hat, kann der eigentlich richtige Erbe das Geld nachträglich nicht wiederverlangen.

Deshalb musst Du besonders dann, wenn Du der eigentliche Erbe bist, bei einem Fehler in der Erbbescheinigung sofort durch eine einstweilige Verfügung den Wiedereinzug des Scheines bei dem zuständigen Gericht beantragen.