Auch wenn man nicht so gern darüber nachdenkt: Eines Tages kann es dazu kommen, dass Du schwer erkrankst oder nicht mehr selbst über Dich und Dein Leben entscheiden kannst. Für diesen Fall solltest Du vorher - am besten jetzt - wenigstens eine Standard-Patientenverfügung ausgefüllt haben, damit Du selbst bestimmen kannst, was mit Dir in solch einem Fall gemacht werden darf und was nicht. Wo Du eine Patientenverfügung kostenlos bekommst, wie man selbst eine Patientenverfügung erstellen kann und worauf Du achten musst, erklären wir Dir hier.
Wie kann ich eine Patientenverfügung hinterlegen?
Das allerwichtigste bei einer Patientenverfügung als Vollmacht ist, so Du sie denn einmal ausgefüllt hast, dass sie im Notfall auch gefunden wird. Und zwar schnell! Deshalb solltest Du Dir genau überlegen, wo Du sie hinterlegst. Hier gibt es ein paar gute Strategien, die Du verfolgen kannst:
Rechtsanwalt
Du kannst Deine Patientenverfügung bei einem Rechtsanwalt hinterlegen, am besten nachdem er Deine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung direkt auf ihre Rechtswirksamkeit geprüft hat. Das ist unsere Empfehlung. Denn damit vermeidest Du entscheidende Fehler in einer so wichtigen Angelegenheit.
Online
Du kannst aber auch Deine Patientenverfügung online hinterlegen. Dazu besorgst Du Dir am besten eine Muster-Patientenverfügung, mit der Du Deine Patientenverfügung erstellen kannst. Diese Patientenverfügung kannst Du als PDF hinterlegen. Dies tust Du bei Anbietern, die als Deine digitale Anlaufstelle fungieren und bei denen Du Deine fertige Patientenverfügung aber auch andere wichtige Dokumente, wie zum Beispiel Dein Testament hinterlegen kannst. Dann musst Du nur noch Deinen Angehörigen Bescheid geben, dass sie im Falle eines Falles dort Deine fertige Patientenverfügung und alle weiteren wichtigen Dokumente finden. Der Nachteil ist, dass Du nicht weißt, ob diese Anbieter noch existieren, wenn die Patientenverfügung gebraucht wird.
Vorsorgeregister
Wenn Du zusammen mit Deiner Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht errichtet hast, dann kannst Du Deine Patientenverfügung zusammen mit Deiner Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr registrieren lassen. Sollte Dir im Notfall eine gesetzliche Betreuung zugesprochen werden, weil Du nicht mehr selbst entscheidungsfähig bist, wird die Datenbank des Vorsorgeregisters automatisch abgefragt und Deine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gefunden, die Dein Betreuer dann durchsetzen muss.
Hausarzt
Wenn Du einen Hausarzt Deines Vertrauens hast, kannst Du Deine Patientenverfügung auch ausdrucken und dort hinterlegen. Du kannst die Patientenverfügung als Vordruck und ausgefüllt mitbringen und auch vom Arzt gegenzeichnen lassen. Allerdings solltest Du hier sicher gehen, dass Du nicht nur dem Arzt, sondern auch der Ordnung der Praxis vertrauen kannst. Außerdem ist es ratsam, dass Du Deine Standard-Patientenverfügung nicht bei Ärzten hinterlegst, die bald in den Ruhestand gehen oder bedeutend älter als Du selbst sind.
Rotes Kreuz
Auch das Rote Kreuz bietet an Deine Patientenverfügung für Dich zu archivieren. Hier kannst Du Dir auch einen Vordruck für die Patientenverfügung geben lassen. Wenn Du Hilfe brauchst, kannst Du die Patientenverfügung als Vordruck dort auch unter Umständen mit Hilfe ausfüllen. Beim Roten Kreuz bekommst Du dann auch ein Kärtchen für Dein Portemonnaie, in dem steht, dass Du eine Standard-Patientenverfügung hast und wo sie zu finden ist.
Zuhause
Natürlich steht es Dir auch zu Deine Patientenverfügung zu Hause zu lagern. Dazu wird oftmals auch eine Vorlage für eine Patientenverfügung ausgefüllt. Die Patientenverfügung zum Ausdrucken ist dann die erste Wahl. Allerdings muss sie dann auch einfach auffindbar für Deine Angehörigen sein! Denn wenn im Falle eines Falles niemand Deine Papiere findet, sind sie sinnlos. Am besten Du legst eigens einen Ordner an, der einfach aufzufinden ist und gibst Deinen Angehörigen Bescheid, wo sie ihn finden.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung für den Fall, dass Du in eine Situation kommst, in der Du Deinen Willen nicht mehr rechtlich wirksam erklären kannst. Inhaltlich bezieht sie sich auf medizinische Maßnahmen, ärztliche Heileingriffe und der Frage, ob Du lebensverlängernde Maßnahmen erhalten willst oder nicht bzw. unter welchen Umständen. Damit ist die Patientenverfügung eine große rechtliche Ausnahme, da sie Deinen Willen unter Umständen auch über Dein Wohl stellt.
Deine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Dich betreuenden Ärzte und gibt ihnen eine Richtlinie zu Deiner Behandlung. Die Patientenverfügung kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.
Wozu brauche ich eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gibt Dir die Möglichkeit lebenswichtige Entscheidungen zu treffen, wenn Du sie nicht mehr selbst treffen kannst. Sie gibt Ärzten und Angehörigen Hinweise darauf, was Deine Wünsche in bestimmten medizinischen Lagen sind. Eine Patientenverfügung ist außerdem rechtlich bindend, wenn sie korrekt erstellt wurde, und kann somit dazu benutzt werden Deine Wünsche und Deinen Willen auch gegen Dein eigenes Wohl durchzusetzen. Kurzum: Du kannst vorsorgen für den Fall, in dem Du nicht mehr selbst bestimmen kannst. Und das ist grundsätzlich immer eine gute Idee.
Denn man weiß nie, was einem im Leben passiert: Eine Krankheit, ein Unfall, Komplikationen bei einer Operation, ein Koma - und schon kann man nicht mehr entscheiden. Die Liebsten sind ratlos, die Ärzte sind dafür da Dich so lange am Leben zu erhalten, wie es geht. Aber was, wenn Du genau das nicht willst? Eine Patientenverfügung ist Dein Stück Selbstbestimmung über Dein Leben und evtl. auch über Deinen Tod.
Außerdem ist sie der einzige rechtlich bindende Weg Einfluss auf Deine Situation zu nehmen, selbst wenn Du keine Angehörigen mehr hast und Dir deshalb eine rechtliche Betreuung bestellt wird. Auch diese ist an Deinen Willen in Deiner Patientenverfügung gebunden und muss ihn verbindlich durchsetzen.
Wenn es Dir also in irgendeiner Art und Weise wichtig ist Dein Bestimmungsrecht auch in Notlagen zu erhalten, dann solltest Du eine Patientenverfügung erstellen.
Welche Optionen habe ich?
Im Grunde hast Du drei verschiedene Optionen Dich abzusichern: die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Diese drei Verfügungen sind nicht kongruent, also nicht das Gleiche. Es gibt Unterschiede und verschiedene Nutzungsgründe für die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Welche das sind, erklären wie Dir hier:
Patientenverfügung
Bei einer Patientenverfügung bestimmst Du als (zukünftiger bzw. späterer) Patient, welche Handlungen und Maßnahmen durchgeführt und welche Unterlassen werden sollen. Was die Patientenverfügung dagegen nicht regelt, ist welche Personen die sich daraus ergebenden Entscheidungen über Dein Leben treffen dürfen bzw. Deinen Patientenwillen durchsetzen sollen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kannst Du einen Bevollmächtigten bestimmten, der Dich als (zukünftigen) Patienten in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten hat. Diese Vollmacht ist nicht nur auf die Handlungen bezogen, die Du in Deiner Patientenverfügung beschrieben hast. Die Vorsorgevollmacht kann über die Patientenverfügung noch hinaus gehen. Allerdings ist ein Bevollmächtigter, den Du durch Deine Vorsorgevollmacht bestimmt hast, kein gesetzlicher Betreuer. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können aber die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers überflüssig machen.
Betreuungsverfügung
Sollte es trotzdem notwendig sein einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen, so kannst Du mit Hilfe einer Betreuungsverfügung eine Person vorschlagen. Mit dieser Verfügung kannst Du aber auch eine oder mehrere Personen ausschließen, die auf keinen Fall Betreuer werden sollen. Das Betreuungsgericht ist verpflichtet Deinen Vorschlägen und Wünschen zu entsprechen. Wenn dieser Betreuer dann einmal bestellt ist, hat dieser die Entscheidungen, die Du in Deiner Patientenverfügung getroffen hast durchzusetzen, denn dieser Betreuer ist ab da für Dich als Patienten verantwortlich.
Für die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung gibt es Formulare zum Ausfüllen online beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Das Formular für die Patientenverfügung, aber auch die anderen Formulare solltest Du ausfüllen aber unbedingt von fachkundigen Personen, zum Beispiel einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Grundsätzlich ist angeraten, dass Du auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben solltest, um gut abgesichert zu sein.
Was steht in einer Patientenverfügung?
Wenn Du die von uns empfohlene Vorlage des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz oder andere Patientenverfügungen als Formular benutzt, wirst Du feststellen, dass sie vor allem aus bestimmten Textbausteinen entstehen, die spezifischen Maßnahmen oder Situationen entweder zustimmen oder nicht. Den eigentlichen Inhalt Deiner Patientenverfügung musst Du Dir also selbst zusammenbauen. Die Inhalte selbst sind dabei aber ganz klar bestimmt und müssen beachtet und übernommen werden.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass Du Dir für die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung unbedingt sachkundige Hilfe suchen solltest, die Deine Entwürfe überprüft.
Hier sind alle relevanten Bausteine, die Deine Patientenverfügung beinhalten muss, um die meisten relevanten Fälle abzudecken und gültig zu sein:
Eingangsformel
Damit Deine Patientenverfügung Gültigkeit hat und auch Dir als Mensch und Patient zugeordnet werden kann, musst Du in der Eingangsformel Deinen vollen Vor- und Nachnamen, Dein Geburtsdatum und Deinen Geburtsort und Deine Wohnadresse angeben. Nur so ist klar, dass diese Patientenverfügung auch Deine ist. Bitte benutze Deinen Klarnamen und keine Abkürzungen, Verniedlichungsformen etc. Hast Du mehrere Vor- oder Nachnamen, nenne Deinen Namen genau so, wie er in Deinem Ausweis steht.
Danach ist es wichtig, dass Du einen Satz zur grundsätzlichen Bestimmung Deiner Patientenverfügung einfügst. Sie soll also eingesetzt werden, wenn Du nicht mehr in der Lage bist Deinen Willen zu äußern.
Die Eingangsformel könnte also folgendermaßen aussehen:
Ich [Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in] erkläre hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann ...
Exemplarische Situationen
Nach der Eingangsformel Deiner Patientenverfügung sollten exemplarische Situationen folgen, in denen Deine Patientenverfügung gelten soll. Diese kannst Du, ist aber nicht zwingend, einfügen. Sinn macht es aber allemal genauer zu bestimmen, welche Situationen eintreten können und kann der Patientenverfügung zur Gültigkeit verhelfen. Denk dran: je genauer Du bestimmst, desto besser und einfacher sind Deine Wünsche um- und durchzusetzen.
Als exemplarische Situationen könntest Du eine, mehrere oder alle der folgenden Satzbausteine verwenden:
- Wenn ich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterben liege …
- Wenn ich mich im Endstadium einer nicht heilbaren, tödlichen Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist …
- Wenn ich aufgrund einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung von zwei erfahrenen Ärzten [evtl. namentliche Nennung hier] aller Wahrscheinlichkeit nach unwiderruflich verloren ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist
- Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. Demenz) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen
Sollte es weitere Situationen geben, die Du erwartest oder für die Du ganz spezielle Vorkehrungen getroffen wissen willst, dann kannst Du diese, so detailgenau wie möglich, hier ebenfalls in Deine Patientenverfügung schreiben. Bedenke allerdings, dass diese Situationen immer einhergehen müssen mit einer Situation, die Dich nicht mehr einwilligungsfähig macht.
Lebenserhaltende Maßnahmen
Nach der Beschreibung der Umstände und möglichen Situationen für die Deine Patientenverfügung gelten soll, folgt nun eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen oder auch nicht getroffen werden sollten. Diesen Teil Deiner Patientenverfügung leitest Du vielleicht mit dem Satz wie diesem ein:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, …
Es folgt eine Aufzählung von lebenserhaltenden Maßnahmen, die Du entweder verlangen, oder ausschlagen kannst. Wenn Du möchtest, dass alles getan wird, um Dich in den oben beschriebenen Situationen am Leben zu erhalten, dann könntest Du etwas formulieren wie:
…dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu halten.
Möchtest Du aber nicht, dass im Falle der oben beschriebenen Situationen alles getan wird und bevorzugst, dass man Dich in diesen Fällen nicht unter allen Umständen am Leben hält, dann musst Du das so genau wie möglich erklären. Hier ist ein Beispiel, wie Du das formulieren könntest:
…dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen bzw. eingestellt werden. Durst und Hunger sollen auf natürliche Weise gestillt werden, unter Umständen auch mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Körperpflege, Zuwendung und das Lindern von Schmerzen, Angst, Unruhe, Atemnot, Übelkeit, und anderen belastenden Symptomen.
Wie Du siehst, kannst Du hier schon direkt bestimmen, wie genau Dein Sterbeprozess in diesem Fall begleitet werden soll. Was geschieht mit Hunger und Durst, welche Pflege und Zuwendung soll es sein, welche nicht? Solltest Du Dich für diese Variante entscheiden, ist es am besten, dass Du darum bittest, dass Du würdevoll und schmerzlindernd behandelt wirst. Hierzu kannst Du noch mehr ins Details gehen.
Schmerz- und Symptombehandlung
In den Details Deiner Behandlung kommt als nächstes die Frage, wie die Ärzte mit Schmerzen und Symptomen umgehen sollen. Klar ist, dass niemand Schmerzen erleiden möchte. Deshalb solltest Du diesen Absatz mit einem Satz beginnen, der so oder ähnlich lautet:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Behandlung meiner Schmerzen und Symptome …
Danach kommt die Frage der Details. Hier kannst Du unter anderem folgende Bestimmungen einbringen:
…jedoch ohne bewusstseinsdämpfende Wirkungen.
Du kannst hier noch einen Zusatz in dieser Art einbringen, für den Fall, dass die Linderung von Schmerzen und Symptomen problematisch wird.:
… oder wenn alle medizinischen Möglichkeiten zur Kontrolle meiner Schmerzen und Symptome versagen, auch Mittel mit bewusstseinsdämpfenden Wirkungen zur Linderung meiner Beschwerden. Die Möglichkeit, dass es durch diese schmerz- und symptomlindernden Maßnahmen zu einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit kommt, nehme ich in Kauf.
Künstliche Ernährung
Im Falle der künstlichen Ernährung, kannst Du aus drei verschiedenen Fällen auswählen. Du beginnst den Abschnitt wieder mit einem Satz, der so formuliert sein könnte:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich…
Danach kannst Du aus den folgenden drei Varianten wählen:
- …dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, so diese mein Leben verlängern kann.
- …dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgt.
- …dass keinerlei künstliche Ernährung, unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung und auch keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.
Die im zweiten Fall erwähnte Palliativmedizin ist eine Medizinform, die sich nur mit der Beschwerdelinderung und Aufrechterhaltung der Lebensqualität von Patienten beschäftigt und nicht der Lebensverlängerung dient.
Die Frage der künstlichen Ernährung spielt oft eine tragende Rolle bei der Du beachten solltest, dass schwerkranke Menschen und Menschen, die im Sterben liegen oftmals keinen Hunger mehr verspüren. Es geht also nicht ausschließlich um subjektives Hunger- und Durstgefühl, sondern vor allem um das Aufrechterhalten des Körpers und seiner Funktionen.
Du kannst hier allerdings auch noch weitere Varianten wie Kreislaufversagen oder Atemstillstand hinzufügen, die die am Anfang der Patientenverfügung genannten Situationen erweitert. Dies machst Du, indem Du zum Beispiel etwas schreibst wie:
Ich lehne in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens, nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z. B. Operationen) unerwartet eintreten.
Künstliche Beatmung
Auch die Frage der künstlichen Beatmung kannst Du in Deiner Patientenverfügung genauer klären. Hier ist auch klar, welche Möglichkeiten es gibt. Entweder willst Du beatmet werden oder nicht. In letzterem Fall kannst Du aber um Linderung der Symptome bitten. Um dies zu vermerken, könntest Du etwas schreiben wie:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich…
- …eine künstliche Beatmung, falls diese mein Leben verlängern kann.
- …, dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung beendet wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch Bewusstseinsdämpfung oder durch diese Medikamente ist mir bewusst und ich nehme sie in Kauf.
Wiederbelebung
Sollte es in einem der von Dir am Anfang Deiner Patientenverfügung aufgezählten Beispielfälle zu einem Herzstillstand o.ä. kommen, kannst Du Dich im Vorhinein entscheiden, ob Du in diesem Fall wiederbelebt werden möchtest oder nicht. In diesem Fall würdest Du folgende Angaben machen:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich…
- …, dass Versuche der Wiederbelebung unternommen werden.
- … , dass jegliche Versuche von Wiederbelebung unterlassen werden.
- …, dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird und im Fall, dass er oder sie schon verständigt wurde, unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird.
Vor allem die letzte Angabe ist eine klare Handlungsaufforderung an die Person, die Du in Deiner Patientenverfügung bevollmächtigt hast.
Dialyse
Eine weitere Maßnahme, die Du erlauben oder einschränken kannst, ist die Dialyse, auch Blutwäsche genannt. Hier könntest Du zum Beispiel schreiben:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich…
- … eine Dialyse (künstliche Blutwäsche), falls dies mein Leben verlängern kann.
- … dass keine Dialyse (künstliche Blutwäsche) durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.
Gabe von Antibiotika
Auch die Gabe von Antibiotika kannst und solltest Du regeln. Hier könntest Du etwas schreiben wie:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich…
- …Antibiotika, wenn diese mein Leben verlängern können.
- …Antibiotika nur zur Beschwerdelinderung bei einer palliativmedizinischen Indikation.
- …keinerlei Gabe von Antibiotika bzw. ein Einstellen der Gabe von Antibiotika, so eine Gabe schon erfolgt ist.
Blutübertragungen
Als nächstes solltest Du alle Fragen rund um Blutübertragungen bestimmen. Hier könntest Du zum Beispiel ähnliche Formulierungen wie diese benutzen:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich…
- … die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls diese mein Leben verlängern können.
- … die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung.
- … keinerlei Gabe von Blut oder Blutbestandteilen bzw. ein Einstellen der Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, so eine Gabe schon erfolgt ist.
Ort der Behandlung
Als letztes kannst Du noch bestimmen, wo der Ort Deiner Behandlung sein soll, so Du im Sterben liegst. Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du zuhause, im Krankenhaus oder in einem Hospiz sterben möchtest. Formulieren könntest Du diesen Teil zum Beispiel so:
Ich möchte zum Sterben…
- …in ein Krankenhaus verlegt werden
- … wenn möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben.
- … wenn möglich in einem Hospiz sterben.
Weiterhin kannst Du auch einen Beistand bzw. eine vertraute Person bestimmen, die Dir beistehen soll. Formulieren könntest Du das zum Beispiel so:
Ich möchte…
- … Beistand durch folgende Personen: [Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort jeder einzelnen Person]
- … Beistand durch eine Vertreterin folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft: [Gemeinschaft angeben]
- …hospizlichen Beistand.
Letzteres sollte, muss aber nicht in der Wahl Deines Behandlungsortes übereinstimmen.
Benennung eines Bevollmächtigten
Du kannst außerdem einen Bevollmächtigten bestimmen, der oder die im Fall der Fälle dafür sorgen soll, dass Deine Wünsche pflichtgerecht durchgesetzt werden. Diese Person kannst Du in einer gesonderten Vollsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung bestimmen. Auf diese Vollmacht bzw. Verfügung solltest Du allerdings in Deiner Patientenverfügung hinweisen und hier zusätzlich noch einmal die Person, die Du zum Bevollmächtigten gemacht hast, noch einmal erwähnen. Folgende Sätze könnten dafür eine Formulierungsmöglichkeit bieten:
Zusätzlich zur Patientenverfügung habe ich…
…eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen: Der/die Bevollmächtigte(r) ist: [Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon/Fax/E-Mail]
… eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers erstellt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen. Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer ist: [Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon/Fax/E-Mail].
Entbindung der Schweigepflicht
Eine Entbindung der Schweigepflicht von Ärzten kann hilfreich sein, wenn Du einen Betreuer bzw. eine/n Bevollmächtigten hast, der/die Deine Wünsche durchsetzen soll. In Deiner Patientenverfügung kannst Du deshalb die behandelnden Ärzte für bestimmte Personen von der Schweigepflicht entbinden, damit diese besser Entscheidungen treffen können. Diesen Teil könntest Du eventuell so formulieren:
Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen: [Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon/Fax/E-Mail].
weitere Erläuterungen
Deiner Patientenverfügung kannst und solltest Du noch weitere Erläuterungen zu Deinem Leben anhängen. Hierbei handelt es sich um weitere Unterlagen, die Du für wichtig erachtest. Relevanter ist aber eine Darstellung Deiner Werte im Leben. Das mag Dir erstmal komisch vorkommen, doch es gibt einen guten Grund, wieso diese Werte so wichtig sind: Sollte Deine Patientenverfügung oder die Situation, in der Du bist, nicht eindeutig interpretierbar sein, so muss, notfalls vor Gericht eine Entscheidung getroffen werden. Diese sollte immer in Deinem Sinne sein. Dafür musst Du aber von Dir erzählen und berichten, was Dir wichtig ist und was nicht. Was bedeutet zum Beispiel Lebensqualität für Dich? Was brauchst Du, damit Du das Gefühl hast, Dein Leben ist lebenswert? Manche Menschen brauchen zum Beispiel körperliche und geistige Autonomie und wären niemals einverstanden mit einer Situation, in der sie diese nicht mehr haben können. Andere haben aufgrund ihrer religiösen Sichtweise den Wunsch sich ganz dem Schicksal hinzugeben und keine Eingriffe zu erlauben.
Aktualisierung
So eine Patientenverfügung ist nicht in Stein gemeißelt. Du kannst sie widerrufen oder ändern. Dass Du diese Möglichkeit hast, solltest Du auch in ihr vermerken. Hier könntest Du etwas schreiben wie:
- Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.
- Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von [Zeitangabe] ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.
- Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend in vollem Umfang.
- Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend mit folgenden Änderungen: [Änderungen eintragen]
Schlussformel
Die Schlussformel ist sehr wichtig und soll bestätigen, dass Du Deine Patientenverfügung bewusst und im Besitz Deiner geistigen Kräfte ausgefüllt hast. Hier könntest Du etwas schreiben wie:
Mir ist bekannt, dass ich jederzeit die Möglichkeit habe, Änderungen oder einen Widerruf zu formulieren. Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst. Ich habe die Patientenverfügung komplett in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. Ich bin dabei im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte. [Ort, Datum, Unterschrift]
Wann ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine Patientenverfügung bedarf einer ganz spezifischen Form, um Gültigkeit zu erlangen. Hier sind alle Kriterien, die sie erfüllen muss, um gültig zu sein:
Schriftform
Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein. Mündliche Patientenverfügungen sind nicht automatisch gültig. Kannst Du als Verfasser keine eigene leserliche Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar Dein Handzeichen beglaubigen. Wenn Du gar nicht schreiben kannst, bist Du auf eine notarielle Beurkundung angewiesen. Es ist also grundsätzlich besser eine Patientenverfügung als Formular auszufüllen und zu unterzeichnen, bevor Dir eventuell etwas zustößt und die Angelegenheit massiv verkompliziert.
Einwilligungsfähiger Volljähriger
Nach dem deutschen Recht kann eine Patientenverfügung nur von einem Menschen erstellt werden, der volljährig ist und einwilligungsfähig. Einwilligungsfähigkeit wird dadurch bestimmt, dass Du eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit besitzt, die Dich verstehen lässt, was mit Dir passiert und Du in der Lage bist dazu einzuwilligen. Es geht also um Deine mentale Kapazität bzw. Deine intellektuellen Fähigkeiten und Deine Möglichkeit komplexe Situationen reflektieren zu können. Deshalb sind für Kinder oder Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen bzw. Menschen, die nicht mehr ansprechbar sind, keine erstellbar. Beispiele dafür sind unter anderem:
- Demenz
- Koma
- Hirnschädigungen
Eine Einwilligungsfähigkeit ist im Zweifelsfall durch ein Gutachten zu belegen.
nicht unmittelbar bevorstehend
Eine Patientenverfügung ist nur für Fälle zugelassen, die noch nicht unmittelbar bevorstehen. Was genau das im Einzelfall bedeutet, ist streitig. Fakt ist allerdings, dass Du, um sicher zu gehen, so bald wie möglich und am besten ohne bestehenden Grund eine Patientenverfügung ausfüllen solltest. Wenn Operationen geplant sind, kannst Du vor der OP eine schreiben und ins Krankenhaus mitbringen.
Bestimmtheit
Deine Patientenverfügung muss die noch nicht eingetretenen medizinischen Situationen und Deine gewünschten Konsequenzen hinreichend konkret bezeichnen. Das heißt konkret, dass sie so eindeutig wie nur möglich definiert und formuliert sein müssen. Als Faustregel gilt hier: allgemeine Formulierungen sind nicht bestimmt und damit nicht bindend. Deine Wünsche müssen so konkret wie möglich beschrieben werden.
Du schreibst zum Beispiel etwas wie: „Wenn keine Aussicht auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und umweltbezogenen Lebens besteht, möchte ich keine lebensverlängernden Maßnahmen …“.
Diese Formulierung ist in ihrer Bindungswirkung zweifelhaft, denn es ist nicht klar, was Du unter einem erträglichen und umweltbezogenen Leben verstehst. Besser ist es hier so eindeutig wie möglich konkrete Situationen zu beschreiben.
„Sind meine Lebensfunktionen derart beeinträchtigt, dass ich aufgrund schwerer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, verloren habe, dann wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen…“.
Danach solltest Du genau beschreiben oder ankreuzen welche Maßnahmen Du ausschließt. Diese können zum Beispiel sein:
- künstliche Beatmung
- Reanimation
- künstliche Ernährung
- Gabe von Antibiotika
- Gabe von Schmerzmitteln etc.
Genau wegen dieser Einzelheiten ist es ratsam einen Experten, zum Beispiel einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der Dir bei der Erstellung einer rechtlich bindenden und ausreichend bestimmten Patientenverfügung zur Seite steht. Außerdem solltest Du die Vorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz benutzen, die sich nach den gängigen Richtlinien richtet und stets auf dem neusten rechtlichen Stand ist.
Wie kann ich eine Patientenverfügung ändern?
Was tun, wenn Du Deine Patientenverfügung ändern möchtest? Nichts leichter als das. Du kannst sie entweder komplett widerrufen oder ändern und ergänzen:
Widerruf
Laut dem BGB kann eine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden. Hier bedarf es keiner Schriftform. Du kannst also auch mündlich, oder wenn Du nicht mehr sprechen kannst, ohne Worte und durch entsprechendes Verhalten Deine Patientenverfügung widerrufen. Es muss nur klar erkennbar sein, was Dein Wunsch als Patient ist. Fraglich ist hier allerdings noch, ob Dein Wille, den Du demonstrierst oder aussprichst, genügt oder ob auf Deine Einwilligungsfähigkeit, wie beim Patientenverfügung Erstellen ein ausschlaggebendes Kriterium ist. Dies ist besonders kompliziert, wenn Du zum Beispiel an Demenz leidest.
Änderungen & Ergänzungen
Du kannst jederzeit Änderungen oder Ergänzungen vornehmen. Sind es nur kleine Änderungen, kannst Du sie bei dem Abschnitt „Aktualisierung“ eintragen. Größere Eintragungen gibst Du einen Namen, zum Beispiel „Addendum [Datum]“ und fügst dieses Addendum dann der Patientenverfügung bei. Dann verweist Du auf das Schriftstück „Addendum [Datum]“ innerhalb des vorgesehen Platzes unter Aktualisierungen. In einem Addendum müssen alle Informationen aus der Eingangsformel der Patientenverfügung beachtet werden. Außerdem muss ganz genau kenntlich gemacht werden wann Du diese Änderung vorgenommen hast. Die Schlussformel ist ebenfalls sehr relevant.
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Kommst Du in die Situation, in der Du nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung entscheiden kannst und Du hast keine Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, dann müssen andere für Dich entscheiden. Dazu muss dann der von Dir vorab Bevollmächtigte oder der vom Gericht bestellte rechtliche Betreuer Deinen vermuteten Willen ermitteln, feststellen und entsprechend entscheiden. Anhaltspunkte dafür können frühere Äußerungen deinerseits sowie Gespräche mit Deinen Angehörigen und deren Einschätzungen sein. Dies alles gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Allerdings ist dies ein mühsamer Prozess und noch dazu ist nicht gesagt, dass Dein wirklicher Wille festgestellt werden kann. Es ist also immer zu bevorzugen eine Patientenverfügung selbst zu schreiben. Solltest Du übrigens eine geschrieben haben, diese aber nicht gültig oder abgelaufen sein, so käme sie hier auch zum Einsatz, um Deinen Willen und Deine Wünsche gerichtlich einzuschätzen.