Seit Oktober 2010 gibt es Regelungen zum Thema BAföG und Stipendium. Daher kannst Du monatlich ein Stipendium von bis zu 300 € erhalten, ohne dass es zu Deinem Einkommen zählt und auf Dein BAföG angerechnet wird. Zusätzlich kannst Du Dein Stipendium auch mit einem anderen kombinieren ohne eine Kürzung Deines BAföGs befürchten zu müssen. In diesem Artikel erfährst Du, welche Art von Stipendien neben Deinem BAföG möglich sind, und wie sie sich auf die Höhe Deines BAföGs auswirken. Und falls Du doch auf Nummer sicher gehen willst: Unser BAföG-Rechner kalkuliert die Höhe Deines BAföGs automatisch unter Berücksichtigung schon vorhandener Stipendien.
BAföG und Stipendium: Kannst Du beides erhalten?
Dein Stipendium darf maximal 300 € betragen
Du hast die Möglichkeit, trotz eines Stipendiums weiterhin BAföG zu erhalten. Denn das BAföG-Amt gewährt Dir einen Freibetrag für Dein Stipendium. Wichtig dabei ist, dass Dein Stipendium den Freibetrag nicht übersteigt. Dieser gilt nur für leistungsabhängige Stipendien. Hingegen sind zweckgebundene Stipendien immer anrechnungsfrei. Erhaltene soziale Ausbildungsbeihilfen werden Dir jedoch auf Dein BAföG angerechnet und als Stipendiat eines Begabtenförderungswerkes hast Du keinen BAföG-Anspruch.
Diese Regelung kommt dadurch zustande, dass die sozialen Ausbildungsbeihilfen, genau wie die Vollstipendien der Begabtenförderungswerke, an sich denselben Zweck erfüllen wie das Studenten-BAföG, das elternunabhängige BAföG oder das Schüler-BAföG. Zur Veranschaulichung haben wir Dir eine Übersicht über die einzelnen Förderungsarten und die jeweiligen Freibeträge erstellt.
Art der Förderung
leistungsabhängiges Stipendium
Freibetragsgrenze
300 €
Art der Förderung
zweckgebundenes Stipendium
Freibetragsgrenze
Stipendium wird nicht auf das Einkommen angerechnet
Art der Förderung
soziale Ausbildungsbeihilfen
Freibetragsgrenze
werden prinzipiell angerechnet
Art der Förderung
Stipendiaten der Begabtenförderungswerke
Freibetragsgrenze
können kein BAföG beantragen
Leistungs- oder zweckgebundenes Stipendium mit BAföG kombinieren
Wie oben bereits erwähnt, zählt der Freibetrag nur für leistungsabhängige Stipendien. Du hast aber die Möglichkeit, Dein leistungsgebundenes Stipendium (beispielsweise 300 €) mit einem zweckgebundenem (z.B. 80 € für Bücher) zu verbinden. Auf diese Weise können Dir beide Stipendien 380 € an zusätzlichem Geld einbringen, ohne dass Dein BAföG-Höchstsatz gekürzt wird. Damit Du genau weißt, ob es sich bei Deinem Stipendium um ein leistungs- oder zweckbezogenes handelt, haben wir für Dich beide nochmals kurz definiert:
- Leistungsabhängiges Stipendium: Für den Erhalt dieser Stipendien sind in der Regel vor allem gute Studienleistungen und soziales Engagement wichtig. Im Gegensatz zu einem zweckgebundenen Stipendium kannst Du das erhaltene Geld zur freien Verfügung nutzen.
- Zweckgebundenes Stipendium: Wie der Name bereits sagt, darfst Du die erhaltenen Gelder nur für den vorbestimmten Zweck ausgeben. Dies können z.B. Bücher oder andere Lernmittel sein. Die Voraussetzungen für solche Stipendien sind von den einzelnen Stiftungen abhängig.
Fallbeispiel: Das Deutschlandstipendium und BAföG bekommen
Gute Beispiele für das Thema BAföG und Stipendium stellt das Deutschlandstipendium dar - ebenso wie das sogenannte NRW-Stipendienprogramm. Hierbei ist es so, dass Studenten, die eine besondere, studienorientierte Begabung haben oder sich durch starke Leistungen im Studium hervortun, mit einem Betrag von 300 € pro Monat unterstützt werden. Dieser Betrag stammt zum Teil aus privaten, und zum anderen Teil aus öffentlichen Quellen. Da es sich hierbei um leistungsabhängige Stipendien handelt, werden die 300 € nicht auf Dein BAföG angerechnet.
Wie Du siehst, wirken sich gute Leistungen nicht nur später im Arbeitsleben, sondern bereits im Studium positiv auf Deine finanzielle Lage aus. Selbst bei einem erfolgreich eingereichten BAföG-Antrag, kannst Du Dich um derartige Stipendien bemühen, da sie eine sehr willkommene, monatliche „Finanzspritze“ sein können.
Unser Fazit: BAföG und Stipendium sind kombinierbar
Grundsätzlich ist es möglich, Dein BAföG mit einem Stipendium zu vereinen. Dies gilt sowohl für AuslandsBAföG, als auch für Erasmus und BAföG. Wichtig hierbei ist, dass Du bei den leistungsbezogenen Stipendien auf den Freibetrag achtest. Diese und weitere Regelungen für die einzelnen Förderungsarten haben wir folgend kurz für Dich zusammengefasst.
- BAföG Freibetrag für leistungsbezogene Stipendien i. H. v. 300 €.
- Zweckgebundene Stipendien sind immer anrechnungsfrei.
- Stipendien der Begabtenförderungswerke und soziale Ausbildungsbeihilfen werden auf BAföG angerechnet.
- Kombination von leistungs- und zweckgebundenen Stipendien ist möglich.
Weitere BAföG-Themen, die Dich interessieren könnten:
- BAföG und Nebenjob: Was zu einer Kürzung Deines BAföGs führen kann
- BAföG im Praktikum: Kannst Du im Praktikum BAföG beziehen?
- BAföG und GEZ: Wie zahle ich keine Rundfunkgebühren?
- BAföG und Krankenversicherung: So garantierst Du Dir den Zuschuss
- BAföG-Leistungsnachweis: Warum Du ihn einreichen solltest
- BAföG-Förderungshöchstdauer: Wie hoch ist die maximale Förderdauer?
- BAföG für den Master: So erhältst Du es
- Meister-BAföG: Kannst Du während Deiner Meisterausbildung BAföG beziehen?
Kommentare
LeistungsUNabhängiges Stipendium
Vielen Dank für die gute Übersicht. Was mir noch unklar ist: wie sieht das Ganze bei leistungsUNabhängigen Stipendien aus, die weder zweckgebunden noch soziale Ausbilungshilfen sind, sprich bspw. für einen bestimmten Studiengang vergeben werden, weil dieser explizit gefördert werden soll? Entscheidend für die Bewilligung ist die Motivation des Bewerbers. Das Stipendium beträgt 600 EUR (nicht zweckgebunden).
Wir dieses Stipendium auf ein evtl. BAföG angerechnet?
Vielen Dank für die Antwort