Du bist hier

BAföG-Voraussetzungen: Wer bekommt BAföG?

Die staatliche Förderung BAföG soll jedem - unabhängig vom Bankkonto der Eltern - ein Studium oder eine gute Ausbildung ermöglichen. Dabei können die BAföG-Voraussetzungen sind im Detail ganz schön kniffelig sein! Dieser Artikel verrät Dir, welche Voraussetzungen für welche Art von BAföG gelten.

Wie beantrage ich BAföG?

Falls Du die BAföG-Voraussetzungen erfüllst, wartet schon die nächste Herausforderung: der BAföG-Antrag. Die insgesamt 8 Formblätter samt Beilagen können auf den ersten Blick ganz schön abschreckend wirken. Keine Sorge: Du musst Dich nicht ganz allein durch die Formulare kämpfen, sondern Du kannst auch den digitalen Antragsassistenten zu Hilfe nehmen. Mit diesem praktischen Online-Tool ersparst Du Dir rund 5 Stunden Aufwand und gehst sicher, dass Du nichts Wichtiges vergisst. Der Antragsassistent fragt auch direkt alle Vorausssetzungen ab - falls Du diese nicht erfüllst, zeigt es Dir das Tool automatisch an, bevor Du überhaupt den Antrag ausfüllst.

BAföG-Antrag online ausfüllen

Studenten

Schüler

Meister

Ausland

Wann bekommt man BAföG?

Wann man BAföG bekommt, hängt zunächst einmal von der Art des BAföGs ab. Denn BAföG gibt es in mehreren Varianten: Für Studenten sind die Förderhöhe und die konkreten BAföG-Voraussetzungen anders geregelt als für Schüler oder für Fachkräfte, die ihren Meister machen. Ein paar grundlegende BAföG-Voraussetzungen musst Du fast immer erfüllen:

Förderfähige Ausbildung

Nicht jede Ausbildung ist förderfähig. Für den Bezug von BAföG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Staatlich anerkannte Ausbildung: Deine Ausbildung muss an einer öffentlichen Bildungseinrichtung oder an einer gleichwertigen Einrichtung stattfinden. Auch Privatunis und Privatschulen können gleichwertig sein. Nicht förderfähig sind Volkshochschulen oder Vorbereitungsstätten der öffentlichen Verwaltung.
  • Erstausbildung: Normalerweise steht Dir BAföG nur für eine erste berufsqualifizierende Ausbildung zu. Zweitausbildungen, nachdem Du bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss hast, werden nur unter ganz speziellen Voraussetzungen gefördert. Eine wichtige Ausnahme ist ein aufbauendes Master-Studium.
  • Vollzeit-Ausbildung: Zu den BAföG-Voraussetzungen zählt eine Unterrichtszeit von mindestens 20 Wochenstunden oder eine Anzahl von mind. 30 ECTS-Punkten pro Semester. Dann geht der Gesetzgeber von einer Vollzeit-Ausbildung aus. Teilzeit-Ausbildungen, die man berufsbegleitend macht, werden normalerweise nicht gefördert - Ausnahmeregelungen gelten bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung.

Einkommen der Eltern oder des Ehepartners

Das Einkommen Deiner Eltern bzw. Deines Partners entscheidet erstens darüber, ob Du überhaupt die BAföG-Voraussetzungen erfüllst und zweitens, wie viel BAföG Dir zusteht.

Eine pauschale Einkommens-Obergrenze gibt es dabei nicht. Das BAföG-Amt prüft immer die konkrete Situation - also beispielsweise die Anzahl der Kinder, für die Deine Eltern finanziell sorgen müssen.

Es gibt sogenannte Freibeträge, die Deine Eltern immer für sich behalten dürfen. Nur wenn das Einkommen über den Freibeträgen liegt, wird davon ausgegangen, dass Dich Deine Eltern (zumindest teilweise) finanziell unterstützen können. Die aktuellen Freibeträge für das Jahr 2024 sind:

  • für verheiratete, zusammenlebende Eltern: insgesamt 2.415 €
  • für jeden alleinstehenden Elternteil: 1.605 €
  • für einen Stiefelternteil: 805 €
  • für jedes unterhaltsberechtigte Kind: 730 €

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du elternunabhängiges BAföG beziehen. Dann - und nur dann - spielt das Einkommen Deiner Eltern keine Rolle.

Eigene Berufstätigkeit

Falls Du einen Nebenjob hast, ist für den Bezug von BAföG auch Voraussetzung, dass Du während der Schul- oder Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden arbeiten darfst. Denn nur dann bist Du "hauptberuflich" Student oder Schüler. Nur außerhalb der Vorlesungszeit darfst Du mehr als 20 Stunden arbeiten - aber für höchstens 26 Wochen im Jahr.

Und: Bis zu 6.456 € pro Jahr darfst Du dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf Deinen BAföG-Anspruch hat. Verdienst Du mehr, dann kannst Du zwar trotzdem gefördert werden, doch Dein BAföG-Satz verringert sich.

Vermögen

Darüber hinaus gelten beim BAföG Vermögensgrenzen. Die Freibeträge, die Dir der Gesetzgeber zugesteht, hängen von Deiner Familiensituation ab:

  • alleinstehend und kinderlos: 45.000 €
  • verheiratet und / oder Kinder: für jede Person im Haushalt zusätzlich 2.300 €

Alles darüber hinaus musst Du zur Studien- oder Ausbildungsfinanzierung aufwenden. Achtung: Es zählt nicht nur das Geld auf dem Konto, sondern auch anderes Vermögen wie Sparbücher, Auto etc.!

Nationalität

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllst Du jedenfalls die BAföG-Voraussetzungen. Doch Du hast nicht nur als deutscher Staatsbürger Anspruch auf BAföG! Die Bedingungen für ausländische Staatsangehörige sind im Einzelnen sehr komplex - genauere Informationen findest Du in unserem Detail-Artikel.

Als EU-Bürger oder Bürger der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen solltest Du für den Bezug von BAföG eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • Du lebst seit mind. 5 Jahren in Deutschland
  • ein Elternteil oder Dein Ehepartner lebt dauerhaft in Deutschland
  • Du hast mind. 6 Monate in Deutschland gearbeitet

Drittstaaten-Angehörige können BAföG unter diesen Bedingungen erhalten:

  • mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
  • mit Aufenthaltserlaubnis und Bleibeperspektive (z.B. als anerkannte/r Asylberechtigte/r oder subsidiär Schutzberechtigte/r)
  • als seit mind. 15 Monaten in Deutschland Geduldete/r

Welche speziellen BAföG-Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die speziellen BAföG-Kriterien für Studenten, Schüler, Meister und für das elternunabhängige BAföG. Weitergehende Informationen zu den BAföG-Voraussetzungen findest Du auch in den jeweiligen Detail-Artikeln.

Studenten-BAföG

Art des Studiums

Für den Bezug von BAföG im Studium ist Voraussetzung, dass Du in Vollzeit studierst und es sich um ein Erststudium handelt. Ein Master-Studium ist förderfähig, wenn es sich um einen aufbauenden Studiengang handelt und Du zuvor das entsprechende Bachelor-Studium (kein Diplom oder Staatsexamen) abgeschlossen hast.

Altersgrenzen

Zu den wichtigsten BAföG-Voraussetzungen zählt Dein Alter bei Studienantritt:

  • Bachelor: unter 45 Jahre
  • Master: unter 45 Jahre

Du darfst die Altersgrenzen aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen überschreiten. Dazu zählen etwa Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung oder der Tod eines Ehepartners. Hast Du Deine Zugangsberechtigung durch eine berufliche Qualifikation oder am zweiten Bildungsweg erworben, spielen die Altersgrenzen ebenfalls keine Rolle.

Studienerfolg

Um Studenten-BAföG zu erhalten, musst Du im Bachelor-Studium nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen. Im Master-Studium sind keine Nachweise mehr vorgesehen.

Kein Stipendium

Du kannst kein BAföG im Studium erhalten, wenn Du bereits ein Stipendium der Begabtenförderungswerke beziehst.

Schüler-BAföG

Für Schüler sind die BAföG-Voraussetzungen etwas anders geregelt als für Studenten: So musst Du beispielsweise keinen Lernerfolg nachweisen und darfst auch eine Klasse wiederholen. Das sind die BAföG-Bedingungen im Detail:

Art der Schule

Welche Schularten förderfähig sind, regelt § 2 Abs. 1 BAföG. Dabei kann es auch auf die Schulstufe ankommen und darauf, ob Du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Grundsätzlich erfüllst Du die BAföG-Voraussetzungen, wenn Du einer der folgenden Schulen besuchst:

  • Fachschulen und Berufsfachschulen
  • Fachoberschulen
  • Gymnasium, Realschule, Hauptschule oder Gesamtschule ab der 10. Klasse
  • Akademien und Höhere Fachschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Abendgymnasium (während der letzten 3 Halbjahre)
  • Kolleg
  • Abendrealschule und Abendhauptschule (im letzten Jahr)

Wohnsituation

Bei bestimmten Schularten ist es für den Bezug von BAföG Voraussetzung, dass Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, und zwar aus einem der folgenden Gründe:

  • Die Schule liegt zu weit entfernt. Das heißt: Dein Schulweg würde an mind. 3 Wochentagen mehr als 2 Stunden dauern.
  • Du hast eigene Kinder.
  • Du bist verheiratet oder geschieden und führst einen eigenen Haushalt.

Altersgrenzen

Bei Schulbeginn darfst Du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch hier gelten Ausnahmebestimmungen, beispielsweise bei Krankheit oder Behinderung.

Meister-BAföG

Beim Meister-BAföG sind die Voraussetzungen wieder etwas anders geregelt als für Schüler und Studenten: Dein Alter spielt hier beispielsweise keine Rolle. Die beiden wichtigsten BAföG-Kriterien sind:

Abgeschlossene Erstausbildung

Du solltest über eine Erstausbildung verfügen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannt ist. Dazu zählen Abschlüsse wie

  • Techniker
  • Betriebswirt
  • Fachwirt
  • Erzieher
  • Bilanzbuchhalter
  • Steuerfachwirt
  • Programmierer
  • Controller

Höherqualifizierende Ausbildung

Die geförderte Ausbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und für Dich eine Höherqualifikation darstellen. Das heißt, die Ausbildung bereitet Dich auf einen Abschluss oberhalb eines Facharbeiters, Gesellen, Gehilfen oder eines Berufsfachschulabschlusses vor.

Elternunabhängiges BAföG

Normalerweise zählt die Einkommenshöhe Deiner Eltern zu den wichtigsten BAföG-Voraussetzungen. In bestimmten Ausnahmefällen kannst Du aber elternunabhängiges BAföG beantragen, bei dem das Einkommen Deiner Eltern keine Rolle spielt.

Konkret ist für elternunabhängiges BAföG eine dieser Voraussetzungen nötig:

  • Du bist über 30 Jahre und beginnst Deine Ausbildung aus persönlichen oder familiären Gründen erst jetzt (z.B. wegen Krankheit, Behinderung oder Kindererziehungszeiten).
  • Du warst vor Beginn der Ausbildung mind. 5 Jahre erwerbstätig.
  • Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und warst mind. 3 Jahre erwerbstätig.
  • Du machst Dein Abi auf dem 2. Bildungsweg.
  • Du bist Vollwaise oder der Aufenthaltsort der Eltern ist unbekannt.

FAQs

Welches Einkommen Eltern BAföG?

Für das Einkommen Deiner Eltern gibt es keine pauschale Obergrenze. Das BAföG-Amt berücksichtigt sogenannte Freibeträge. Nur wenn das Einkommen oberhalb des Freibetrags liegt, wird davon ausgegangen, dass Dich Deine Eltern (teilweise) unterstützen können. Für das Jahr 2024 gelten diese monatlichen Freibeträge:

  • für verheiratete, zusammenlebende Eltern: insgesamt 2.415 €
  • für jeden alleinstehenden Elternteil: 1.605 €
  • für einen Stiefelternteil: 805 €
  • für jedes unterhaltsberechtigte Kind: 730 €

Wann ist man BAföG-berechtigt?

Wann man BAföG-berechtigt ist, kannst Du mit unserem BAföG-Anspruch-Rechner in nur einer Minute prüfen. Für den BAföG-Anspruch können folgende Voraussetzungen eine Rolle spielen:

  • Art der Ausbildung oder des Studiums
  • Einkommen der Eltern
  • Eigenes Einkommen bzw. eigene Berufstätigkeit
  • Alter
  • Nationalität
  • Vermögen

Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG bekommt man unter einer der folgenden Voraussetzungen:

  • über 30 Jahre und persönliche oder familiäre Gründe wie Krankheit, Behinderung, Kindererziehung
  • mind. 5-jährige Erwerbstätigkeit vor Beginn des Studiums
  • abgeschlossene Berufsausbildung und mind. 3-jährige Erwerbstätigkeit
  • Abi auf dem 2. Bildungsweg
  • Vollwaise oder unbekannter Aufenthaltsort der Eltern

Wie viel BAföG bekomme ich?

Wie viel BAföG Du bekommst, hängt von der Art des BAföGs und Deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Maximal bekommst Du

  • als Student mit eigener Wohnung: 934 € / Monat
  • als Student bei den Eltern wohnend: 633 € / Monat
  • als Schüler mit eigener Wohnung: je nach Schule 754 € bis 903 € / Monat
  • als Schüler bei den Eltern wohnend: je nach Schule 384 € bis 602 € / Monat