Mit dem BAföG-Formblatt 7 kannst Du einen sogenannten "Aktualisierungsantrag" stellen, wenn sich das Einkommen Deiner Eltern plötzlich verringert. Dann wird Dein BAföG-Anspruch nach oben korrigiert. Wir sagen Dir, in welchen Fällen das sinnvoll ist und worauf Du achten solltest, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.
Mit dem BAföG-Formblatt 7 kannst Du einen sogenannten "Aktualisierungsantrag" stellen, wenn sich das Einkommen Deiner Eltern plötzlich verringert. Dann wird Dein BAföG-Anspruch nach oben korrigiert. Wir sagen Dir, in welchen Fällen das sinnvoll ist und worauf Du achten solltest, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben. Das Formblatt zum Ausfüllen findest Du hier
Wann brauche ich das BAföG-Formblatt 7?
Du brauchst das BAföG-Formblatt 7 immer dann, wenn Angehörige, die Dir Unterhalt leisten müssen, aktuell deutlich weniger verdienen als im vorletzten Jahr. Unterhalt leisten müssen Dir
- Deine Eltern
- Dein Ehepartner
- Dein eingetragener Lebenspartner
Der Hintergrund ist, dass das BAföG-Amt zur Berechnung Deines BAföG-Satzes das Einkommen von Angehörigen aus dem vorletzten Jahr heranzieht. Denn für dieses Jahr liegt normalerweise bereits ein gültiger Steuerbescheid vor. Und bei einem stabilen Arbeitsverhältnis ändert sich in der Regel nicht viel am Einkommen.
In bestimmten Situationen kann es aber sein, dass Deine Eltern oder Dein Partner plötzlich deutlich weniger verdienen: Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, in Rente gehen, von einem Vollzeit- auf einen Teilzeitjob umsteigen oder als Selbstständige ein stark schwankendes Einkommen haben.
Somit würde Dein BAföG-Anspruch zu niedrig angesetzt, wenn das höhere Einkommen aus dem vorletzten Jahr als Grundlage dient.
In solchen Situationen hast Du gemäß § 24 Abs. 3 BAföG die Möglichkeit, einen Aktualisierungsantrag an das BAföG-Amt zu richten. Er stellt sicher, dass Du die Förderung bekommst, die Dir zusteht.
Was muss ich bei einem BAföG-Antrag auf Aktualisierung beachten?
Ob Dein Aktualisierungsantrag beim BAföG-Amt durchgeht oder nicht, kann von einigen wichtigen Details abhängen. Achte unbedingt auf folgende Punkte:
Ein Formblatt pro Person
Das Formblatt 7 füllst Du für jeden Elternteil gesondert aus. Das gilt auch dann, wenn Deine Eltern bei der Einkommenssteuererklärung gemeinsam veranlagt sind. Falls sich also bei Vater und Mutter das Einkommen verringert hat, brauchst Du zwei Formblätter.
Relevanter Zeitraum
Normalerweise wird das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Partners aus dem vorletzten Jahr berücksichtigt. Das bedeutet: Stellst Du einen BAföG-Antrag für das Schuljahr 2024/2025 bzw. für das Winter- und Sommersemester 2024/2025, dann zählt das Einkommen aus dem Jahr 2022 als Berechnungsgrundlage. Ein Aktualisierungsantrag ist sinnvoll, wenn das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich niedriger sein wird - in diesem Beispiel also in den Jahren 2023 und 2024.
Grundlage der Einkommensberechnung
Doch Vorsicht: Der Bewilligungszeitraum für BAföG beträgt im Normalfall 12 Monate, die sich aber über 2 Kalenderjahre erstrecken. Im Beispiel oben sind das die Jahre 2023 und 2024. Das BAföG-Amt berücksichtigt bei der Neuberechnung Deines BAföG-Satzes dann das gesamte Einkommen aus beiden Kalenderjahren 2023 und 2024 - nicht nur das tatsächliche Einkommen von Oktober 2023 bis September 2024.
Im Detail funktioniert das so: Das gesamte Einkommen aus dem Jahr 2023 wird durch 12 Monate geteilt. So ergibt sich ein durchschnittliches Monatseinkommen. Dieses wird nun mit der Anzahl der Monate multipliziert, die im Bewilligungszeitraum liegen. Wenn Du ab Oktober BAföG bekommst, sind das 3 Monate.
Für das Jahr 2024 gilt dasselbe. Das gesamte Einkommen aus dem Jahr 2024 wird durch 12 Monate geteilt. Dieser Wert wird dann mit der Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum multipliziert. Bekommst Du bis September 2024 BAföG, dann sind das 9 Monate. Anschließend rechnet das BAföG-Amt die 3 Monate aus dem Jahr 2023 und die 9 Monate aus dem Jahr 2024 zusammen. Die Summe ergibt das für die Berechnung Deines BAföG-Anspruchs relevante Einkommen. Der Wert kann vom tatsächlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum abweichen!
Dein Vater wurde im Oktober 2023 arbeitslos. Dann zählt neben dem Arbeitslosengeld von Oktober bis Dezember auch das Gehalt, das er von Januar bis September 2023 bezogen hat. Beides wird zusammengerechnet und durch 12 geteilt, um ein "durchschnittliches Monatseinkommen" zu ermitteln.
Schätzung des Einkommens
Eine Schwierigkeit beim BAföG-Formblatt 7 ist: Das Gesamt-Jahreseinkommen muss im Voraus geschätzt werden. Genau berechnen lässt es sich aber erst im Nachhinein. Dein BAföG-Satz kann daher nachträglich korrigiert werden, wenn die Prognose nicht richtig war. Ihr solltet das Einkommen daher lieber vorsichtig schätzen und nicht zu niedrig ansetzen! Im besten Fall bekommst Du später eine Nachzahlung, wenn das Einkommen Deines Elternteils doch niedriger war als geschätzt.
"Wesentlich niedrigeres" Einkommen
Sicher fragst Du Dich: Ab welchem Einkommensverlust ist ein Aktualisierungsantrag sinnvoll? Als "wesentlich niedriger" gilt das Einkommen im Sinne des Gesetzgebers dann, wenn sich Dein BAföG-Satz um monatlich mindestens 10 Euro erhöhen würde. Das kannst Du mit unserem BAföG-Rechner prüfen.
Frist für den Antrag
Den Aktualisierungsantrag musst Du innerhalb des Bewilligungszeitraums stellen. Nachträglich wird er nicht mehr berücksichtigt.
Du kannst das Formblatt 7 beim BAföG-Antrag gemeinsam mit allen anderen Unterlagen abgeben, wenn schon jetzt klar ist, dass das aktuelle Einkommen eines Elternteils niedriger ist als vor 2 Jahren. Du kannst es aber auch nachträglich einreichen, wenn sich am Einkommen plötzlich etwas ändert - spätestens bis Ende des Bewilligungszeitraums. Dann wird Dein BAföG-Satz im Nachhinein nach oben korrigiert und Du bekommst eine Nachzahlung.
Erforderliche Belege
Alle Angaben zum Einkommen, die Du bzw. Deine Eltern beim BAföG-Antrag im Formblatt 7 machen, müssen belegt werden. Als Einkommensnachweise gelten u.a.
- Lohnzettel des Arbeitgebers
- Rentenbescheide (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente etc.)
- Jahresbescheinigung der Riester-Rente
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld etc.
- Umsatzsteuererklärung bei Selbstständigen
- Erklärung des Steuerberaters
Wenn Du nach Deinem eigentlichen BAföG-Antrag das Formblatt 7 nachreichst, solltest Du zusätzlich auch das Formblatt 3 beilegen, worin das ursprüngliche Einkommen angegeben ist.
Wie fülle ich das BAföG-Formblatt 7 aus?
Wichtig ist zunächst einmal, dass Du das BAföG-Formblatt 7 vollständig ausfüllst, es dürfen keine Zeilen frei bleiben. Nicht Zutreffendes streichst Du. Und: Es braucht im BAföG-Formblatt 7 immer zwei Unterschriften, von Dir als Antragsteller und von Deinem Elternteil bzw. Partner.
Das BAföG-Formblatt 7 besteht aus 2 Teilen:
Persönliche Angaben
Die erste Seite füllst Du selbst aus. Dort gibst Du neben Deinen persönlichen Daten den Bewilligungszeitraum an und die Person, auf die sich der BAföG-Antrag auf Aktualisierung bezieht. Anschließend unterschreibst Du das Formular.
Einkommenserklärung
Ab Seite 2 beginnt die eigentliche Einkommenserklärung. Diesen Teil kannst Du von Vater, Mutter oder Partner ausfüllen lassen. Im Wesentlichen werden 3 Informationen verlangt:
Grund für die Einkommensverminderung
Auf Seite 1 sind die Gründe anzugeben, warum sich das Einkommen verringert hat. Mögliche Gründe sind etwa Arbeitslosigkeit oder Pensionierung.
Art der Erwerbstätigkeit
Der folgende Abschnitt enthält mehrere vorgegebene Optionen zur Auswahl, um die Art der Erwerbstätigkeit anzugeben. Zusätzlich ist der genaue Zeitraum einzutragen.
Angaben zur Einkommensfeststellung - Voraussichtliche Steuern
In diesem ersten Abschnitt zur Einkommensfeststellung müssen die voraussichtlichen Steuerbelastungen im BAföG-Formblatt 7 geschätzt werden.
Angaben zur Einkommensfeststellung - Art und Höhe des Einkommens
Auf der zweiten Seite des BAföG-Formblatt 7 beginnt der aufwendigste Teil: Hier müssen Deine Eltern bzw. Dein Partner ihr voraussichtliches Einkommen genau abschätzen - und zwar für beide Kalenderjahre, die in den Bewilligungszeitraum fallen. Dazu zählen
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (auch Minijobs)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- oder Forstwirtschaft
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Kapitaleinkünfte
- Renten (auch aus einer privaten Rentenversicherung)
- Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld
Bei allen Angaben nicht die Belege vergessen! Kopien der Dokumente reichen.
Was ist nach dem BAföG-Aktualisierungsantrag zu beachten?
Wird das Formblatt 7 vom BAföG-Amt akzeptiert, dann ändert sich Dein BAföG-Satz. Das bedeutet, dass Du von vornherein mehr Geld bekommst oder - falls Du das Formblatt 7 nachträglich abgibst - eine Nachzahlung bekommst.
Nachdem Dein Aktualisierungsantrag vom BAföG-Amt genehmigt wurde, bist Du verpflichtet, jede Einkommensänderung im Bewilligungszeitraum sofort zu melden. Wenn das Einkommen Deines Elternteils also höher oder niedriger ausfällt als prognostiziert, solltest Du nicht auf die Nachberechnung warten, sondern Dich sofort an das BAföG-Amt wenden.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Einkommen Deines Elternteils höher war als im BAföG-Formblatt 7 angegeben, musst Du einen Teil der Förderung zurückzahlen. Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, solltest Du das Einkommen im BAföG-Formblatt 7 lieber zu hoch als zu niedrig schätzen und jede Änderung sofort melden. Das erspart Dir teure Nachzahlungen.