Bei Deinem BAföG-Antrag ist Formblatt 3 ein zentraler Bestandteil: Deine Eltern bzw. Dein Partner müssen darin ihr Einkommen auf Punkt und Beistrich aufschlüsseln. Denn auch auf der Grundlage der Einkommenssituation Deiner Angehörigen wird Dein BAföG-Anspruch berechnet. Wir zeigen Dir, wie das Formular auszufüllen ist und welche Einkommensnachweise zum Formblatt 3 das BAföG-Amt von Dir bzw. Deinen Eltern verlangt.
Wann brauche ich das BAföG-Formblatt 3?
Du brauchst das BAföG-Formblatt 3 für jeden Erst- und Folgeantrag, egal ob als Student, Schüler, Azubi oder Praktikant. Auch beim Antrag auf Auslands-BAföG ist das Formblatt 3 erforderlich.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn Du elternunabhängig gefördert wirst, brauchst Du für Deinen BAföG-Antrag das Formblatt 3 nicht.
Das Formblatt 3 legst Du Deinen Eltern vor. Wichtig: Jeder Elternteil, der irgendeine Art von Einkommen hatte, muss ein gesondertes BAföG-Formblatt 3 abgeben! Das gilt sowohl für leibliche Eltern als auch für Adoptiveltern, nicht aber für Stiefeltern. Wenn ein Elternteil inzwischen einen neuen Partner hat, muss dieser also kein BAföG-Formblatt 3 ausfüllen.
Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Dann muss auch Dein Partner ein gesondertes Formblatt 3 für das BAföG-Amt ausfüllen.
Wie fülle ich das BAföG-Formblatt 3 aus?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Du kannst das BAföG-Formblatt 3 online ausfüllen oder es Deinen Eltern in Papierform vorlegen. Bei den Online-Formularen, die das Bildungsministerium zur Verfügung stellt, handelt es sich ganz einfach um die digitale Version der Papierformulare. Einfacher wird das Ausfüllen dadurch nicht, Du ersparst Dir nur die Zettelwirtschaft.
Zeitsparender und bequemer kannst Du Deinen BAföG-Antrag mit dem Online-Antragsassistenten stellen. Dieses Tool stellt Dir leicht verständliche Fragen und erstellt im Hintergrund ganz automatisch einen korrekten BAföG-Antrag. Den musst Du anschließend nur noch ausdrucken und die erforderlichen Nachweise sammeln. Gegenüber den amtlichen Formularen ersparst Du Dir mit dem Online-Antragsassistenten leicht 5 Stunden Zeit!
BAföG-Antrag online ausfüllen
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
Egal, ob Du das BAföG-Formblatt 3 online ausfüllen möchtest oder die Papierversion bevorzugst - Du solltest unbedingt auf folgende Punkte achten:
- Vollständig ausfüllen: Deine Eltern dürfen im BAföG-Formular 3 keine Zeile auslassen. Unzutreffende Zeilen könnt Ihr durchstreichen oder eine Null eintragen.
- Belege: Überall dort, wo im Formblatt 3 ein "B" auftaucht, verlangt das BAföG-Amt gesonderte Nachweise.
- Unterschrift: Auch wenn Du das BAföG-Formblatt 3 im Namen Deiner Eltern ausfüllst, darfst Du es keinesfalls selbst unterschreiben! Das BAföG-Amt verlangt eine eigenhändige Unterschrift jedes Elternteils.
Welchen Inhalt hat das BAföG-Formblatt 3?
Überblick
Das BAföG-Formblatt 3 ist im Wesentlichen eine Einkommenserklärung aller jener Personen, die Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Das sind normalerweise Deine Eltern und - falls vorhanden - Dein Ehepartner. Deine Angehörigen müssen im Formblatt 3 für das BAföG-Amt ihre genauen Einkünfte offenlegen. Neben dem Einkommen wird auch berücksichtigt, ob Deine Eltern für weitere Kinder Unterhalt leisten müssen. Deshalb sind bei einem BAföG-Antrag im Formblatt 3 auch genaue Angaben zu Deinen Geschwistern nötig. Falls einer Deiner Elternteile kein eigenes Einkommen hat, kann er oder sie auch nur den Abschnitt "Zusatzerklärung für Elternteile ohne Einkommen" auf der letzten Seite des Formulars ausfüllen.
Anhand der Daten im Formblatt 3 wird das BAföG-Amt errechnen, ob und wieviel Unterhalt Dir Deine Eltern leisten können. Das wiederum entscheidet darüber, ob Dir eine Förderung durch BAföG zusteht und in welcher Höhe.
BAföG-Formblatt 3 im Detail
Personendaten der Eltern und Geschwister
In den ersten Zeilen des BAföG-Formblatt 3 trägst Du Deine eigenen Daten ein, damit Dir das Formular eindeutig zugeordnet werden kann. Ab Zeile 4 sind dann Deine Eltern bzw. Dein Partner am Zug. Neben Namen und persönlichen Daten werden auch Familienstand und Beschäftigungsverhältnis erfasst.
Nach den persönlichen Daten folgen genaue Angaben zu weiteren Kindern, für die Deine Eltern finanziell sorgen. Dich selbst als Antragsteller müssen Deine Eltern an dieser Stelle nicht mehr eintragen, denn Deine Daten hat das BAföG-Amt ja bereits! Im Formblatt 3 will das BAföG-Amt nur genaue Angaben zu Deinen Geschwistern (auch zu Adoptiv-Geschwistern). Im Formular selbst können bis zu 3 Kinder eingetragen werden. Falls Du mehr Geschwister hast, müssen Deine Eltern ein zusätzliches Blatt beilegen.
Entscheidend ist, ob die Kinder im Haushalt der Eltern wohnen, welche Ausbildung sie machen und ob sie ein eigenes Einkommen haben. Diese Angaben sind deshalb wichtig, weil Deine Eltern für Deine Geschwister Freibeträge geltend machen können. Der Unterhalt, den Deine Eltern leisten können, wird so auf Dich und Deine Geschwister aufgeteilt.
Darüber hinaus können Deine Eltern (bzw. Dein Partner) im BAföG-Formblatt 3 angeben, ob sie für weitere Personen Unterhalt leisten müssen. Das kann z.B. ein Expartner sein, der kein eigenes Einkommen hat. Auch dafür wird ein Freibetrag angerechnet. Höhere Freibeträge gibt es übrigens, wenn Du, ein Elternteil oder eines Deiner Geschwister eine anerkannte Behinderung haben.
Einkommenserklärung
Das Herzstück des BAföG-Formblattes 3 ist die Einkommenserklärung. Deine Eltern müssen hier exakt aufschlüsseln, welche Arten von Einkünften sie haben und wie hoch diese sind.
Es zählt dabei immer das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr! Stellst Du beispielsweise für das Wintersemester 2024/25 einen BAföG-Antrag, dann ist im Formblatt 3 das Einkommen aus dem Jahr 2022 anzugeben. Das hat den Hintergrund, dass für dieses Jahr meist schon ein gültiger Steuerbescheid vorliegt.
Zuerst müssen Deine Eltern die Art ihrer Erwerbstätigkeit angeben. Anschließend kreuzen sie an, ob sie für das maßgebliche Jahr eine Steuererklärung gemacht und einen Einkommenssteuerbescheid erhalten haben. Auch die Steuernummer und das zuständige Finanzamt sind einzutragen.
Auf Seite 3 des Formblatt 3 will das BAföG-Amt genauere Angaben zu diesen Arten von Einkünften:
- Einkommenssteuerpflichtiges Einkommen: Das Einkommen wird normalerweise durch den Steuerbescheid des Finanzamts nachgewiesen. Falls Deine Eltern keine Steuererklärung gemacht haben, müssen sie ihr steuerpflichtiges Einkommen direkt im BAföG-Formular 3 eintragen.
- Minijob: Auch ein steuerbefreiter 556 €-Job ist anzugeben.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Das können z.B. Zinsen oder Dividenden sein.
- Auslandseinkünfte: Falls Deine Eltern im Ausland gearbeitet und Geld verdient haben, müssen sie diese Einkünfte ebenfalls angeben. Wichtig ist auch, ob sie darauf in Deutschland Steuern gezahlt haben.
- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers: Darunter versteht man Geldleistungen, die direkt in einen Sparvertrag oder eine Lebensversicherung fließen.
- Beiträge zu einer Riester-Rente: Das ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge.
- Renten: Erhalten Deine Eltern eine Rente? Dann müssen sie diese ab Zeile 74 angeben. Wichtig: Es zählen nicht nur staatliche Rentenleistungen, sondern auch Zahlungen aus einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung.
- Unterhalt: Wenn ein Elternteil Unterhaltszahlungen von einem Expartner oder Verwandten erhält, ist auch das als Einkommen anzugeben.
- Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung: Darunter sind im Wesentlichen Bürgergeld (Arbeitslosengeld), Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Übergangsgeld zu verstehen.
Zusatzerklärung für Elternteile ohne Einkommen
Falls ein Elternteil keinerlei eigenes Einkommen hatte, muss er oder sie kein eigenes BAföG-Formblatt 3 ausfüllen. Es reicht dann, im Formular des Ehepartners die "Zusatzerklärung für Elternteile ohne Einkommen" auszufüllen und zu unterschreiben.
Welche Nachweise brauche ich für das BAföG-Formblatt 3?
Zu den Angaben im Formblatt 3 will das BAföG-Amt eine Menge Nachweise sehen! Du brauchst überall dort Belege, wo im BAföG-Formblatt rechts das Seiten-Symbol mit dem Plus steht (hier auf der linken Seite abgebildet).
Stelle sicher, dass Du von Deinen Eltern bzw. Deinem Partner folgende Nachweise in Kopie bekommst:
Steuerbescheid
Im Idealfall liegt der Einkommenssteuer-Bescheid vom Finanzamt aus dem betreffenden Jahr (also dem vorletzten Kalenderjahr) bereits vor. Falls nicht, sollten Deine Eltern eine Kopie ihrer Einkommenssteuererklärung beilegen und den Steuerbescheid nachreichen.
Nachweise über andere Einkunftsarten
Jede Art von Einkommen muss nachgewiesen werden! Als Belege gelten etwa:
- Gehaltszettel des Arbeitgebers (bei Minijob oder Auslandseinkünften)
- Steuerbescheinigung der Bank (Kapitalvermögen)
- Rentenbescheide
- Jahresbescheinigung der Riester-Rente
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.
Tätigkeitsnachweise der Geschwister
Um die Ausbildungs- und Einkommenssituation Deiner Geschwister nachzuweisen, reichst Du beim BAföG-Antrag zum Formblatt 3 diese Unterlagen ein:
- Schulbescheinigung (ab der 10. Klasse)
- Immatrikulationsbescheinigung (mit dem Aufdruck "nach § 9 BAföG")
- Ausbildungsverträge
- Gehaltszettel