Der BAföG-Antrag (Antrag für Bundesausbildungsförderung) entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung Deiner staatlichen Unterstützung. Ziel des Antrags ist es, Deine finanzielle Situation und die Deiner Eltern detailliert darzulegen, um somit Deinen BAföG-Höchstsatz ermitteln zu können. Die genaue Höhe Deines BAföG-Anspruches kannst Du auch schnell mit unserem BAföG-Rechner ermitteln. An der Erstellung Deines BAföG-Antrags kommst Du nicht vorbei: Dieser besteht aus mehreren Formblättern zum BAföG. Dem Formblatt 3 im BAföG-Antrag z.B. kommt eine starke Bedeutung zu, da hier das Einkommen der Eltern angegeben wird. Weitere Infos zu den Formblättern findest Du im Artikel. Um Deinen BAföG-Antrag schnell und fehlerfrei zu erstellen, empfehlen wir Dir, BAföG mit dem digitalen Antragsassistenten zu beantragen! Damit sparst Du 5 Stunden Zeit und stellst sicher, dass Dein Antrag fehlerfrei eingeht. Denn 90% der BAföG-Anträge enthalten Fehler.
BAföG-Antrag: Frist für die Einreichung
Du willst BAföG beantragen? Die erste Frage ist dann natürlich, welche BAföG-Fristen Du einhalten solltest.
Zuerst einmal musst Du abwarten, bis Du offiziell von Deiner Hochschule angenommen bist. Ohne Immatrikulation kannst Du nämlich keinen BAföG-Antrag für ein Studium stellen. Sobald Du immatrikuliert bist, empfehlen wir Dir folgende BAföG-Fristen:
- Softe BAföG-Frist: Bis zu dieser Frist solltest Du Deinen Antrag für BAföG einreichen, damit Du vom Semesterbeginn an gefördert wirst.
- Harte BAföG-Frist: Bis zu dieser Frist solltest Du Deinen Antrag einreichen, damit Du zumindest rückwirkend das gesamte Semester lang gefördert wirst. Nach der harten BAföG-Frist verlierst Du entsprechend Monate Deiner Förderungszeit.
Softe BAföG-Frist
31.07.
31.01.
Harte BAföG-Frist
31.10.
30.04.
Start Deines Studiums
WS 01.10.
SS 01.04.
Softe BAföG-Frist
30.06.
31.12.
Harte BAföG-Frist
30.09.
31.03.
Start Deines Studiums
WS 01.09.
SS 01.03.
Die aufgeführten Fristen gelten für jedes Jahr und orientieren sich grundsätzlich am Start des Semesters.
Wir empfehlen Dir, die softe Frist zu berücksichtigen, weil Du so auf der sicheren Seite bist. Falls Du das nicht schaffst, solltest Du unbedingt darauf achten, die harte Frist nicht zu verpassen. Um sicherzustellen, dass Dein BAföG-Antrag berücksichtigt wird, hast Du folgende Möglichkeiten, ihn einzureichen:
- Direkt beim BAföG-Amt abgeben: Du kannst Deinen Antrag entweder beim BAföG-Amt persönlich vorbeibringen oder Du wirfst Deinen Antrag (natürlich geordnet und in einem großen Umschlag) ein. Jedes BAföG-Amt hat dafür einen Briefkasten, der im Normalfall auch außerhalb der Sprechzeiten des Amtes zur Verfügung steht.
- Per Post schicken: Hier ist der Eingangsstempel beim Amt ausschlaggebend. Das bedeutet: Wenn Du z.B. spät dran bist und erst am 31.03. Deinen BAföG-Antrag verschickst, wird dieser nicht mehr fristgerecht ankommen, um für den Monat März noch BAföG zu erhalten. Entscheidend ist der Tag, an dem Dein Antrag beim Amt eintrifft, nicht der Poststempel.
Solange Du also eine dieser beiden Optionen wählst, wird Dein BAföG-Antrag berücksichtigt.
BAföG-Unterlagen: Antragsformulare im Überblick
BAföG-Formblätter: tabellarische Kurzübersicht
Insgesamt gibt es 8 BAföG-Formblätter. Welche Formblätter du brauchst, hängt ganz von Deiner persönlichen Situation ab. Wenn es sich um Deinen Erstantrag handelt, dann musst Du auf jeden Fall die Formblätter 1-3 ausfüllen. Besonders BAföG-Formblatt 3 ist wichtig, da hier die Einkommensangaben der Eltern und des Ehepartners erfasst werden. Die weiteren BAföG-Formblätter sind von Dir nur bei Notwendigkeit, bei möglichen Änderungen, oder zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen. Die BAföG-Unterlagen kannst Du Dir normalerweise in Papierform bei Deinem BAföG-Amt abholen. Falls Dir das zu umständlich ist, kannst Du den BAföG-Antrag als PDF downloaden. Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) stellt alle BAföG-Formblätter zur Verfügung und Du kannst sie in unserer tabellarischen Übersicht der BAföG-Formblätter downloaden. Auf diese Weise kannst Du Dir dann den BAföG-Antrag komplett ausdrucken.
Pflicht?
Antrag auf Ausbildungsförderung
Hier werden Angaben zu Deiner Person und Deinem Einkommen eingetragen
Pflicht?
Bescheinigung nach § 9 BAföG
Dieses Formblatt füllt entweder Deine Ausbildungsstätte aus oder Du reichst Deine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG ein
Pflicht?
Erklärung der Ehegatten / Lebenspartner, des Vaters, der Mutter
Hier werden Angaben zum Einkommen Deiner Eltern bzw. Deines Lebenspartners gemacht
Pflicht?
Kinderbetreuungszuschlag
Falls Du ein Kind hast und mit Deinem Kind in einem Haushalt wohnst
Pflicht?
Leistungsnachweis
Hier werden (normalerweise nach dem 4. Semester) Deine bisher erbrachten Leistungen dokumentiert
Pflicht?
AuslandsBAföG
Formblatt, zur Beantragung für Dein BAföG im Ausland
Pflicht?
BAföG-Aktualisierungsantrag
Änderungen im Einkommen Deiner Eltern musst Du dokumentieren
Pflicht?
Vorausleistungen
Mit Hilfe dieses Antrags kannst Du Vorausleistungen beantragen
Nur die im BAföG-Antrag anfallenden Formblätter reichen leider nicht aus. Neben diesen BAföG-Formblättern brauchst Du noch die Dokumente, die belegen, dass Deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Falls Du z.B. nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst (und auch nicht in einer Wohnung, die zu mindestens 50% Deinen Eltern gehört), ist ein Nachweis durch z.B. den Mietvertrag oder die Meldebestätigung erforderlich.
Falls Deine persönliche Situation über die Standardfragen- und angaben hinausgeht, musst Du beim BAföG-Antrag eventuell sogar kreativ werden. Das Problem der BAföG-Formblätter ist, dass sie nicht jede Situation genau erfassen können. Es kann durchaus Fälle geben, in denen die Angaben auf dem Formblatt nicht ausreichen und genauer erklärt werden müssen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- kein Kontakt zu den Eltern besteht und auch deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist
- der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres noch nicht vorliegt
- Du ein eigenes Haus bzw. Grundstück besitzt
Einige BAföG-Ämter stellen Dir verschiedene Vordrucke für die Zusatzerläuterungen zur Verfügung. Sollte es jedoch keinen Vordruck für Deine Situation geben, musst Du Dir selbst einen erstellen. Natürlich musst Du zusätzliche Erklärungen oder Dokumente mit Deinen BAföG-Formblättern zusammen abgeben. In den BAföG-Formblättern wird jede Position mit einer Nummer gekennzeichnet. Falls Du selbstständig Zusatzdokumente erstellst, sollte natürlich ganz klar sein, auf welche Angabe Du Dich beziehst. Da empfiehlt es sich, die passenden Nummern mit anzugeben. Falls Du gar nicht weißt, wie sich Deine Situation darlegen lässt, empfehlen wir Dir, Dich mit Deinem zuständigen BAföG-Amt abzusprechen, um keine wichtigen Details zu vergessen.
BAföG-Formblatt 1 - Allgemeine Angaben
Das BAföG-Formblatt 1 ist ein Pflichtbestandteil für Deinen Erstantrag auf BAföG. Formblatt 1 stellt dabei eine Art Lebenslauf dar. Das BAföG-Amt muss in der Lage sein beim BAföG-Antrag aus dem Formblatt 1 Deine persönlichen und auch Deine finanziellen Eckdaten herauszulesen. Neben Standardangaben zu Deiner Person, Deiner Anschrift und Deiner Bankverbindung musst Du deshalb beim BAföG-Antrag auf dem Formblatt 1 einen genauen Überblick über Deine finanzielle Situation geben.
Zum einen ist es wichtig, ob Du einen eigenen Haushalt hast, also ob Du eine eigene Wohnung hast oder ob Du bei Deinen Eltern wohnst. Du bekommst natürlich einen höheren Förderbetrag, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst. Ein weiterer Punkt auf dem Formblatt 1 für BAföG ist die Angabe zu Deiner Pflege- und Krankenversicherung während der Ausbildung. Denn als BAföG-Empfänger kannst Du Dir einen Zuschuss von bis zu 124 € zu Deinem BAföG sichern.
Wesentlicher Bestandteil des Formblattes 1 für BAföG sind detaillierte Angaben über Dein Vermögen. Unter Dein Vermögen fällt zum einen jegliche Form von Einnahmen aus z.B. Nebenjobs, Waisenrente oder Unterhalt. Zusätzlich kannst Du beim BAföG-Vermögen besitzen, wenn Du z.B. eine laufende Lebensversicherung hast, ein Grundstück, Häuser oder Wohnungen auf Deinen Namen sind. Diese Art des Vermögens kommt bei Studenten eher selten vor. Im Normalfall hast Du Barvermögen und Geld auf der Bank. Hier ist es zwingend erforderlich, dass Du beim Formblatt 1 für BAföG exakte Angaben über Dein Guthaben bei Banken oder Bausparverträgen machst und den passenden Kontoauszug beilegst. Denn bei Falschangaben können Dir Geldstrafen bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung drohen.
Das BAföG-Amt gewährt Dir bei der Berechnung deines BAföGs Freibeträge auf Dein Einkommen und Vermögen. Die Angaben auf dem BAföG-Formblatt 1 dienen dem Amt als Rechengrundlage. Daher ist es wichtig, dass Du bei Deinem BAföG-Antrag das Formblatt 1 für BAföG korrekt ausfüllst. Für Dein Vermögen erhältst Du einen Freibetrag von 15.000 € (bis zum Alter von 30 Jahren) bzw. 45.000 € (ab 30 Jahre). Dein jährlicher Freibetrag für das Einkommen liegt aktuell bei 6.545 €.
BAföG-Formblatt 1 – Schulischer und beruflicher Werdegang
Die Angaben zum schulischen und beruflichen Werdegang vom BAföG-Formblatt 1 musst Du nur einreichen, wenn Du:
- einen Erstantrag stellst
- AuslandsBAföG beantragst
- Deine Ausbildung unterbrochen hast
Hier fordert das BAföG-Amt einen lückenlosen Lebenslauf von Dir. Mit diesem Lebenslauf kann das Amt feststellen, ob Du bereits eine Ausbildung angefangen bzw. beendet hast, welche Einfluss auf Deine aktuelle Förderung haben könnte. Innerhalb des Formblattes wird Dir für Deinen Lebenslauf bereits ein Muster vorgegeben. Zeiträume, in denen Du keiner Beschäftigung nachgegangen bist, kannst Du mit "Zwischenzeit" kennzeichnen.
BAföG-Formblatt 2 – Ausbildungsnachweis
Beim BAföG-Antrag ist das Formblatt 2 ein Pflichtbestandteil. Dabei ist es egal, ob Du Studenten-, Schüler-, oder elternunabhängiges BAföG beziehst. Das BAföG-Formblatt 2 ist ein Ausbildungsnachweis. Mit diesem kann das BAföG-Amt feststellen, ob Du im Bewilligungszeitraum förderungsberechtigt bist oder nicht. Du musst beim Formblatt 2 für BAföG nur relativ wenig selbst ausfüllen. Wir empfehlen Dir, Dich bei einem Folgeantrag für BAföG zeitig um das Formblatt 2 für BAföG zu kümmern, da sonst Deine Zahlungen unterbrochen werden können.
Solltest Du an einer Hochschule eingeschrieben sein, dann stellt Dir normalerweise die Hochschule eine Studienbescheinigung nach § 9 BAföG zur Verfügung. Diese kannst Du als Ersatz für das BAföG-Formblatt 2 beim BAföG-Amt einreichen. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, muss stattdessen das Formblatt 2 für BAföG eingereicht werden. Hierbei musst Du aber nur Deinen Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Förderungsnummer und Angaben zur Ausbildungsstätte eintragen. Der Rest vom BAföG-Formblatt 2 wird anschließend von der jeweiligen Ausbildungsstätte ausgefüllt. Dies gilt auch, wenn Du ein Praktikum absolvieren möchtest. Dann muss der Abschnitt "B" von Deinem Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Du solltest darauf achten, wie sich Praktikum und BAföG gegenseitig beeinflussen. Wenn Du beispielsweise ein Vollzeitpraktikum während der Vorlesungszeit absolvierst, kannst Du Deinen Anspruch auf BAföG verlieren. Dabei ist - neben dem Verdienst - entscheidend, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.
- Pflichpraktikum: Dieses ist in Deiner Studienordnung vorgeschrieben. Bei einem Pflichtpraktikum hast Du weiterhin einen Anspruch auf BAföG.
- Freiwilliges Praktikum: Ein freiwilliges Praktikum ist nicht in Deiner Studienordnung vorgeschrieben. Daher wirst Du bei diesem auch nicht mehr durch BAföG gefördert.
Du darfst bei Deinem Praktikum aktuell maximal 6.545 € im Jahr verdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum ist. Das entspricht einem Verdienst von 538 € pro Monat. Solltest Du diesen Betrag übersteigen, dann wird Dir Dein BAföG gekürzt.
BAföG-Formblatt 3 - Angaben zum Einkommen
Das BAföG-Formblatt 3 ist ein Pflichtbestandteil bei Deinem BAföG-Antrag - unabhängig davon ob Du Studenten-BAföG oder Schüler-BAföG beantragen möchtest. Du brauchst dieses BAföG-Formular jedoch nicht, wenn Du elternunabhängiges BAföG beantragen willst. Das BAföG-Formblatt 3 ist auch das umfangreichste BAföG-Formblatt vom BAföG-Antrag, weil Du hier die meisten Belege brauchst.
Formblatt 3 für BAföG: Das muss angegeben werden
Das Formblatt 3 des BAföG-Antrags legt die finanzielle Situation Deines Ehegatten/Lebenspartner (falls vorhanden) oder Deiner Eltern mit Hilfe derer Einkommenserklärung dar. Falls beide Elternteile im maßgeblichen Kalenderjahr ein Einkommen hatten, muss sowohl Deine Mutter als auch Dein Vater beim BAföG-Antrag das Formblatt 3 ausfüllen. Das bedeutet also, dass Du bei Deinem BAföG-Antrag das Formblatt 3 zweimal abgeben musst. Denn auch, wenn Deine Eltern gemeinsam veranlagt werden, müssen die Einkommensverhältnisse für jeden einzeln bestimmt werden. Falls ein Elternteil kein Einkommen zu verzeichnen hatte, muss auch das im Formblatt 3 für BAföG vermerkt und unterschrieben werden.
Warum beim BAföG-Antrag das Formblatt 3 so wichtig ist
Beim Formblatt 3 für BAföG müssen Deine Eltern Ihre Einkünfte genau dokumentieren. Das gilt beim BAföG-Formblatt 3, aber auch teilweise für Ausgaben (falls Du Geschwister hast). Falls Deine Eltern z.B. weitere Kinder haben und für diese sorgen oder Unterhalt zahlen, hat das einen direkten Einfluss auf Deine Förderungshöhe. Wichtig ist, dass Deine Eltern beim Ausfüllen vom BAföG-Formblatt 3 auf das eingerahmte "B" achten. Dies kennzeichnet, dass hier Dokumente an das BAföG-Formblatt 3 angehängt werden müssen, welche die Angaben belegen. Für das BAföG-Formblatt 3 ist das zum einem die Einkommenssteuer. Zusätzlich dazu können aber z.B. ein Bescheid der Riesterrente kommen (falls Deine Eltern eine Riesterrente sparen). Deswegen empfehlen wir Dir, am Ende noch einmal das gesamte BAföG-Formblatt 3 durchzugehen und sicherzustellen, dass auch alle zusätzlichen Dokumente Teil Deines Antrags sind.
Wie Du siehst, hat das Einkommen Deiner Eltern einen großen Einfluss auf Dein BAföG. Ist das im BAföG-Antrag in Formblatt 3 angegebene Einkommen Deiner Eltern zu hoch, dann hast Du keinen Anspruch auf BAföG. Das liegt daran, dass Dein Studium dann durch Deine Eltern finanziert werden kann und soll. Das bedeutet, dass das BAföG-Formblatt 3 den größten Einfluss auf die Höhe Deines BAföGs hat.
BAföG-Formblatt 3: Freibeträge für Einkommen Deiner Eltern/ Deines Partners
Beim BAföG-Formblatt 3 ist das Einkommen Deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr relevant. Das Einkommen wird dann auf einen Monat heruntergerechnet. Ist das aktuelle Einkommen Deiner Eltern jedoch deutlich niedriger als im vorletzten Kalenderjahr, dann kannst Du mit dem BAföG-Formblatt 7 einen Aktualisierungsantrag für BAföG stellen. Bei der Berechnung des BAföGs werden Deinen Eltern aber auch gewisse Freibeträge auf Ihr Einkommen gewährt.
- Freibetrag für Geschwister: Dieser entspricht seit WS 2024/25: 730 € für jedes Geschwisterteil. Es zählen aber nur Freibeträge für Geschwister, welche selbst nicht durch BAföG gefördert werden können.
- Freibetrag vom Einkommen: Bei verheirateten Eltern gibt es seit WS 2024/25 einen Pauschalbetrag von 2.415 €, der vom Einkommen abgezogen wird. Sind Deine Eltern geschieden, dann beträgt der Freibetrag pro Elternteil seit WS 2024/25 1.605 €.
Sobald Du verheiratet bist, muss auch Dein Ehepartner das BAföG-Formblatt 3 ausfüllen. Vom Einkommen Deines Partners wird seit WS 2024/25 ein Freibetrag von 1.605 € abgezogen. Sollte Dein Ehepartner Kinder haben, dann kann er für diese einen Freibetrag von [ms_tokens: bafoeg_freibetrag:einkommen:kind:monat] pro Kind geltend machen. Bei gemeinsamen Kindern kann der Freibetrag jedoch immer nur vom Einkommen eines Elternteils abgezogen werden. Das Positive ist allerdings, dass der aus dem BAföG-Antrag Formblatt 3 hervorgehende Kinderfreibetrag übertragbar ist. Das bedeutet, ist der komplette Betrag für die Kinder nicht komplett auf Dich oder Deinen Ehepartnern anrechenbar, dann wird der Rest auf den jeweils anderen übertragen.
BAföG-Formblatt 3: Wenn die Eltern getrennt sind
Die Lebenssituation Deiner Eltern ist entscheidend beim Ausfüllen des BAföG-Formblatt 3. Im Fall, dass Deine Eltern in Trennung leben oder geschieden sind, muss jedes Elternteil das Formblatt 3 im BAföG-Antrag ausfüllen. Hier kommt es besonders darauf an, ob Dein jeweiliger Elternteil ein weiteres Kind oder Kinder mit einem anderen Partner hat. Im BAföG-Formblatt 3 muss das vermerkt werden. Denn auch Deine Stiefgeschwister gelten laut BAföG als finanzielle "Belastung" für die Eltern. Für alle im BAföG-Formblatt 3 aufgeführten Stiefgeschwister gibt es ebenfalls einen Freibetrag von 730 € pro Kind ab WS 2024/25 auf das Einkommen des jeweiligen Elternteils. Auch hier musst Du im BAföG-Formblatt 3 angeben, ob diese eigenes monatliches Einkommen haben. Der Freibetrag verringert sich dementsprechend nach unten. Einen Freibetrag gibt es ebenfalls für Stiefeltern. Allerdings nur wenn derjenige ein monatliches Einkommen von unter 675 € hat. Wird im BAföG-Formblatt 3 ein niedrigerer Betrag als Einkommen angegeben, dann verringert sich der Freibetrag auch hier dementsprechend nach unten.
- Freibetrag Stiefeltern: Dieser liegt seit WS 2024/25 bei 805 €. Er wird aber nur gewährt, wenn Deine Stiefmutter bzw. Dein Stiefvater weniger als 675 € im Monat verdient.
- Freibetrag Stiefgeschwister: Es gibt wie für Deine Geschwister 730 €. Auch hier gilt, dass Stiefgeschwister, die selbst BAföG-berechtigt sind, nicht gezählt werden.
Übrigens: Wenn Deine Eltern weder verheiratet noch geschieden sind, sondern nur zusammen leben, dann gelten auch hier die gleichen Regelungen zu Freibeträgen wie für Stiefgeschwister. Das heißt, beim BAföG-Antrag auf Formblatt 3 sollte jeder Elternteil auch die nicht gemeinsamen Kinder angeben.
BAföG-Formblatt 4
Das BAföG-Formblatt 4 ist für Dich nur relevant, wenn Du einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen möchtest. In allen anderen Fällen musst Du die Anlage 2 vom BAföG-Formblatt 1 nicht ausfüllen. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt aktuell 160 € für jedes Kind. Den Zuschlag kannst Du jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehen:
- Dein eigenes Kind muss unter 14 Jahre alt sein
- Du und Dein Kind müssen in einem Haushalt leben
- Du musst BAföG beziehen und aktiv studieren
Wichtig zu wissen: Der Zuschlag für das gemeinsame Kind wird entweder Dir oder Deinem Partner gewährt. Daher müsst ihr bei der Beantragung bereits festlegen, wer von euch den Kinderbetreuungszuschlag erhalten soll. Ob der Kinderbetreuungszuschlag auf Dein BAföG angerechnet wird, kannst Du in unserem Artikel BAföG mit Kind nachlesen.
BAföG-Formblatt 5 – Leistungsnachweis
Das BAföG-Formblatt 5 musst Du normalerweise erst nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt abgeben. Es ist aber nur relevant bei Studenten-BAföG und elternunabhängigem BAföG. Von Schülern hingegen wird das Formblatt 5 für BAföG nicht gefordert. Das BAföG-Formblatt 5 erlaubt dem BAföG-Amt bereits frühzeitig einzustufen, ob Du Dein Studium in der Regelstudienzeit abschließen kannst. Als BAföG-Leistungsnachweis gilt dabei:
- Bescheinigung der Hochschule
- bestandene Zwischenprüfung
- ECTS-Credits
Die Bescheinigung der Hochschule erhältst Du von Deinem Fachbereich. Hierzu gibst Du das Formblatt 5 für BAföG, zusammen mit allen in der Prüfungsordnung geforderten Scheinen, in der Verwaltung des Fachbereiches ab. Das von der Verwaltung ausgefüllte BAföG-Formblatt 5 reichst Du schließlich beim BAföG-Amt mit Deinem Antrag für BAföG ein. Sofern Du die relevanten Prüfungen bestanden hast, wirst Du weiter mit BAföG gefördert. Solltest Du die nötigen Leistungen jedoch nicht erbracht haben, dann wird das auf dem Formblatt 5 für BAföG vermerkt. Damit endet dann auch Deine BAföG-Förderung. Der Grund hierfür ist, dass der Staat nur Studenten dauerhaft fördern möchte, die ihr Studium zeitig abschließen.
Kannst Du das BAföG-Formblatt 5 nicht am Ende des 4. Semesters einreichen, weil Du zum Beispiel auf Prüfungsergebnisse wartest, dann entfällt vorerst Dein Förderungsanspruch. Du hast aber im folgenden Semester vier Monate Zeit, um das BAföG-Formblatt 5 nachzureichen. Aus dem Formblatt 5 für BAföG muss sich aber ergeben, dass Du die ausstehende Leistung bereits im 4. Semester erbracht hast. Entscheidend für das BAföG-Amt ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Wenn Du also das Formblatt 5 für BAföG innerhalb dieser vier Monate eingereicht hast, dann wird Dir Dein BAföG für die „Wartezeit“ rückwirkend ausgezahlt.
Der Leistungsnachweis kann auch aufgeschoben werden. Das bedeutet, dass Du das Formblatt 5 für BAföG nicht nach dem 4. Semester einreichen musst. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Auslandsaufenthalt: Nur, wenn dieser nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist
- Krankheit: Falls Du aufgrund einer Krankheit an einer Prüfung nicht teilnehmen konntest
- Verschulden der Hochschule: Dieses muss zu einer Leistungsverzögerung geführt haben (z.B. Ausfall einer Prüfung)
- Nichtbestehen einer Modul- oder Zwischenprüfung: Das Nichtbestehen muss leistungsbedingt sein. Täuschungsversuche führen nicht zum Aufschub
- Behinderung: Die Behinderung muss der Grund für die Verzögerung des Studiums sein
- Kindererziehung: Voraussetzung für den Aufschub ist, dass das Kind unter 10 Jahre alt ist
- Schwangerschaft: Führt zu einem Aufschub von einem Semester
- Spracherwerb: Sofern Dein Studiengang besondere Sprachkenntnisse voraussetzt
Hast Du das BAföG-Formblatt 5 jedoch zu spät eingereicht, dann hast Du keinen Anspruch mehr auf BAföG. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Anspruch grundsätzlich wegfällt. Sobald Du den in der Prüfungsordnung geforderten Leistungsstand wieder aufgeholt hast, kannst Du wieder durch BAföG gefördert werden.
BAföG-Formblatt 6 – AuslandsBAföG
Das BAföG-Formblatt 6 benötigst Du nicht für Deinen Erstantrag. Dieses BAföG-Formular ist nur relevant, wenn Du AuslandsBAföG beantragen möchtest. Hierzu musst Du das BAföG-Formblatt 6 gesondert beim BAföG-Amt einreichen. Die Bearbeitungszeit des Formblatts 6 BAföG kann ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir Dir, das Formblatt 6 für BAföG mindestens sechs Monate vorher beim Amt abzugeben. Des Weiteren musst Du spätestens drei Monate nach Beginn Deines Auslandsstudiums bei Deinem zuständigen BAföG-Amt eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule einreichen. Eine zusätzliche Möglichkeit der finanziellen Unterstützung eines Auslandsaufenthaltes ist die Förderung durch Erasmus und BAföG. Das bedeutet, Du kannst AuslandsBAföG und die Erasmus-Förderung gleichzeitig beziehen.
Du kannst AuslandsBAföG mit dem Formblatt 6 für BAföG beantragen, wenn Du offiziell in Deutschland gemeldet bist, und sich Dein ständiger Wohnsitz in Deutschland befindet. Es reicht auch schon aus, wenn Du nachweisen kannst, dass Du in ausreichendem Maße mit der deutschen Gesellschaft verbunden bist. Diese Verbindung kann zum Beispiel durch persönliche Verhältnisse (Familie oder Freunde) oder durch Deinen Bildungsweg (z.B. Schulzeit in Deutschland verbracht) dargestellt werden.
BAföG-Formblatt 7 - BAföG-Aktualisierungsantrag
Beim BAföG-Antrag stellt das Formblatt 7 keinen Pflichtbestandteil dar. Mit dem BAföG-Formblatt 7 hast Du die Möglichkeit, für das Einkommen Deiner Eltern / Deines Partners einen Aktualisierungsantrag für BAföG zu stellen. Deine Förderung wird grundsätzlich auf der Grundlage Deines eigenen Einkommens, des Einkommens Deines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners (falls Du einen hast) und des Einkommens Deiner Eltern berechnet. Ausschlaggebend ist Dein Einkommen im Bewilligungszeitraum und das Einkommen von Deinem Ehegatten/Lebenspartner und Deiner Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Deinem Bewilligungszeitraum. Bei Deinen Eltern sind für das BAföG-Formblatt 7 die Einkünfte aus dem vorletzten Kalenderjahr zum einen vorteilhaft, weil sie mit dem Steuerbescheid leicht zu bestimmen sind und außerdem kann man davon ausgehen, dass Deine Eltern im Gegensatz zu Dir ein konstantes Einkommen haben.
Falls das allerdings nicht der Fall sein sollte, und Deine Eltern (oder ein Elternteil) in Deinem aktuellen Bewilligungszeitraum viel weniger verdienen als im vorletzten Kalenderjahr, kannst Du mit dem BAföG-Formblatt 7 einen BAföG-Aktualisierungsantrag stellen. Das bedeutet, dass Du möchtest, dass das aktuelle Einkommen Deiner Eltern (oder eines Elternteils) anstatt das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr, Deinem BAföG zugrunde gelegt wird. Dafür musst Du gemeinsam mit Deinen Eltern das Formblatt 7 ausfüllen. Logischerweise ist es nur sinnvoll, einen BAföG-Aktualisierungsantrag mit dem BAföG-Formblatt 7 zu stellen, wenn Deine Eltern aktuell weniger verdienen. Das bedeutet nämlich, dass Du mit einem Aktualisierungsantrag mehr BAföG bekommst. Falls Deine Eltern oder ein Elternteil im aktuellen Bewilligungszeitraum mehr verdienen, musst Du das dem BAföG-Amt allerdings nicht melden.
BAföG-Formblatt 8 – Vorausleistungen
Das BAföG-Formblatt 8 stellt keinen Pflichtbestandteil des BAföG-Antrages dar. Du benötigst das BAföG-Formblatt 8, wenn Du Dir vom BAföG-Amt Vorausleistungen gewähren lassen möchtest. Dabei ist zu beachten, dass Du das BAföG-Formblatt 8 spätestens zum Ende Deines Bewilligunszeitraumes einreichst. Ansonsten wird beim BAföG-Antrag das Formblatt 8 nicht mehr berücksichtigt. Deine Unterschrift auf dem BAföG-Formblatt 8 stellt eine Versicherung für das BAföG-Amt dar. Mit dieser erklärst Du Dich einverstanden, dass Du die Vorausleistungen vom Amt erhältst und das BAföG-Amt diese von Deinen Eltern einfordern kann.
Vorausleistungen kannst Du aber nur beantragen, wenn:
- Du das BAföG-Formblatt 8 eingereicht hast
- Deine Ausbildung aufgrund Nichterfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht gefährdet ist
- eine Anhörung Deiner Eltern stattgefunden hat
- keine Unterhaltsbestimmung vorliegt
Die Vorausleistungen werden Dir zunächst für ein Jahr gewährt. Sind die Voraussetzungen nach einem Jahr unverändert, dann kommt für Dich eine Anschlussförderung in Betracht. Hierzu musst Du einen Wiederholungsantrag stellen. Diesen stellst Du, indem Du das BAföG-Formblatt 8 wieder beim BAföG-Amt einreichst. Um eine durchgängige Förderung zu gewährleisten, empfehlen wir Dir den Wiederholungsantrag ca. zwei Monate vor Ablauf Deines aktuellen Bewilligungszeitraumes zu stellen.
- BAföG-Höchstsatz: Wieviel BAföG kannst Du bekommen?
- BAföG-Förderungshöchstdauer: Wie lange kannst Du BAföG beziehen?
- Elternunabhängiges BAföG: Was sind die Anforderungen?
- BAföG-Rechner: Ermittle die Höhe Deines BAföG Anspruch
BAföG: Online-Antrag ist möglich
In allen Bundesländern kannst Du mittlerweile auch online BAföG beantragen, d.h. dass Du den aktuellen BAföG-Antrag online ausfüllen kannst. Man benötigt durchschnittlich 5 ½ Stunden um den BAföG-Antrag auszufüllen. Zudem kommen 90% aller BAföG-Anträge unvollständig beim Amt an. Die BAföG Auszahlung verzögert sich somit enorm. Dann heißt es oft monatelang auf das dringend benötigte Geld warten.
BAföG online: So füllst Du den BAföG-Antrag aus
Beim Online-Antrag gehst Du folgendermaßen vor:
- Formblätter mit Antragsassistenten ausfüllen: Sogenannte Antragsassistenten helfen Dir, Deine Formblätter für den BAföG-Antrag online auszufüllen.
- BAföG-Antrag ausdrucken und unterschreiben: Du druckst den ausgefüllten BAföG-Antrag online komplett aus und musst ihn nur noch unterschreiben.
- Antrag für BAföG abgeben: Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Ausbildungsförderung musst Du fristgerecht bei Deinem BAföG-Amt abgeben oder per Post zustellen.
BAföG-Antrag online: Alle Bundesländer bieten es an
Seit 2016 kannst Du in allen Bundesländern Deinen BAföG-Antrag online stellen. Dabei kannst Du das direkt über das BAföG-Online Portal des jeweiligen Bundeslandes machen oder den digitalen BAföG-Antragsassistenten nutzen. Sowohl auf den Portalen der Bundesländer als auch im BAföG-Antragsassistenten kannst Du die Bearbeitung der BAföG-Unterlagen pausieren und die Eingaben lokal zu speichern. So kannst Du auch später Deinen BAföG-Online-Antrag fortsetzen. Aber beachte: Der Zeitaufwand und die hohe Fehlerquote beim Ausfüllen der Online-Anträge der Bundesländer ist enorm hoch. 90% der Anträge sind unvollständig oder fehlerhaft. Das Ausfüllen dauert durchschnittlich 5,5 Stunden. Wir können Dir daher nur empfehlen: Benutze den digitalen BAföG-Antragsassistenten und fülle Deinen Antrag in maximal 30 Minuten fehlerfrei aus. Einen BAföG-Antrag online ausfüllen kannst Du in folgenden Bundesländern bzw. einzelnen Studentenwerken:
Baden - Württemberg
Studentenwerk Karlsruhe
Studenten
Schüler
(nur Express - Antrag)
Meister
Ausland
Baden - Württemberg
Studentenwerk Mannheim
Studenten
Schüler
(nur Express - Antrag)
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Baden - Württemberg
Studentenwerk Heidelberg
Studenten
Schüler
(nur Express - Antrag)
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Baden - Württemberg
Studentenwerk Stuttgart
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Baden - Württemberg
Studentenwerk Ulm
Studenten
Schüler
(nur Express - Antrag)
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Bayern
Studenten
Schüler
(nur Express - Antrag)
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag, außer: CH, LIE beides)
Berlin
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag, außer: IT beides)
Brandenburg
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag, außer: Africa, NZ beides)
Bremen
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Hamburg
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag, außer: USA beides)
Mecklenburg - Vorpommern
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Niedersachsen
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Nordrhein-Westfalen
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag, außer: B, NL, L beides)
Rheinland-Pfalz
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Saarland
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag)
Sachsen
Studenten
Schüler
(außer Studentenwerk Dresden nur Express)
Meister
Ausland
Sachsen-Anhalt
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag, außer: FI beides)
Schleswig-Holstein
Studenten
Schüler
Meister
Ausland
(nur Express - Antrag,außer: DK, IS, NW beides)
Thüringen
Studenten
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BAföG online: Das sind die Vorteile
Wir empfehlen Dir, Deinen BAföG-Antrag online mit dem digitalen Antragsassistenten auszufüllen. Beim Ausfüllen des BAföG-Antrages online kannst Du von folgenden Vorteilen profitieren:
- Fehler vermeiden: Du vermeidest mögliche Fehler oder Lücken in Deinem BAföG-Antrag. Der Antragsassistent für BAföG führt online während und am Ende Deiner Dateneingabe eine Plausibilitätsprüfung Deiner Angaben durch. Das heißt, dass Du erforderliche Angaben nicht vergisst. So wird verhindert, dass Du einen unvollständigen BAföG-Antrag abgibst. Gerade bei den Einkommensdaten der Eltern/Ehepartner im BAföG-Antrag (Formblatt 3) ist es sehr nützlich.
- Unterlagen vergessen: Am Ende des BAföG-Online-Antrags wird Dir eine Liste der Unterlagen generiert, die Du noch einreichen musst.
- Zeit sparen und schneller BAföG beziehen: Man glaubt es kaum, aber das BAföG-Amt fordert bei den meisten Studenten Unterlagen nach. Dank dem Antragsassistenten bei BAföG-Online kannst Du vermeiden, dass Du Angaben und Unterlagen vergisst.
Übrigens kannst Du auch Deinen Folgeantrag für BAföG online ausfüllen. Hier empfiehlt es sich, die Angaben vom Erstantrag zu speichern. Beim Formblatt 1 für BAföG, wo es vor allem um Deine allgemeinen Daten geht, wiederholen sich die Angaben beim Folgeantrag für BAföG. Wenn Du Deinen BAföG-Antrag online ausgefüllt auf Deinem Laptop speicherst, musst Du Deine Angaben nur noch kontrollieren und bist schnell fertig. Gleiches gilt natürlich auch für die Formblätter, die Deine Eltern ausfüllen müssen. Hier ist es aber besonders wichtig, alle Angaben genau zu überprüfen, falls das Gehalt variiert.
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Formloser BAföG-Antrag - wenn Du spät dran bist
Für den Fall, dass Deine Unterlagen noch nicht vollständig sind, kannst Du zunächst einen formlosen BAföG-Antrag stellen. Mit einem formlosen BAföG-Antrag kannst Du Deine Ansprüche wahren und die fehlenden Unterlagen noch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Bei einem formlosen Antrag auf BAföG reicht es, wenn Du einen Brief an Dein zuständiges BAföG-Amt schickst. In dem Brief musst Du natürlich klarstellen, dass Du die Absicht hast, für Deine Ausbildung BAföG zu beziehen. Viele Studenten denken, dass das reine Anfordern der BAföG-Antragsformularen ausreicht, um deutlich zu machen, dass man beabsichtigt, BAföG zu beziehen. Das ist aber nicht der Fall, also unbedingt einen formlosen schriftlichen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.
Auch wenn von einem "formlosen" BAföG-Antrag die Rede ist, musst Du natürlich trotzdem gewisse Formen wahren: Selbstverständlich dürfen Angaben wie Dein Name, Deine Anschrift, Deine Hochschule und das Datum, ab wann Du BAföG beziehen willst nicht fehlen. Zusätzlich solltest Du noch Deine BAföG-Nummer mit angeben. Falls es sich um Deinen Erstantrag handelt, hast Du natürlich noch keine BAföG-Nummer. Sobald Du eine hast, solltest Du diese grundsätzlich bei jeder Kommunikation mit dem BAföG-Amt angeben.
Der Zeitpunkt Deines formlosen Antrags ist natürlich ausschlaggebend dafür, ob er sich lohnt. Wichtig ist, dass Du den Brief vor oder zu Beginn Deines gewünschten Förderungszeitraums abschickst. Nur so stellst Du sicher, dass Du beim Einreichen der fehlenden Unterlagen eine Nachzahlung erhältst. Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit. Diese wird von Deiner Prüfungsordnung vorgegeben. Seit dem Wintersemester 2024/25 kann man ein sogenanntes Flexibilitätssemester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden.
Natürlich ist es am besten, wenn Du gleich einen vollständigen Antrag für BAföG abgibst. In dem Fall ist Dein Vorgang deutlich schneller erledigt und Du kannst Dich auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich Dein Studium. Falls Dir das nicht möglich ist, weil Dir oder Deinen Eltern noch Unterlagen fehlen, ist ein formloser Antrag auf Ausbildungsförderung eine gute Notlösung.
Unabhängig davon, ob Du einen formlosen BAföG-Antrag oder direkt einen vollständigen stellst, ist der Tag der Antragstellung gleichzeitig der Tag der Vermögensfeststellung. Hierzu wird die Höhe Deines anzurechnenden Vermögens und Einkommens - z.B. durch einen Nebenjob - ermittelt. Hierbei haben kinderlose Singles eine Freigrenze von 6.545 €. Das Vermögen der Eltern bleibt unberücksichtigt. Jedoch gibt es bestimmte Regelungen beim BAföG für den Verdienst im Nebenjob. Diese findest Du in unserem Artikel zum BAföG und Nebenjob.
Für einen formlosen und kompletten BAföG-Antrag gilt natürlich: ehrlich bleiben! Da das BAföG-Amt grundsätzlich einen Datenabgleich durchführen kann, solltest Du bei Deinem BAföG-Antrag grundsätzlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
Fallbeispiel zum formlosen BAföG-Antrag:
Anna möchte zum Wintersemester ein Jurastudium anfangen und dafür BAföG beantragen. Ihr Studium beginnt im Oktober und somit ist auch der Oktober der erste Monat, in dem sie BAföG beziehen kann. Mitte September merkt Anna, dass sie noch nicht alle Unterlagen für das Formblatt 3 des BAföG-Antrags zusammen hat. Deswegen schickt sie am 23. September einen formlosen Antrag an ihr BAföG-Amt. In dem formlosen Antrag stellt sie klar, dass sie ab Oktober BAföG beziehen möchte.
Im Oktober selber bekommt Anna leider noch kein BAföG, weil das BAföG-Amt bisher nur ihren formlosen Antrag auf BAföG vorliegen hat. Anfang November hat Anna es endlich geschafft, alle Unterlagen für das Formblatt 3 des BAföG-Antrags zusammenzusammeln und dem BAföG-Amt zu schicken. Das BAföG-Amt kontrolliert ihren Antrag auf Ausbildungsförderung und braucht dafür bis Ende Dezember. Ende Dezember bekommt Anna rückwirkend BAföG ab Oktober- und zwar dank ihres formlosen Antrags. Ansonsten hätte sie BAföG erst ab November bekommen, also ab dem Zeitpunkt, wo der komplette Antrag für BAföG eingegangen ist.
Wo BAföG beantragen?
Nachdem Du Deine Formblätter erfolgreich ausgefüllt und alle Dokumente beisammen hast, musst Du Deinen BAföG-Antrag fristgerecht einreichen. Wo Du BAföG beantragen kannst, hängt von der Hochschule oder Einrichtung ab, an der Du studieren bzw. Deine Ausbildung absolvieren möchtest. Wenn Du BAföG beantragen willst, musst Du Deinen Antrag bei dem BAföG-Amt einreichen, welches für Dich bzw. Deine Hochschule zuständig ist. Absolvierst Du Deinen Master oder ein anderes Zweitstudium an einer anderen Hochschule, dann ändert sich natürlich auch das zuständige BAföG-Amt. Das bedeutet, dass Du den Antrag für BAföG im Master oder für BAföG im Zweitstudium bei diesem Amt einreichen musst. Das zuständige BAföG-Amt ist für Studenten am Standort der Hochschule. Das Gleiche gilt auch, wenn Du ein Abendgymnasium, Kolleg oder eine Akademie besuchst. BAföG-Ämter sind normalerweise mit Studentenwerken zusammengelegt. Wenn Du den Antrag für Dein InlandsBAföG abgeben möchtest, musst Du also das Studentenwerk Deiner Ausbildungsstätte aufsuchen.
Wir haben für Dich alle BAföG-Ämter für das Inland zusammengesucht und nach Hochschulstandorten sortiert. Wo BAföG zu beantragen ist, findest Du so schnell heraus. Einige BAföG-Ämter können übrigens auch für mehrere Hochschulen bzw. Hochschulstandorte zuständig sein. Dein Studentenwerk sollte natürlich immer Dein Ansprechpartner Nr. 1 sein, wenn Du Fragen rund um Deinen BAföG-Antrag hast. Du bekommst bei Deinem BAföG-Erstantrag einen festen Ansprechpartner zugeteilt, der Dir bei individuellen Fragen am besten weiterhelfen kann.
Wenn Du AuslandsBAföG beantragen willst, solltest Du wissen, dass Du Dich dafür an ein anderes BAföG-Amt wenden musst als für Dein InlandsBAföG. Alle BAföG-Ämter in Deutschland haben die verschiedenen Länder unter sich aufgeteilt. Das bedeutet, dass wenn Du beispielsweise in die USA möchtest, ist das Studentenwerk Hamburg für Dich zuständig - unabhängig vom Standort Deiner Hochschule. Damit Du schnell findest, wo BAföG zu beantragen ist, haben wir alle Länder und zuständigen BAföG-Ämter für Dich zusammengestellt.
Wenn Du Schüler-BAföG beziehst, ist anders als beim Studenten-BAföG in der Regel das Amt am ständigen Wohnsitz der Eltern zuständig. Aber hier gibt es einige Ausnahmen zu beachten. Sobald eine davon auf Dich zutrifft, musst Du den Antrag auf Schüler-BAföG beim BAföG-Amt - an Deinem Wohnort und nicht dem Deiner Eltern - einreichen:
- Du hast keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland
- Du bist bereits verheiratet/verpartnert
- die Eltern haben keinen Wohnsitz in Deutschland
- die Eltern leben getrennt und in Bezirken, für die unterschiedliche BAföG-Ämter zuständig sind
- Aufenthaltsort der Eltern ist unbekannt
- bei der Beantragung von Leistungen für Fernunterrichtslehrgängen
- Du besuchst ein Abendgymnasium, Kolleg oder eine Akademie
Wo Du BAföG beantragen musst, variiert für das Meister-BAföG erneut: Wenn Du Meister-BAföG beantragen willst, musst Du den Antrag beim BAföG-Amt stellen, welches für Deinen Wohnort zuständig ist.
- BAföG-Amt: Welches ist für Dich zuständig?
BAföG-Antrag: Wie lange dauert es?
BAföG-Bearbeitungsdauer: So lange musst Du warten
Eine pauschale Zeitangabe für die Bearbeitungsdauer der BAföG-Unterlagen ist kompliziert. Die Bearbeitungsdauer Deines BAföG-Antrages ist nämlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. Durchschnittlich kannst Du aber mit einer Bearbeitungszeit für Deinen BAföG-Antrag von ca. 2,5 Monaten rechnen. Durch die steigende Zahl der Studenten, ist allerdings in Zukunft eher mit einer noch längeren Bearbeitungsdauer für Dein BAföG zu rechnen. Daher solltest Du Dich rechtzeitig um Deinen BAföG-Antrag kümmern. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, unmittelbar nach Erhalt eines Studienplatzes damit zu beginnen, um die BAföG-Beabeitungsdauer zu minimieren. Bei einer verzögerten Zahlung am Studienbeginn, kannst Du einen BAföG-Härtefallantrag stellen. Dadurch kannst Du Dir für den Monat, in dem Dein Studium beginnt, ein Darlehen sichern. Voraussetzung ist, dass Du aufgrund der verspäteten Zahlung zu Studienbeginn in eine finanzielle Notlage gerätst.
Falls Du AuslandsBAföG beantragst, kann die Bearbeitungsdauer wesentlich länger dauern. Hier solltest Du von mindestens 5-6 Monaten ausgehen.
Um die Bearbeitungsdauer des eigenen BAföG-Antrags so kurz wie möglich zu halten, solltest Du folgende Tipps berücksichtigen:
- Antrag vollständig ausfüllen: Die Erläuterungen solltest Du möglichst genau lesen. Es gibt zu jedem Formblatt 1-3 Seiten mit Erläuterungen. Auch wenn das viel Kleingedrucktes ist, solltest Du hier besonders gründlich vorgehen. 3 Seiten Kleingedrucktes zu lesen kann Dir eventuell mehrere Monate Wartezeit ersparen.
- Belege beifügen: Du solltest alle nötigen Kopien und Belege direkt beilegen. Vollständigkeit ist hier sehr wichtig, denn so verhinderst Du zeitraubende Nachfragen seitens des Amtes und verlängerst damit die BAföG-Bearbeitungsdauer nicht unnötig. Falls Du einen Beleg beifügen musst (z.B. einen Kontoauszug), dann findest Du grundsätzlich ein dickes "B" neben der zu machenden Angabe. Stelle also bei allen Angaben mit einem "B" sicher, dass Du einen Beleg beifügst.
- Keine nervigen Nachfragen: Das BAföG-Amt hat viel zu tun! Wenn Du alle zwei Tage anrufst, um zu fragen, wann Du endlich BAföG bekommst, wird Dein Antrag nicht schneller bearbeitet. Hier gilt: Ruhe bewahren und studieren.
Sobald Dein Antrag bei dem zuständigen Amt eingegangen ist, gilt er als gestellt und das Einzige, was Du vorerst tun kannst, ist: Warten! Mögliche Rückfragen werden Dir nur schriftlich mitgeteilt und auch den Bescheid erhältst Du per Post. In diesem Bescheid wird Dir dann auch deine individuelle Fördernummer mitgeteilt, die Du auf allen weiteren Dokumenten angeben solltest.
BAföG-Antrag: Dauer der Erstellung
Wie lange es dauert, den BAföG-Antrag zu erstellen, hängt mit der Anzahl der erforderlichen Formblätter zusammen. Welche Du benötigst, erfährst Du weiter unten in der Übersicht. Je nachdem, ob man BAföG online beantragen kann, kannst Du auch durch das Online-Ausfüllen des BAföG-Antrags zusätzlich Zeit sparen. Den BAföG-Antrag ausdrucken, samt aller dazugehörigen Formblätter musst Du in jedem Fall.
Pro Formblatt brauchst Du, damit Du auch die Zusatzerklärungen lesen kannst und nichts vergisst, ungefähr 2 Stunden. Normalerweise kommen auf einen Studenten ca. 4-5 Formblätter. Da wärst Du also bei einem Arbeitsaufwand von 8-10 Stunden für alle Deine Formblätter. Wir planen für jedes Formblatt ganze 2 Stunden ein, da Du zusätzlich zum Ausfüllen zu den meisten Formblättern noch Belege benötigst. Die gute Nachricht ist: Bei einem Folgeantrag für BAföG geht es meistens schneller, weil Du ja schon genau weißt, was Dich beim Ausfüllen des Antrags erwartet.
Da Du und Deine Eltern/Dein Ehegatte (falls vorhanden) verschiedene Belege hinzufügen müsst und eventuell einige Dokumente extra anfordern müsst, empfehlen wir Dir, ca. 2-3 Wochen für den gesamten Antrag einzuplanen. Einen einfachen Kontoauszug findest Du im Normalfall online, allerdings kann es sein, dass Deine Eltern Belege (z.B. den Bescheid der Riesterrente oder Teile der Einkommenssteuer) anfordern müssen. Bis diese auf dem Postweg bei Dir ankommen, kann etwas Zeit vergehen.
Falls Du beim Ausfüllen des Antrages Zeit verlierst, weil Du Dir bei Angaben unsicher bist, empfehlen wir Dir, die Zusatzangaben der einzelnen Formblätter zu lesen. Diese findest Du immer direkt hinter jedem Formblatt. Falls Du bei einer Angabe aber überhaupt nicht weiterkommst, weil Dein Fall speziell ist, kannst Du natürlich Dein BAföG-Amt anrufen. Dort kriegst Du im Normalfall direkt einen Sachbearbeiter zugeteilt, der dir weiterhelfen kann.
BAföG-Folgeantrag / BAföG-Weiterförderungsantrag
Wenn Dein BAföG-Antrag bewilligt wird, ist dieser in der Regel für ein Jahr gültig. Falls Du ins Ausland gehst, kann der Bewilligungszeitraum auch kürzer sein, da andere Länder teilweise kürzere Semester haben. Vor Ablauf Deines Bewilligungszeitraums musst Du einen BAföG-Folgeantrag (auch BAföG-Weiterförderungsantrag genannt) stellen. Dies bezeichnet einen jährlichen Wiederholungsantrag für BAföG. Nur so stellst Du sicher, dass Du weiterhin BAföG beziehen kannst.
BAföG-Folgeantrag - wann stellen?
Den BAföG-Folgeantrag solltest Du zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. Dann ist gesetzlich garantiert (§ 50 Abs. 4 BAföG), dass Du ohne Unterbrechung weiterhin BAföG beziehen kannst. Du bekommst also durch den Weiterförderungsantrag BAföG durchgehend zum Betrag wie im Vorjahr. Das BAföG-Amt kann beim genauen Kontrollieren von Deinem BAföG-Folgeantrag feststellen, dass sich Dein Anspruch im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Falls Du also z.B. durch ein höheres Vermögen einen niedrigeren BAföG-Satz bekommen solltest, kann das BAföG-Amt nachträglich zu viel bezahlte Gelder zurückverlangen. Andersrum kannst Du natürlich auch bei einem höheren Anspruch eine Nachzahlung erhalten. Folgender Fall hilft Dir, das besser zu verstehen:
- Stefan hat im April 2021 sein Studium angefangen und zum ersten Mal BAföG beantragt. Sein BAföG-Satz beträgt für seinen Bewilligungszeitraum 597 € monatlich.
- Stefans Vater wird im Dezember 2021 befördert und verdient auf einmal jeden Monat mehr Geld
- Stefan stellt seinen BAföG-Folgeantrag pünktlich Ende Januar 2022
- Ab April 2022 bekommt Stefan weiterhin 467 € monatlich, weil er seinen BAföG- Weiterförderungsantrag gestellt hat
- Das BAföG-Amt stellt im Mai 2022 fest, dass Stefans aktueller BAföG-Satz nur noch 348 € monatlich beträgt und fordert die zu viel gezahlte Differenz in Form einer BAföG-Rückzahlung von Stefan zurück
Natürlich kann es passieren, dass Du es vergisst oder einfach nicht schaffst, Deinen BAföG-Folgeantrag pünktlich zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen. Solltest Du Deinen BAföG-Folgeantrag später als zwei Monate vor Ablauf stellen, ist Dir eine durchgehende BAföG-Zahlung nicht mehr garantiert. Die Bearbeitungsdauer kann dann wieder mehrere Monate beanspruchen und in diesem Zeitraum musst Du Dich selbst versorgen. Auch hier keine Sorge: Solltest Du mit dem BAföG-Weiterförderungsantrag spät dran sein, bekommst Du trotzdem rückwirkend BAföG für alle Monate.
Damit Du für Deinen BAföG-Folgeantrag die Frist nicht verpasst, haben wir die Fristen je nach Ausbildungsstätte zusammengefasst. Die Fristen orientieren sich am Semester und sind deswegen jedes Jahr gleich.
Ende des Bewilligungszeitraums
31.07.
BAföG-Folgeantrag Frist
31.05.
Ende des Bewilligungszeitraums
31.08.
BAföG-Folgeantrag Frist
30.06.
Ende des Bewilligungszeitraums
30.09.
BAföG-Folgeantrag Frist
31.07.
BAföG-Weiterförderungsantrag: Das gehört hinein
Erst einmal musst Du wissen: Bei einem BAföG-Folgeantrag ist ein formloser BAföG-Antrag nicht ausreichend! Das liegt daran, dass Du Dir mit dem formlosen BAföG-Antrag beim Erstantrag die Förderung ab einem bestimmten Zeitpunkt sichern willst. Beim BAföG-Weiterförderungsantrag bekommst Du aber sowieso eine rückwirkende Zahlung. Der formlose Antrag auf BAföG würde hier also seinen Zweck verfehlen. Es ist also entsprechend wichtig, dass Du fristgerecht Deinen vollständigen Folgeantrag für BAföG einreichst.
Zu einem vollständigen BAföG-Folgeantrag gehören dieselben Unterlagen wie zu einem BAföG-Erstantrag. Das bedeutet, dass Du und Deine Eltern/ Dein Partner für den BAföG-Weiterförderungsantrag erneut folgende Formblätter zum BAföG ausfüllen müsst:
- BAföG-Formblatt 1: Die Anlage zu Formblatt 1, eine Art Lebenslauf von Dir, benötigst Du aber nicht noch einmal
- BAföG-Formblatt 2
- BAföG-Formblatt 3: Hier muss jedes Elternteil das Formblatt einmal ausfüllen
- eventuell BAföG-Formblatt 5: Nach dem 4. Semester musst Du das BAföG-Formblatt 5 als Deinen Leistungsnachweis einreichen. Falls Du es nicht einreichst, kannst Du kein BAföG mehr beziehen. Das BAföG-Formblatt 5 brauchst Du übrigens nur beim Studenten-BAföG, Schüler benötigen es nicht.
Falls Du AuslandsBAföG beantragen möchtest, musst Du auch noch das BAföG-Formblatt 6 ausfüllen.
Wichtig ist bei Deinem BAföG-Folgeantrag außerdem, dass Du genau wie beim Erstantrag alle Dokumente direkt beilegst. Solltest Du einzelne Nachweise vergessen, muss das BAföG-Amt diese nachfordern. So verlierst Du und das BAföG-Amt unnötig Zeit.
BAföG-Antrag zurückziehen
Wenn Du Deinen BAföG-Antrag bereits eingereicht hast und Deine Situation hat sich verändert, kannst Du den BAföG-Antrag zurückziehen. Folgende Gründe könnte es geben, um Deinen BAföG-Antrag zurückziehen:
- Du möchtest doch kein Studium anfangen
- Dein Vermögen hat sich unerwartet erhöht, z.B. durch ein Erbe
- Du hast in Deinem Antrag (versehentlich) falsche Angaben bezüglich Deines Vermögens gemacht
- Du hast ein so umfangreiches Stipendium bekommen, sodass Du keine zusätzliche Unterstützung mehr benötigst
Wenn einer der oben genannten oder auch andere persönliche Gründe vorliegen, kannst Du Deinen BAföG-Antrag zurückziehen. Nicht jedes Stipendium führt automatisch dazu, dass Du keine Förderung erhältst. Für leistungsbedingte Stipendien hast Du beim BAföG einen Freibetrag von 300 € im Monat. Das bedeutet, dass Du durchaus Dein BAföG mit einem Stipendium kombinieren kannst.
Wenn Du einen Antrag auf BAföG gestellt hast und Dir noch kein Bescheid vorliegt, kannst Du formlos Deinen BAföG-Antrag zurückziehen. Laut dem Sozialgesetzbuch kann nämlich jeder ohne Angabe von Gründen auf Sozialleistungen verzichten. Wichtig ist nur, dass Du Dein Anliegen so schnell wie möglich schriftlich an das zuständige Amt richtest.
Falls Du schon einen positiven Bescheid erhalten hast, musst Du innerhalb der Widerspruchsfrist (Vermerk auf dem Bescheid) Deinen BAföG-Antrag zurückziehen. Ist diese Frist bereits abgelaufen, bleibt Dir nur die Möglichkeit, den Ablauf des Bewilligungszeitraums (normalerweise ein Jahr) abzuwarten und die nächste Frist einzuhalten. Es ist empfehlenswert den Brief an das BAföG-Amt per Einschreiben zu verschicken, oder Dir den Empfang persönlich bestätigen zu lassen.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn Du bewusst oder unbewusst falsche Angaben in Deinem Antrag gemacht hast. Du musst den BAföG-Antrag bei Falschangaben nicht zwangsweise direkt zurückziehen. Falls Du unverschuldet Angaben vergessen oder verfälscht hast, kannst Du diese nachmelden. Dadurch kann es natürlich passieren, dass Deine BAföG-Förderung sich verringert. Ein Beispiel ist z.B., wenn Deine Eltern Dich falsch über ihr Einkommen informiert haben. Mit nachgereichten Verdienstbescheinigungen kannst Du diesen Fehler leicht beheben.
Solltest Du bewusst Falschangaben gemacht haben, solltest Du den BAföG-Antrag zurückziehen. Denn Falschangaben im BAföG-Antrag bedeuten, dass Du versuchst hast, Dir Sozialleistungen zu erschleichen. Allein der Versuch ist strafbar! Falls Du Deinen BAföG-Antrag rechtzeitig zurückziehst, trifft Dich allerdings keine Schuld und es handelt sich um einen strafbefreienden Rücktritt. Falls das BAföG-Amt Deine Falschangabe bemerkt bevor Du den BAföG-Antrag zurückziehen konntest, handelt es sich um Betrug Deinerseits - auch wenn Du noch keine Leistungen bezogen hast. Vermeide also auf jeden Fall jegliche falschen Angaben.
Weitere Tipps zum BAföG-Antrag
- Dein BAföG bekommst Du jeden Monat überwiesen. Damit hier keine Schwierigkeiten entstehen, solltest Du auf jeden Fall Deine eigenen Kontodaten und nicht die eines Elternteils bei Deinem BAföG-Antrag angeben. Dafür kannst Du ein kostenloses Girokonto mit Prämie abschließen.
- Wenn Du Deinen BAföG-Bescheid bekommst, ist ein Dokument zur Befreiung des Rundfunkbeitrags ein Teil davon. Du musst nämlich wissen, dass ein Zusammenhang zwischen Ausnahmen beim Zahlen der Rundfunkgebühren bzw. GEZ und BAföG besteht. Den BAföG-Bescheid musst Du mit einem Antrag auf Befreiung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abgeben.
- Möchtest Du neben Deinem Antrag auf BAföG einen Antrag auf Bürgergeld stellen, so spielt es keine Rolle, ob der BAföG-Antrag beim BAföG-Amt genehmigt wurde oder nicht. Studenten erhalten nur in Ausnahmefällen BAföG und Bürgergeld gleichzeitig.
- Wir empfehlen Dir außerdem, immer alle BAföG-Bescheide abzuheften und Deine BAföG-Nummer immer griffbereit zu haben. So bist Du immer auf den BAföG-Folgeantrag vorbereitet.
- Sobald Du Deinen BAföG-Antrag fertig ausgefüllt hast, musst Du ihn Deinem zuständigen BAföG-Amt zukommen lassen. Hier solltest Du den Antrag am besten per Einschreiben verschicken.
- BAföG und Geschwister: So beeinflussen Deine Geschwister Dein BAföG
- Meister-BAföG: Voraussetzungen, Antragstellung und Rückzahlung
- Elternunabhängiges BAföG: Was sind die Anforderungen?
- BAföG-Rechner: Ermittle die Höhe Deines BAföG Anspruch
- Studenten-BAföG: Was ist das überhaupt?