Das Wichtigste auf einen Blick:
- Grundsätzlich lassen sich Semester nicht wiederholen, sondern nur die entsprechenden Prüfungen.
- Es ist wichtig, den Studienverlaufsplan sowie die Studienordnung zu kennen, damit Du bei Nichtbestehen einer Klausur keine bösen Überraschungen erlebst.
- Oft kannst Du einfach ein Fachsemester an die Regelstudienzeit anhängen, um Dein Studium dennoch erfolgreich abzuschließen.
Kann man im Studium ein Semester wiederholen?
Du erinnerst Dich sicher noch daran, wie das in der Schulzeit war: Diejenigen, deren Noten nicht ausgereicht haben, um in die nächste Stufe versetzt zu werden, mussten die Klasse wiederholen. Dieses Prinzip gilt an Hochschulen nicht. Anstatt ein Semester zu wiederholen, kannst Du die nicht bestandene Klausur nachschreiben. Je nachdem an welcher Art von Hochschule Du studierst, gibt es verschiedene Möglichkeiten dazu. Generell können Prüfungsleistungen bis zu drei Mal wiederholt werden. Wenn man ein drittes Mal nicht besteht, ist das Studium dadurch meistens beendet.
Warum willst Du wiederholen?
Für einige Studenten läuft alles glatt und sie haben in der Regelstudienzeit ihren Abschluss mit einem guten Notenschnitt in der Tasche. Doch bei anderen funkt auch mal das Leben dazwischen: So kann eine länger anhaltende Krankheit dazu führen, dass Du viel Stoff verpasst. Ebenso können persönliche oder familiäre Gründe wie Liebeskummer oder die Scheidung der Eltern belastend sein. Viele Studenten finanzieren sich durch Nebenjobs selbst, doch manchmal nimmt der eigentlich nebenher laufende Beruf mehr Zeit in Anspruch, als einem lieb ist. Es bleibt einfach nicht genug Zeit, um das Lernpensum zu bewältigen. Es gibt natürlich auch Studenten, die nicht den nötigen Ehrgeiz und die nötige Motivation an den Tag legen, um diszipliniert zu lernen, und die deswegen mit dem Gedanken spielen, ein Semester zu wiederholen.
Klausuren lassen sich allerdings nicht freiwillig wiederholen, ohne dass Du nicht bestanden hast. An Universitäten gibt es häufig zwei Prüfungszeiträume, zu denen Du Dich anmelden kannst. An Fachhochschulen sowie Dualen Hochschulen ist das meist nicht der Fall. Grundsätzlich gilt: Erst wenn Du eine Klausur nicht bestanden hast, kannst Du diese nachschreiben. Wenn Du Dir schon einen Lernplan für die Nachschreibeprüfung zurechtgelegt hast, kann es durchaus Sinn machen, den Erstversuch zu 'streichen', also absichtlich nicht zu bestehen. Dieses Vorgehen solltest Du allerdings wirklich nur im absoluten Ausnahmefall anwenden, ansonsten herrscht die Gefahr, dass Du Dein Studium weder in der Regelstudienzeit noch in der erlaubten Anzahl Fachsemester abschließt und ständig dem Lernstoff hinterher hinkst.
Achtung, Studienverlaufsplan beachten!
Je nach Hochschule gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Prüfungen zu wiederholen. Es ist wichtig, dass Du Deinen Studienverlaufsplan kennst und die Studienordnung Deiner Hochschule genau liest. Einige Module Deines Studiengangs werden eventuell nicht ganzjährig angeboten, sondern nur zum Sommer- bzw. Wintersemester. Das bedeutet, dass Du diese Klausur dann erst im darauffolgenden Jahr nachschreiben kannst, wenn kein zweiter Prüfungszeitraum angeboten wird. Besonders an Dualen Hochschulen gestaltet sich das Nachschreiben von Prüfungen schwierig.
Kompliziert wird es auch, wenn Module aufeinander aufbauen: Hast Du eine Klausur nicht bestanden, die weitere Prüfungen anderer Module nach sich zieht, kann es sein, dass Du diese Prüfung erst ablegen kannst, wenn Du das vorhergehende Modul bestanden hast. Deshalb ist es wichtig, Klausuren zeitnah zu wiederholen, um in Deinem Studiengang weiterzukommen.
Verlängern statt Wiederholen
Die meisten Studiengänge in Deutschland lassen sich – je nach Hochschule – problemlos verlängern. Gerade an Universitäten kannst Du oft weitere Fachsemester an die Regelstudienzeit anhängen, um Dein Studium erfolgreich abzuschließen. Ausschlaggebend dafür ist die Prüfungsordnung Deines Studiengangs. Sie gibt nicht nur an, wie viele Fachsemester Du insgesamt Zeit hast, Deinen Abschluss zu erwerben, sondern erläutert auch, dass Semester nicht wiederholt werden können. Die Zentrale Studienberatung Deiner Hochschule bietet ebenfalls eine Sprechstunde an, die Du in Anspruch nehmen solltest, wenn Du Fragen oder Zweifel hast. Solltest du BAföG beziehen, kann es sein, dass Dein Anrecht darauf erlischt, sobald Du die Regelstudienzeit überschreitest. Auch in diesem Fall macht es Sinn, Deinen BAföG-Sachbearbeiter in der Sprechstunde aufzusuchen, um das mit ihm zu besprechen und eine Lösung zu finden.
Bei Hochschulwechseln: Semester zurückstufen lassen
Solltest Du die Hochschule wechseln, ist es grundsätzlich möglich, sich in ein niedrigeres Semester zurückstufen zu lassen – auch wenn das vielen Hochschulen nicht recht ist. Das Wichtigste ist deshalb, dass Du eine Rückstufung im Vorfeld mit der neuen Hochschule abklärst. Gerade wenn es sich nur um einen ähnlichen Studiengang handelt, sind die Lerninhalte nicht zwingend dieselben und es könnte sein, dass Dir Leistungsnachweise fehlen, was rechtfertigen würde, Dich ein Semester zurücksetzen zu lassen. Wenn alle Stricke reißen und eine Rückstufung abgelehnt wird, bleibt Dir immer noch der juristische Weg, der oft vielversprechend ist.