Endlich, das Studium ist geschafft! Bewerbungen schreiben und ab ins Berufsleben? So fix geht das in manchen Branchen nicht. Denn Juristen, Lehrer und einige andere Berufsgruppen müssen zuerst einmal ihr Referendariat absolvieren. Wir zeigen Dir, wo Du die besten Stellen für Referendare findest, was Dich in dieser Zeit erwartet und wie Du Deiner Karriere schon im Referendariat den richtigen Dreh verpasst.
Was ist ein Referendariat?
Referendariat nennt man die Vorbereitungszeit für bestimmte staatlich reglementierte Berufe, meist für Beamte im höheren Dienst. Es handelt sich um eine Art Praktikum, das auf die spätere berufliche Tätigkeit vorbereiten soll, das Referendariat zählt also noch zur Ausbildung. Eine andere Bezeichnung ist "Vorbereitungsdienst".
Ein Referendariat ist nur bei Berufen vorgesehen, die ein mindestens dreijähriges Studium erfordern und mit einer "ersten Staatsprüfung" oder einem vergleichbaren Examen enden. Nach dem zumeist zweijährigen Referendariat folgt ein weiteres Examen, die "zweite Staatsprüfung". Besteht man diese, dann erfüllt man die Voraussetzungen, um verbeamtet zu werden. Zudem erhält man die Berufsbezeichnung "Assessor" mit einem fachspezifischen Zusatz, z.B. Studienassessor oder Rechtsassessor.
Wer muss ein Referendariat absolvieren?
Ein Referendariat ist für Beamte im höheren Dienst (der ranghöchsten Beamtenlaufbahn) vorgesehen - aber nicht nur für diese. So stehen Richter zwar in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sind aber keine Beamte. Und auch Lehrer erhalten heute nicht mehr automatisch Beamtenstatus, sondern verdienen sich ihr Geld häufig als Angestellte im öffentlichen Dienst. Wer als Rechtsanwalt vor Gericht auftreten oder freiberuflich als Notar arbeiten will, muss ebenfalls ein Referendariat abgeschlossen haben
Die weitaus größten Gruppen der Referendare sind:
- Lehramts- oder Studienreferendare, die sich für den Lehrerberuf vorbereiten
- Rechtsreferendare, die sich für den Beruf als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar vorbereiten
Darüber hinaus gibt es weitere Gruppen an Referendaren, die etwas weniger bekannt sind:
- Technische Referendare haben in der Regel ein technisches Studium wie Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Architektur absolviert. Sie treten nach ihrer Vorbereitungszeit in den höheren technischen Verwaltungsdienst ein, wo sie beispielsweise Bebauungspläne erstellen oder Baugenehmigungen erteilen.
- Archivreferendare haben häufig ein Geschichtsstudium abgeschlossen und übernehmen später leitende Funktionen in Bundes- oder Landesarchiven.
- Bibliotheksreferendare bereiten sich für den höheren Dienst an wissenschaftlichen oder öffentlichen Bibliotheken vor.
- Brandreferendare haben ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium absolviert und übernehmen später Management-Funktionen im Einsatz- oder Verwaltungsbereich von Feuerwehren.
- Veterinärreferendare befinden sich in der Ausbildung zum Amtstierarzt.
- Forstreferendare arbeiten nach ihrer Ausbildungszeit im höheren öffentlichen Forstdienst, beispielsweise als Leiter eines Forstamts.
- Landwirtschaftsreferendare übernehmen später Aufgaben im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung. Als leitende Beamte arbeiten sie beispielsweise an Gesetzen und Verordnungen mit oder gestalten Förderprogramme.
Wie läuft das Referendariat ab?
Als Referendar oder Referendarin durchläufst Du mehrere Stationen, die natürlich von der Art des Referendariats abhängen. Der genaue Ablauf kann sich außerdem von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden. Schon die Referendariat-Dauer ist deutschlandweit nicht einheitlich festgelegt: Meist sind 2 Jahre vorgesehen, in manchen Bundesländern bist Du aber schon nach 18 Monaten bereit für die letzte Herausforderung - das zweite Staatsexamen.
Was genau erwartet Dich nun bei den beiden häufigsten Referendariaten, dem Rechtsreferendariat und dem Lehramtsreferendariat?
Rechtsreferendariat
Das Rechtsreferendariat dauert in allen Bundesländern rund 2 Jahre und gliedert sich meist in 5, manchmal in 6 Stationen. Bereits in den letzten Monaten des Referendariats legst Du den schriftlichen Teil der zweiten Staatsprüfung ab, der mündliche Teil folgt unmittelbar danach.
Während des Referendariats wirst Du dienstrechtlich einem von 24 Oberlandesgerichten (OLG) zugeteilt und von dort zu den einzelnen Ausbildungsstellen entsandt. Du kannst Dich teilweise aber auch selbst um die Plätze kümmern, was übrigens sehr zu empfehlen ist! Begleitend zur praktischen Ausbildung hast Du ein- bis zweimal wöchentlich Theorieunterricht in den sogenannten Arbeitsgemeinschaften (AG). Dort wird vor allem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht gebüffelt und für das zweite Staatsexamen geübt.
Normalerweise durchläufst Du folgende 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation, wobei die genaue Reihenfolge je nach Bundesland unterschiedlich sein kann:
- Zivilrechtsstation: Diese Etappe absolvierst Du in 3 bis 5 Monaten. Du wirst einem Amts- oder Landesgericht für Zivilsachen zugeteilt, wo Du eigene Akten durcharbeitest und selbstständig Berichte, Rechtsgutachten oder Protokolle erstellst.
- Strafrechtsstation: Danach verbringst Du zumeist 3 Monate bei einem Staatsanwalt oder Strafrichter. Zu Deinen Aufgaben kann unter anderem das Verlesen der Anklageschrift oder das Verfassen von Protokollen während der Strafverhandlungen gehören.
- Verwaltungsstation: Diese Station umfasst 3 bis 4 Monate und kann sehr unterschiedlich ablaufen - je nachdem, bei welcher Behörde Du landest. Mögliche Dienstorte sind Ministerien, Bundestag, Landtag, Kommunalverwaltungen, Verwaltungsgerichte oder Polizeidirektionen. Falls Du später eine Führungsposition im Bereich der öffentlichen Verwaltung anstrebst, kannst Du statt der Verwaltungsstation auch ein sogenanntes Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule Speyer absolvieren.
- Anwaltsstation: Diese Station ist mit 9 bis 10 Monaten die längste. Du verbringst sie bei einem Rechtsanwalt, in einer Anwaltskanzlei oder der Rechtsabteilung eines Unternehmens. Normalerweise suchst Du Dir diese Stelle selbst aus, was eine große Chance ist: Falls Du schon weißt, wohin die Reise später gehen soll, kannst Du im Referendariat erste Kontakte zu möglichen Arbeitgebern knüpfen!
- Wahlstation: Eine Weichenstellung für Deine spätere Karriere kann auch die Wahlstation sein, die normalerweise 3 Monate umfasst (in Hamburg sind es 6). Ob Kommunalverwaltung, Großkanzlei, Menschenrechtsorganisation oder sogar ein Auslandsaufenthalt - hier liegt (fast) alles in Deiner Hand. Die einzige Bedingung ist, dass ein eindeutiger juristischer Bezug vorliegen muss.
Lehramtsreferendariat
Als angehender Lehrer sammelst Du erst einmal 18 bis 24 Monate Praxiserfahrung, bevor Du zur zweiten Staatsprüfung antreten darfst. Du hast während der gesamten Referendariat-Dauer begleitende Studienseminare, in denen Du auch Prüfungen ablegst oder Präsentationen hältst. Der schulpraktische Teil umfasst 3 Etappen:
- Hospitationsphase: Als Referendar oder Referendarin wirst Du normalerweise nicht sofort ins kalte Wasser geworfen. Für etwa 2 bist 6 Monate wirst Du erfahrenen Lehrern zugeteilt und nimmst nur beobachtend am Unterricht teil.
- Ausbildungsunterricht: In dieser Phase, die unterschiedlich lang dauern kann, stehst Du in Anwesenheit eines Betreuungslehrers vor der Klasse und gestaltest selbstständig Unterrichtsstunden.
- Eigenständiger Unterricht: In dieser letzten Phase übernimmst Du alle Aufgaben eines "fertigen" Lehrers - Du hältst allein Unterricht, benotest Deine Schüler und stehst Erziehungsberechtigten bei Elternabenden Rede und Antwort. Dein wöchentliches Unterrichtspensum umfasst je nach Bundesland zwischen 8 und 17 Stunden. Dabei erhältst Du in regelmäßigen Abständen Besuche von Deinem Ausbildungsleiter, der Deinen Unterricht beobachtet und benotet.
Mit der zweiten Staatsprüfung schließt Du das Referendariat ab. Die Note setzt sich aus unterschiedlichen Anteilen zusammen: der Beurteilung des Ausbildungs- oder Schulleiters, verschiedenen Lehrproben, einer mündlichen Prüfung und einer schriftlichen Hausarbeit.
Wie finde ich eine Stelle als Referendar?
Die Ausbildung der Referendare ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Das bedeutet, dass Du Dir vor Deiner Bewerbung auf ein Referendariat darüber im Klaren sein solltest, in welchem Bundesland Du die nächsten beiden Jahre verbringen willst! Ist diese Entscheidung gefallen, dann richtest Du Deine Bewerbung an die zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes, in der Regel direkt an die Behörde, die Dich einstellt. Für ein Rechtsreferendariat sind das etwa die jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirke, als angehender Lehramtsreferendar bewirbst Du Dich bei den Bezirksregierungen.
In unserer Übersicht haben wir die für das Rechtsreferendariat zuständigen Stellen nach Bundesländern geordnet für Dich zusammengefasst. Mit einem Klick gelangst Du direkt zu der Behörde, an die Du Deine Bewerbung richtest. Darüber hinaus findest Du hier weitere essentielle Informationen wie etwa Zulassungs- und Bewerbungsfristen!
Wenn Du - wie beim Rechtsreferendariat - mehrere Stationen absolvierst, musst Du Dich dafür oft einzeln bewerben. Und das am besten so früh wie möglich: Denn Anwaltskanzleien oder Unternehmen, die Stellen für Referendare vergeben, beginnen oft schon früh mit der Auswahl ihrer Kandidaten und die begehrtesten Stellen sind rasch vergeben. Im Idealfall verschickst Du Deine Bewerbungen für die Anwaltsstation und die Wahlstation unmittelbar nachdem Du die Zusage für Dein Referendariat bekommen hast.
Bedenke bei Deiner Stellensuche, dass vom Referendariat mitunter viel abhängt! Denn wenn Du Dich geschickt anstellst, wirst Du oft von einer Deiner Ausbildungsstellen übernommen. Vor allem die Anwalts- und Wahlstation kann so zu einer Art "Probezeit" beim zukünftigen Arbeitgeber werden.
Tipp: Nutze doch einfach unsere Jobbörse, um interessante Stellenausschreibungen für Referendare zu finden! Du kannst hier bequem nach Deinem Wohnort oder Berufsfeld filtern und erhältst so eine Auswahl an Stellen, die genau auf Dich zugeschnitten sind.
Wie bewerbe ich mich auf ein Referendariat?
Nicht nur das Referendariat selbst hält seine Herausforderungen für angehende Assessoren bereit. Schon der Bewerbungsprozess selbst kann ein kleiner Hürdenlauf sein - den Du aber locker bewältigst, wenn Du Dich rechtzeitig informierst und Deine Bewerbung nicht auf die lange Bank schiebst.
Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung für das Referendariat ist, dass Du Dein erstes Staatsexamen positiv abgeschlossen hast. Dann kannst Du Dich prinzipiell in jedem Bundesland bei jeder zuständigen Stelle bewerben. Willst Du nach Deinem ersten Staatsexamen das Bundesland wechseln, können manchmal aber die länderspezifischen Regelungen zum Stolperstein werden. So kann es Dir beispielsweise passieren, dass Deine Fächerkombination als Lehrer in bestimmten Bundesländern nicht zulässig ist!
Termine und Fristen
Es gibt in jedem Bundesland festgelegte Termine, zu denen Du Dein Referendariat antreten kannst. Sie sind nicht einheitlich geregelt: Bayern oder Baden-Württemberg nehmen etwa nur zweimal jährlich Rechtsreferendare auf, in Nordrhein-Westfalen dagegen kannst Du das Rechtsreferendariat mit jedem Monatsersten beginnen. Referendare für das Lehramt werden meist zweimal jährlich zu Semesterbeginn aufgenommen, in manchen Bundesländern gibt es zusätzliche Einstellungstermine.
Sehr unterschiedlich sind auch die Bewerbungsfristen, zu denen Deine Unterlagen spätestens eingelangt sein müssen, damit Du am Zulassungsverfahren teilnimmst. Informiere Dich daher unbedingt rechtzeitig, um nicht unnötig Zeit zu verlieren! In manchen Fällen ist es aber möglich, bestimmte Unterlagen (z.B. Zeugnisse) nachzureichen.
Nötige Unterlagen
Normalerweise brauchst Du für eine Bewerbung auf ein Referendariat folgende Unterlagen:
- einen unterschriebenen Lebenslauf
- ein Passfoto
- ein Ausweisdokument
- Dein Zeugnis über das erste Staatsexamen (bzw. das gleichwertige Master-Abschlusszeugnis)
- Deine Geburtsurkunde
- ein Führungszeugnis
Zusätzlich werden oft eine Reihe weitere Unterlagen verlangt, wie beispielsweise:
- Heiratsurkunde, falls vorhanden
- gegebenenfalls Geburtsurkunden eigener Kinder
- Dienstzeitbescheinigung über Wehr- oder Zivildienst
- Abiturzeugnis
- eine Erklärung zur Verfassungstreue
Amtliche Dokumente musst Du normalerweise nicht im Original einreichen, meist reichen beglaubigte Kopien. Beachte aber, dass das Beantragen mancher Urkunden bzw. der entsprechenden Kopien einige Wochen dauern kann!
Zulassungsverfahren
Die Bewerbungsverfahren können je nach Bundesland sehr unterschiedlich ablaufen. Meist füllst Du zuerst eine Online-Bewerbung aus, die Du anschließend ausdruckst und zusammen mit den restlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle schickst. Achtung, nicht immer erhältst Du eine Eingangsbestätigung! Du musst also selbst darauf achten, dass Deine Unterlagen vollständig sind und fristgerecht an ihrem Bestimmungsort ankommen.
Bei Deiner Bewerbung auf das Referendariat kannst Du meist einen Wunschstandort angeben. Ob er berücksichtigt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab, unter anderem von der Anzahl an Bewerbern. Auch Deine soziale Situation spielt eine Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sogenannte "Sozialpunkte" vergeben, die Deine Chancen erhöhen, dass Du an dem gewünschten Ort landest. Sozialpunkte bekommst Du als angehender Referendar beispielsweise:
- wenn Du die alleinige Verantwortung für einen Pflegefall trägst
- eine Schwerbehinderung hast
- minderjährige Kinder betreust
- alleinerziehend bist
- verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebst
Die verfügbaren Referendariatsplätze werden grundsätzlich nach einem festgelegten Schlüssel an die Bewerber vergeben. Dabei spielt einerseits die zeitliche Reihenfolge der Anträge eine Rolle, andererseits auch Deine Leistungen: Häufig bekommen Bewerber einen Bonus, die ihre erste Staatsprüfung mit einer besonders guten Note abgeschlossen haben.
Erhältst Du schließlich die Zusage für das Referendariat, dann musst Du die Stelle innerhalb einer bestimmten Frist annehmen - ansonsten verlierst Du den Platz wieder! Stelle daher unbedingt sicher, dass Du in dem fraglichen Zeitraum persönlich, telefonisch oder per E-Mail erreichbar bist.
Mehrfachbewerbungen
Grundsätzlich kannst Du Dich an mehreren Stellen bzw. in mehreren Bundesländern zugleich als Referendar oder Referendarin bewerben. Das Bundesland Bayern verlangt aber, dass Du Mehrfachbewerbungen auf das Rechtsreferendariat innerhalb einer gewissen Frist zurückziehst, bevor Du eine endgültige Zusage für das Referendariat bekommst.
Wie lange ist die Wartezeit auf ein Referendariat?
Als angehender Referendar oder Referendarin musst Du oft etwas Geduld mitbringen: Gibt es in einem Bundesland mehr Bewerber als freie Stellen für Referendare, dann kommt es zu Wartezeiten. Das gilt vor allem, wenn Du Dich an beliebten Standorten wie Berlin oder Hamburg als Referendar bewirbst. So beträgt die Wartezeit auf das Rechtsreferendariat in Hamburg derzeit bis zu 2 Jahre - abhängig davon, wie gut Du bei der ersten Staatsprüfung abgeschnitten hast. Falls Du bereit bist, den Wohnort zu wechseln, kannst Du Wartezeiten normalerweise aber umgehen. In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern kannst Du das Rechtsreferendariat sofort antreten, auch wenn Dein erstes Staatsexamen nicht überragend ausgefallen ist.
Bei Bewerbungen für das Lehramtsreferendariat hängt die Wartezeit nicht nur vom Bundesland, sondern auch von Deiner Fächerkombination und der Schulform ab. Hast Du ein sogenanntes Mangelfach absolviert - in manchen Bundesländern sind das etwa Mathematik, Physik und Chemie - dann rückst Du in der Bewerberliste automatisch nach vorne und ersparst Dir Wartezeiten.
Tipp: Nutze eventuelle Wartezeiten lieber sinnvoll, anstatt Däumchen zu drehen! Das wird auch von späteren Arbeitgebern honoriert. Du kannst beispielsweise einen Nebenjob annehmen, Dir einen Praktikumsplatz suchen oder eine Fortbildung beginnen. Manche angehende Juristen nutzen etwa die Zeit zwischen der ersten Staatsprüfung und dem Referendariat, um ein Master of Law-Studium zu absolvieren und sich so den begehrten LL.M.-Titel zu sichern.
Wie hoch ist mein Gehalt im Referendariat?
Weil das Referendariat noch zur Ausbildung zählt, bekommen Referendare kein Gehalt im eigentlichen Sinn, sondern eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Das ist eine staatliche Sozialleistung, die Deine Lebenserhaltungskosten als Referendar oder Referendarin decken soll.
Wie viel Dir zusteht, variiert von Bundesland zu Bundesland. So müssen sich Rechtsreferendare in Hamburg mit gut 1.200 Euro brutto monatlich zufriedengeben, während ihre Kollegen in Brandenburg mit 1.532 Euro vergleichsweise fürstlich entlohnt werden. Lehramtsreferendare erhalten je nach Bundesland etwa 1.400 bis 1.650 Euro. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, erhält einen Familienzuschlag.
Wie viel Dir als Referendar netto in der Tasche bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen: Von den Brutto-Bezügen wird Dir zunächst Lohnsteuer abgezogen, außerdem werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Ihre Höhe hängt aber von Deinem Beschäftigungsstatus ab: Als Rechtsreferendar bist Du - ähnlich wie in einem Angestelltenverhältnis - automatisch kranken- und arbeitslosenversichert, Rentenversicherungsbeiträge entfallen allerdings.
Lehramts- und andere Referendare werden in bestimmten Bundesländern als "Beamte auf Widerruf" eingestellt. Als Beamter bist Du nicht sozialversicherungspflichtig, sondern hast Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfall. Diese decken aber nur etwa 50 Prozent der Krankheitskosten und es ist daher empfehlenswert, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen.
Wie komme ich im Referendariat an zusätzliches Geld?
Falls Du mit Deinem Geld während der zweijährigen Referendariat-Dauer nur schwer über die Runden kommst, stehen Dir vielleicht Unterstützungsleistungen wie Kindergeld (bis zum 25. Lebensjahr) oder Wohngeld zu! Die Lohnsteuer kannst Du Dir meist über einen Lohnsteuerausgleich wieder zurückholen.
Als Rechtsreferendar kann es lohnend sein, sich für die Anwalts- oder Wahlstation einen gut zahlenden Arbeitgeber zu suchen. Denn bei vielen Unternehmen oder Anwaltskanzleien beziehst Du bereits als Referendar ein vergleichsweise üppiges Gehalt.
Doch Vorsicht: Falls Du während des Referendariats etwas dazuverdienen willst, musst Du die in Deinem Bundesland geltenden Zuverdienstgrenzen beachten - ansonsten wird Dir ein Teil Deiner Unterhaltsbeihilfe gestrichen.
Baden-Württemberg
Zulassung
01.04.
01.10.
Fristen
30.11.
31.05.
Gehalt
1.402 €
pro Monat
Plätze
770
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Bayern
Zulassung
01.04.
01.10.
Fristen
20.01
20.07.
Gehalt
1.502 €
pro Monat
Plätze
1.500
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Berlin
Zulassung
01.02.
01.05.
01.08.
01.11.
Fristen
01.12.
01.03.
01.06.
01.09.
Gehalt
1.537 €
pro Monat
Plätze
460
(pro Jahr)
Wartezeit
4-22 Monate
Brandenburg
Zulassung
01.02.
01.05.
01.08.
01.11.
Fristen
05.11.
05.02.
05.05
05.08.
Gehalt
1.532 €
pro Monat
Plätze
160
(pro Jahr)
Wartezeit
6 Monate
Bremen
Zulassung
01.04.
01.10.
Fristen
15.02.
15.08.
Gehalt
1.383 €
pro Monat
Plätze
50
(pro Jahr)
Wartezeit
24 Monate
Hamburg
Zulassung
01.02.
01.04.
01.06.
01.08.
01.10.
01.12.
Fristen
01.12.
01.02.
01.04.
01.06.
01.08.
01.10.
Gehalt
1.243 €
pro Monat
Plätze
600
(pro Jahr)
Wartezeit
6 Monate - 2 Jahre
Hessen
Zulassung
01.01.
01.03.
01.05.
01.07.
01.09.
01.11.
Fristen
01.11.
01.01.
01.03.
01.05.
01.07.
01.09.
Gehalt
ca. 1.650 €
pro Monat
Plätze
700
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Mecklenburg-Vorpommern
Zulassung
01.06.
01.12.
Fristen
15.04.
15.10.
Gehalt
ca. 1.400 €
pro Monat
Plätze
100
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Niedersachsen
Zulassung
01.03.
01.06.
01.09.
01.12.
Fristen
01.01.
01.04.
01.07.
01.10.
Gehalt
1.319 €
pro Monat
Plätze
550
(pro Jahr)
Wartezeit
0-3 Monate
Nordrhein-Westfalen
Zulassung
Zu jedem Monatsersten
Fristen
3 Monate vorher
Gehalt
1.375 €
pro Monat
Plätze
1600
(pro Jahr)
Wartezeit
3-9 Monate
Rheinland-Pfalz
Zulassung
01.05.
01.11.
Fristen
01.03
01.09.
Gehalt
1.404 €
pro Monat
Plätze
270
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Saarland
Zulassung
01.03.
01.09.
Fristen
15.01.
15.07.
Gehalt
1.303 €
pro Monat
Plätze
70
(pro Jahr)
Wartezeit
0-6 Monate
Sachsen
Zulassung
01.05.
01.11.
Fristen
20.02.
31.07.
Gehalt
1.645 €
pro Monat
Plätze
270
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Sachsen-Anhalt
Zulassung
01.03.
01.09.
Fristen
15.01.
15.07.
Gehalt
1.361 €
pro Monat
Plätze
70
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Schleswig-Holstein
Zulassung
01.02.
01.04.
01.06.
01.08.
01.10.
01.12.
Fristen
01.12.
01.02.
01.04.
01.06.
01.08.
01.10.
Gehalt
1.394 €
pro Monat
Plätze
300
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine
Thüringen
Zulassung
01.05.
01.11.
Fristen
01.02.
01.08.
Gehalt
1.641 €
pro Monat
Plätze
60
(pro Jahr)
Wartezeit
Keine