Ein Erststudium ist das erste Studium, das Du mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beendest – egal, ob dies ein Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen oder auch ein Master ist. Von einem Zweitstudium spricht man immer dann, wenn Du nach Deinem ersten Hochschulabschluss ein zweites grundständiges Studium absolvierst. Studiengänge, die speziell als Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudien angelegt sind, fallen nicht unter das Zweitstudium. So zählen auch Bachelor-Absolventen, die sich für einen Master-Studiengang bewerben, in der Regel nicht als Zweitstudienbewerber. Lediglich der Fiskus betrachtet ein Masterstudium als Zweitstudium. Das ist vor allem für die steuerliche Absetzbarkeit Deiner Ausbildungskosten von Bedeutung - das klappt jedoch nur, wenn Du auch eine Steuererklärung machst.
Was ist ein Erststudium?
Das Erststudium ist jenes Studium, welches zu Deinem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt. Du kannst ein Erststudium mit einem Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder mit einem Magister abschließen.
Achtung: Der Fiskus stuft den Master nicht als Erststudium, sondern immer als Zweitstudium ein! Das hat für Dich steuerliche Auswirkungen: So kannst Du die Kosten eines Masterstudiums als Werbungskosten geltend machen.
Erststudium - oder doch Zweitstudium?
Ein Zweitstudium ist ein komplett neues Studium oder ein sogenanntes Aufbaustudium, das nach einem bereits abgeschlossenen Studium begonnen wird. Wenn Du hingegen nach ein paar Jahren zum zweiten Mal ein weiteres Studium aufnimmst, nachdem Du einen ersten Anlauf abgebrochen hast, wird dieses nicht als Zweitstudium gewertet. Das Studium zählt nach wie vor als Erststudium. Erst, wenn Du in einem Studiengang einen finalen, berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hast, ist Dein Erststudium beendet.
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