Das Wichtigste auf einen Blick:
- Wenn Du den Drittversuch einer Prüfung nicht bestanden hast, droht nicht immer die Zwangsexmatrikulation!
- Du kannst einen Widerspruch, einen Härtefallantrag oder eine Klage gegen das Prüfungsergebnis einlegen.
- Du kannst allerdings nur dann Erfolg haben, wenn Du nachweislich keine Schuld am Nichtbestehen trägst.
- Sollten aber alle Optionen scheitern, musst Du ehrlich zu Dir sein: War Dein Studium wirklich das Richtige für Dich?
Drittversuch nicht bestanden – und jetzt?
Du hast Tag und Nacht gepaukt, hast Formeln und Vokabeln auswendig gelernt und alles andere in Deinem Leben auf diese Prüfung ausgerichtet. Dann kommt das Ergebnis: durchgefallen! Und das zum dritten Mal. Jetzt heißt es erstmal: Tief durchatmen und nicht in Panik verfallen. Es ist nicht automatisch alles vorbei!
Normalerweise hast Du mindestens drei Versuche, eine Prüfung zu bestehen – manchmal aber auch nur zwei. Du kannst die Regelung in der Prüfungsordnung Deiner Uni einsehen.
Wenn Du in allen Versuchen durchgefallen bist, bedeutet das die Zwangsexmatrikulation. Du darfst dann meist auch an keiner anderen deutschen Uni mehr Dein Fach studieren. Doch es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren.
Woran lag‘s?
Bevor Du mögliche Schritte einleitest, solltest Du Dir am besten Gedanken machen und ehrlich zu Dir selbst sein: Was waren wirklich die Gründe für das Nichtbestehen?
Hast Du Dich vielleicht zu wenig vorbereitet? Warst Du nicht ausreichend über die Prüfungsbedingungen informiert? Fehlte einfach die Motivation? Oder hattest Du gesundheitliche Probleme, vielleicht auch emotionalen Stress, der Dich an der Vorbereitung gehindert hat?
Du kannst Dich nur dann erfolgreich wehren, wenn Du nachweisen kannst, dass Du keine Schuld am Nichtbestehen trägst.
Option 1: Widerspruch
Sollten äußere Einflüsse der Grund gewesen sein, kannst Du Widerspruch wegen Verfahrens- oder Bewertungsfehlern einlegen. Diesen musst Du innerhalb eines Monats (nicht vier Wochen!) nach dem Prüfungsergebnis stellen. Die Frist gilt, wenn Du gleichzeitig einen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erhalten hast. Wenn nicht, dann hast Du sogar ein Jahr Zeit.
Als Verfahrensfehler gelten beispielsweise unzulässiger Prüfungsstoff und ordnungswidrige Prüfungsverfahren (wenn z.B. im Multiple-Choice-Verfahren Minuspunkte für falsche Antworten vergeben wurden). Auch störende Einflüsse wie Baulärm, Kälte oder Hitze gelten genauso wie die Nichteinhaltung von Schreibzeiten, unleserliche Aufgabentexte oder unlösbare Aufgaben als Verfahrensfehler.
Bewertungsfehler durch den Professor sind dagegen schwieriger nachzuweisen. Denn dieser hat immer einen gewissen Beurteilungsspielraum, den man nur schwer anfechten kann. Unmöglich ist es aber nicht, denn auch ein Dozent macht Fehler!
Option 2: Härtefall
Nicht jede Uni bietet die Möglichkeit an, einen Härtefallantrag zu stellen. Informiere Dich vorher darüber.
Der Grund für den Antrag muss nachvollziehbar sein. Dass die Prüfung "zu schwer gewesen ist", reicht nicht aus. Du solltest auch überlegen, einen Anwalt aufzusuchen, denn die Wortwahl ist hier wichtig.
Du könntest Recht bekommen, wenn Du Dich während der Prüfung in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden hast. Das ist zum Beispiel nach einem Todesfall in der Familie sowie nach einer Trennung oder Krankheit der Fall. Den Umstand musst Du sofort melden und am Ende entscheidet ein Ausschuss individuell über das weitere Vorgehen.
Ein Härtefallantrag kann auch nur dann Erfolg haben, wenn deutlich ist, dass Du bei einer Wiederholung bestehen würdest. D.h. hier spielen Deine allgemeinen Leistungen in der Uni eine große Rolle.
Option 3: Klage
Hatte keine andere Option Erfolg, gibt es immer die Möglichkeit gegen die Zwangsexmatrikulation zu klagen. Du hast dafür einen Monat Zeit, wenn Du eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen hast, und ansonsten sogar ein Jahr.
Dir sollte klar sein, dass die Anwalts- und Prozesskosten sehr hoch sein können. Zum Teil richten sie sich sogar nach der Art der Prüfung. Manchmal hat man aber Glück und der Studierendenrat der Uni bietet Unterstützung an.
Ob so eine Klage (oder eine außergerichtliche Einigung) Erfolg hat, ist pauschal schwer zu beantworten. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn der Fehler ganz klar nicht bei Dir lag. Sei deshalb selbstkritisch und lass Dich gut von einem Anwalt beraten.
Option 4: Fachwechsel
Sollte keine Möglichkeit mehr bestehen, in Deinem Fach weiterzustudieren, musst Du wohl leider die Fachrichtung wechseln und von vorne beginnen. Die meisten Unis erlauben nämlich nicht, in einem ähnlichen Fach weiterzumachen und die Scheine anrechnen zu lassen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Informiere Dich bei Deiner Uni.
Option 5: Uniwechsel
Leider bedeutet eine Zwangsexmatrikulation auch, dass Du Dein Fach an keiner anderen deutschen Uni mehr studieren darfst. Das Gleiche gilt für einen Wechsel an eine Fachhochschule. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die in der Studienordnung geregelt sind.
Eins darfst Du aber niemals machen: Deine Exmatrikulation und das Nichtbestehen der Prüfung verschweigen. Damit machst Du Dich strafbar! Oft musst Du bei einem Uniwechsel nämlich eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Hängst Du trotz allem weiter an Deinem Fach fest, hast Du auch die Möglichkeit, im Ausland zu studieren.
Option 6: Neuanfang
Du hast Dein Studium nicht bestanden? Na und! Wer sagt, dass jeder studieren sollte? Überleg in Ruhe, welcher Weg nun der richtige ist. Trotz des Abbruchs hast Du in Deinem Studium viel fürs Leben gelernt.
Wie wäre es zunächst mit einem Praktikum in Deinem Wunschberuf? So kannst Du schauen, ob es überhaupt das Richtige für Dich ist. Auch eine Ausbildung ist eine solide Basis für ein erfolgreiches Berufsleben.
Nicht den Mut verlieren!
Mach Dir keine Sorgen, dass Du nach Deinem Studienabbruch einen Fleck auf der weißen Weste im Lebenslauf hast. Vielmehr kannst du selbstbewusst damit umgehen und in Bewerbungsgesprächen reflektiert erklären, warum das Studium nicht der richtige Weg war und Du trotzdem ein guter Fang bist.
Hab keine Angst vor einer Neuausrichtung Deines Lebens. Manche Sachen klappen aus einem guten Grund nicht. Erst Jahre später erkennst Du, warum die Erfahrung trotz der schweren Zeiten gut war. Fähigkeiten, die Du im Studium erworben hast, helfen Dir auch im späteren Berufsleben.
Und nochmal: Sei ehrlich zu Dir selbst. Wenn Du grundlegende Schwierigkeiten in Deinem Studienfach hast, ist es vielleicht wirklich nicht das Richtige. Aber Möglichkeiten beruflich erfolgreich zu werden, gibt es auch abseits der Uni genug!