Dienstleister und Händler kennen das: Sie haben ihre Dienstleistung erbracht oder ihr Produkt geliefert, der Kunden zahlt jedoch trotz Erinnerung nicht. Dann können sie einen Mahnbescheid erlassen. Wir zeigen Dir, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen können. Und: Wir klären auf, mit welchen Kosten Gläubiger und Schuldner dabei rechnen müssen.
Was ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben, das einen Schuldner dazu auffordert, einen fälligen Geldbetrag zu bezahlen. Damit ein Gläubiger seine Forderung gegenüber einem Schuldner vor Gericht durchsetzen kann, musst er immer zuerst einen Mahnbescheid erlassen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Mahnbescheid erfüllt sein?
Für einen Mahnbescheid müssen die Voraussetzungen Fälligkeit, Verzögerung, Durchsetzbarkeit und Mahnung erfüllt sein:
Fälligkeit
In der Regel steht in jeder Rechnung, wann Du für ein Produkt oder eine Dienstleistung bezahlen musst. Dabei gibt entweder ein Zeitraum nach Erhalt der Rechnung oder ein konkretes Datum vor, wann die Zahlung fällig ist. Damit Du einen Mahnbescheid online oder schriftlich beantragen kannst, muss dieser Zeitpunkt erreicht sein.
Verzögerung
§ 286 Bürgerliches Gesetzbuch gibt vor, wann sich ein Schuldner im Verzug befindet: Das ist der Fall, wenn die Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt und daher die erste Mahnung eingetroffen ist. Eine Verzögerung liegt auch vor, wenn eine Rechnung ein konkretes Datum trägt und dieses in der Vergangenheit liegt, ohne dass eine Zahlung getätigt wurde. Die Verzögerung tritt dann ein, ohne dass eine Mahnung vorliegt. Unabhängig von diesen Voraussetzungen ist ein Schuldner automatisch im Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung nicht bezahlt hat.
Durchsetzbarkeit
Ein Mahnbescheid ist nur durchsetzbar, wenn die Forderung die Zahlung einer konkreten Geldsumme in Euro beinhaltet. In der Regel handelt es sich dabei immer um klassische Fälle, in denen ein Kunde einem Verkäufer das Geld für eine Dienstleistung oder ein Produkt schuldet. Du kannst auch Ansprüche auf eine Zahlung in anderen Währungen geltend machen, wenn Deutschland das mit den jeweiligen Staaten vereinbart hat. Das ist zum Beispiel mit Norwegen, Spanien und Israel der Fall.
Der Mahnbescheid ist nicht durchsetzbar, wenn die Forderung ein
- Duldungs-,
- Unterlassungs- oder
- Übereignungsanspruch
ist. Denn: Dabei muss der Schuldner keine Zahlung leisten.
Mahnung
Der Schuldner muss eine Mahnung erhalten haben. Dabei gibt das Gesetz keine genauen Fristen vor. In der Praxis hat es sich etabliert, dass der Gläubiger dem Schuldner wenige Tage nach einer versendeten Zahlungserinnerung eine Mahnung zuschickst. Bezahlt der Kunde trotzdem nicht, schickt er eine zweite Mahnung heraus. Bleibt auch diese unbeantwortet, versendet er eine dritte Mahnung, in der er die Einleitung gerichtlicher Schritte androht.
Wie funktioniert ein Mahnverfahren?
Um ein Mahnverfahren einleiten zu können, muss der Gläubiger einen Mahnbescheid erstellen und versenden. Der Erlass des Mahnbescheids kostet den Gläubiger dann zunächst eine Gebühr. Diese kann er sich später jedoch vom Schuldner wieder zurückholen.
Sobald der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat, bleiben ihm 14 Tage Zeit, Widerspruch gegen diesen einzulegen. Die Frist orientiert sich dabei an dem Datum, das auf der Zustellungsurkunde vermerkt ist. Es spielt daher keine Rolle, wann der Schuldner das Schreiben aus dem Briefkasten holt oder es öffnet.
Wenn sich der Schuldner für einen Widerspruch entscheidet, muss er diesen an das zuständige Gericht verschicken. Der Gläubiger hat nun die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Ein Gericht entscheidet dann in einer mündlichen oder schriftlichen Verhandlung, wer Recht hat.
Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt und läuft die Frist ab, kann der Gläubiger innerhalb von 6 Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser gewährt dem Gläubiger einen Vollstreckungstitel, mit dem er 30 Jahre lang über Pfändungen das Geld vom Schuldner eintreiben kann. Wenn es der Gläubiger verpasst, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen, hat er nichts mehr gegen den Schuldner in der Hand.
Wie kann ich einen Mahnbescheid beantragen?
Du kannst einen Mahnbescheid schriftlich oder online beantragen:
Online
Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, kannst Du einen Mahnantrag online unter www.online-mahnantrag.de ausfüllen.
Amtlicher Vordruck
Einen amtlichen Vordruck, um einen Mahnbescheid beantragen zu können, erhältst Du beim zuständigen Mahngericht.
Im Antrag musst Du Angaben zum Erlass des Mahnbescheides machen. Darunter fallen unter anderem Angaben
- zu Deiner Person,
- zur Person des Schuldners,
- zur Forderung und
- zum Gerichtsstand.
Ein fertiger gerichtlicher Mahnbescheid geht an das Mahngericht des Wohnorts des Gläubigers. In der Regel ist das das Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Gläubiger wohnt.
Übersicht der Mahngerichte nach Bundesländern
Baden-Württemberg | Amtsgericht Stuttgart |
Bayern | Amtsgericht Coburg |
Brandenburg | Amtsgericht Berlin-Wedding |
Bremen | Amtsgericht Bremen |
Hamburg | Amtsgericht Hamburg |
Hessen | Amtsgericht Hünfeld |
Mecklenburg-Vorpommern | Amtsgericht Hamburg |
Niedersachen | Amtsgericht Uelzen |
Rheinland-Pfalz | Amtsgericht Mayen |
Saarland | Amtsgericht Mayen |
Sachsen-Anhalt | Amtsgericht Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt |
Schleswig-Holstein | Amtsgericht Schleswig |
Thüringen | Amtsgericht Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt |
Berlin | Amtsgericht Berlin-Wedding |
Nordrhein-Westfalen | Amtsgericht Hagen für die Bezirke Oberlandesgericht Hamm und Düsseldorf, Amtsgericht Euskirchen für den Bezirk Oberlandesgericht Köln |
Was kostet ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid kostet die Summe aus den Gerichtskosten, einer Gebühr, die sich aus dem Streitwert, also der Höhe der Geldforderung zusammensetzt, den Zinsen, den Anwaltskosten und etwaigen Nebenkosten. Die Mindestgebühr bei einem Mahnverfahren beträgt bis zum 31.12.2020 32 Euro (ab dem 01.01.2021 36 Euro).
Wie kann ich einem Mahnbescheid widersprechen?
Du kannst einem Mahnbescheid widersprechen, indem Du einen dieser beiden Wege wählst:
- Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Du kannst innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung per Post dem Mahnbescheid widersprechen. Nach Deinem Widerspruch steht ein gerichtliches Mahnverfahren an. Dafür muss der Gläubiger für das Gericht ein Schreiben verfassen, in dem er erklärt, warum Du ihm Geld schuldest und warum er gegen Dich Klage einreicht.
- Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Wenn Du dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung widersprochen hast, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Sobald er das vorgenommen, hast Du noch einmal 2 Wochen Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Du solltest dabei auch die Einstellung der Zwangsvollstreckung beim Gericht beantragen. Ansonsten kann der Gläubiger nach wie vor den Vollstreckungsbescheid nutzen, um das Geld von Dir zu fordern.
FAQs
Was bedeutet ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid bedeutet ein gerichtliches Schreiben, das einen Schuldner dazu auffordert, einen bestimmten, fälligen Geldbetrag an den Gläubiger zu bezahlen. Gläubiger können einen Mahnbescheid online oder schriftlich beantragen.
Wie lange ist ein Mahnbescheid gültig?
Ein Mahnbescheid ist 6 Monate gültig. Wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert, kann der Gläubiger innerhalb dieser 6 Monate einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen. Wenn er diesen erworben hat, kann er 30 Jahre lang das Geld vom Schuldner eintreiben.
Was ist das streitige Verfahren?
Das streitige Verfahren ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Es kommt dazu, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid oder dem Vollstreckungsbescheid widerspricht. Das Mahngericht klärt dann, ob die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner berechtigt ist. Dafür muss der Gläubiger vorher die entsprechenden Gerichtsgebühren bezahlen und seine Klage in einem Schreiben begründen. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Gläubiger einen Anspruch auf das Geld hat, verurteilt es den Schuldner zur Zahlung des Geldes. Wenn das Gericht jedoch entscheidet, dass der Schuldner dem Gläubiger kein Geld schuldet, muss er diesem auch nichts zahlen. Und: Der Gläubiger kann die bereits gezahlten Gerichtskosten nicht auf den Schuldner abwälzen. In einigen streitigen Verfahren kommt es auch zu einem Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger. Dabei einigen sich beide Parteien auf einen Kompromiss.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid kostet mindestens 32 Euro (ab dem 01.01.2021 mindestens 36 Euro). Grundsätzlich berechnet er sich aus der Summe der Gerichtskosten, einer Gebühr, die sich aus dem Streitwert, also der Höhe der Geldforderung zusammensetzt, den Zinsen, den Anwaltskosten und etwaigen Nebenkosten.