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Manteltarifvertrag (MTV): Definition & Kündigung

Ein Manteltarifvertrag (MTV) – auch Rahmentarifvertrag genannt – regelt allgemeine Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche. Wir erklären, was genau im Manteltarifvertrag steht, wie Du ihn prüfen kannst und ob er überhaupt für Dich gilt.

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Normalerweise ist immer von dem einen Tarifvertrag die Rede. Doch das stimmt nicht genau: Es gibt nicht den einen Tarifvertrag, vielmehr handelt es sich um eine Sammlung verschiedener Verträge, die Arbeitgeber oder Verbände mit Arbeitnehmervertretern oder Gewerkschaften abschließen. Diese Verträge ergeben zusammen den Tarifvertrag.

Ein wichtiger Teil dieser Sammlung ist der Manteltarifvertrag. Er regelt wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitslebens, zum Beispiel Kündigungen, Einstellungen, Urlaubsansprüche, Überstundenregelungen oder Altersabsicherung.

Der Mantel- und Rahmentarifvertrag sagt jedoch nichts über die konkrete Vergütung aus. Wie viel Du verdienst, welche Gehaltsstufen es gibt, wie Du aufsteigst und wie diese Stufen vergütet werden, ist im Vergütungstarifvertrag festgeschrieben. Dieser hat meist eine kürzere Laufzeit. Fast immer, wenn es in den Medien um Streiks oder Tarifgespräche geht, ist dieser Vergütungstarifvertrag betroffen.

Der Manteltarifvertrag hingegen ist in der Öffentlichkeit eher unbekannt. Er hat eine viel längere Laufzeit von meist mehreren Jahren, manchmal gilt er sogar unbegrenzt. Der wahrscheinlich bekannteste von ihnen ist der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. In fast allen Branchen gibt es Manteltarifverträge.

Wo kann ich meinen Tarifvertrag prüfen?

Es gibt mehrere Wege, wie Du Deinen Manteltarifvertrag oder Deinen Arbeitsvertrag prüfen kannst. Du kannst auch überprüfen lassen, ob Dein Arbeitsvertrag überhaupt mit Deinem Manteltarifvertrag vereinbar ist oder ob er Klauseln enthält, die ihm widersprechen.

Ob es einen Manteltarifvertrag gibt, erfährst Du am leichtesten bei der Personalabteilung oder Deinem Betriebsrat. Ist das der Fall, muss der Tarifvertrag (MTV) in seiner aktuellen Fassung auf Deiner Arbeit ausliegen. Dein Arbeitgeber muss Dir jedoch nicht erlauben, ihn zu kopieren und Dich auch nicht über den Manteltarifvertrag an sich informieren – deshalb solltest Du es unbedingt selbst tun und Dir Notizen machen.

Solltest Du das nicht tun, Dein Arbeitgeber verstößt jedoch gegen den Mantel- oder Manteltarifvertrag, gelten unter Umständen bestimmte Ausschlussfristen. Das heißt zum Beispiel, dass Du nur sechs Monate Zeit hast, um Deinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wenn er gegen Regelungen zum Urlaub verstößt. Danach kannst Du Deine Ansprüche nicht mehr geltend machen. Es ist also wichtig, dass Du Dich über die geltenden Tarifverträge umfassend informierst.

Das ist jedoch nicht immer leicht, da die Tarifverträge teilweise sehr lang und kompliziert verfasst sind. Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst Du den Manteltarifvertrag dort einsehen oder erhältst ein Exemplar für Dich. Außerdem, kannst Du Dich an die Gewerkschaft für eine Beratung wenden. Du kannst Dich auch an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Oft machen kleine Details in Formulierungen viel aus, was Du als Nicht-Jurist nur schwer durchschauen kannst.

Damit Dir keine Nachteile entstehen, solltest Du Forderungen aus einem Tarifvertrag juristisch geltend machen. Am einfachsten findest Du einen Anwalt aus Deiner Region für Deine Fragen rund um Deinen Arbeitsvertrag und Manteltarifvertrag über die Anwaltssuche:

Was ist in einem Manteltarifvertrag geregelt?

Ein Manteltarifvertrag ist ein Regelwerk für die wichtigsten Rahmenbedingungen in Deinem Arbeitsverhältnis. Wenn er in Deinem Unternehmen gilt, muss sich Dein Arbeitgeber auch zwingend daran halten. Zu den einzelnen Punkten, die Rahmentarifverträge behandelt, gehören unter anderem Urlaub, Kündigung, Überstunden oder Krankheit.

Einstellungsvoraussetzungen

Alles beginnt mit der Einstellung: Oft ist im MTV-Tarifvertrag festgeschrieben, wie die Einstellung in den Beruf abzulaufen hat. Entweder werden – was seltener der Fall ist – konkrete Voraussetzungen zur Einstellung vereinbart, häufiger jedoch wird nur der grobe Rahmen abgesteckt. Rein gesetzlich gesehen, könntest Du durch eine mündliche Absprache eingestellt werden, Dein Rahmentarifvertrag kann jedoch festlegen, dass es unbedingt eines schriftlichen Arbeitsvertrages bedarf. Der Manteltarifvertrag geht dann zu Deinen Gunsten an dieser Stelle über das Gesetz hinaus. Ebenso kann geregelt sein, ob und wie lange Probezeiten sowie Befristungen dauern.

Kündigung

Genauso wie zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, so finden sich im Manteltarifvertrag auch Regelungen zur Kündigung. So ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Mitarbeitern gekündigt werden darf. Die Kündigungsfrist – also die Zeit zwischen Kündigung und tatsächlichem Ende des Arbeitsverhältnisses – regelt ebenso Dein Manteltarifvertrag.

Wichtig

Während Dein Arbeitsvertrag nicht zu Deinem Nachteil von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen darf, ist dies für den Mantel- und den Rahmentarifvertrag durchaus zulässig. Das heißt konkret: Laut Paragraf 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast Du nach sechs Monaten im Unternehmen eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Ein Manteltarifvertrag kann jedoch festlegen, dass die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen beträgt.

Es ist wichtig, dass Du vor der Einstellung auf solche Details achtest, und Deinen Arbeitsvertrag mit dem Manteltarifvertrag abgleichst. Es kann vorkommen, dass in beiden Verträgen unterschiedliche Kündigungsfristen genannt sind. Dann gilt in der Regel die für Dich bessere Frist. Arbeitsgerichte entscheiden jedoch von Fall zu Fall.

Urlaub

Was Deinen Urlaub angeht, so darf der Manteltarifvertrag nicht zu Deinem Nachteil vom gesetzlichen Anspruch abweichen – zu Deinem Vorteil jedoch schon. Weniger Erholungsurlaub als im Bundesurlaubsgesetz festgelegt, darf Dir also auf keinen Fall zustehen.

Dennoch solltest Du wissen, was Dein Manteltarifvertrag zu Deinem Urlaubsanspruch sagt. Denn er kann über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen und beispielsweise festlegen, dass Du mit steigender Zugehörigkeit zum Unternehmen auch mehr Urlaubstage bekommst. Außerdem gewähren manche Manteltarifverträge bezahlten Sonderurlaub, zum Beispiel für einen Todesfall, Deine Hochzeit oder wenn Dein Kind geboren wird.

Laut Gesetz hast Du keinen Anspruch darauf. Dass Du ihn unter Umständen jedoch dennoch hast, kannst Du nur wissen, wenn Du Deinen Manteltarifvertrag genau gelesen hast. Denn nur so kannst Du den Anspruch auf mehr Urlaub im nächsten Jahr oder Sonderurlaub auch tatsächlich gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen.

Überstunden

Dein Manteltarifvertrag kann auch regeln, wie viele Überstunden Dir zugemutet werden können und wie sie dokumentiert und vergütet werden müssen. Dasselbe gilt für Arbeit am Wochenende, für Nacht- und Schichtarbeit.

Krankheit

Wenn Du krank bist, erhältst Du trotzdem Deinen Lohn weiter – zumindest für eine gewisse Zeit. Wie genau diese Lohnfortzahlung gestaltet ist und wie lange sie dauert, kann im Rahmentarifvertrag festgelegt sein.

Altersabsicherung

Manche Arbeitgeber bieten eine betriebliche Altersvorsorge an. Wie genau diese funktioniert und zu welchen Konditionen, erfährst Du über den Manteltarifvertrag. Es kann jedoch auch sein, dass Du diese Information nicht im Manteltarifvertrag findest. Dann solltest Du nicht mit der Suche aufgeben. Besonders bei Tarifverträgen von sehr großen Unternehmen kann es sein, dass es Sondertarifverträge gibt, die nur einen Bereich wie die Altersabsicherung behandeln.

Auch für Auszubildende gibt es zum Teil eigene Tarifverträge. Wenn Du beispielsweise im öffentlichen Dienst arbeitest, wirst Du umfangreiche Tarifwerke mit diversen einzelnen speziellen Verträgen finden, die jeweils einen eigenen Bereich abdecken.

Ausschlussfristen

Dein Manteltarifvertrag kann sogenannte Ausschlussfristen beinhalten. Ein Großteil der Tarifverträge beinhaltet solche Klauseln. Das heißt, dass Du nur eine bestimmte Zeit hast – häufig sechs Monate, – um Ansprüche aus Deinem Arbeitsverhältnis geltend zu machen. Andernfalls verfallen alle Deine Ansprüche.

Das gilt für Urlaub genauso wie für rückständige Lohnansprüche oder Überstundenvergütungen. Eine Ausschlussfrist darf sich jedoch nicht den gesetzlich geltenden Mindestlohn beziehen. Auch zu kurze Ausschlussfristen sind teilweise von Gerichten als sittenwidrig eingestuft worden.

Die Ausschlussfrist gilt übrigens nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Wenn Dein Arbeitgeber der Meinung ist, von Dir als Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen zu können, ist dieser Anspruch ebenso unter Umständen nach der Ausschlussfrist verfallen, sofern es eine entsprechende Regelung gibt.

Eine Ausschlussfrist gilt auch dann, wenn sie Dir nicht bewusst ist. Das kann gravierende Folgen für Dich haben, vor allem wenn es um Lohnansprüche geht. Viele Arbeitnehmer schätzen ihre juristische Bedeutung falsch ein oder sind sich nicht bewusst, dass für ihr Arbeitsverhältnis eine Ausschlussfrist gilt.

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in Deinem Arbeitsvertrag selbst keine Ausschlussfrist genannt ist, jedoch Bezug genommen wird auf einen Rahmentarifvertrag, in dem sie vorkommt. Es ist daher sehr wichtig, sowohl den Arbeitsvertrag als auch den Manteltarifvertrag genau zu kennen.

Laufzeit

Manteltarifverträge werden langfristig abgeschlossen. Sie gelten für mehrere Jahre oder sogar unbegrenzt, weil in ihnen Bedingungen geregelt werden, die in der Regel nicht häufig geändert werden. Bei Tarifauseinandersetzungen, zum Beispiel bei Streiks oder Tarifverhandlungen, geht es in der Regel nicht um den Manteltarifvertrag, sondern nur um den Lohntarifvertrag.

Wann gilt ein Manteltarifvertrag für mich?

Es ist für die Bewertung Deines Arbeitsvertrages wichtig zu wissen, ob ein Rahmen- oder Manteltarifvertrag für Dich gilt und wenn ja, welcher. Es gibt mehrere Möglichkeiten, nach denen er für Dich gilt.

Tarifbindung

Am einfachsten ist es, wenn Dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist, weil er Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist oder als Einzelunternehmen einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft ausgehandelt hat. Ob Du selbst Mitglied einer Gewerkschaft bist, spielt in der Regel keine Rolle. Denn Dein Arbeitgeber kann – und darf – gar nicht abfragen, welche Mitarbeiter Gewerkschaftsmitglieder sind. Deshalb wird er den Tarifvertrag in der Regel für alle Mitarbeiter anwenden, ob in der Gewerkschaft oder nicht.

Allgemeinverbindlich

Ein Mantel- und Rahmentarifvertrag kann jedoch auch für Dich gelten, obwohl Dein Arbeitgeber ihn nicht abgeschlossen hat. Denn das Bundesarbeitsministerium kann einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Dies kann im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien geschehen.

Mit dieser sogenannten Allgemeinverbindlicherklärung werden dann auch bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfasst. Welche Manteltarifverträge allgemeinverbindlich sind, erfährst Du über das Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums.

Bezugnahmeklausel

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, nach der ein Manteltarifvertrag für Dich gelten kann: Nämlich dann, wenn zwar keine offizielle Tarifbindung vorliegt, aber Dein Arbeitsvertrag explizit darauf verweist. Dies wird Bezugnahmeklausel genannt. Sie kann später auch nicht zurückgenommen werden, sondern gilt für Dein gesamtes Arbeitsverhältnis.

Du solltest also überprüfen, ob in Deinem Arbeitsvertrag eine Formulierung steht, die sich auf einen Mantel- oder Rahmentarifvertrag bezieht. Ist dies nicht der Fall, kannst Du auch in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat danach fragen. Unter Umständen hast Du sogar Verhandlungsspielraum und kannst vom Arbeitgeber fordern, bestimmte tarifliche Bestimmungen zu übernehmen, zum Beispiel Regelungen zum Sonderurlaub.