Auch wenn Du Deinen BAföG-Antrag stellst und schon weißt oder vermutest, dass Du generell BAföG-Anspruch hast, ist Deine BAföG-Höhe ungewiss. Den Höchstsatz-BAföG bekommen nur die Allerwenigsten. Eine wichtigere Rolle bei der Berechnung Deines persönlichen BAföG-Höchstsatzes spielt Dein Einkommen und das Deiner Eltern/ Deines Partners und Dein damit verbundenes Vermögen. Außerdem hängt der BAföG-Höchstsatz 2024 auch davon ab, ob Du Studenten-BAföG oder Schüler-BAföG beantragen möchtest. Auch als Ausländer hast Du grundsätzlich die Möglichkeit, den BAföG-Höchstsatz zu bekommen. Dazu musst Du einen Antrag auf BAföG für Ausländer stellen. Eine gute Einschätzung, ob Du den Höchstsatz erhalten kannst, bietet Dir zunächst einmal unser BAföG-Rechner. Was genau Dein BAföG-Höchstsatz ist und wie er sich berechnet, erfährst Du in diesem Artikel.

BAföG-Höchstsatz 2024: Bis zu 934 € pro Monat

Der BAföG-Höchstsatz 2024 - egal, ob Du Schüler oder Studenten-BAföG beantragen möchtest - ist davon abhängig, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst und ob Du eine eigene Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung hast. Bist Du selbst versichert, erhöht sich der Betrag für jeden Antragsteller um 122 € pro Monat (KV/PV-Zuschlag). Alle nützlichen Informationen hierzu, haben wir für Dich in der Thematik BAföG und Krankenversicherung zusammengefasst. Der Zuschlag bei einer eigenen Wohnung ist wiederum von Deiner Ausbildungsstätte abhängig. Für Studenten liegt dieser bei 380 € pro Monat. Zusätzlich kannst Du Dich mit BAföG von der GEZ befreien lassen. Somit sparst Du ebenfalls 18,36 € pro Monat. Der BAföG-Höchstsatz in vorherigen Jahren war übrigens deutlich geringer, als der BAföG-Höchstsatz 2024. Welche Änderungen genau zum Wintersemester WS 2024/25 vorgenommen wurden, und wie viel mehr Du bekommst, erfährst Du in diesem Artikel. Wenn Du den Höchstsatz bekommen solltest, aber die Zahlung des BAföG-Amtes nicht rechtzeitig erfolgt ist, kannst Du einen BAföG-Härtefallantrag stellen.

Seit WS 2024/25 gibt es außerdem eine Starthilfe von 1.000 € für Studenten aus einkommensschwachen Familien und auch die Freibeträge der Eltern weden weiter angehoben.

Studenten-BAföG Höchstsatz

Die berechtigte Frage, die sich die meisten Studenten stellen, lautet: "Wie hoch ist BAföG für Studenten?" Studenten an einer Hochschule können mit bis zu 934 € pro Monat den höchsten BAföG-Satz überhaupt bekommen. Dies gilt selbstverständlich auf bei BAföG für den Master oder bei BAföG für ein Zweitstudium. Diesen BAföG-Satz 2024 kannst Du bekommen, falls Du Deinen eigenen Haushalt hast, also nicht mehr zu Hause wohnst und noch nicht das Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht hast.

Hochschulen
Du wohnst bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

534 € + 122 € = 633 €

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Du wohnst nicht bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

855 € + 122 € = 934 €

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Übrigens: Die BAföG-Rückzahlung ist beim Studenten-BAföG auf 10.010 € des Darlehensanteils (50% des bezogenen BAföGs) begrenzt.

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Schüler-BAföG-Höchstsatz

Der Schüler-BAföG-Höchstsatz richtet sich primär nach der Art Deiner Ausbildung. Der BAföG-Satz 2024 hängt also von Deiner Ausbildungsstätte ab. Für Schüler-BAföG gibt es je nach Ausbildungsstätte einen Schüler-BAföG-Höchstsatz von bis zu 903 €. Die Förederung in Form von Schüler-BAföG musst Du im Gegensatz zum Studenten-BAföG nicht zurückzahlen. Hier findest Du die BAföG-Höhe 2024 für Schüler:

weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach-/ Fachoberschulen (abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung)
Du wohnst bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

Keine Förderung

Du wohnst nicht bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

666 € + 122 € = 754 €

Berufsfachschul- und Fachschulklassen (mindestens zweijähriger Bildungsgang vermittelt berufsqualifizierenden Abschluss - keine abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung)
Du wohnst bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

276 € + 122 € = 384 €

Du wohnst nicht bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

666 € + 122 € = 754 €

Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen (abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung)
Du wohnst bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

498 € + 122 € = 596 €

Du wohnst nicht bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

775 € + 122 € = 858 €

Fachschulklassen, (abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung), Abendgymnasien, Kollegs
Du wohnst bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

501 € + 122 € = 602 €

Du wohnst nicht bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

822 € + 122 € = 903 €

Du wohnst bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

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Du wohnst nicht bei den Eltern + Zuschlag KV/PV

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AuslandsBAföG-Höchstsatz

Wenn Du AuslandsBAföG beantragen willst, setzt sich Dein AuslandsBAföG-Höchstsatz zunächst ähnlich wie im Inland zusammen. Zusätzlich zu Deinem BAföG-Höchstsatz 2024 kannst Du aber noch weitere Beträge bekommen. Das führt auch dazu, dass Deine Chancen steigen, BAföG während eines Auslandsaufenthaltes zu beziehen. Folgende Zuschüsse kannst Du beantragen:

  • Fahrtkosten: 500 € innerhalb der EU / 1.000 € außerhalb der EU für den gesamten Auslandsaufenthalt.
  • Studiengebühren im Ausland: bis zu 5.600 € für maximal ein Studienjahr werden übernommen (Nachweis der Ablehnung eines Befreiungsgesuches nötig).
  • Auslands-Krankenversicherung: Zusätzliche Kosten werden bis zu 94 € pro Monat übernommen (nur auf Antrag).
  • landesspezifischer Zuschlag: Für bestimmte Länder außerhalb der EU und Schweiz wird je nach Land ein zusätzlicher monatlicher Auslandszuschlag bis zu 364 € gewährt.

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Neben dem AuslandsBAföG kannst Du zusätzlich durch Erasmus gefördert werden. BAföG und Erasmus zusammen können Dich im Ausland mit über 1.200 € pro Monat unterstützen. Übrigens: Wenn Du eigene Kinder hast, dann kannst Du Dir unter bestimmten Bedingungen einen Kinderbetreuungszuschlag sichern - das gilt sowohl für das Inlands- als auch für das Auslands-BAföG. Dieser beträgt 160 € für jedes Kind. Die einzelnen Bedingungen findest Du in unserem BAföG mit Kind Artikel.

Elternunabhängiges BAföG: Höchstsatz

Der Höchstsatz für elternunabhängiges BAföG beträgt die gleiche Höhe wie beim Studenten- oder Schüler-BAföG, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst. Der Höchstsatz für BAföG hängt hier also nur von Deiner Ausbildungsstätte ab. Beim Besuch einer Hochschule kannst Du mit dem elternunabhängigen BAföG-Höchstsatz von bis zu 934 € gefördert werden. Wenn Du eine weiterführende allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule ab der 10. Klasse oder eine Fach-/Fachoberschule besuchst, bekommst Du einen Höchstsatz von 754 €. Auch bei Berufsfachschul- und Fachschulklassen beträgt Dein elternunabhängiger BAföG-Höchstsatz 2024 858 € im Monat. Wenn Du auf eine Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen gehst oder eine Fachoberschulklasse oder Fachschulklasse besuchst, bekommst Du 903 € monatlich.

BAföG-Satz: So setzt sich Dein BAföG zusammen

Dein persönlicher BAföG-Satz setzt sich im Inland aus dem Grundbedarf, einer Wohnungspauschale, gegebenenfalls einem Wohnungszuschlag und einem Zuschlag für BAföG und Krankenversicherung zusammen.

Wie viel BAföG in Deinem Fall

Dein persönlicher BAföG-Höchstsatz ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wie viel BAföG Du bekommst, hängt maßgeblich von der Art der Ausbildung ab: Der maximale BAföG-Satz für Studenten (934 €/Monat) ist höher als Schüler-BAföG-Höchtsatz (903 €/Monat). Außerdem hängt Dein BAföG-Satz vom Einkommen und den steuerfreien Einkünften Deiner Eltern ab. Umso höher das Einkommen Deiner Eltern ist, desto weniger BAföG bekommst Du. Das BAföG-Amt geht dann nämlich davon aus, dass Deine Eltern genug Geld haben, um Dich im Studium zu unterstützen. Gleiches gilt übrigens, wenn Du einen festen Partner hast.

Falls Du selber ein hohes eigenes Einkommen und möglicherweise auch Vermögen haben solltest, hat das direkte Auswirkungen auf Deinen BAföG-Satz. Erst einmal musst Du sicherstellen, dass beim BAföG das Vermögen den Freibetrag von 45.000 € nicht übersteigt, da Du sonst keine Förderung erhältst.

Zuschläge zu Deinem BAföG-Höchstsatz gibt es für Folgendes:

  • Wohnsituation: Wenn Du in einer eigenen Wohnung wohnst, erhältst Du dafür einen Wohnzuschlag und kommst dem Höchstsatz für BAföG näher
  • Krankenversicherung: Abhängig davon, ob Du über die Eltern oder selbst versichert bist, kannst Du seit der BAföG-Erhöhung einen Zuschlag von 122 € pro Monat erhalten.
  • Eigene Kinder: Für Kinder unter 14 Jahre bekommst Du 160 € pro Monat für jedes Kind.
  • Auslandsaufenthalt: Im Rahmen von AuslandsBAföG können länderspezifische Zuschläge, Fahrtkostenzuschüsse, Studiengebühren und Auslandskrankenversicherungszuschläge gewährt werden.

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Schüler-BAföG: Höhe

Die Schüler-BAföG-Höhe 2024 entspricht dem vom BAföG-Amt angenommenen Bedarf für Deine Lebenssituation. Um Deinen persönlichen Höchstsatz-BAföG 2024 zu ermitteln, wird jedoch erst einmal Dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen Deiner Eltern und ggf. Deines Ehepartners angerechnet.

Das Schüler-BAföG setzt sich aus vier Komponenten zusammen:

  1. Grundbetrag: Die Höhe Deines Schüler-BAföGs hängt von Deiner Bildungsstätte ab.
  2. Zuschuss zu den Mietkosten
  3. Zuschuss für Deine Kranken- und Pflegeversicherung: Du bekommst einen Zuschuss in Höhe von 94 € für die Krankenversicherung und 28 € für die Pflegeversicherung.
  4. Kinderbetreuungszuschlag: Falls Du eigene Kinder unter 14 Jahren hast, bekommst Du je Kind 160 €.

Der einzige Unterschied für die Berechnung des Schüler-BAföG Satz im Vergleich zum Studenten-BAföG ist, dass der Grundbetrag niedriger ist als für Studenten, Auszubildende eines Abendgymnasiums, einer Fachschule und einem Kolleg.

Dein persönlicher BAföG-Satz wird regelmäßig neu berechnet. Dazu werden in regelmäßigen Abständen entsprechende Einkommensnachweise aller Beteiligten gefordert.

BAföG-Erhöhung WS 2024/25

Zum Wintersemester 2024/25 erhöhte sich der Höchstsatz auf 992 €. Diverse Freibeträge (Eltern-Einkommen 2.540 € bzw. 1.690 € falls alleinstehend, Stiefeltern 850 €, Geschwister 770 €, eigene Kinder 770 €) wurden deutlich angehoben. Der Freibetrag für das eigene Vermögen besteht weiterhin mit 15.000 € für unter 30-Jährige und 45.000 € für unter 45-jährige.

Neben den Bedarfssätzen wurden auch die Zuschläge für Kranken-und Pflegeversicherung (neu: 137 €) erhöht.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die neue Studien-Starthilfe von 1.000 €, die BAföG-Berechtigten aus einkommensschwachen Familien als Vollzuschuss gewährt wird. Hinzu kommt die Möglichkeit, am Ende der Regelstudienzeit ein Flexibilitätssemester lang weiter gefördert zu werden.

BAföG-Erhöhung 2022

Im Jahr 2022 erhöhte sich der Höchstsatz auf 934 €. Auch der Freibetrag für das eigene Vermögen wurde von 8.200 € auf 15.000 € für unter 30-Jährige angehoben. Der höhere Freibetrag trat im Sommer 2022 in Kraft.

BAföG-Erhöhung 2020

Im Jahr 2020 erhöhte sich der Höchstsatz auf 861 €. Auch der Freibetrag für das eigene Vermögen wurde von 7.500 € auf 8.200 € angehoben. Der höhere Freibetrag trat zum Wintersemester 21/22 in Kraft.

BAföG-Erhöhung 2019

Mit der BAföG Erhöhung 2019 wurde der BAföG-Höchstsatz um 16 Prozent von 735 € auf 853 € pro Monat erhöht. Zusätzlich wurden die Freibeträge vom Einkommen um 16 Prozent erhöht. Damit sollten insgesamt mehr Menschen BAföG-berechtigt sein und damit auch BAföG erhalten können.

Zudem wurden viele Bedarfssätze mit der BAföG-Erhöhung 2019 angehoben. Der Zuschlag für Krankenversicherung und Pflegeversicherung stieg von insgesamt 86 € auf 109 €. Menschen über 30 erhalten seitdem einen deutlich höheren Zuschlag von 189 €.

BAföG-Erhöhung 2016

Nach langem Stillstand in Sachen BAföG-Höhe, gab es August 2016 für Studenten die BAföG-Erhöhung 2016. Schüler, Studenten und Azubis bekommen seit der BAföG-Erhöhung 2016 7 % mehr Unterstützung. Der BAföG-Höchstsatz 2016 stieg damit um 65 € gegenüber dem BAföG-Höchstsatz 2015. Der Höchstsatz betrug somit 735 € im Monat (BAföG-Höchstsatz 2015: 670 €). Im Detail wurde der Grundbedarf als auch der Bedarf für die Unterkunft beim BAföG-Satz 2016 nach oben korrigiert.

Überproportional gestiegen war der Zuschuss für die eigene Wohnung. Besonders profitierten von der BAföG-Erhöhung 2016 also diejenigen Studenten, die in einer eigenen Wohnung und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zusätzlich erhielten Studenten aber nach der BAföG-Erhöhung 2016 einen höheren Zuschuss für Kranken,- und Pflegeversicherung .

BAföG-Höhe: Einfluss von Einkommen und Vermögen

Für die Ermittlung von Deinem Höchstsatz-BAföG 2024 wird folgendes Einkommen und Vermögen berücksichtigt:

  • Dein Einkommen und Vermögen
  • Das Einkommen und steuerfreie Einkünfte Deiner Eltern
  • Das Einkommen und steuerfreie Einkünfte Deines Ehepartners

Da der Staat Deine Eltern prinzipiell in der Pflicht sieht, Deine Ausbildung mitzufinanzieren, prüft das BAföG-Amt, ob Sie dazu voll oder teilweise in der Lage sind. Verdienen beide Elternteile gut, wird es vermutlich sehr schwer, durch BAföG gefördert zu werden.

Solltest Du die Voraussetzungen für ein elternunabhängiges BAföG erfüllen, wird das Einkommen Deiner Eltern nicht in Ansatz gebracht.

BAföG-Höchstsatz durch Einkommen der Eltern / des Partners verringert

Bei der Berücksichtigung des Einkommens Deiner Familie zählt nur das Einkommen Deiner leiblichen Eltern oder Adoptiveltern. Stiefeltern bleiben unberücksichtigt. Das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr ist dabei maßgebend. Sollte allerdings das aktuelle Einkommen Deiner Eltern deutlich niedriger sein, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Bei der Anrechnung werden diverse Freibeträge gewährt, die den BAföG-Höchstsatz eventuell doch noch möglich machen:

  • Freibeträge für Geschwister: Jedes Geschwisterteil, das nicht BAföG-förderungsfähig ist, vermindert das Einkommen der Eltern um maximal 730 € (weitere Informationen findest Du im BAföG Geschwister-Artikel).
  • Freibetrag vom Einkommen: Pauschalbetrag in Höhe von 2.415 € bei verheirateten Eltern oder pro Elternteil 1.605 €.
  • Prozentualer Freibetrag: Setzt sich zusammen aus 5 % des Freibetrages für Kinder plus 50 % des übrigen Einkommens nach allen Abzügen.
  • Freibetrag Stiefeltern: Sollten Deine Eltern geschieden sein, gibt es einen Freibetrag für eine(n) eventuelle(n) Stiefmutter/Stiefvater. Dieser liegt bei 805 €.

Hast Du weitere BAföG-berechtigte Geschwister, wird das Einkommen der Eltern zu gleichen Teilen zwischen Euch aufgeteilt und auf die Höhe Deines BAföGs angerechnet. Sind Deine Eltern geschieden und haben eigene Kinder aus einer weiteren Partnerschaft, werden diese Kinder ebenfalls berücksichtigt.

Bist Du bereits verheiratet, wird auch das Einkommen Deines Ehepartners herangezogen. Auch davon werden die oben genannten prozentualen Freibeträge, der Freibetrag vom Einkommen (1.605 €) und der Freibetrag pro Kind von 730 € (bei gemeinsamen Kindern nur bei einem Elternteil anrechenbar) abgezogen.

BAföG-Höchstsatz trotz eigenem Einkommen

Es gelten für Dein eigenes Einkommen Grenzen und Freibeträge, die es dennoch möglich machen, den BAföG-Höchstsatz zu beziehen. Solltest Du trotz BAföG einen Nebenjob nachgehen, kannst Du bis zu 538 € verdienen, ohne Einbußen beim BAföG hinzunehmen. Das gilt allerdings nur, wenn Du nebenher kein Gehalt aus einem Pflichtpraktikum oder einer Waisenrente beziehst. Wann genau ein Praktikum als Pflichtpraktikum gilt, kannst Du in unserem BAföG im Praktikum -Artikel nachlesen. Beim Bezug einer Waisenrente gilt ein Freibetrag von 150 €, solange Du nicht Schüler einer Berufsfachschule bist, die eine Berufsausbildung nicht voraussetzt (hier ist der Freibetrag 210 €). Einkünfte aus einem Stipendium sind ebenfalls anzurechnen, insofern Sie nicht zweckbestimmt sind. Leistungs- und bedarfsabhängige Stipendien sind bis zu 300 € monatlich anrechnungsfrei. Wie Du siehst, ist es durchaus möglich BAföG mit Stipendien oder Einkünften aus anderen Quellen zu vereinen.