Das BAföG-Vermögen muss beim BAföG-Antrag eingerechnet werden, da nur Antragsteller gefördert werden sollen, die ihr Studium ohne finanzielle Unterstützung nicht bewältigen können. Die Vermögensanrechnung zählt auch für das Schüler-BAföG oder für das AuslandsBAföG. Überschreitet Dein Vermögen den BAföG-Freibetrag von 45.000 €, dann hast Du keinen Anspruch auf BAföG. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt des Erstantrages und der Folgeanträge.

BAföG-Freibetrag: Vermögen bis zu 45.000 € anrechnungsfrei

Die hier nachfolgend genannten BAföG-Freibeträge für das Vermögen helfen Dir, Deine eigene finanzielle Situation und potenziell vorhandenes Vermögen passend einzuordnen. Dabei ist irrelevant, ob Du BAföG für den Master, für den Bachelor etc. beziehst. Im Januar 2024 wurde bereits angekündigt, dass die Freibeträge für Eltern zum Wintersemester 2024/25 weiter angehoben werden. Außerdem wird eine Starthilfe für Studenten aus einkommensschwachen Familien eingeführt.

Hier findest Du eine kurze Übersicht zum BAföG-Freibetrag beim Vermögen (nach § 29 Abs. 1 BAföG):

  • 15.000 €, wenn der Antragssteller ledig und jünger als 30 Jahre ist
  • 45.000 €, wenn der Antragssteller ledig und älter als 30 Jahre ist
  • 2.300 € für den Ehepartner, wenn Ihr nicht in Trennung lebt
  • 2.300 € für jedes Kind, für das Du unterhaltsberechtigt bist

Viele Studenten verdienen sich neben dem Studium ein paar Euro dazu. Grundsätzlich ist es möglich, neben dem Studium und dem Bezug von BAföG zu arbeiten. Damit Du weiter BAföG beziehen kannst, darfst Du nicht mehr als 6.545 € im Jahr verdienen. Das sind 538 € zusätzlich zu den Steuerfreibeträgen pro Monat. Damit Du BAföG und Nebenjob oder BAföG und Praktikum kombinieren kannst, darfst Du dann im Jahr nicht mehr verdienen.

Wie viel Geld Dir somit insgesamt pro Monat zur Verfügung steht, kannst Du auch schnell mit unserem BAföG-Rechner herausfinden. Grundsätzlich solltest Du wissen, dass Dein BAföG-Anspruch beim Überschreiten des Freibetrags nicht komplett erlischt: Sobald Du wieder weniger arbeitest, wirkt sich das auf die Höhe Deines BAföGs aus, und Du bekommst wieder mehr ausgezahlt.

Das zählt zu Deinem BAföG-Vermögen

Erstmal musst Du wissen, was beim BAföG beantragen alles als BAföG-Vermögen angerechnet wird. Diese Frage ist im § 27 BAföG geregelt. In dieser Richtlinie wird vorgeschrieben, welche Werte beim BAföG als Vermögen zählen und welche nicht. Solltest Du diesen Freibetrag von 45.000 € (bzw. 15.000 für unter 30-Jährige) mit Deinem BAföG-Vermögen überschreiten, dann entfällt die Förderung und Du kannst keinen BAföG-Höchstsatz erhalten. Der Grund ist, dass zuerst Dein Vermögen, welches den BAföG-Freibetrag überschreitet, aufgebraucht werden soll, bevor Du durch staatliche Hilfen, wie z.B. Studenten-BAföG oder elternunabhängiges BAföG gefördert wirst. Daher ist das Vermögen für BAföG so wichtig. Wir haben Dir hierzu einen kurzen Überblick erstellt.

Zum BAföG-Vermögen zählt Zum BAföG-Vermögen zählt nicht
alle beweglichen und unbeweglichen Sachen (körperlichen Gegenstände im Sinne des § 90 BGB) Gegenstände, die der Antragsteller nicht nutzen bzw. verwerten kann
Forderungen und Rechte Forderungen, die der Antragsteller nicht nutzen bzw. verwerten kann

Damit Du genau weißt, was beim BAföG alles als Vermögen zählt, haben wir Dir eine Übersicht erstellt. Hier findest Du, was alles zum BAföG-Vermögen zählt und warum es vom BAföG-Amt angerechnet wird. Da jeder BAföG-Antrag und auch die finanzielle Situation des Antragsstellers sorgfältig kontrolliert wird, ist es von großer Bedeutung, alle Vermögenswerte, die potenziell zur Studienfinanzierung genutzt werden könnten „auf den Tisch“ zu legen, da ein aufgedeckter BAföG-Betrug zur Ablehnung des Antrages, einer höheren BAföG-Rückzahlung als normal veranschlagt, sowie weiteren Folgen führen kann.

Vermögenswert Zählt zum Vermögen Zählt nicht zum Vermögen
Eigentumswohnungen oder Häuser
  • Härtefallregelung
  • Immobilie muss selbst genutzt oder vorgesehene Quadrameterzahl pro Person nicht überschritten werden
Mieteigentümer an gemeinschaftlichen Immobilien
  • Anteil des Antragstellers an Immobile kann verkauft bzw. vermietet werden
  • Härtefallregelung: Vermietung oder Verkauf scheitert aus Gründen, die Antragsteller nicht zu verantworten hat
Mietsicherheit als Vermögen
  • Mietkautionen sind prinzipell Vermögen oder Forderungen gegen den Vermieter
  • Härtefallantrag bei selbstgenutzten Wohnungen möglich
Vermögen ohne eigene Kenntnis
  • Vermögen von Verwandten wird als Vermögen angerechnet
  • Voraussetzung: Geld muss für Dich angelegt sein
Rechte auf Versorgungsbezüge, Renten, und sonstige wiederkehrende Leistungen
  • gem. § 27 BAföG
Übergangshilfen und Wiedereingliederungshilfen
  • gem. § 27 BAföG
  • Beispiel: Übergangsgelder nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr
Nießbrauchsrechte
  • gem. § 27 BAföG
  • „Nießbrauchsrecht“ ist das Recht, alle Nutzungen aus einem belasteten Gegenstand zu ziehen
Haushaltsgegenstände
  • gem. § 27 BAföG
  • Autos (Zeitwert) gelten in der Regel als Vermögen

BAföG-Betrug ist strafbar

Folgen für falsche Angaben bei Deinem BAföG-Vermögen

Solltest Du bei Deinem Antrag auf BAföG beim Vermögen falsche Angaben gemacht haben, können Dir BAföG-Strafen drohen. Diese können bis zu einer strafrechtlichen Verfolgung reichen. Übrigens kann eine Verurteilung zu mehr als 90 Tagen sich langfristig negativ auf Dein Berufsleben auswirken, da Du dann in der Regel als vorbestraft giltst. Folgend haben wir Dir die möglichen Konsequenzen eines BAföG-Betruges aufgelistet:

  • Gerichtsverfahren
  • Komplette Rückzahlung des erhaltenen BAföGs
  • Geldbußen von bis zu 2.500 €

BAföG-Datenabgleich: So kontrolliert Dich das BAföG-Amt

Falls das BAföG-Amt einen Verdacht gegen Dich hat, kann es einen BAföG-Datenabgleich durchführen. Hierzu kann es mit dem Bundesamt für Finanzen zusammenarbeiten. Die Daten von Deinem BAföG-Antrag werden dabei mit denen, die Du an das Bundesamt für Finanzen übermittelt hast, verglichen. Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, dann wird das Amt Dich genauer überprüfen. Wenn Du mehr als 100 € Zinsen im vergangenen Jahr erwirtschaftet hast, kann das BAföG-Amt daraus schließen, dass Du wahrscheinlich mehr Vermögen besitzt als angegeben. Eine andere Möglichkeit der Prüfung ist das Kontoabrufverfahren. Hierbei sieht das Amt, welche Konten Dir gehören. Wie es genau auf Deinen Konten aussieht, wird dadurch nicht offengelegt.

Unsere Empfehlung: Achte bei Deinem BAföG-Vermögen genau darauf, was Du angeben musst. So riskierst Du keine genauere Kontrolle durch das BAföG-Amt und musst auch keine Konsequenzen befürchten.

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