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BAB (Berufsausbildungsbeihilfe): Höhe & Antrag

Wenn Du für Deine Ausbildung in eine eigene Wohnung gezogen bist, kann es sein, dass Du trotz Ausbildungsvergütung manchmal knapp bei Kasse bist und Probleme hast, neben Deiner Miete auch noch ein warmes Abendessen oder Fahrten zu Deinen Eltern zu bezahlen. Für einen solchen Fall kannst Du bei der Agentur für Arbeit die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragen. Wir sagen Dir, wie viel Geld Dir monatlich zusteht, welche Voraussetzungen Du mitbringen musst und wo Du einen Antrag stellen kannst.

Was ist die BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)?

Die Agentur für Arbeit zahlt Berufsausbildungsbeihilfe als Zuschuss, um Dir eine außerbetriebliche oder betriebliche Berufsausbildung in einem als Ausbildungsberuf anerkannten Job zu ermöglichen.

Als Auszubildender erhältst Du dann BAB, wenn Du während der Zeit Deiner Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnen kannst, weil der Betrieb, in dem Du Deine Ausbildung machst, zu weit von Deinem Elternhaus entfernt ist. Bist Du bereits älter als 18 Jahre, verheiratet oder hast mindestens ein Kind, kannst Du auch dann einen Zuschuss erhalten, wenn Du in der Nähe Deines Elternhauses lebst.

Teilnehmer von sogenannten BvB-Lehrgängen (berufsvorbereitende Bildungsmaßname bei der Bundesagentur für Arbeit) haben Anspruch auf BAB, sofern sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können.

Gewährt wird die Ausbildungsbeihilfe für die gesamte Dauer Deiner Berufsausbildung. Den Antrag dafür musst Du rechtzeitig, also am besten noch bevor Du Deine Ausbildung beginnst, bei der Arbeitsagentur stellen. Beantragst Du die Bundesausbildungshilfe erst nachdem Du Deine Ausbildung bereits begonnen hast, wird sie auch rückwirkend geleistet, allerdings frühstens vom Beginn des Monats, in dem Du den Antrag gestellt hast.

Wie hoch ist die BAB?

Grundsätzlich wird Dein eigenes Einkommen in voller Höhe angerechnet. Das Einkommen der Person, mit der Du verheiratet bist und das Deiner Eltern wird nur dann angerechnet, wenn die vorgegebenen Freibeträge überstiegen werden.

Höchstsatz

2022 betragen die Bedarfssätze und Freibeträge:

  • Der Grundbedarf zum Lebensunterhalt beträgt 421 Euro.
  • Die Unterkunftspauschaule in Höhe von 360 Euro ist von der Miethöhe unabhängig.

Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen haben nur dann einen BAB-Anspruch, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern leben. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Der Höchstsatz beträgt 781 Euro.

Daneben können ausbildungsbezogene Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 476 Euro erstattet werden. Das sind die Kosten, die auf Deinem täglichen Weg in Deinen Ausbildungsbetrieb anfallen. Auch die Erstattung von Kosten für die An- und Abreise der Eltern sowie eine Reise in die Heimat pro Monat ist möglich. In diesem Fall werden jeweils die niedrigsten Preise für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder die üblichen Sätze der Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit dem eigenen Auto erstattet.

Daneben gibt es weitere erstattungsfähige Posten. Diese sind:

  • Arbeitsbekleidung: bis zu 15 Euro
  • Kinderbetreuung: bis zu 160 Euro
  • Fahrtkosten: bis zu 476 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherung: individuelle Höhe

Berechnung

Mit Hilfe eines BAB-Rechners kannst Du unverbindlich ermitteln, ob bei Dir ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht. Möchtest Du vorab also überprüfen, ob und in welcher Höhe Dir ein Zuschuss voraussichtlich zusteht, kannst Du den kostenlosen Online-Rechner unter www.babrechner.arbeitsagentur.de dafür nutzen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die BAB?

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um Ausbildungsbeihilfe zu erhalten, aber auch Kriterien, die Dich von der Berufsausbildungsbeihilfe ausschließen. Diese sind:

Voraussetzungen

In den folgenden Fällen ist Dein Antrag auf einen Zuschuss erfolgreich:

  • Du nimmst an einer BvB (berufsvorbereitende Bildungsmaßnamen bei der Bundesagentur für Arbeit) teil und lebst nicht bei Deinen Eltern. Das geht auch, wenn Du Dich nachträglich auf einen Hauptschulabschluss oder einen anderen, dem gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten möchtest.
  • Du absolvierst eine außerbetriebliche oder betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der von Dir gewählte Ausbildungsbetrieb ist zu weit von Deinem Elternhaus entfernt, um dort während der Dauer Deiner Ausbildung wohnhaft zu bleiben.
  • Du absolvierst eine außerbetriebliche oder betriebliche Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Daneben bist Du älter als 18 Jahre oder verheiratet beziehungsweise lebst mit Deinem Partner zusammen in einer Wohnung. Auch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verpartnerte Personen haben einen Anspruch auf Zuschuss und sind Ehepartnern in Bezug auf die finanzielle Beihilfe zur Berufsausbildung gleichgestellt.
  • Du absolvierst eine außerbetriebliche oder betriebliche Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf. Du bist Elternteil von mindestens einem Kind und lebst während der Dauer Deiner Ausbildung nicht im Haus oder der Wohnung Deiner Eltern.

Ausschlusskriterien

In den folgenden Fällen hast Du leider keinen Anspruch auf einen Zuschuss:

  • Du wohnst bei Deinen Eltern.
  • Du absolvierst eine schulische Ausbildung, beispielsweise zum Erzieher.
  • Du bekommst bereits Leistungen von einer anderen Behörde ausgezahlt, die der BAB ähnlich sind.

Wie lange kann ich durch BAB gefördert werden?

Wenn Deinem Antrag stattgegeben wurde, bekommst Du während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit oder solange, wie Du an einer Bildungsmaßnahme zur Berufsvorbereitung teilnimmst, einen Zuschuss. Überschreitest Du die Ausbildungsdauer erheblich, kann es allerdings sein, dass der finanzielle Zuschuss Dir nicht länger gewährt wird. Berufsausbildungsbeihilfe gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Du Deinen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt hast.

Wo kann ich die BAB beantragen?

Das geht ganz einfach auf persönlichem Weg bei einer Agentur für Arbeit in Deiner Nähe, online unter „Meine eServices“ auf www.arbeitsagentur.de oder per Telefon unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00. Benötigst Du Hilfe bei Deinem Antrag, hilft man Dir dort gerne weiter.