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Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Lohnt sich das?

Es gibt viele Möglichkeiten, für eine adäquate Altersversorgung zu sparen. Neben verschiedenen privaten und gesetzlichen Rentenvorsorgemöglichkeiten, kannst Du als Arbeitnehmer auch mit Hilfe Deines Arbeitgebers und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für einen guten Lebensabend mit bester Absicherung sorgen. Was genau eine betriebliche Altersvorsorge ist, wann sie sich lohnt, und wie Du das allermeiste aus ihr herausholst, verraten wir Dir in unserem Guide.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die Dein Arbeitgeber Dir als Arbeitnehmer während Eures Arbeitsverhältnisses zur Altersvorsorge, Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung Deiner selbst bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Das bedeutet faktisch, dass ein Teil Deines Lohns oder Gehalts umgewandelt wird und für Deine Altersvorsorge angelegt wird. Daraus entstehen weitere Vorteile bei der Steuer und Sozialversicherung.

Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?

Grundsätzlich ist es so, dass alle Arbeitnehmer, die in einem Dienstverhältnis bei ihrem Arbeitgeber stehen einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben. Genau zu spezifizieren ist in diesem Falle, wer als Arbeitnehmer gilt. Das Betriebsrentengesetz definiert folgende Personengruppen als Arbeitnehmer:

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Personen, denen Leistungen aus Anlass ihrer Tätigkeiten in einem Unternehmen zugesagt worden sind, ohne dass sie Arbeitnehmer währen.

Für Kapitalgesellschaften gibt es hier eine Ausnahme. Sind Gesellschafter-Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht befreit, haben auch sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, da diese Personen Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmerfunktionen erfüllen.

Außerdem relevant: Einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung hast Du erst, wenn Du mindestens 3 Jahre im Unternehmen arbeitest und bei Deiner Kündigung mindestens 23 Jahre alt bist. Ansonsten erlöschen Deine Ansprüche. 

Allerdings steht nicht jeder dieser Personengruppen jede Art von betrieblicher Altersvorsorge (bAV) zur Verfügung. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) setzt sich im Grundsatz aus zwei Teilen zusammen. Der von Dir selbst eingezahlte Teil, die sogenannte Entgeltumwandlung und der Arbeitgeberzuschuss, also der Teil, den Dein Arbeitgeber mit einfließen lässt:

Entgeltumwandlung

Grundsätzlich hast Du als Arbeitnehmer immer die Möglichkeit und auch den Rechtsanspruch, einen Teil Deines Gehalts oder Lohns in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen, Du musst also selbst aktiv werden. Bei der Entgeltumwandlung gibt es allerdings die erste Einschränkung im Personenkreis, denn der Anspruch auf diese so genannte Entgeltumwandlung steht nach § 1a Absatz 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nur den Arbeitnehmern zu, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Weitere Begriffe

Für den Begriff „Entgeltumwandlung“ werden in der Regel noch andere Begriffe verwendet, die teils irreführend sind. Zum besseren Verständnis ist hier eine Auflistung:

  • Gehaltsumwandlung/Lohnumwandlung
  • Entgeltverzicht/Gehaltsverzicht/Lohnverzicht (irreführend, da Du nicht verzichtest)
  • Entgeltoptimierung

Weiterhin wird oft der Begriff „Bruttoentgeltumwandlung“ benutzt, um hervorzuheben, dass die Umwandlungsbeträge das Bruttogehalt und damit auch die Steuern und Sozialabgaben mindern. Eine Umwandlung aus dem Nettoentgelt wäre im Gegensatz dazu keine Entgeltumwandlung, sondern eine reine Entgeltverwendung.

Bemessungsgrenzen

Dein Anspruch betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung ist gesetzlich verankert und kann Dir nicht abgesprochen werden - das heißt, Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Deinem Wunsch nachzukommen. Dein Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Ausführung ebenfalls gesetzlich geregelt. Bei der Entgeltumwandlung zahlst Du aus seinem unversteuerten Bruttoeinkommen ein.

Über diesen Weg erlässt der Staat Dir einen Teil Deiner Last an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Dein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die Gesetzliche Rentenversicherung (West: 87.600 €, Ost: 85.200 € im Jahr 2024) und für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (59.850 Euro im Jahr 2024) liegt. Du kannst bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) Deinen Lohn zur betrieblichen Altersvorsorge umwandeln. Aktuell (Stand 2024) sind das 3.504 Euro. Für weitere 3.384 Euro entfallen nur die Steuern. Auch der Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung Lohnnebenkosten.

Beispiel

Annika verdient 2.500 Euro brutto im Monat und spart 100 Euro per Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersvorsorge. Dadurch reduziert sich ihr Bruttogehalt auf 2.400 Euro. Sie spart dadurch also Steuern und Sozialabgaben in Höhe von rund 48 Euro. Obwohl sie 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge spart, reduziert sich ihr Nettogehalt also nur um rund 52 Euro.

Durchführungswege

Die Gelder, die Du von Deinem Gehalt zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in die Entgeltumwandlung gibst, werden in der Regel von Deinem Arbeitgeber in eine Direktversicherung o.ä. für Dich angelegt, auch wenn sie eigentlich über jeden Durchführungsweg angelegt werden können. Mehr zu den Durchführungswegen erfährst Du im nächsten Abschnitt. Du hast kein Mitspracherecht, in welcher Art Dein Geld angelegt wird. Dies entscheidet allein der Arbeitgeber. Weiterhin musst Du beachten, dass Dein Chef bei der betrieblichen Vorsorge keine Kleinstbeträge oder stark schwankenden Beträge hinnehmen muss. Du musst Dich also in einem stabilen Arbeitsverhältnis befinden und einen Mindestumsatz mit einbringen, um eine betriebliche Altersvorsorge zu bekommen.

Für die Entgeltumwandlung gibt es in der Regel zwei Wege: entweder Dein Arbeitgeber bietet Dir diese betriebliche Altersvorsorge direkt an und baut diese in Deinen Arbeitsvertrag mit ein (diese Konditionen können individuell oder für alle Arbeitnehmer des Betriebes gleich sein) oder Du kannst Dich bei Deinem Arbeitgeber melden und angeben, dass Du eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Anspruch nehmen möchtest.

Sollte Dein Arbeitgeber automatisch eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) anbieten, so geschieht dies oft nach einem „Opt-Out“-Verfahren. Das heißt konkret, dass Du darauf aufmerksam gemacht wirst, dass von Deinem Gehalt automatisch Gelder zur betrieblichen Altersvorsorge genommen werden und Du, wenn Du das nicht willst, dies konkret und schriftlich ankündigen musst. Ansonsten stimmst Du dem Verfahren und auch der Anlegeart und Menge der Entnahme automatisch zu.

Ausnahme: Tarifrecht

Hierbei muss allerdings das Tarifrecht beachtet werden. Das Tarifrecht ist ein kollektives Arbeitsrecht und Tarifentgelte haben grundsätzlich Vorrang zu Gehaltsumwandlungen. Mit einer Tariföffnungsklausel eröffnet der Tarifvertrag Dir als Arbeitnehmer die Möglichkeit, Teile des tarifvertraglichen Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Das ist also eine andere Art der Vorsorge, die schon festgeschrieben ist. Für über- und außertarifliche Gehaltsbestandteile bleibt Dein Anspruch auf Entgeltumwandlung aber bestehen.

Das heißt konkret: arbeitest Du unter Tarifrecht, kannst Du mit Deinem tariflichen Gehalt und den über- bzw. außertariflichen Geldern zwei verschiedene Arten der betrieblichen Altersvorsorge angehen.

Arbeitgeberzuschuss

Wenn Du per Entgeltumwandlung Geld in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlst, sparst Du auch Deinem Arbeitgeber Lohn- und Sozialabgaben. Nutzt der die 4 Prozent komplett aus, so spart Dein Arbeitgeber um die 20 Prozent pro Jahr ein. Fair wäre es natürlich, wenn er diesen oder einen ähnlichen Prozentsatz in Deine betriebliche Altersvorsorge per Arbeitgeberzuschuss re-investiert. Bis 2019 war dies eine freiwillige Leistung.

Seit 2019 muss Dein Arbeitgeber Dir bei jedem neu abgeschlossenen Vertrag einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent zu Deiner betrieblichen Vorsorge hinzugeben, sofern auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Bis 2019 war dies keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung. Ab dem Jahr 2022 gilt die gleiche Regel für alle Verträge, egal, wann sie geschlossen wurden.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Sowohl der Arbeitgeberzuschuss, als auch Deine Entgeltumwandlung müssen im nächsten Schritt für Dich angelegt werden. Die Art der Anlage und des jeweiligen Vertrages wählt Dein Arbeitgeber selbst für Dich aus. Hier hast Du kein wirkliches Mitspracherecht. Beim Anlegen der Gelder hat Dein Arbeitgeber allerdings verschiedene Möglichkeiten und Formen, aus denen er auswählen kann:

Direktversicherung

Die wohl häufigste Art der Anlage, vor allem in kleineren Betrieben und Firmen ist die Wahl der Direktversicherung als Anlage für die betriebliche Altersvorsorge. Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter abschließt. Du kannst von Deiner Firma verlangen, dass sie mindestens diese Form der betrieblichen Altersvorsorge mit Dir abschließt, wenn sie Dir keine andere Art anbieten kann oder will. Sprich, eine Direktversicherung ist das garantierte Minimum der betrieblichen Altersvorsorge.

Deswegen wird die Direktversicherung häufig in kleinen und mittleren Unternehmen angeboten. Üblich ist die klassische Form der Direktversicherung mit Garantiezins. Bei Neuabschlüssen ab 2015 beträgt dieser 0,9 Prozent. Verzinst wird jedoch nicht die gesamte Einzahlung, sondern nur der Teil, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Neuerdings werden Direktversicherungen auch häufig mit abgeschwächten Garantien angeboten, so dass nur noch der Beitragserhalt garantiert wird. Direktversicherungen sind als Gruppenvertrag für mehrere Mitarbeiter oft kostengünstiger als Einzelverträge.

Vorteile der Direktversicherung

  • bei Entgeltumwandlung sind Deine Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnsteuer befreit
  • bei Entgeltumwandlung sind Deine Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt
  • Riester-Förderung ist möglich
  • Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Absicherung ist möglich
  • üblicherweise garantieren Anbieter von Direktversicherungen eine lebenslange Rentenleistung und eine Mindestleistung
  • bei Insolvenz übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Rentenzahlung
  • Du hast Rechtsanspruch auf die Übertragung der Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel

Nachteile der Direktversicherung

  • die Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit sind, in Abhängigkeit der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt
  • Bei Niedrigzinsphasen ist Deine Rendite niedrig.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist einer Direktversicherung sehr ähnlich. Der Unterschied erschließt sich nur historisch: Pensionskassen kommen für die betriebliche Altersvorsorge in Großunternehmen und im öffentlichen Dienst zum Einsatz und werden von diesen betrieben. Die Direktversicherung ist hingegen ein unternehmensunabhängiges Produkt.

Traditionelle Pensionskassen existieren häufig seit Jahrzehnten und sind oft als Verein organisiert, dessen Mitglieder die Arbeitgeber sind. Zwar ähneln die Leistungen dieser Pensionskassen denen der privaten Lebensversicherer. Doch sie haben eine entscheidende Ausnahmestellung: Die Pensionskassen dürfen mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren als die für Renten- und Lebensversicherungen vorgeschriebenen 0,9 Prozent. Das heißt für die Versicherten, dass sie aktuell mit einer höheren Rentenanwartschaft rechnen können. 

Problem bei Pensionskassen ist aber, dass sie inzwischen nicht mehr als absolut sicher gelten. Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist ca. ein Drittel der Pensionskassen von Finanzierungsproblemen bedroht. Im Ernstfall hieße das also, dass diese Kassen zum Mittel der Leistungskürzung greifen könnten. Bisher ist dies noch nicht passiert, dennoch wird von der Bundesanstalt zu etwas gemäßigter Vorsicht geraten.

Vorteile

  • bei Entgeltumwandlung sind Deine Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnsteuer befreit
  • bei Entgeltumwandlung sind Deine Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt
  • Riester-Förderung ist möglich
  • Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Absicherung ist möglich
  • Anbieter von Pensionskassen garantieren Dir eine lebenslange Rentenleistung und eine Mindestleistung
  • Du hast Rechtsanspruch auf die Übertragung der Pensionskasse bei einem Arbeitgeberwechsel

Nachteile

  • die Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit sind, in Abhängigkeit der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt
  • zwar gibt es oft mehr Rendite als bei Direktversicherungen, in Niedrigzinsphasen ist die Rendite trotzdem niedriger als bei anderen Sparformen

Pensionsfonds

Solltest Du in einem Großbetrieb, wie zum Beispiel Siemens oder Bosch arbeiten, dann kannst Du oftmals Deine betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds gestalten. Im Gegenteil zu anderen Anlegeformen wird hier ein größerer Teil der Geldanlage in Aktien angelegt. Diese Aktienanlage kann im besten Fall dazu führen, dass Du mehr ansparst, als mit einer Direktversicherung. Allerdings ist hier mehr Risiko im Spiel.

Aber keine Angst. Jeder Pensionsfonds muss dem Pensionssicherungsverein angehören und Dein gesamtes Sparvermögen absichern. Im besten Fall hast Du also hohe Erträge. Im allerschlimmsten Fall hast Du nur das Geld, das Du in Deinen Jahren der Betriebszugehörigkeit direkt angesammelt hast.

Welche Erträge Du jetzt aus Deiner betrieblichen Vorsorge per Pensionsfonds genau herausbekommst, ist nicht einzuschätzen. Zusätzlich zu den schwankenden Erträgen sind auch die Kosten, die der Fonds für Vertragsabschluss, Verwaltung und Zusatzleistungen wie Hinterbliebenenschutz kostet, mit einzurechnen.

Vorteile

  • Du hast höhere Renditechancen durch die Geldanlage in Aktien
  • bei Entgeltumwandlung sind Deine Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von der Lohnsteuer befreit
  • bei Entgeltumwandlung sind Deine Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt
  • Riester-Förderung ist möglich
  • Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Absicherung ist möglich
  • Anbieter von Pensionsfonds garantieren eine lebenslange Rentenleistung und eine Mindestleistung
  • eine Übertragung des Vertrags bei einem Arbeitgeberwechsel ist in der Regel möglich
  • geht die Firma pleite, zahlt der Pensionsfonds weiter, wird der Pensionsfonds insolvent, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein

Nachteile

  • Die Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit sind, in Abhängigkeit der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt
  • Du hast höhere Renditechancen, dadurch aber auch ein höheres Ertragsrisiko und eine schlechtere Planbarkeit der Auszahlung

Direktzusage/Pensionszusage

Bei einer Direktzusage oder Pensionszusage verpflichtet Sich Dein Arbeitgeber, Dir eine betriebliche Rente aus dem eigenen Betriebsvermögen zu bezahlen. Diese Form wird häufig von großen Unternehmen genutzt. Die Direktzusage kommt ohne externen Versorgungsträger aus. Damit der Arbeitgeber sein Versprechen gegenüber Dir auch langfristig halten kann, muss er Rückstellungen bilden – diese kann er jedoch auch in die eigene Firma investieren.

Dank dieses Vorgehens zahlt das Unternehmen weniger Steuern und hat erst einmal mehr Geld zur Verfügung. Da die Betriebsrente jedoch bei Zahlungsschwierigkeiten gefährdet wäre, zahlt das Unternehmen Beiträge an den Pensionssicherungsvereins. Dieser würde im Fall einer Insolvenz einspringen und Dir mindestens Deine eingezahlten Beiträge auszahlen.

Vorteile

  • Du kannst eine steuerfreie Entgeltumwandlung machen
  • Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt
  • Es gibt Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung
  • Bei einer Arbeitgeberinsolvenz, ist Dein Geld trotzdem geschützt.

Nachteile

  • wenn Du aus dem Job ausscheidest, kannst Du diese Sparform nicht eigenständig weiterführen
  • es gibt keinen Anspruch auf eine Übertragung der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel
  • Riester-Förderung ist nicht möglich
  • Du kannst Dich nicht durch eigene Sparbeiträge an der Vorsorge beteiligen

Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind arbeitgebereigene Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge, die vor allem bei großen Unternehmen und Konzernen zum Einsatz kommen. Eine Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung organisiert sein.

Einzahlungen in diese Kassen werden steuerlich begünstigt, weshalb eine betriebliche Altersvorsorge per Unterstützungskasse besonders für Dich geeignet ist, wenn Du auf der mittleren oder hohen Hierarchiestufe Deines Unternehmens bist und gut verdienst.

Wie hoch die Betriebsrente ausfällt, hängt stark von der Zusage des Arbeitgebers ab. Dieser garantiert nur eine Mindestauszahlung. Sie kann sich jedoch um Überschüsse erhöhen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von den Erträgen der Unterstützungskasse ab.

Eine Unterstützungskasse gewährt Dir aber grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Vorsorgeleistungen. Allerdings ist dies nur halb so schlimm, denn Dein Arbeitgeber steht in so genannter Subsidiärhaftung. Das bedeutet, dass er im Falle eines Ausfalls der Unterstützungskasse die von ihm zugesagten Leistungen selbst erfüllen muss, auch wenn die Durchführung nicht durch ihn selbst erfolgt ist. Dein Geld geht also nicht verloren.

Vorteile

  • es gibt bei Unterstützungskassen die Möglichkeit der steuerfreien Entgeltumwandlung
  • bei Entgeltumwandlung sind Ihre Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei in der Sozialversicherung gestellt
  • Du hast vollen Schutz von Arbeitgeberinsolvenz, denn in diesem Falle übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Auszahlung Deiner Rente

Nachteile

  • wenn Du aus dem Job ausscheidest, kannst Du diese Sparform nicht eigenständig weiterführen
  • Du hast keinen Anspruch auf Übertragung der betrieblichen Vorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel
  • Riester-Förderung ist nicht möglich
  • Du kannst Dich als Arbeitnehmer nicht durch eigene Sparbeiträge an der Vorsorge beteiligen

Sozialpartnermodell

Seit 2018 dürfen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auch auf einen neuen Weg der betrieblichen Altersvorsorge einigen. Das „Sozialpartnermodell“, auch „Nahles-Rente“ genannt, erlaubt Rentenzusagen, die keine bestimmte Rentenhöhe mehr garantieren. Stattdessen gibt es eine Zielrente, also eine Zielgröße, wie hoch die Rente etwa ausfallen soll. Das soll in Zeiten niedriger Zinsen eine ertragreichere Geldanlage, zum Beispiel mit Aktien, ermöglichen.

Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber an eine Versorgungseinrichtung. Das Sozialpartnermodell kann über Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse umgesetzt werden. Das Gesetz gibt vor, dass die Beiträge in einem separaten Anlagestock oder Sicherungsvermögen angelegt werden müssen und dass für die Leistungen aus diesen Beiträgen keine Garantien zugesagt werden dürfen.

Um ein bestimmtes Versorgungsniveau zu erreichen, kann der Tarifvertrag einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag vorsehen, den allein der Arbeitgeber bezahlt. Als Leistungen aus dem Sozialpartnermodell sind ausschließlich Rentenzahlungen möglich. Kapitalzahlungen sind hier ausgeschlossen.

Welche Vor- und Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Auf den ersten Blick klingt eine betriebliche Altersvorsorge gar nicht so schlecht, oder? Allerdings gibt es auch hier Vor- und Nachteile, die Du beachten solltest. Welche das sind, haben wir Dir hier einmal zusammengefasst:

Vorteile

  • Sozialabgaben sparen: Auf den Teil Deines Bruttogehalts, den Du in die betriebliche Vorsorge steckst, sparst Du Sozialabgaben, und zwar gut 20 Prozent. Hinzu kommt ein Einsparvermögen bei der persönlichen Einkommenssteuer. Im Jahr 2023 kannst Du zum Beispiel 292 Euro monatlich abgabenfrei und maximal 584 Euro steuerfrei in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge stecken. Außerdem sparst Du Abgaben und Steuern, da nur das verbleibende Einkommen angerechnet wird.
  • Vertragsrabatt: Die Verträge, die Dein Chef für Dich und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abschließt, sind oft günstiger, als die Verträge für Privatpersonen. Dies liegt daran, dass es hier Mengenrabatt gibt.
  • Einfach: In der Ansparphase Deiner betrieblichen Altersvorsorge musst Du bei der Steuererklärung nichts weiter beachten, da das umgewandelte Gehalt direkt vom Lohn abgeht und die Beiträge somit automatisch in der Jahresabrechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
  • Sicher: Weil die meisten Formen der betrieblichen Altersvorsorge eine garantierte Rente haben, werden sie meist risikoarm und damit sicherer.
  • Arbeitgeberzuschuss: Deine betriebliche Altersvorsorge wird seit 2019 auf jeden Fall mit einem Arbeitgeberzuschuss ausgestattet. Dieser beträgt mindestens 15 Prozent. Somit bekommst Du - ohne selbst Geld auszugeben - mehr Anlagevolumen innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Berufsunfähigkeit: Über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kannst Du auch einen Berufsunfähigkeitsschutz mit abschließen und einbauen, selbst wenn Du auf dem freien Markt wegen gesundheitlichen Problemen nicht versichert werden würdest.

Nachteile

  • Steuern: In den allermeisten Fällen wird Deine betriebliche Altersvorsorge vom Bruttolohn abgezogen und Du hast so während der Ansparphase steuerliche Vorteile. Das bedeutet allerdings, dass Du in der Auszahlphase, also wenn Du in Rente gehst und Dir Deine betriebliche Vorsorge auszahlen lässt, vergleichsweise hohe Abgaben zahlen musst. So müssen die Auszahlungen Deiner betrieblichen Vorsorge komplett versteuern, falls sie - wie die in den meisten Fällen der Fall - vom Bruttolohn abgezogen wurde.
  • Sozialabgaben: Bist Du ein gesetzlich krankenversicherter Rentner musst Du den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit ca. 14,6 Prozent) und einen Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 Prozent (mit Kindern) oder 3,45 Prozent (ohne Kinder) zahlen. Diese Beiträge fallen an, wenn Deine Betriebsrente, zuzüglich anderer Versorgungsbezüge wie zum Beispiel einer Hinterbliebenenrente, höher sind als derzeit 164,50 Euro im Monat.
  • kein Mitspracherecht: Du hast keine wirkliche Entscheidungsgewalt darüber, wie und wo Dein Arbeitgeber Deine Einzahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge anlegt. Hat Dein Arbeitgeber Ahnung, kann es gut laufen. Hat er sie nicht, kann es sein, dass sich Deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht wirklich lohnt.
  • niedrige Zinsen: Wenn Deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) schlecht verzinst ist und ohne Arbeitgeberzuschuss auskommen muss, kann es sein, dass Du über 100 Jahre alt werden müsstest, um Deine eingezahlten Beiträge wieder herauszubekommen.
  • Geld ist fest: Du kommst erst im Rentenalter an Dein erspartes Geld, namlich wenn es Dir vertragsgemäß ausgezahlt wird. Engpässe oder andere Verwendungszwecke sind somit ausgeschlossen.
  • gesetzliche Rente: Du bekommst weniger gesetzliche Rente, da Du durch die Entgeltumwandlung jahrelang geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Denn maßgeblich für Deine gesetzlichen Rentenansprüche ist Dein Bruttoeinkommen, das nach Abzug der betrieblichen Vorsorge übrig ist.
  • unflexibel: Du kannst bei einem Jobwechsel Dein Erspartes zwar mitnehmen, aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass Dein neuer Arbeitgeber den alten Vertrag übernimmt.

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge - und wann nicht?

Eine betriebliche Altersvorsorge ist eine von vielen Möglichkeiten, vorzusorgen. Allerdings musst Du Dir auch die Frage stellen, ob sie sich für Dich auch wirklich lohnt, denn nicht in allen Fällen ist sie wirklich ratsam. Da dies sehr stark von Deiner individuellen Situation abhängt, haben wir Dir hier allgemeine Gründe aufgelistet, wann es sich lohnt - und wann nicht.

lohnt sich

  • Betriebsrente: Dein Arbeitgeber finanziert Dir Deine betriebliche Vorsorge per Betriebsrente allein? Besser geht es nicht. In diesem Fall lohnt sich eine Vorsorge.
  • Arbeitgeberzuschuss: Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) lohnt sich vor allem, wenn Dein Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss gibt. Seit 2022 ist dieser verpflichtend für alle Verträge.
  • Sicherheit: Du willst unbedingte Sicherheit in der Anlage Deines Investments, dann ist eine betriebliche Altersvorsorge eine gute, weil sichere Idee. Die Zinsen sind nicht sehr hoch, dafür bist Du und Dein Investment, je nach Art der Anlage, aber sehr gut abgesichert.
  • Gruppenrabatte: Kann der Arbeitgeber bei Direktversicherungen Gruppenrabatte anbieten, dann wird diese Versicherung billiger und damit besser, als wenn Du privat eine Direktversicherung abschließen würdest. In diesem Fall lohnt es sich.

lohnt sich nicht

  • Nur Entgeltumwandlung: Du bekommst keinerlei Zuschuss von Deinem Arbeitgeber und kannst nur auf Deine eigene Entgeltumwandlung zugreifen? Dann solltest Du Dir ausrechnen, ob das Sinn macht. Hier ist die Frage nach der Anlageart und Verzinsung relevant aber die Frage, ob Du Dein Geld dann nicht lieber anders und privat investierst.
  • hohes Gehalt: Wenn Du monatlich zwischen 4.837,50 € und 7.100 € (Ost) bzw. 7.300 € (West) verdienst, dann ist eine Entgeltumwandlung für Dich eher von Nachteil. Zum einen geht für Deine Beiträge zur betrieblichen Vorsorge die Ersparnis bei den Sozialabgaben zum Teil verloren, denn Dein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Damit zahlst Du auf jeden Fall den Höchstbetrag. Andererseits mindern Deine Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Flexibilität: Wenn Deine Gelder auch früher oder für andere Zwecke, als Gesamtsumme und nicht monatliche Auszahlung eingesetzt werden sollen, dann ist eine betriebliche Altersvorsorge eine schlechte Idee. Hier gibt es keine Möglichkeit, an Dein Geld heranzukommen, als monatliche Rentenzahlung im Alter.
  • Jobwechsel: Wenn Du einen Beruf hast, in dem Du häufiger den Arbeitgeber wechseln musst, ist eine betriebliche Altersvorsorge problematisch, im Notfall gar nicht möglich, da Du mindestens 3 Jahre im Betrieb sein musst.

Was ist besser - private oder betriebliche Altersvorsorge?

Eine gute Frage, auf die es keine klare Antwort gibt, hängt diese doch ganz extrem von den individuellen Umständen ab. Nicht immer ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll. Man sollte jegliche Art von betrieblicher Altersvorsorge immer in Vergleich mit einer privaten Vorsorge setzen. Allgemein formuliert lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) auf jeden Fall, wenn der Arbeitgeber diese komplett zahlt, so wie es bei einer Betriebsrente der Fall ist, oder wenn der Arbeitgeberzuschuss hoch ist. Ein hoher Arbeitgeberzuschuss wird derzeit mit 20 Prozent oder mehr beziffert.

In allen anderen Fällen, wird es komplex und damit kompliziert. Da kommt es auf den Einzelfall an, und Du müsstest für Deinen Fall abschätzen, ob die betriebliche Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeoptionen die sinnvollste Variante ist.

Ansonsten gelten folgende Faustregeln und Dinge, die Du beachten und eventuell durchrechnen solltest:

Im Falle einer Entgeltumwandlung solltest Du checken, ob Du wirklich Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben hast und ob diese sich rechnen, wenn Du bedenkst, dass Du

  1. damit Deine gesetzliche Rente minderst
  2. damit auch Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit gemindert werden
  3. volle Steuern (ab Rentenbeginn 2040) und Sozialabgaben auf die Rente zahlst, wenn sie einmal ausgezahlt wird
  4. Du je nach Anlageart keine Riesterrente machen kannst
  5. der Zinseffekt Deiner Anlage so klein ist, dass er sich am Ende nur wenig bemerkbar macht und Du sehr alt werden müsstest, um Deine Beiträge wieder ausgezahlt zu bekommen

All dies gilt es zu bedenken und vor allem zu berechnen. Sollte sich bei diesen Berechnungen herausstellen, dass die betriebliche Altersvorsorge eher schädlich ist, wäre eine private Altersvorsorge vorzuziehen.

Wie finde ich die beste Altersvorsorge für mich?

Wenn Du Dich nun doch entschließen solltest, Dein wohl verdientes Geld lieber in eine private Altersvorsorge zu investieren, so bleibt die Frage, wo Du die für Dich beste Altersvorsorge finden kannst. Diesen Schritt machen wir Dir einfach. Mit unserem Online-Tool kannst Du kostenlos und unverbindliche einen Vergleich anfordern. Einfacher und schneller geht es nicht:

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Angenommen Du hast einen Job, bei dem Du in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlst. Du bist also mindestens 3 Jahre in der Firma, damit Du diese Vorsorge bekommen kannst, doch dann wechselst Du den Job. Was passiert dann mit Deiner betrieblichen Altersvorsorge?

Die gute Nachricht ist: jeder einzelne Euro, den Du in Deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) investierst, bleibt Dir erhalten, egal wie oft Du in Deinem Arbeitsleben den Arbeitsplatz wechseln wirst.

Wenn Du in eine Direktversicherung eingezahlt hast, dann kannst Du diese zu Deinem neuen Arbeitnehmer mitnehmen, vorausgesetzt dieser stimmt zu. Viele Arbeitgeber wollen allerdings keine unterschiedlichen Verträge von unterschiedlichen Anbietern verwalten und lehnen daher ab. Wenn das geschieht, kannst Du den Vertrag entweder ruhen lassen und bekommst einen neuen, oder Du kannst Dich entscheiden, den Vertrag weiter privat zu zahlen und ihn so in eine private statt betriebliche Rentenversicherung umwandeln.

Bekommst Du einen neuen Vertrag, fließt Dein angespartes Geld dann in diesen hinein. Oft ist dies aber ein Verlustgeschäft, da Übertragungskosten anfallen und Konditionen und Garantiezinsen schlechter sein können.

Wenn Du weißt, dass Deine berufliche Laufbahn mit vielen Jobwechseln verbunden ist, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du Dein Geld in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) steckst. In diesem Fall ist es besser, eine alternative Riesterrente zu wählen oder andere flexible Sparmöglichkeiten, wie zum Beispiel ETF-Sparen in Betracht zu ziehen.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge versteuert?

Sowohl Betriebsrenten, als auch alle anderen Art der betrieblichen Altersvorsorge sind während der Ansparphase bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Das ist die gute Nachricht.

Dann kommt aber der Brocken. Wenn Du im Alter Deine Rente ausgezahlt bekommst, musst Du auf Deine betriebliche Altersvorsorge Steuern zahlen. Und das zu 100%. Die zu Deiner gesetzlichen Rente hinzukommende betrieblichen Altersversorgung fällt damit in eine entsprechend höhere Progressionsstufe.

Beispiel

Helga ist eine gesetzlich krankenversicherte Rentnerin und bezieht 200 Euro als monatliche Zusatzrente aus einer betrieblichen Vorsorge. Ihr Steuersatz ist dabei 20%.

In diesem Fall gehen 40 Euro der Rente an den Fiskus. Zudem berechnet die Krankenversicherung Beiträge in Höhe von 14,6% Kranken- plus 3,05% Pflegeversicherung (2023), die von der Zusatzrente abgehen. Das macht noch einmal 35,30 Euro weniger. Damit bleiben von der Zusatzrente in Höhe von 200 Euro am Ende 124,70 Euro als monatliches Zusatzeinkommen übrig.

Übrigens: Rentner mit privater Krankenversicherung sind besser gestellt, sie müssen die Betriebsrente versteuern, aber es fallen keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge an. In diesem Fall käme nach der Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge ein Plus von 160 Euro auf dem Konto an.

Wann kann ich meinen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge verlieren?

Das Alter soll gesichert sein und das Geld nicht verloren gehen — natürlich ist auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Angst groß, dass etwas passiert und die Rente damit verloren geht. Dabei kommen vor allem zwei Szenarien in den Sinn: Was wenn man gekündigt wird? Und was ist mit der Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber pleite geht? Hier erklären wir Dir, was dann passiert und unter welchen Umständen Du die Gelder aus Deiner betrieblichen Altersvorsorge verlieren würdest:

Insolvenz des Arbeitgebers

Wenn Dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, dann, so scheint es auf den ersten Blick, ist Deine betriebliche Altersvorsorge dahin. So ist es aber nicht, dafür sorgen der Staat und inzwischen auch EU-Gesetze. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss auch unabhängig vom Arbeitgeber und dessen Solvenz abgesichert sein. Hier sind alle Anlagearten und was passieren würde, wenn Dein Arbeitgeber pleite geht:

Direktversicherung und Pensionskasse

Bei diesen beiden Durchführungswegen hast Du immer einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer bzw. die Pensionskasse. Spätestens bei Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit besteht in der Praxis ein unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers.

Unverfallbarkeit entsteht, wenn Du bei Kündigung, Insolvenz oder Jobwechsel mindestens 23 Jahre alt bist und mindestens 3 Jahre bei Deinem Arbeitgeber gearbeitet hast.

Ist dies der Fall, wird Dein Vertrag beitragsfrei gestellt und Dir im Rahmen des sogenannten versicherungsförmigen Verfahrens (Paragraf 2 Abs. 2 und 3 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)) mitgegeben. Die bis zur Insolvenz in der Versicherung angesammelten Mittel sowie die zukünftigen Erträge darauf sind somit für den Arbeitnehmer gesetzlich gesichert.

Solltest Du Dich schon in der Auszahlphase befinden, dann übernimmt der Pensionssicherungsverein Deine Rentenzahlung, sollte Dein Arbeitgeber Insolvenz anmelden.

Pensionsfonds

Pensionsfonds gehen zwar ein höheres Risiko bei der Anlage ein, sind dafür aber ansonsten gut abgesichert. Grundsätzlich muss jeder Pensionsfonds Deine Gelder beim Pensionssicherungsverein sichern. Das heißt konkret: Geht die Firma pleite, zahlt der Pensionsfonds weiter, wird der Pensionsfonds insolvent, übernimmt der Pensionssicherungsverein.

Direktzusage/Pensionszusage

Hier macht es eigentlich am Meisten Sinn, Angst um das Geld zu haben, ist die Betriebsrente doch direkt an die Firma gebunden. Aber auch diese muss die Gelder für Deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bzw. Betriebsrente mit Hilfe des Pensionssicherungsverein sichern. Im Falle einer Insolvenz würde dieser dann zahlen.

Unterstützungskassen

Auch Unterstützungskassen sind verpflichtet, mit Hilfe des Pensionssicherungsvereins Deine Gelder im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Sie selbst sind jedoch auch - zumindest theoretisch - in Gefahr einer Insolvenz, sind Unterstützungskassen doch mit Sondervermögen ausgestattete, eigenständige, unabhängige Rechts- und Steuersubjekte in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung. Allerdings gibt es hier auch eine Sicherung: Dein Arbeitgeber steht in so genannter Subsidiärhaftung, das heißt, er muss zur Not haften und zahlen, sollte die Unterstützungskasse nicht zahlen können.

Kündigung

Im Falle einer Kündigung kommt es in Sachen betriebliche Altersversorgung darauf an, ob Du die so genannte Unverfallbarkeit erreicht hast. Unverfallbarkeit entsteht, wenn Du bei Kündigung, Insolvenz oder Jobwechsel mindestens 23 Jahre alt bist und mindestens 3 Jahre bei Deinem Arbeitgeber gearbeitet hast. Ab da sind Dir die Gelder aus Deiner betrieblichen Altersvorsorge, egal welcher Art, garantiert. Das heißt also, dass die Gelder Dir nicht verfallen, sondern Du diese zu Deinem nächsten Arbeitgeber mitnehmen kannst. Im Falle einer Direktversicherung kann dieser dann die Versicherung übernehmen oder Deine Gelder in einer neuen Art anlegen und das Sparen geht weiter.