Den Handyvertrag zu wechseln ist heute nichts außergewöhnliches mehr, sondern für viele Menschen ein vertrauter Prozess. Denn es gibt immer wieder neue Anbieter und neue Tarife, die ein noch günstigeres Telefonieren oder ein noch besseres und schnelleres Datenpaket versprechen. Nervig dabei wäre allerdings, wenn jeder dieser Anbieterwechsel auch eine neue Handynummer bedeuten würde. Denn meistens dauert es etwas, bis man sich an seine neue Nummer gewöhnt und sich diese gemerkt hat - und vor allem alle Freunde, Bekannte und Vertragspartner wie Versicherungen über die neue Nummer informiert hat. Seit dem Jahr 2002 kann deshalb jeder der möchte die eigene Rufnummer mitnehmen zu dem neuem Anbieter. Was genau Du dabei beachten musst und warum sogar Details wie die genaue Schreibweise Deiner Adresse wichtig sind, zeigen wir Dir in den folgenden Abschnitten.
Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?
Wenn Du Dich bei der Beendigung Deines aktuellen Mobilfunkvertrags für eine Rufnummernmitnahme entscheidest, ist dies im Grunde ein relativ einfacher Prozess. Seit 2002 ist die Rufnummernportierung sogar im Telekommunikationsgesetz im Paragraph 46 „Anbieterwechsel und Umzug“ gesetzlich geregelt, sodass Dich ein durchsichtiger und gut überschaubarer Vorgang erwartet. Denn im Gegensatz um allgemeinen Irrglauben gehört Deine Rufnummer nicht Deinem jeweiligen Anbieter, sondern einzig und allein Dir. Deshalb hast Du grundsätzlich immer das Recht auf eine Rufnummernmitnahme. Im Wesentlichen sind die Schritte, wie Du Deine Handynummer mitnehmen kannst wie folgt:
Schritt 1: Überprüfe die Richtigkeit Deiner Daten
Wenn Du Deine Rufnummer mitnehmen willst, ist es essentiell, dass alle Deine Angaben zu Adresse, Geburtsdatum und Name sowohl bei Deinem bisherigen Anbieter als auch bei Deinem neuen Mobilfunkbetreiber exakt identisch sind. Schon die kleinste Abweichung bei Deinen Daten, wie beispielsweise ein zweiter Vorname, den Du mal angegeben hast und dann wieder nicht, kann dafür sorgen, dass Deinem Antrag auf Rufnummernmitnahme nicht stattgegeben wird.
Schritt 2: Suche Dir einen neuen Mobilfunkbetreiber
Noch bevor Du Deinen aktuellen Vertrag kündigst, solltest Du Dir bereits einen neuen An- bieter suchen, um genug Zeit zu haben, das beste Angebot zu finden. Nutze dafür am besten unseren Tariffilter, denn dieser hilft Dir hervorragend dabei, den für Dich persönlich besten und günstigsten Mobilfunktarif zu finden. Du kannst dabei ganz individuell Deine Vorstellungen zu den Kosten, dem Umfang des Datenpakets sowie zu den Freiminuten und SMS wählen, sodass Dir genau die Tarife angezeigt werden, die Deinen Wünschen ent- sprechen.
Schritt 3: Kündige Deinen bisherigen Vertrag
Im nächsten Schritt solltest Du dann natürlich Deinen bisherigen Mobilfunkvertrag kündigen. Die Kündigung erfolgt dabei meist schriftlich oder über ein Kundenportal. Bei der Kündigung solltest Du Deinen Anbieter dann bereits wissen lassen, dass Du eine Ruf- nummernmitnahme wünschst. Sofern Du bisher eine Prepaid SIM-Karte hattest, kannst Du ebenfalls Deine Handynummer mitnehmen, musst dann allerdings zusätzlich noch eine Verzichtserklärung einreichen, damit Deine Rufnummer von Deinem Betreiber freige- geben werden kann. Wenn Du Dir unsicher bist, wie so eine Erklärung auszusehen hat, findest Du dafür verschiedene Muster online.
Schritt 3: Informiere Deinen neuen Betreiber und stelle eine Portierungserklärung
Nachdem Du Deinen bisherigen Vertrag gekündigt hast und Dir einen neuen Anbieter ge- sucht hast, kannst Du endlich die sogenannte Portierungserklärung abgeben. Damit ist im Endeffekt Dein Antrag auf Rufnummernmitnahme gemeint. Dabei genügt es in der Regel, wenn Du bei Vertragsabschluss Deinen Anbieter schriftlich oder mündlich darüber informierst, dass Du Deine Rufnummer mitnehmen möchtest. Achte dabei darauf, dass Du als Vertragsbeginn den Tag nach dem Ende Deines bisherigen Vertrags wählst, um so einen reibungslosen Wechsel zu garantieren.
Obwohl die Rufnummernmitnahme in Deutschland gesetzlich geregelt ist, gibt es ausgerechnet eine Ausnahme, bei der eine Portierungserklärung theoretisch abgewiesen werden kann; nämlich dann, wenn Du innerhalb eines Mobilfunkbetreibers den Tarif wechselst. In der Praxis verzichten die meisten Netzbetreiber glücklicherweise jedoch darauf, Kunden bei einem Tarifwechsel auch eine neue Handynummer zuzuweisen. Trotzdem solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass hier ein möglicher Anspruch Deinerseits nicht gesetzlich gerechtfertigt ist.
Was muss ich noch über die Rufnummernmitnahme wissen?
Auch wenn der eigentlich Prozess der Rufnummernmitnahme sehr simpel ist, gibt es einige Dinge, die es zu wissen lohnt, bevor Du Deine Portierugserklärung abgibst. Denn auch wenn Du grundsätzlich immer das Recht auf eine Rufnummernportierung hast, kann es trotzdem passieren, dass es dabei zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen kommt.
Während der Rufnummernmitnahme wirst Du für einige Stunden nicht erreichbar sein
Auch wenn Du die Kündigung Deines bisherigen und den Start Deines neuen Mobilfunkvertrags so legst, dass sie direkt ineinander übergehen beziehungsweise an aufeinanderfolgenden Tagen enden und beginnen, wirst Du dennoch für einige Stunden nicht auf Deiner Handynummer erreichbar sein. Die maximale Dauer, die Du dabei nicht erreichbar sein kannst, beträgt laut dem Telekommunikationsgesetz 24 Stunden. Du solltest Dich also auf diese kurze Phase der Nicht-Erreichbarkeit einstellen, wenn Du Deine Mobilfunknummer mitnehmen möchtest und keine wichtigen Telefonate auf den Tag der Umstellung legen.
Die Portierungserklärung kann auch vor Vertragsende erfolgen
Grundsätzlich kannst Du Deine Handynummer schon portieren, bevor Dein aktueller Vertrag offiziell zu Ende geht. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Du sofort von dem besseren Datenpaket in Deinem neuen Mobilfunkvertrag profitieren möchtest, noch bevor Dein alter Vertrag zu Ende ist. Dann kannst Du trotzdem schon vor Ende der Vertragslaufzeit die Portierungserklärung abgeben und so Deine Rufnummer mitnehmen in Deinen neuen Vertrag. Dann teilt Dir Dein bisheriger Vertragspartner eine neue Handynummer für den Rest der Laufzeit zu. Bei dieser Variante muss Dir natürlich bewusst sein, dass Dir zusätzliche Kosten entstehen, da Du zwei Mobilfunkverträge gleichzeitig bezahlen musst.
Die Portierung der Rufnummer ist sogar noch einige Zeit nach Vertragsende möglich
Solltest Du Dich erst nach Vertragsende dazu entscheiden, Deine Handynummer mitnehmen zu wollen, haben wir gute Nachrichten für Dich: In der Regel ist das mindestens vier Wochen und manchmal sogar bis zu drei Monate nach Ende der Vertragslaufzeit möglich. Dadurch hast Du während der Rufnummernmitnahme auch eine gewisse Sicherheit, denn wenn beispielsweise zunächst etwas schief gehen sollte und Du aus irgendeinem Grund nicht sofort Deine Rufnummer portieren kannst, ist es in der Regel kein Problem, dies nachzuholen, sobald die etwaigen Schwierigkeiten behoben sind.
Bei Problemen kannst Du Dir professionelle Hilfe suchen
Einen Handyvertrag kündigen mit Rufnummernmitnahme kann für Dich als Verbraucher eine lästige Angelegenheit sein, denn manchmal sind Kunden durch undurchsichtige Kündigungsbedingungen und -fristen verwirrt. Es ist deshalb gut zu wissen, dass Du Dir sogar professionelle Hilfe suchen kannst, wenn es Probleme bei Deiner Rufnummernmitnahme gibt. Denn die Bundesnetzagentur, die grundsätzlich den Prozess der Rufnummernmitnahme bei den verschiedenen Mobilfunkbetreibern überwacht und beispielsweise auch die Kosten hierfür reguliert, bietet auch Unterstützung in einzelnen Problemfällen an. Dafür musst Du einfach nur ein Online-Formular auf der Website der Behörde ausfüllen, und diese findet dann für Dich heraus, wo genau das Problem liegt. Dabei solltest Du Dich darauf einstellen, dass es etwas dauern kann, bis Du Rückmeldung zu Deinem Fall bekommst.
Was kostet die Rufnummernmitnahme?
Die Kosten für eine Rufnummernmitnahme halten sich tatsächlich sehr im Rahmen, denn die Bundesnetzagentur hat sogar eine gesetzliche Obergrenze von maximal 30 Euro dafür festgelegt. Das ist für Dich als Verbraucher natürlich sehr angenehm, denn so musst Du keine Angst vor versteckten und unangemessen hohen Kosten haben. In der Praxis liegt deshalb die Gebühr, die Betreiber bei einem Portierungsauftrag verlangen, meistens bei 25 Euro. Diese Gebühr wird in der Regel automatisch zusammen mit Deiner Grundgebühr von Deinem Konto eingezogen. Hast Du allerdings eine Prepaid SIM-Karte, solltest Du unbedingt darauf achten, dass genügend Guthaben darauf ist, um die Kosten für die Rufnummernmitnahme zu decken.
Im Grunde kann es sogar passieren, dass Dich die Übernahme Deiner Handynummer gar nichts kostet, denn bei den meisten Anbietern erhältst Du einen Bonus zwischen 15 und 25 Euro, wenn Du Deine bisherige Nummer mitbringst. So kann es also sein, dass sich die Kosten bei Deinem bisherigen Anbieter und der Bonus für die Mitnahme bei Deinem neuen Mobilfunkbetreiber ausgleichen.
Wie kann die Festnetznummer mitgenommen werden?
Auch wenn in unserem digitalen Zeitalter immer weniger Menschen noch einen Festnetzanschluss haben, ist es natürlich gut zu wissen, dass auch hier die Rufnummernmitnahme problemlos möglich ist. Tatsächlich können Verbraucher bei Festnetzanschlüssen schon seit dem Jahr 1998 ohne großen Aufwand ihre Telefonnummer mitnehmen. Allerdings müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein, damit so eine problemlose Rufnummernmitnahme möglich ist: Zum einen musst Du innerhalb des selben Vorwahlgebiets umziehen, und zum anderen musst Du den jeweiligen Netzbetreiber beibehalten. Solange diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kannst Du jederzeit ohne Probleme Deine Festnetz-Rufnummer mitnehmen.
Wie kann ich für eine möglichst reibungslose Rufnummernmitnahme sorgen?
Auch wenn eine Rufnummernportierung eigentlich ein relativ überschaubarer Prozess ist, kann es dabei immer wieder zu Komplikationen kommen. Wir haben deshalb abschließend die zwei besten Tipps für Dich, die auf jeden Fall dafür sorgen, dass Deine Rufnummernmitnahme problemlos über die Bühne geht.
Tipp 1: Auf korrekte Daten achten
Einer der häufigsten Gründe, warum es zu Problemen bei der Mitnahme einer Handynummer kommt, sind falsche beziehungsweise nicht übereinstimmende Daten. Da es sich hierbei um ein sehr leicht zu vermeidendes Problem handelt, solltest Du frühzeitig vor Vertragswechsel sicherstellen, dass Deine Daten bei Deinem bisherigen und bei Deinem neuen Anbieter identisch sind. Sogar eine minimale Abweichung der Schreibweise vom Straßennamen kann nämlich zu Problemen führen.
Tipp 2: Die Rufnummernmitnahme frühzeitig beantragen
Je früher Dein neuer Mobilfunkbetreiber Bescheid weiß darüber, dass Du Deine Handynummer mitnehmen möchtest, desto besser, denn umso mehr Zeit hat er, die Mitnahme in die Wege zu leiten und desto geringer ist deshalb das Risiko, dass es zu Komplikationen kommt. Informiere Deinen neuen Anbieter deshalb unverzüglich darüber, dass Du eine Rufnummernmitnahme wünschst und warte damit nicht bis auf den letzten Drücker.