Wie Du sofort online Deinen Handyvertrag kündigen kannst
Du hast Deinen alten Handyvertrag vor mehr als einem Jahr abgeschlossen? Dann sind mittlerweile sehr
wahrscheinlich bessere Angebote am Markt. Trenne Dich lieber so rasch wie möglich von einem
überteuerten Vertrag, anstatt Geld zu verschenken!
Um einen Mobilfunkvertrag zu kündigen, musst Du einige Formalitäten beachten - sonst hängst Du
womöglich ein weiteres Jahr in Deinem Vertrag fest! Damit die Kündigung vom Handyvertrag
reibungslos klappt, empfehlen wir Dir den Kündigungs-Service von aboalarm zu nutzen. Dieser
Dienstleister bietet Dir ein vorformuliertes Kündigungsschreiben für den Handyvertrag, in das Du
nur noch ganz wenige persönliche Daten eintragen musst. Die Vorlage zum Handyvertrag kündigen
wurde von Rechtsanwälten erstellt und ist daher garantiert korrekt und vollständig. Einfacher
lässt sich die Kündigung von einem Mobilfunkvertrag kaum erledigen!
So funktioniert die Online-Sofort-Kündigung
Schritt 1: Mobilfunkanbieter auswählen
Klicke in unserer Übersicht auf den Mobilfunkanbieter, dessen Handyvertrag Du kündigen willst. Du
gelangst direkt auf die Webseite von aboalarm und kannst den Kündigungsservice sofort nutzen, ohne
Dich zuvor anzumelden.
Schritt 2: Persönliche Daten eintragen
Trage in dem vorformulierten Online-Kündigungsschreiben in den dafür vorgesehenen Feldern Deinen
Namen, Deine Adresse und Deine Handynummer ein - fertig!
Schritt 3: Kündigung versenden lassen
Das ausgefüllte Kündigungsschreiben kannst Du als pdf-Datei herunterladen, ausdrucken und selbst
an Deinen Mobilfunkanbieter versenden. Noch bequemer ist es, Du lässt das Kündigungsschreiben für
den Handyvertrag direkt von aboalarm an die richtige Adresse versenden.
Schritt 4: Versandnachweis ausdrucken und aufbewahren
Wenn Du die Kündigung mit aboalarm zustellen lässt, erhältst Du im Anschluss einen
Versandnachweis. Diesen solltest Du Dir ausdrucken und gut aufbewahren. Er dient Dir später als
Bestätigung für die ordnungsgemäße Kündigung vom Handyvertrag.
Worauf Du beim Handyvertrag kündigen achten musst
Einen neuen Handyvertrag abzuschließen klappt meist einfach und problemlos. Handyverträge
kündigen wird dagegen oft zum Hürdenlauf, denn die entsprechenden Hinweise sind in den
Vertragsunterlagen nur schwer zu finden. Die wichtigsten Tipps und Hinweise zum Handyvertrag
kündigen und zur Rufnummernmitnahme haben wir hier für Dich gesammelt!
Kündigungsfrist
Damit die Kündigung von einem Handyvertrag rechtsgültig ist, musst Du eine vertraglich vereinbarte
Kündigungsfrist einhalten. Wenn Du diese Frist versäumst, verlängert sich der Handyvertrag
automatisch um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Häufig sind das 12 Monate.
Für die Kündigung von einem Mobilfunkvertrag, den Du erstmals abschließt, gelten meist folgende
Fristen:
- Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben eine
Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ende der Vertragsdauer.
- Bei Verträgen ohne feste Laufzeit ist eine Kündigungsfrist von 30
Tagen üblich.
Hat sich Dein Vertrag bereits ein- oder mehrmals automatisch verlängert, kannst Du normalerweise
zum Ablauf des Verlängerungsjahres den Handyvertrag kündigen. Du solltest aber
prüfen, ob sich wirklich der bestehende Vertrag verlängert hat, oder ob Du vielleicht stattdessen
einen neuen Vertrag abgeschlossen hast. Viele Mobilfunkanbieter legen ihren Kunden zum Ende der
Vertragsdauer ein neues Angebot vor, das vielleicht bessere Konditionen bietet. Wenn Du so ein
Angebot annimmst, gehst Du einen neuen Vertrag an, der dann wieder eine Mindestlaufzeit von 24
Monaten hat.
Je nach Anbieter können für die Kündigung von einem Handyvertrag aber auch abweichende Fristen
gelten. Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen willst, solltest Du daher zur Sicherheit vorher
abklären, welche Frist Du einhalten musst. So findest Du es heraus:
- Vertragsunterlagen: In jedem Handyvertrag findest Du im "Kleingedruckten"
genaue Angaben dazu, innerhalb welcher Frist Du den Handyvertrag kündigen kannst.
- Online-Kundenkonto: Du kannst Dich stattdessen auch in Dein Online-Kundenkonto
einloggen. In der Regel kannst Du dort die genauen Vertragsdetails und damit auch die
Kündigungsfrist einsehen.
- Kundenservice: Auch der Kundenservice Deines Mobilfunkanbieters erteilt Dir per
E-Mail oder Telefon-Hotline Auskunft darüber, wie und wann Du den Handyvertrag kündigen kannst.
Der Haken daran: Oft hängst Du lange in der Warteschleife oder der Anbieter versucht, Dich zu einer
Vertragsverlängerung oder zu einem neuen Vertrag zu überreden.
Vorsicht, wenn Du die Handy-Kündigung per Post versendest: Es gilt das Eingangsdatum beim
Mobilfunkbetreiber, nicht der Poststempel!
Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Handyvertrag ist ein "zweiseitiger" Vertrag, bei dem sowohl Du als auch der Mobilfunkbetreiber
Rechte und Pflichten haben. Wenn der Betreiber die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht
erbringt, ist die Kündigung von einem Handyvertrag auch außerhalb der normalen Kündigungsfrist
möglich. Ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht hast Du in folgenden Fällen:
- Tarifänderungen: Wenn der Anbieter während der Vertragslaufzeit die Preise
erhöht, muss er Dich darüber informieren und Dir ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
- Fehlerhafte Rechnung: Erhältst Du eine fehlerhafte Rechnung, dann musst Du den
Anbieter zuerst schriftlich darauf hinweisen. Falls er die Rechnung nicht korrigiert, hast Du das
Recht den Handyvertrag zu kündigen.
- Defektes Handy: Bei vielen Mobilfunkverträgen bekommst Du zugleich ein
kostenloses oder vergünstigtes Handy. Ist es defekt und der Anbieter weigert sich, es zu reparieren
oder Dir ein neues zur Verfügung zu stellen, dann darfst Du Deinen Handyvertrag kündigen.
- Dauerhafte Verbindungsstörungen: Wenn Telefongespräche oder
Internetverbindung regelmäßig abreißen und der Anbieter die Störung nicht in einer angemessenen
Frist behebt, ist ebenfalls eine vorzeitige Kündigung von einem Mobilfunkvertrag möglich.
Form der Kündigung
Die Kündigung von einem Handyvertrag ist grundsätzlich nur in Textform möglich,
nicht mündlich oder am Telefon. Früher konnte der Anbieter eine schriftliche Kündigung von einem
Mobilfunkvertrag per Post verlangen. Für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen
wurden, gilt das nicht mehr. Nach § 309 Nr. 13 BGB ist nun bei der Kündigung von einem
Mobilfunkvertrag jegliche Textform erlaubt. Auch eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr
erforderlich. Handyverträge kündigen kannst Du grundsätzlich per:
- Brief
- E-Mail
- Fax
- SMS
- Facebook- oder WhatsApp-Nachricht
Der Knackpunkt ist aber: Manchmal behauptet der Mobilfunkbetreiber, das Schreiben sei nicht
rechtzeitig eingelangt. Im Streitfall musst Du als Kunde nachweisen, dass der Betreiber die
Handy-Kündigung fristgerecht erhalten hat. Am sichersten sind beim Handyvertrag kündigen daher die
folgenden beiden Methoden:
- Brief mit Einschreiben: Schicke das Kündigungsschreiben per Post als
Einschreiben mit Rückschein an den Mobilfunkanbieter. So hast Du einen Empfangsbeleg als Nachweis,
dass die Kündigung vom Handyvertrag fristgerecht angekommen ist.
- Via aboalarm mit Kündigungsgarantie: Wenn Du den Online-Kündigungsservice von
aboalarm in Anspruch nimmst, kannst Du Dich beim Handyvertrag kündigen entspannt zurücklehnen -
der Dienstleister garantiert Dir, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Mobilfunkbetreiber
einlangt.
Bei vielen Anbietern ist auch eine Online-Kündigung von einem Mobilfunkvertrag über das
Kundenkonto möglich. Du musst aber damit rechnen, dass der Anbieter zunächst versuchen wird Dich
zu einer Vertragsverlängerung zu überreden.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Aus dem Kündigungsschreiben muss klar hervorgehen:
- wer Du bist
- welchen Handyvertrag Du kündigen willst
- wann Du den Handyvertrag kündigen willst
Zwingend erforderlich sind daher die folgenden Angaben, wenn Du Deinen
Mobilfunkvertrag kündigen willst:
- Dein Name
- Deine Adresse
- Deine Handynummer oder Deine Kundennummer
- Name und Adresse des Mobilfunkanbieters
- eine eindeutige Absichtserklärung (z.B. "ich kündige" oder "hiermit kündige ich")
- der Zeitpunkt der Kündigung (z.B. "zum nächstmöglichen Zeitpunkt")
Empfehlenswert ist es, den Mobilfunkbetreiber um eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung
vom Handyvertrag zu bitten. Sobald Du diese Bestätigung in der Hand hast, weißt Du mit Sicherheit,
dass das Mobilfunkvertrag kündigen geklappt hat.
Oft hast Du beim Vertragsabschluss einer Nutzung Deiner Daten zu Werbezwecken zugestimmt. Wenn Du
nicht willst, dass Dich der Mobilfunkanbieter weiterhin kontaktiert und Dir neue Angebote macht,
dann musst Du auch diese Erlaubnis widerrufen.
Rufnummernmitnahme
Du willst zwar weniger für Deinen Handyvertrag zahlen, aber nicht allen Freunden und Bekannten eine
neue Telefonnummer mitteilen? Das Recht zur Rufnummernmitnahme, auch Rufnummernportierung genannt,
ist im Telekommunikationsgesetz sogar gesetzlich verankert. Das gilt allerdings nur
für einen echten Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Anbietern. Wenn neuer und alter Anbieter
identisch sind und Du lediglich einen neuen Vertrag eingehst, hast Du kein Recht auf
Rufnummernmitnahme.
Fristen
Nach § 46 Abs. 4 TKG kannst Du zu jeder Zeit
eine Übertragung Deiner Rufnummer verlangen. Das bedeutet, Du musst nicht zuerst Deinen
Handyvertrag kündigen, sondern kannst die Portierung bereits vorher in Auftrag geben! Zu viel Zeit
solltest Du Dir nicht lassen: Die Rufnummernmitnahme muss bis spätestens 31 Tage nach
Vertragsende abgeschlossen sein, sonst darf der alte Anbieter die Nummer neu vergeben.
Beachte auch, dass die Formalitäten rund 7 Werktage (manchmal sogar mehrere Wochen) dauern können,
nachdem Du die Rufnummernmitnahme in Auftrag gegeben hast.
Kosten
Für die Rufnummernportierung darf Dein alter Mobilfunkanbieter eine Gebühr einheben. Normalerweise
bezahlst Du zwischen 25 und 30 Euro. Falls Du ein Prepaid-Handy hast, dann achte
darauf, dass Du noch genügend Guthaben hast! Oft kommt der neue Mobilfunkbetreiber für die Gebühr
auf, indem Du eine Prämie erhältst, wenn Du Deine Rufnummer mitnimmst.
So gehst Du vor
Die Rufnummernmitnahme gibst Du bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter in Auftrag, wenn
Du den Vertrag abschließt. Schließt Du den Vertrag über das Internet ab, findest Du im
Online-Formular dazu einen eigenen Abschnitt. Der neue Anbieter nimmt anschließend mit Deinem
früheren Anbieter Kontakt auf und kümmert sich um alle Formalitäten.
Bei den meisten Mobilfunkbetreibern kannst Du den neuen Vertrag übrigens schon einige Monate im
Voraus beantragen und dabei einen bestimmten Starttermin festlegen. Im Idealfall ist das der
Zeitpunkt, an dem die Kündigung von Deinem alten Handyvertrag in Kraft tritt. So wechselst Du
nahtlos von einem Anbieter zum nächsten und Dein neuer Mobilfunkanbieter kann sich rechtzeitig um
die Rufnummernportierung kümmern.