Das Jobcenter Schwerin ist zuständig für die Betreuung von ALG 2-Empfängern zuständig (Hartz 4). Neben der Gewährung des Lebensunterhalts (Grundsicherung) hilft das Jobcenter auch bei der Vermittlung an Arbeitgeber.
Kontakt zum Jobcenter Schwerin
Jobcenter Schwerin
Adresse
Am Margaretenhof 14-16
19057 Schwerin
- Telefon: 0385 / 450-5892
- Telefax: 0385 / 450-5998
Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr
- Dienstag: 07:30 bis 12:30 Uhr
- Mittwoch: nur mit Termin
- Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr*
- Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr
* nur für Berufstätige oder Maßnahmenteilnehmer
Zuständigkeiten
Postleitzahlen
- 19053
- 19055
- 19057
- 19059
- 19061
- 19063
Jobs in Schwerin
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Aufgaben des Jobcenter Schwerin
Das Jobcenter Schwerin hat folgende Aufgaben:
- Arbeitslosengeld: Sicherstellung des Lebensunterhalts von Arbeitssuchenden durch die Grundsicherung
- Arbeitsvermittlung: Das Jobcenter vermittelt ALG 2-Empfänger an Arbeitgeber
- Eingliederungsmaßnahmen und Weiterbildungen: Sie werden durch das Jobcenter gefördert
- Hilfe bei Problemen: insbesondere Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung