Das Jobcenter Neuss ist zuständig für die Betreuung von ALG 2-Empfängern zuständig (Hartz 4). Neben der Gewährung des Lebensunterhalts (Grundsicherung) hilft das Jobcenter auch bei der Vermittlung an Arbeitgeber.
Kontakt zum Jobcenter Neuss
Jobcenter Neuss
Adresse
Karl-Arnold-Str. 20
41462 Neuss
- Telefon: 02131 12400
- Telefax: 02131 7182-122
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Jobcenter Neuss - mit Empfangsbereich Jugendhaus
Adresse
Marienstr. 22-24
41462 Neuss
- Telefon: 02131 12400
- Telefax: 02131 1240-280
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Jobcenter Neuss - mit Empfangsbereich Selbstständige
Adresse
Königstr. 32-34
41460 Neuss
- Telefon: 02131 12400
- Telefax: 02131 7182-121
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Jobcenter Neuss - Unterhaltsheranziehung
Adresse
Adolf-Flecken-Str. 9-11
41460 Neuss
- Telefon: 02131 12400
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Jobcenter Dormagen
Adresse
Bismarckstraße 54
41542 Dormagen
- Telefax: 02133 2628120
Jobcenter Grevenbroich
Adresse
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
- Telefax: 02181 16456120
Jobs in Neuss
Neben der Suche nach einer Arbeit über das Jobcenter Neuss solltest Du auch selbst nach Arbeit suchen - am besten in unserer Jobbörse:
Fange so früh wie möglich mit der Jobsuche an. Je früher Du anfängst, desto schneller findest Du Deinen Traumjob.
Aufgaben des Jobcenter Neuss
Das Jobcenter Neuss hat folgende Aufgaben:
- Arbeitslosengeld: Sicherstellung des Lebensunterhalts von Arbeitssuchenden durch die Grundsicherung
- Arbeitsvermittlung: Das Jobcenter vermittelt ALG 2-Empfänger an Arbeitgeber
- Eingliederungsmaßnahmen und Weiterbildungen: Sie werden durch das Jobcenter gefördert
- Hilfe bei Problemen: insbesondere Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung