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Der ESG Notfonds der ESG Karlsruhe
Der ESG Notfonds für ausländische Studenten der ESG Karlsruhe hilft bedürftigen Studenten, die unverschuldet in einer finanziellen Notlage sind, durch eine Beihilfe in individuell festgelegter Höhe und Dauer.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Karlsruhe immatrikuliert.
- Herkunft: Du verfügst über eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Finanzielle Situation: Du befindest Dich unverschuldet in einer finanziellen Notlage.
Die Bewerbung
Weitere Informationen zur Bewerbung erhältst Du bei der Ansprechperson der ESG Karlsruhe.
Geldförderung
1.500 €Der Solidaritätsfonds des Studentenwerks Karlsruhe
Wenn Du Dich unverschuldet in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befindest, kannst Du als Student einer Karlsruher oder Pforzheimer Hochschule Unterstützung durch den Solidaritätsfonds des Studentenwerks Karlsruhe erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1.500 € und kann als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Karlsruhe oder Pforzheim immatrikuliert.
- Bedürftigkeit: Du befindest Dich unverschuldet in einer vorübergehenden finanziellen Notlage und hast keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung.
- Förderung: Du wirst nicht bereits von einer anderen Stelle gefördert.
Die Bewerbung
Du kannst Dich über das Studentenwerk Karlsruhe (beratungsWERK) oder über die jeweilige Hochschule für die Förderung bewerben. Wende Dich bei Fragen zur Antragstellung an die Ansprechpersonen des Studentenwerks Karlsruhe.
Deadline
01.07., 15.10.Geldförderung
1.200 €Das Landesgraduiertenstipendium an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe unterstützt Dich mit dem Stipendium nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz Karlsruhe mit einer monatlichen Förderung in Höhe von 1.200 €. Das Stipendium wird Dir zunächst für 12 Monate ausgezahlt. Eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate ist möglich.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du hast ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule und Dein Arbeitsvorhaben ist durch eine baden-württembergische Kunsthochschule zugelassen.
- Vorhaben: Deine Arbeit lässt einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten.
- Betreuung: Du wirst von der Hochschule betreut.
- Leistung: Dein Hochschulstudium hast Du herausragend abgeschlossen.
Die Bewerbung
Deine Bewerbung reichst Du bei der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ein. Beachte dabei, dass es unterschiedliche Fristen für verschiedene Teile Deiner Bewerbung gibt.