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Schufa-Eintrag löschen: Wie geht das und wie lange dauert's?

Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Dich viele Nachteile haben: Banken können Dir Kredite verweigern oder Du kannst keine Versicherungen oder Handyverträge mehr abschließen. Dabei kannst Du negative Schufa-Einträge löschen lassen. Wir zeigen Dir, wie das geht und wie lange es dauert.

Wie kann ich einen Schufa-Eintrag löschen?

Du kannst bestimmte Schufa-Einträge löschen lassen. Je nachdem, um was für einen Eintrag es sich handelt, musst Du unterschiedlich vorgehen. Wir zeigen Dir, wie das geht und was Du beachten musst.

1. Schufa-Auskunft einholen

Bevor Du falsche Schufa-Einträge löschen kannst, musst Du wissen, welche Daten von Dir überhaupt bei der Schufa (oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei) vorliegen. Die Schufa ist verpflichtet, Dir kostenlos eine Datenkopie zur Verfügung zu stellen. Das kann jedoch eine bis vier Wochen dauern, außerdem wird Dir die Datenkopie per Post zugestellt. Eine sofortige Selbstauskunft im pdf-Format kostet bei der Schufa, bei anderen Anbietern wie Bonify ist das kostenlos. Dafür hat die Auskunftei Boniversum, mit der Bonify zusammenarbeitet, weniger Daten vorliegen als der Marktführer Schufa.

Du solltest Dir sowohl von der Schufa als auch von anderen Auskunfteien eine Auskunft einholen. Denn die dort gespeicherten Informationen sind nicht unbedingt dieselben. Während bei einer Auskunftei falsche Informationen hinterlegt sein können, können bei einer anderen Auskunftei die Informationen richtig sein.

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    2. Auf Fehler prüfen

    Hast Du Deine Schufa-Auskunft vor Dir, musst Du überprüfen, ob die darin vorkommenden Daten korrekt sind. Zwei Arten von Fehlern können auftauchen: Datenfehler oder Einträge, die noch in der Schufa-Auskunft stehen, obwohl die Frist abgelaufen ist.

    Daten

    Die von Dir gespeicherten persönlichen Daten müssen korrekt sein. Andernfalls solltest Du einen fehlerhaften Schufa-Eintrag löschen lassen. Außerdem kann es bei Fehlern in der Datenübertragung dazu kommen, dass Einträge in der Schufa-Auskunft stehen, die gar nicht von Dir stammen.

    Ein anderer Fehler kann auftreten, wenn Du Dich für einen Kredit interessiert hast und Angebote von mehreren Banken eingeholt hast. Dann können alle Banken eine Schufa-Anfrage gestellt haben, ohne dass Du letztendlich die Kredite angenommen hast. Die Schufa bewertet jedoch jede Anfrage negativ, was dazu führen kann, dass Dein Schufa-Score herabgestuft wird. So einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, ist unkompliziert.

    Fristen

    Die Schufa und andere Auskunfteien dürfen Daten nicht unbegrenzt speichern. Und selbst wenn Du einen negativen Eintrag hast, muss dieser nach einer bestimmten Frist gelöscht werden. Ist diese Frist abgelaufen, der Eintrag aber immer noch in der Schufa-Auskunft vorhanden, kannst Du den Schufa-Eintrag löschen lassen.

    3. Fehler korrigieren lassen

    Datenfehler oder Einträge, die trotz Fristablauf noch vorhanden sind, kannst Du bei der Schufa melden und korrigieren lassen. Wir erklären Schritt für Schritt, wie es geht, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

    Ablauf

    Datenfehler kannst Du mit einem entsprechenden Beleg – zum Beispiel einer Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung – schriftlich korrigieren lassen. Hier reicht eine formlose Erläuterung, um welche Fehler es sich handelt. Ist der Fehler die abgelaufene Frist, musst Du den Vorfall ausführlicher erläutern und Belege beifügen. Laut Verbraucherzentrale reagiert die Schufa meist relativ schnell mit der Löschung vom Schufa-Eintrag, wenn Du nachvollziehbar begründen kannst, dass die Daten falsch oder veraltet sind. Dann wird die Auskunftei schnell ihren Schufa-Eintrag löschen.

    Es ist auch sinnvoll, dass Du nicht nur die Schufa einschaltest, sondern auch die Bank oder das Unternehmen, das die falsche Eintragung verursacht hat, zu informieren. Die Bank ist verpflichtet, falsche Informationen zu widerrufen und kann eventuell sogar für die Folgen eines falschen Eintrages haften.

    Wenn die Schufa nicht löscht

    Wenn die Schufa sich weigert, einen Schufa-Eintrag zu löschen, kann das für Dich zu erheblichen Nachteilen führen. Bevor Du dann einen Anwalt einschaltest, kannst Du Dich auch an den Ombudsmann der Schufa wenden. Das ist eine Schlichtungsstelle, die für Verbraucher kostenlos und möglichst schnell einen strittigen Fall löst. Falls die Schufa im Recht ist, erläutert die Stelle den Sachverhalt möglichst verständlich. Bist Du im Recht, wird die Schufa den Schufa-Eintrag löschen.

    Musterbrief

    Um einen Eintrag löschen zu lassen, gibt es keinen vorgegebenen Schufa-Löschungsantrag. Wir stellen Dir zwei kostenlose Musterbriefe zur Verfügung: Einen für den Fall, dass Du eine Forderung von unter 2000 Euro vorzeitig löschen lassen möchtest. Der andere Musterbrief ist für ein Unternehmen, das Du aufforderst, einen unzulässigen Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

    Beide Musterbriefe sind für vergleichsweise einfache oder wenig strittige Fälle gut geeignet. Der Musterbrief ist eine gute Vorlage, der auf die relevanten Rechtsgrundlagen verweist. Du ergänzt ihn um Deine persönlichen Angaben und kannst so ganz einfach einen Schufa-Eintrag löschen lassen:

    Musterbrief 1: Vorzeitige Löschung einer Forderung

    Dein Name
    Deine Adresse

    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 10 34 41
    50474 Köln

    Ort, Datum

    Betreff: Vorzeitige Löschung einer Forderung unter 2000 Euro

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am XX.XX.XXXX habe ich eine Selbstauskunft von Ihnen angefordert. Auf dieser findet sich unter anderem eine Forderung der Firma MUSTER vom XX.XX.XXXX in Höhe von 1099,00 Euro.

    Ich möchte Sie bitten, diesen Eintrag unverzüglich zu löschen. Ich habe den offenen Betrag innerhalb von sechs Wochen bezahlt, wie Sie auf der beigelegten Zahlungsbestätigung sehen können. Außerdem unterschreitet der Wert der Forderung die Grenze von 2000 Euro. Auch ein Vollstreckungsbescheid gegen mich liegt nicht vor.

    Damit sind alle Bedingungen erfüllt, dass Sie die Forderung vorzeitig löschen. Sobald der betreffende Eintrag gelöscht ist, möchte ich Sie zudem darum bitten, mir eine aktualisierte kostenfreie Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zuzusenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dein Name

    Musterbrief 2: Löschung eines unzulässigen Schufa-Eintrages

    Dein Name
    Deine Adresse

    Firmenname
    Adresse

    Ort, Datum

    Betreff: Löschung eines unzulässigen Schufa-Eintrages

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am XX.XX.XXXX habe ich eine Selbstauskunft der Schufa angefordert. Auf dieser findet sich unter anderem eine Forderung Ihrer Firma MUSTER vom XX.XX.XXXX in Höhe von 899,00 Euro. Laut Datenübersicht haben Sie die entsprechende Forderung an die Schufa weitergeleitet.

    Am XX.XX.XXXX habe ich dieser Forderung jedoch schriftlich widersprochen. Sie finden das Schreiben in Kopie anbei. Damit handelt es sich um eine bestrittene Forderung, die ich in dieser Höhe (UND/ODER dem Grunde nach) bestreite. Deshalb besteht der Schufa-Negativvermerk unzulässigerweise.

    Sie sind daher verpflichtet, diesen Negativvermerk gegenüber der Schufa zu widerrufen. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 823, 1004 BGB als Anspruch auf Beseitigung der durch die unzulässige Datenübermittlung entstandenen Störung.

    Ich fordere Sie auf, dieser Verpflichtung umgehend nachzukommen und die Löschung bis spätestens XX.XX.XXXX (angemessene Frist, zum Beispiel zwei Wochen) zu veranlassen. Falls Sie dieser Aufforderung nicht folgen, sehe ich mich gezwungen, den Rechtsweg einzuleiten. Außerdem behalte ich es mir vor, Schadensersatzansprüche gegen Ihre Firma geltend zu machen. Aus § 824 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass Sie für negative Folgen haften, die aus diesem Negativeintrag entstanden sind.

    Ich bin davon überzeugt, in Ihrem und meinem Interesse die Angelegenheit außergerichtlich lösen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dein Name

    Wenn Du eher komplizierte Schufa-Einträge löschen lassen willst, kann ein Musterbrief jedoch nicht mehr ausreichen. Dann solltest Du das Schreiben selbst aufsetzen, Dich an den Schufa-Ombudsmann wenden oder sogar einen Anwalt einschalten.

    Welche Einträge kann ich korrigieren lassen - und welche nicht?

    Du kannst viele Schufa-Einträge löschen lassen oder korrigieren, jedoch nicht alle. Wenn ein Eintrag eigentlich in Deiner Selbstauskunft stehen müsste, er aber nicht auftaucht, kannst Du ihn nachtragen lassen. Wenn Du zum Beispiel immer Deine Kreditraten pünktlich zahlst, kann sich das auf Deinen Score positiv auswirken. Wir erklären, welche Einträge löschbar sind und welche nicht, und was Du dabei beachten musst.

    löschbar

    Du kannst sowohl bestimmte Negativmerkmale als auch fehlerhafte Schufa-Einträge löschen. Wende Dich dazu schriftlich an die Schufa und erkläre den Sachverhalt.

    fehlerhafte Einträge

    Wenn Fehler in Deiner Auskunft auftreten, solltest Du diese Schufa-Einträge löschen, und zwar am besten möglichst schnell. Andernfalls drohen Dir Nachteile, wenn Du einen Kredit brauchst, eine Wohnung mieten möchtest oder einen Leasingvertrag unterschreiben willst.

    getilgte Kredite nicht gelöscht

    Wenn Du einen laufenden Kredit hast, taucht dieser auf Deiner Selbstauskunft auf. Wenn Du den Kredit abbezahlt hast, verschwindet dieser drei Jahre nach dem letzten Rückzahlungsdatum. Falls der Kredit immer noch auf Deiner Selbstauskunft steht, solltest Du Dich an die Bank und an die Schufa wenden, um den Schufa-Eintrag löschen zu lassen, nach Erledigung taucht er dann nicht mehr auf.

    bezahlte Forderungen nicht gelöscht

    Dieselbe Frist gilt bei abgeschlossenen Inkasso- oder Mahnverfahren. Wenn Du die Forderung eines Gläubigers erfüllt hast, muss sie drei Jahre später aus Deiner Bonitätsauskunft gelöscht werden. Andernfalls solltest Du Dich an die Schufa wenden, damit sie den Schufa-Eintrag löschen lässt.

    fehlerhafte persönliche Daten

    Findest Du auf der Selbstauskunft Daten, die falsch, veraltet oder unvollständig sind, muss die Schufa diese sofort entsprechend ändern oder den Schufa-Eintrag löschen.

    verspätete Zahlungen vermerkt

    Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt. Wenn Du einmal eine Rechnung zu spät bezahlt hast, darf das Unternehmen keinen negativen Eintrag an die Schufa übermitteln. Für eine Schufa-Eintragung braucht es diese vier Voraussetzungen:

    • Zwei Mahnungen: Du musst mindestens zwei Mahnungen zu der Forderung erhalten haben
    • Vier Wochen: Zwischen den beiden Mahnungen müssen vier Wochen liegen
    • Androhung: In der Mahnung muss mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht werden
    • Unbestritten: Die Forderung darf nicht von Dir bestritten sein

    Es reicht also nicht aus, wenn Du einmal eine Handyrechnung ein paar Tage zu spät überwiesen hast. Sollte das doch der Fall sein, solltest Du diesen Schufa-Eintrag löschen lassen.

    Forderungen zu hoch vermerkt

    Die Schufa hat eine ganze Menge an Daten: Insgesamt über 943 Millionen gespeicherte Informationen von Privatpersonen und Unternehmen. Zu 67,7 Millionen Personen liegen Daten vor. Da kann es zu Fehlern kommen – zum Beispiel in der Höhe der Forderung. Solltest Du so einen Fehler finden, kannst Du mit den entsprechenden Belegen den Schufa-Eintrag löschen lassen.

    Negativmerkmale

    Doch selbst wenn ein Eintrag an sich nicht fehlerhaft war, sondern Du aus gerechtfertigten Gründen einen negativen Schufa-Eintrag hast, kannst Du ihn eventuell löschen lassen.

    Privatinsolvenz

    Eine Privatinsolvenz erfolgt in mehreren Schritten. Jeder einzelne Schritt wird bei der Schufa eingetragen, sodass es insgesamt mindestens neun Jahre dauert, bis Du jeden einzelnen Schufaeintrag löschen lassen kannst und die Insolvenz komplett aus Deiner Selbstauskunft verschwunden ist:

    • Eröffnung: Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt der erste negative Eintrag. Nach taggenau drei Jahren wird der Eintrag gelöscht.
    • Wohlverhaltenszeit: So wird die Zeit genannt, die zur Abbezahlung der Schulden benötigt wird. Die Zeitspanne wird als Schufa-Eintrag vermerkt und erst nach Ablauf von drei zusätzlichen Jahren gelöscht. Nach der Wohlverhaltenszeit erfolgt die Restschuldbefreiung.
    • Abschluss: Wenn Du ein Insolvenzerfahren abschließt, wird dieser Zeitpunkt auch für drei volle Jahre gespeichert. Die drei Einträge ergeben zusammen eine Löschfrist von mindestens neun Jahren.

    Sind die Fristen vergangen und die Privatinsolvenz ist immer noch Bestandteil der Schufa-Auskunft, solltest Du einen Antrag auf Schufa-Eintrag-Löschung stellen.

    Schulden

    Hast Du Schulden bis 2000 Euro gehabt, kannst Du sofort diesen Schufa-Eintrag löschen lassen. Bedingung ist jedoch, dass Du die Schulden innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung bei der Schufa vollständig beglichen hast. Außerdem darf es sich nicht um eine titulierte Forderung handeln, also zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung.

    Einträge von Inkassounternehmen

    Wenn Du einer Forderung nicht nachgekommen bist und Dein Vertragspartner ein Inkassounternehmen eingeschaltet hat, bekommst Du einen negativen Schufa-Eintrag. Wenn Du die offene Rechnung begleichst, muss die Schufa den Schufa-Eintrag löschen.

    Einträge bei Amtsgerichten

    Auch bestimmte Gerichtsdaten führen zu einem negativen Schufa-Eintrag. Dazu gehören Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen oder Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Sie werden taggleich nach drei Jahren gelöscht. Du kannst so einen Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen, wenn Du die Forderung begleichst und mit einer Bestätigung des Gläubigers die Eintragung im Schuldnerregister des Amtsgerichts löschen lässt. Nach Ablauf von vier Wochen wird diese Löschung der Schufa automatisch mitgeteilt. Dann wird sie den Schufa-Eintrag löschen.

    nicht löschbar

    laufende Kredite

    Falls Du aktuell einen laufenden Kredit nimmst, ist es nicht möglich, eine Schufa-Löschung zu beantragen. Die einzige Möglichkeit ist, den Kredit abzubezahlen, zum Beispiel durch eine Umschuldung.

    Gläubiger lehnt vorläufige Schufa-Löschung ab

    Wenn es sich um eine titulierte Forderung handelt, ein Richter also die Gültigkeit der Forderung bestätigt, kannst Du den Schufaeintrag löschen lassen, wenn der Gläubiger dem zustimmt. Lehnt er es ab, kannst Du den Eintrag nicht vorzeitig löschen lassen.

    Warum sollte ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

    Es ist wichtig, dass Du einen negativen Schufa-Eintrag löschen lässt, da Du sonst viele Nachteile haben kannst. Bevor Du einen Kredit von einer Bank bekommst oder eine Autoversicherung oder einen Leasingvertrag abschließt, prüft Dein Geschäftspartner Deine Bonität. Hast Du aufgrund von möglicherweise fehlerhaften Einträgen eine geringe Bonität, kann Dir der Kredit oder die Versicherung verweigert werden. Auch für Vermieter spielt eine Schufa-Auskunft eine Rolle. Gerade wenn sich viele für eine Wohnung interessieren, kann eine schlechte Bonität dafür sorgen, dass Du die Wohnung nicht bekommst.

    Wie kommt es zu Fehlern in Schufa-Einträgen?

    Die Schufa verarbeitet eine Vielzahl an Daten, da kann es auch zu Fehlern kommen. Auch durch Umzüge und veraltete Adressen kommt es zu Fehlern. Außerdem bleiben manchmal Einträge bestehen, obwohl sie eigentlich schon längst hätten gelöscht werden müssen.

    Wie lange werden Informationen bei der Schufa gespeichert?

    Die verschiedenen Arten von Informationen, die die Schufa über Dich hat, werden unterschiedlich lang gespeichert:

    Art der Information Löschungszeitpunkt
    falsche Einträge jederzeit
    Kredite 3 Jahre nach Rückzahlung
    Girokonten und Kreditkarten Auflösung des Kontos
    Kreditanfragen 12 Monate nach Anfrage
    Kreditkonditionen-Anfragen 12 Monate nach Anfrage
    Anfragen von Unternehmen an Schufa 12 Monate nach Anfrage
    Haftbefehl und Abgabe der Vermögensauskunft 3 Jahre
    Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung 3 Jahre nach Beendigung

    Quelle: Schufa (Stand: 2020)

    Welche Informationen speichert die Schufa über mich - und welche nicht?

    Weil ein negativer Schufa-Eintrag viele Nachteile hat, haben viele Menschen Angst vor der Schufa. Deshalb herrscht auch viel Unwissen über die Schufa – manche halten sie sogar für eine staatliche Behörde, dabei ist sie ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen. Außerdem wissen viele nicht, welche Daten die Schufa speichert, und welche nicht.

    Einträge zu personenbezogenen Daten

    Die Schufa speichert diese personenbezogenen Daten von Dir:

    • Namen
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • aktuelle Anschrift
    • frühere Anschriften

    Vertragsdaten

    Außerdem speichert die Schufa diese Vertragsdaten von Dir, solange die entsprechenden Verträge, Bürgschaften oder Kredite aktiv sind:

    • Bankkonten
    • Kreditkarten
    • Kredite
    • Leasingverträge
    • Mobilfunkkonten
    • Versandhandelskonten
    • Ratenzahlungsgeschäfte
    • Bürgschaften
    • Zahlungsausfälle
    • angemahnte Forderungen

    keine Einträge zu

    Die Schufa hat dagegen keine Informationen zu persönlichen Daten wie Deinem Gehalt, Beruf oder zu politischen Überzeugungen. Es gibt keine Einträge zu:

    • Vermögen
    • Einkommen
    • Kaufverhalten
    • Beruf
    • Lebenseinstellungen
    • Mitgliedschaften in Parteien, Vereinen, Verbänden
    • Familienstand
    • Nationalität

    Welche Faktoren beeinflussen meinen Bonitätsscore?

    Wie genau die Schufa Deinen Bonitätsscore errechnet, ist ein Betriebsgeheimnis. Die Schufa errechnet ihn durch eine Vielzahl an individuellen sowie statistischen Daten. Zu den persönlichen Daten gehört etwa, ob Du Kreditraten immer bezahlt hast. Zu den statistischen Werten gehört beispielsweise, wie oft Deine Altersgruppe sich verschuldet.

    Wenn Du eine Schufa-Auskunft anforderst, hat das keinen negativen Einfluss auf Deinen Score. Auch Dein Wohnort – also ob Du etwa in einem guten oder weniger guten Stadtviertel wohnst – hat in den allermeisten Fällen keinen Einfluss auf den Bonitätsscore. Die Schufa verarbeitet für den Score auch keine Daten aus sozialen Netzwerken.

    Jedoch gibt es einige Faktoren, die Deinen Bonitätsscore mit Sicherheit beeinflussen. Falls Du Deinen Score verbessern möchtest, kannst Du einige Faktoren ganz leicht selbst verändern. Wir verraten Dir, wie das geht.

    Ungenutzte Kreditkarten

    Für jede Kreditkarte erhältst Du einen Schufa-Eintrag. Viele Kreditkarten verschlechtern Deinen Schufa-Score. Wenn Du mehrere Kreditkarten hast, solltest Du Dir daher genau überlegen, welche Du wirklich nutzt und ob es nicht besser wäre, welche zu kündigen. Sobald Du die Karte gekündigt hast, verschwindet auch der Eintrag in der Schufa-Selbstauskunft.

    Verschiedene offene Kredite

    Je mehr offene Kredite Du hast, desto schlechter ist Dein Schufa-Score. Deshalb ist es ratsam, lieber einen größeren Kredit als mehrere kleine abzuschließen. Außerdem kann es sinnvoll sein, zum Beispiel durch eine Umschuldung laufende Kredite abzubezahlen, um so Deinen Schufa-Score zu verbessern.

    Ungenutzte Konten

    Auch jedes Deiner Konten führt zu einem Schufa-Eintrag. Deshalb gilt das gleiche wie für Kreditkarten: Überlege Dir, welche Du wirklich brauchst, und welche Du kündigen kannst. So hast Du nicht nur eine bessere Übersicht, Du sparst auch noch Kontogebühren, und Dein Schufa-Score ist auch besser. Wenn Du ein Konto kündigst, wird es sofort aus Deiner Selbstauskunft entfernt.

    Häufiger Wohnsitzwechsel

    Meistens lässt es sich zwar nicht vermeiden, aber die Schufa bewertet es auch negativ, wenn Du häufig umziehst. Das solltest Du zumindest im Hinterkopf behalten.

    Woher erhält die Schufa Informationen über mich?

    Die Schufa hat auch Informationen über Dich, wenn Du immer alles rechtzeitig bezahlt hast. Laut eigenen Angaben liegen zu über 90 Prozent aller bei der Schufa gespeicherten Personen sogar ausschließlich positive Informationen vor. Dagegen kannst Du nichts tun. Es ist nicht möglich, alle Schufa-Daten löschen zu lassen.

    Denn die Daten erhält die Schufa aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen sowie von ihren Vertragspartnern. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Unternehmen, Telekommunikationsgesellschaften oder Energieversorger. Die Schufa erhält von den Vertragspartnern die Daten, und diese erhält sozusagen im Gegenzug dafür Informationen über die Kreditwürdigkeit.