Damit Du öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF schauen, Radio hören und das Internet nutzen darfst, musst Du jeden Monat den Rundfunkbeitrag bezahlen. In bestimmten Fällen kannst Du Dir jedoch die 18,36 Euro monatlich sparen. Wir zeigen Dir, unter welchen Voraussetzungen die GEZ-Befreiung möglich ist und wie Du den GEZ-Befreiungsantrag stellst.
Wann ist eine GEZ-Befreiung möglich?
Eine Rundfunkbeitrag-Befreiung ist möglich, wenn Du zu einer dieser Personengruppen gehörst:
Studenten, Schüler & Azubis
Als Student, Schüler oder Azubi musst Du in der Regel auf jeden Euro achten, so dass der GEZ-Beitrag in Höhe von 18,36 kaum für Dich zu bezahlen ist. Du kannst Dich daher von diesem befreien lassen, wenn Du:
- nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst und
- eine Ausbildungsförderung wie Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
erhältst. Wohnst Du als Student, Schüler oder Azubi noch bei Deinen Eltern, musst Du Dir ohnehin keine Sorgen um die Gebühr machen. Denn unabhängig von Deinem Einkommen zahlen Deine Eltern bereits die Gebühr für Euren Haushalt. Voraussetzung ist dann lediglich, dass Du mit Deinem Erstwohnsitz bei der Adresse Deiner Eltern gemeldet bist. Sind auch Deine Eltern von der GEZ befreit, bist Du automatisch auch befreit, solange Du unter 25 Jahre alt bist.
Geringverdiener
Du gehörst zu den Geringverdienern in Deutschland, wenn Du nur knapp über dem Existenzminimum lebst. Im aktuellen Jahr 2024 beträgt es 11.604 €. Liegt Dein jährliches Einkommen also darunter oder knapp darüber, kannst Du einen GEZ-Befreiungsantrag stellen. Du hast jedoch oftmals auch einen Anspruch auf die GEZ-Befreiung, wenn Du einem Job mit Mindestlohn nachgehst. Hier entscheidet dann die Rundfunkzentrale je nach Einzelfall, ob sie Dich als Geringverdiener einstuft und daher von der Gebühr befreit. Diese Personengruppen zählen in der Regel zu Geringverdienern:
Sozialhilfeempfänger
Du bist Sozialhilfeempfänger, wenn Du:
- Arbeitslosengeld II, (seit 2023 auch Bürgergeld)
- Sozialgeld,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz,
- Blindenhilfe,
- Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII oder
- Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
beziehst. Beziehst Du einer dieser Leistungen, erhältst Du eine Befreiung von der GEZ. Auch hier musst Du Dich selbst darum kümmern und einen Antrag auf die Befreiung stellen.
Arbeitslosengeld II-Empfänger
Arbeitslosengeld II (Bürgergeld seit 2023) ist eine Sozialleistung und erfüllt somit die Bedingung zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Damit Dein Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung genehmigt wird, musst Du der GEZ einen Nachweis des Jobcenters vorlegen. Dieser bestätigt, dass Du Arbeitslosengeld II erhältst und die Voraussetzungen für eine GEZ-Befreiung erfüllst.
Grundsicherung im Alter / Erwerbsminderungsrente
Als Empfänger der Grundsicherung im Alter bzw. der Erwerbsminderungsrente bist Du einem Hartz-4-Empfänger gleichgestellt. Das heißt: Legst Du der Rundfunkanstalt einen Nachweis vor, dass Du die Grundsicherung bzw. die Erwerbsminderungsrente beziehst, wirst Du von den GEZ-Gebühren befreit.
Bezieher der Kriegsopferfürsorge
Beziehst Du als Sonderfürsorgeberechtigter Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge gemäß § 27e Bundesversorgungsgesetz, bist Du von den GEZ-Gebühren befreit. Auch hier gilt: Du musst der Rundfunkzentrale nachweisen, dass Du die Leistung beziehst, indem Du den Bescheid des Versorgungsamtes vorlegst.
Menschen mit Behinderung
Nicht immer musst Du ein niedriges Einkommen haben, damit Du eine Befreiung von der GEZ durchsetzen kannst. Eine GEZ-Befreiung ist auch möglich, wenn Du:
- blind bist,
- taubblind bist,
- eine schwere Hörbehinderung hast,
- Empfänger von Blindenhilfe bist,
- schwerstbehindert bist oder
- eine Behinderung hast, die es Dir nicht ermöglicht, Inhalte zu erfassen.
Um die Befreiung von den Rundfunkgebühren für ARD und ZDF durchzusetzen, musst Du dann neben Deinem Befreiungsantrag auch eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite Deines Schwerbehindertenausweises vorlegen.
Härtefälle
Bist Du nicht in der Ausbildung, gehörst Du nicht zu den Geringverdienern, beziehst Du keine Sozialleistungen und bist Du nicht behindert, heißt das noch nicht, dass Du keine Chance auf eine GEZ-Befreiung hast. Überschreitest Du die Bedarfsgrenze mit Deinem Einkommen in geringem Maße, kannst Du einen Härtefallantrag stellen. Diesen genehmigt die GEZ, wenn Du mit Deinem Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrag überschreitest. Dafür benötigst Du einen Bescheid der Sozialbehörde, der nachweist, dass Du beispielsweise keine Grundsicherung erhältst, weil Dein Einkommen den Regelsatz geringfügig, also höchstens um 18,36 Euro übersteigt. Die Sozialbehörde muss dafür die Höhe Deines Einkommens genauso prüfen, wie wenn Du eine Sozialleistung bekommst. Der Mehrbetrag muss dann auf dem Bescheid stehen.
Ebenfalls möglich ist ein Härtefallantrag, wenn Du zwar einen Anspruch auf eine Sozialleistung hast, diese jedoch nicht wahrnimmst. Voraussetzung dafür ist, dass Dir eine Sozialleistung bewilligt wurde und Du schriftlich darauf verzichtet hast. Das gibt § 47 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches I vor. Von beiden Schreiben musst Du der GEZ eine Kopie vorlegen, damit sie Dich als Härtefall einstufen und Dich von der GEZ-Gebühr befreien.
Sollte die GEZ Deinen Härtefallantrag ablehnen, kannst Du Widerspruch einlegen. Wie viel Zeit Du für den Widerspruch hast, steht auf dem Ablehnungsbescheid. In der Regel liegt dieser bei einem Monat. Du hast mit einem Widerspruch jedoch nur Erfolg, wenn im Rahmen der Antragsprüfung ein Fehler in der Berechnung gemacht wurde oder bestimmte Unterlagen nicht berücksichtigt wurden. Solltest Du also Zweifel haben, dass die GEZ Deinen Fall nicht richtig bewertet hat, kann sich der Widerspruch lohnen, da dann eine erneute Prüfung Deines Falls erfolgt. Das gilt übrigens nicht nur für Härtefälle. Auch in allen anderen Fällen kannst Du Widerspruch einlegen, wenn Du glaubst, dass die GEZ Dich und Deine Situation nicht richtig eingeschätzt hat.
Wie funktioniert die Rundfunkbeitrag-Befreiung?
So kannst Du die Rundfunkbeitrag-Befreiung beantragen:
- Antrag ausfüllen: Im ersten Schritt musst Du Dir das Antragsformular entweder bei der GEZ oder bei Deiner zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung herunterladen oder zuschicken lassen. Du kannst das GEZ-Befreiungs-Formular auch einfach online ausfüllen.
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Nachweise heraussuchen: Im nächsten Schritt musst Du die entsprechenden Nachweise heraussuchen und diese dem Antrag anhängen. Beziehst Du zum Beispiel BAföG, musst Du Deinen letzten BAföG-Bescheid dem Antrag hinzufügen. Zusätzlich musst Du einen Einkommensnachweis einreichen. Auf den Nachweisen muss klar und deutlich:
- Dein Name,
- die Leistung, die Dir gewährt wird und
- der Leistungszeitraum
Antrag einreichen: Hast Du das Formular zur Befreiung ausgefüllt und alle Nachweise zusammen, schickst Du den Antrag entweder online ab oder druckst ihn aus und schickst ihn an diese Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
Hast Du den Antrag eingereicht, kann es mehrere Wochen dauern, bis Du Bescheid bekommst, ob die Rundfunkbeitrag-Befreiung genehmigt wurde. Das ist vom aktuellen Antragsaufkommen abhängig. Das ist für Dich jedoch nicht von Nachteil, da die Antragsstellung für den Beginn Deiner GEZ-Befreiung entscheidend ist.
Wie lange gilt die GEZ-Befreiung?
Grundsätzlich richtet sich die GEZ-Befreiung nach der Gültigkeitsdauer Deines Leistungsbescheids. Läuft die Gültigkeit aus, musst Du nach Ablauf des Zeitraums selbst erneut nachweisen, dass Du nach wie vor den Anspruch hast, von der Zahlung befreit zu sein. Gibt es keine Beschränkung der Gültigkeit, verlangt die GEZ in der Regel nach 3 Jahren einen neuen Nachweis, dass Du weiterhin befreit sein darfst. Wie lange sind die folgenden Personengruppen von der GEZ befreit?
Studenten & Azubis
Reichst Du beispielsweise als Student Deinen BAföG-Bescheid ein, bist Du so lange von der GEZ befreit, wie lang Dein Bescheid gültig ist. Beim BAföG sind das in der Regel 12 Monate. Beziehst Du als Azubi eine Berufsausbildungsbeihilfe, ist Deine GEZ-Befreiung auch hier nur so lange gültig, wie Du die Unterstützung vom Staat erhältst.
Geringverdiener
Gehörst Du zu den Geringverdienern in Deutschland, verfügst Du über keinen Gültigkeitsnachweis. In der Regel gewährt Dir die Rundfunkanstalt dann eine GEZ-Befreiung über ein Jahr. Danach musst Du erneut nachweisen, dass Du immer noch zu den Geringverdienern zählst. Sollten sich Deine Einkommensnachweise in dem Jahr ändern, musst Du das der GEZ mitteilen. Verdienst Du dann mehr, kann es sein, dass Du nicht mehr zu den Geringverdienern zählst und damit keinen Anspruch mehr auf eine GEZ-Befreiung hast. Beziehst Du Hartz IV, gewährt Dir die Rundfunkzentrale in der Regel eine GEZ-Befreiung über ein halbes Jahr oder ein Jahr – je nach Ermessen.
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte haben die Möglichkeit, sich auf Lebenszeit von der GEZ befreien zu lassen. Dafür müssen sie sich attestieren lassen, dass sie dauerhaft schwerbehindert sind. In Deinem Schwerbehindertenausweis findet sich dann die Kennzeichnung „RF“. Eine Garantie, dass Du dann für immer von der Gebühr befreit bist, hast Du jedoch nicht. Auch hier kann die Rundfunkzentrale nach eigenem Ermessen feststellen, wie lange sie Dich befreien will.
Wie kann ich Beiträge zurückerhalten?
Grundsätzlich erteilt die Rundfunkanstalt keine rückwirkende GEZ-Befreiung. In Ausnahmefällen kannst Du jedoch geltend machen, dass Du schon vor der Antragsstellung Gründe hattest, keine Gebühr zu zahlen. Das musst Du jedoch nachvollziehbar begründen können. Gestattet Dir die GEZ eine rückwirkende Befreiung, kannst Du diese bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Das ist seit Januar 2017 möglich. Du musst dann jedoch auch belegen können, dass Du bereits vor 3 Jahren eigentlich schon einen Anspruch auf eine GEZ-Befreiung hattest. Beiträge, die Du dann bereits bezahlt hast, erstattet Dir die GEZ zurück. In der Regel nimmt die GEZ das per Überweisung vor, für die sie bis zu einem Monat benötigt.
Wann ist eine GEZ-Befreiung nicht möglich?
Grundsätzlich hast Du keinen Anspruch auf eine GEZ-Befreiung, wenn Du:
- Arbeitslosengeld I beziehst,
- keine Sozialleistungen empfängst,
- nicht behindert bist,
- Wohngeld empfängst,
- Übergangsgeld erhältst,
- keine Nachweise über Dein Einkommen oder eine empfangene Sozialleistung vorlegst,
- nicht zu den Geringverdienern zählst oder
- von der GEZ gesetzte Fristen verpasst.
Wer kann eine Ermäßigung erhalten?
Nicht immer hast Du die Möglichkeit, Dich von der GEZ befreien zu lassen. Die GEZ gewährt in einigen Fällen jedoch eine Ermäßigung, so dass Du nicht die vollen 18,36 Euro monatlich zahlen musst. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Du
- nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung schwerbehindert bist und einen Grad der Behinderung von mindestens 80 hast,
- zu 60 Prozent sehbehindert bist,
- blind bist mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 oder
- hörgeschädigt bist und Du Dich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen kannst.
Du zahlst dann nur 6,12 Euro statt 18,36 Euro.