Ich habe dieses SS meinen Bachelor am Campus M21 absolviert.
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Ich habe dieses SS meinen Bachelor am Campus M21 absolviert. Da ich nach diesem Studium, trotz sehr guter Noten, keine Chance auf einen Masterplatz habe, kann den Campus absolut nicht weiterempfehlen.
Die Lehrveranstaltungen sind sehr schön gestaltet und dieDozenten beschäftigen intensiv mit den Studenten.
Alles war sehr positiv bis die Mittweida-Phase beginnt. Man wurde vom Campus komplett hängen gelassen und von den Dozenten in Mittweida behandelt
als wär man dumm und hätte sich bisher alles nur erkauft. (Was definitiv nicht
der Fall ist). Auch bei der Praktikumssuche hatte man anders als versprochen keine Hilfe.
Als es dann zur Masterbewerbung kam, konnten zu so gut wieallen Studiengängen nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden (fehlenden
Statistik-, VWL-, BWL- etc. ECTS-Punkte). Des Weiteren schlossen viele
Hochschulen und Universitäten Bachelorstudenten vom Campus/Mittweida direkt
aus.
Zudem erreichten mich Ablehnungen mit folgender Begründung:
„Sie absolvieren die Akademiephase am Campus M21 und nacheiner Einstufungsprüfung gem. §37 SächsHSFG studieren Sie das fünfte und
sechste Semester an der Hochschule Mittweida. Die Campus M21 GmbH ist eine
private Akademie, welche einer Hochschule nicht gleichgestellt ist. Die Campus
M21 GmbH hat eine Kooperationsvereinbarung mit der AMAK AG, ein privates Unternehmen,
das der Hochschule Mittweida nahesteht. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung
zwischen der AMAK AG und der Hochschule Mittweida wird Ihnen die Hochschule
Mittweida nach Abschluss Ihrer Ausbildung den akademischen Grad „Bachelor of
Arts“ verleihen.
Die Kultusministerkonferenz empfiehlt den deutschenHochschulen in Ihrem Beschluss vom 28.06.2002 (Anrechnung von außerhalb des
Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium
(I)), außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf
ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Es
sollen aber nur maximal 50 % eines Hochschulstudiums durch außerhalb des
Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ersetzt werden (Nr. 2). In
Ihrem Beschluss vom 18.09.2008 (Anrechnung von außerhalb des Hoch-schulwesens
erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)) stellt
die Kultusministerkonferenz zwar fest, dass die Anrechnung von Kenntnissen und
Fähigkeiten auch in Form einer Einstufungsprüfung erfolgen kann, aber mit dem
Ziel, den Bewerber in ein höheres Fachsemester einzustufen (Nr. 2.1.3). Im
Ergebnis hält sie aber an der 50%-Regel fest (Nr. 4).
Der Zugang zu einem Masterstudiengang ein erfolgreichabgeschlossenes Hochschulstudium voraus (siehe oben). Bei der Beurteilung, ob
ein Hochschulstudium vorliegt, bezieht sich die Universität aber nicht nur auf
den erworbenen akademischen Grad, sondern vor allem auf den Studienverlauf. Bei
Ihnen liegt de facto kein sechssemestriges Hochschulstudium vor.“
Diese teilweisen sehr schönen Erlebnisse in den 4 Semestern sind defintiv nicht diese 1.150 €/Monat wert!!