Sonstige Förderung

Uni Kassel – Zuschüsse zu Reisekosten des Fachbereichs 05

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
1.500 €
einmalig
Zuschüsse zu Reisekosten des Fachbereichs 05
KIGG
kigg@uni-kassel.de
0561 804 344 0

Die Zuschüsse zu Reisekosten des KIGG an der Uni Kassel

Das Kasseler Internationale Graduiertenzentrum Gesellschaftswissenschaften (KIGG) vergibt Zuschüsse für Reisekosten an Masterstudenten und Doktoranden des Fachbereichs 05 der Uni Kassel. Gefördert werden Reisen, die explizit für das Erreichen des Qualifikationsziels nötig sind. In Ausnahmefällen kannst Du auch als BA- und Lehramt-Student des FB05 in der Abschlussphase gefördert werden.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 1.500 € pro Jahr, wobei mehrere separate Anträge gestellt werden können. Konferenz- und Archivreisen werden mit 600 € (Ausland) bzw. 300 € (Inland) gefördert. Wenn Du im Vorjahr bereits Anträge mit einer Gesamtsumme von 1.500 € gestellt hast, kannst Du Dich im darauffolgenden Jahr nicht bewerben.

Die Auswahlkriterien

  1. Universität: Du bist an der Uni Kassel immatrikuliert.
  2. Fach: Du studierst Gesellschaftswissenschaften am Fachbereich 05.
  3. Studium: Du bist Doktorand oder Masterstudent.
  4. Vorhaben: Deine geplante Reise ist für das Erreichen Deines Qualifikationsziels notwendig.
  5. Alternative Förderung: Du hast keine Möglichkeit, Deine Reise durch andere Förderangebote zu finanzieren.

Die Bewerbung

Sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an kigg@uni-kassel.de.

40.000 €
fürs Ausland.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Begründung der Notwendigkeit der Reise
  2. Kostenaufstellung
  3. ggfs. Bestätigungen von Vorträgen/Postern
  4. ggfs. Annahmebescheid als Doktorand
  5. Nachweis der Zugehörigkeit zum FB05

Die perfekte Stipendienbewerbung

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