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Auslandsstipendium

Universität Kassel - Reisekostenzuschuss für noch nicht promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

40.000 €
fürs Ausland.
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Angaben zum Auslandsstipendium

Deadline
1. August
Höhe
k.a.
einmalig
Reisekostenzuschuss für noch nicht promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Die Universitätsgesellschaft Kassel e.V fördert noch nicht promovierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte mit Reisekostenzuschüssen für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen. Eine Förderung kann erhalten wer auf einer wissenschaftlichen Tagung, die im Ausland stattfindet, einen Vortrag oder ein Poster präsentiert. Die Gesamtkosten müssen mind. 500 EUR betragen, dazu muss ein angemessener Beitrag des Fachbereichs zur Verfügung gestellt werden. Bewerber müssen Vollmitglied bei der Universitätsgesellschaft sein.

Voraussetzungen zum Empfang des Stipendium

Die Förderung richtet sich an noch nicht promovierte Wissenschaftler/innen der Universität Kassel.

Persönliche Kriterien

Es liegen keine persönlichen Kriterien vor.

Sonstige Anforderungen

Voraussetzung für eine Förderung ist ein angenommener Vortrag oder ein angenommenes Poster zur Präsentation auf einer wissenschaftlichen Tagung.

Bewerbungsunterlagen

  1. Antrag
  2. Begründung für die Bedeutung der Tagung und der Präsentation
  3. Kostenvoranschlag
  4. Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers
  5. Nachweis der Annahme des Vortrages/Posters
  6. Vollmitgliedsbestätigung bei der Universitätsgesellschaft
  7. ggfs. das Datum des Disputationstages

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