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Semesterferienjob finden: Stellen und Tipps

Wir helfen bei der Stellensuche zum Semesterferienjob! Außerdem verraten wir, was neben der Befreiung von Sozialabgaben noch für Vorteile winken und geben Tipps zur Bewerbung.

Ein Semesterferienjob ist eine gute Möglichkeit, um nach geschriebenen Klausuren und abgelegten Prüfungen Dein Konto wieder aufzufüllen. Solange Dein Job auf die Semesterferien begrenzt bleibt, profitierst Du von weitgehender Versicherungsfreiheit – unabhängig von der Höhe Deines Einkommens. Überschneidet sich Dein Semesterferienjob allerdings mit der Vorlesungszeit, solltest Du Deine Arbeitszeiten genau im Blick behalten, um nicht versicherungspflichtig zu werden. In diesem Artikel zeigen wir Dir, wie Du mit wenigen Klicks einen passenden Ferienjob für Studenten findest. Außerdem geben wir Dir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in puncto Arbeitszeitgrenzen und Versicherungspflicht.

Semesterferienjob finden

Gerade für die vorlesungsfreie Zeit eignen sich für Studenten Ferienjobs, mit denen sie schnell viel Geld machen können, z.B. beim Kellnern oder als Lageraushilfe. Wenn Du aber nicht nur irgendeinen Studentenferienjob machen möchtest, sondern einen, der auch inhaltlich zu Deinem Studium passt, dann solltest Du frühzeitig mit der Suche beginnen.

Auf unserer Jobbörse auf mystipendium.de findest Du mehrere Tausend aktuelle Jobangebote aus vielen verschiedenen Branchen. Hier kannst Du online mit wenigen Klicks deutschlandweit den passenden Job für die Semesterferien auftreiben. Darunter findest Du auch viele interessante Praktika vom Großkonzern bis zum Start Up – eine gute Chance, um nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Besonders praktisch: Sobald Du den passenden Semesterferienjob gefunden hast, kannst Du Dich direkt online über die Jobbörse bewerben.

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Ansonsten kannst Du natürlich auch einen Blick auf die Aushänge an den Schwarzen Brettern Deiner Hochschule werfen. Oder Du suchst in der berufs- und branchenspezifischen Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit nach einem Semesterferienjob. Ebenfalls eine lohnenswerte Anlaufstelle: Die studentischen Arbeitsvermittlungen. Auch hier lässt sich unter Umständen ein Studentenjob für die Semesterferien finden, der inhaltlich für Dich von Interesse sein könnte.

Semesterferienjob: Wie viel kannst und darfst Du arbeiten?

Das Wichtigste vorab: Für Deinen Ferienjob als Student darfst Du ordentlich schuften. Solange Dein Arbeitsverhältnis auf die Semesterferien beschränkt ist, bleibt Dein Semesterferienjob sozialversicherungsfrei – unabhängig von der Höhe Deines Einkommens und der geleisteten Arbeitszeit. Du darfst also auch problemlos Vollzeit arbeiten, ohne dass Du erhöhte Abzüge zahlen musst – ein großer Vorteil gegenüber Jobs während des laufenden Semesters, denn hier gilt: Zwar darfst Du auch im Semester bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Bei mehr als 20 Wochenstunden verlierst Du allerdings Deinen Status als Werkstudent und Dein Job wird voll versicherungspflichtig. Achtung: Falls Du BAföG beziehst, solltest Du auch in den Semesterferien auf Deinen Verdienst achten: Dein Einkommen wird auf Dein BAföG nämlich angerechnet, sobald es die Grenze von 6.545 € im Bewilligungszeitraum überschreitet. Wie hoch Dein BAföG-Anspruch dann noch ist, errechnet Dir auch schnell und einfach unser BAföG-Rechner.

In der Rentenversicherung bist Du allerdings auch in den Semesterferien unter Umständen versicherungspflichtig, sobald Du mehr als maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeitest. Die Drei-Monats-Regelung gilt immer dann, wenn Du an mindestens fünf Tagen in der Woche arbeitest. Bei weniger als fünf Tagen greift der Zeitraum von 70 Arbeitstagen. Hier solltest Du insbesondere dann aufpassen, wenn Du im Kalenderjahr einen zweiten kurzfristigen Job annehmen möchtest, da alle kurzfristigen Jobs zusammengezählt werden.

Achtung: Ab dem 1. Januar 2019 tritt eine neue Regelung in Kraft. Dann gilt: Im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung darfst Du nur noch längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten!

Und was tun, wenn sich der Semesterferienjob mit der Vorlesungszeit überschneidet? In diesem Fall gilt: Die Beschäftigung bleibt auch für diese Zeit in den Sozialversicherungen versicherungsfrei, wenn die Überschneidung weniger als zwei Wochen beträgt. Gefällt Dir Dein Ferienjob als Student so sehr, dass Du ihn während des laufenden Semesters fortsetzen möchtest, kannst Du auch dies in einer Werkstudententätigkeit bis 20h/ Woche oder im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung versicherungsfrei tun!

Überschreitest Du dabei allerdings die 70 Arbeitstage bzw. drei Monate pro Jahr, werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig. Überschreitest Du die Grenze, tritt die Versicherungspflicht vom Zeitpunkt des tatsächlichen Überschreitens an in Kraft. Stellt sich hingegen schon im Laufe Deiner Beschäftigung heraus, dass sie länger als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage andauern wird, beginnt die Versicherungspflicht schon an jenem Tag, an dem Du vom Überschreiten des Zeitraums Kenntnis erlangt hast.

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