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GEZ für Studenten

Seit August 2021 gilt beim GEZ für Studenten und für alle anderen, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat bezahlt werden muss. Du kannst Dich als Student nur von dieser Gebühr befreien lassen, wenn du BAföG beziehst beziehst oder in seltenen Fällen, wenn ein Härtefall vorliegt.

Auch wenn Du in einem Studentenwohnheim wohnst und Deine Unterkunft als eine eigene Wohneinheit gilt, dann musst Du den vollen Betrag zahlen. Günstiger wird es nur in einer Wohngemeinschaft, denn hier kannst Du die Gebühr mit Deinen Mitbewohnern teilen. Übrigens: Seit 2017 kann die Befreiung bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Wir zeigen Dir, in welchen Situationen Du wie viel zahlen musst, wie Du Dich als Student von der GEZ befreien lassen kannst und wann ein GEZ-Befreiungsantrag gestellt werden kann.

Rundfunkbeitrag Studenten: So viel müsst Ihr zahlen

Jeder Student kennt ihn: Den lästigen Rundfunkbeitrag! Jeden Monat müssen pro Wohnung 18,36 € bezahlt werden. Dieser pauschale Rundfunkbeitrag gilt für Studenten immer, sofern Du in einer eigenen Wohnung wohnst.

Der Rundfunkbeitrag für Studenten ist eine lästige Angelegenheit und beginnt immer mit dem 1. des Monats, wenn Du in eine neue Wohnung einziehst und dort auch gemeldet bist. Nach dem Einzug in eine Wohnung solltest Du Dich unverzüglich beim Beitragsservice anmelden, denn nicht zu zahlen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend mit einer Geldbuße geahndet.

Die GEZ für Studenten endet wieder mit dem Monat, in dem das Mietverhältnis endet und Du Dich beim Beitragsservice abmeldest. Du solltest dies noch im gleichen Monat tun, da Du ansonsten noch für den neuen folgenden Monat zur Kasse gebeten wirst.

Übrigens: Lass Dich nicht von den vielen verschiedenen Namen für den Beitrag verwirren: Rundfunkgebühr, Rundfunkbeitrag und GEZ meinen alle das Gleiche. Vor 2013 sprach man von der Rundfunkgebühr, danach von einem Rundfunkbeitrag. GEZ ist die Abkürzung für die Gebühreneinzugszentrale, die sich jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ nennt.

GEZ-Gebühren-Prinzip: 1 Wohnung 1 GEZ-Beitrag

Grundsätzlich gilt: GEZ-Gebühren als Student müssen pro Wohnung bezahlt werden, nicht pro Person. Das bedeutet für Dich, wenn Du z. B. in einer WG wohnst, kannst Du Dir die Studenten-GEZ mit Deiner WG teilen. Die 18,36 € pro Monat müssen also nur einmal für die gesamte WG bezahlt werden. Ob Ihr zu zweit oder zu fünft in der Wohnung lebt, spielt keine Rolle. Der Rundfunkbetrag ist von Studenten einmal pro Wohnung zu bezahlen.

Wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst, brauchst Du Dir aufgrund des 1-Wohnung-1-GEZ-Beitrag-Prinzips keine Gedanken machen. Denn der Betrag muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden, was Deine Eltern in diesem Fall tun. Im Studentenwohnheim oder in einer eigenen Wohnung kannst Du Dich aber leider nicht ohne weiteres befreien lassen: Die GEZ müssen Studenten auch zahlen – und zwar den vollen Betrag, Studentenvergünstigungen gibt es hier nicht. Eine Ausnahme stellen sogenannte bewegliche Raumeinheiten dar: Solltest Du z. B. am Anfang Deines Studiums in einer Jugendherberge, Ferienwohnung oder einem Gästezimmer unterkommen, entfällt die GEZ für Dich.

Die GEZ muss von Studenten auch bezahlt werden, wenn gar keine elektronischen Geräte vorhanden sind. Es ist also irrelevant, ob Du einen Laptop oder Fernseher in Deinem Zimmer hast oder nicht – der Rundfunkbeitrag muss immer bezahlt werden.

GEZ-Befreiung als Student

Wenn Du BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehst und nicht bei Deinen Eltern wohnst, dann kannst Du Dich von der Beitragspflicht befreien lassen. Das bedeutet, dass Du GEZ bei BAföG oder BAB nicht zahlen brauchst. Dafür musst Du beim Beitragsservice einen schriftlichen Befreiungsantrag an die GEZ stellen. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren gilt für Dich nur so lange, wie der BAföG-Bewilligungszeitraum dauert.

Den GEZ-Befreiungsantrag kannst Du online ausfüllen und anschließend ausdrucken. Du musst dem GEZ Befreiungs-Formular auch eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beilegen.

Wenn Du mit Beginn des BAföG-Bewilligungszeitraums von den Rundfunkgebühren für Studenten befreit werden willst, dann musst Du den GEZ-Befreiungsantrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erlass des BAföG-Bescheides stellen. Hierbei gilt das Erstellungsdatum des BAföG-Bescheides. Es ist also nicht notwendig, dass Du den GEZ-Befreiungsantrag im Voraus stellst, wenn Du den GEZ-Befreiungsantrag allerdings erst mehr als zwei Monate nach dem Erstellungsdatum sendest, dann wirst Du erst ab dem Monat von der Rundfunkgebühr freigestellt, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

Auch wenn Du als Student nur ein sehr geringes Einkommen hast, kannst Du Dich der GEZ als Student nicht entziehen. Für besondere Härtefälle gibt es zwar ein Gesetz für die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Studenten, aber eine bloße Einkommensschwäche wird leider nicht als ein Härtefall betrachtet. Um von der GEZ als Härtefall angenommen zu werden, musst Du nachweisen, dass Du einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt hast und nur ganz knapp abgelehnt worden bist. Ganz knapp heißt für die GEZ konkret, dass der Betrag, der die Bedarfsgrenze für die Sozialleistungen übersteigt, geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrages ist.

Auch wenn Deine Studentenwohnung Dein Zweitwohnsitz ist, kannst Du Dich per Online-Antrag von der GEZ-Gebühr befreien lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass Du bei der GEZ mit Deiner Hauptwohnung bereits gemeldet bist. Beide Wohnungen, Haupt- und Nebenwohnung, müssen auf Deinen Namen gemeldet sein.

GEZ in der WG

Der Rundfunkbeitrag wurde unter dem Motto 'Eine Wohnung - ein Beitrag' eingeführt und sollte alles einfacher machen. Wenn Du in einer Wohngemeinschaft lebst, dann kannst Du von dieser Umstellung wirklich profitieren, denn vor 2013, musste noch jeder einzelne Mitbewohner seiner Beitragspflicht nachkommen oder eine Befreiung von Rundfunkgebühren beantragen. Nun muss jede Wohnung den Rundfunkbeitrag nur einmal entrichten, egal wie viele Fernseher, Notebooks und Radios es in der Wohnung gibt. Du kannst Dir die GEZ also als Student in der Wohngemeinschaft mit Deinen Mitbewohnern teilen.

Die Anzahl der Personen in einer Wohngemeinschaft spielt bei der GEZ auch keine Rolle. Nachdem alle unter derselben Adresse gemeldet sind, ist es am einfachsten, wenn Ihr eine beitragsverantwortliche Person bestimmt und die GEZ unter den Studenten der Wohngemeinschaft aufteilt.

Wenn dieser Mitbewohner ausziehen sollte, dann muss dem Beitragsservice ein Nachfolger gemeldet werden, damit nicht alle wieder einzeln zur Kasse gebeten werden. Falls Euer Haupt-Beitragszahler einen GEZ-Befreiungsantrag ausfüllt und sich mithilfe seines BAföG-Bescheids befreien lässt, dann muss auch ein neuer Haupt-Beitragszahler angegeben werden, denn der Beitragsservice sucht sich dann einfach einen anderen Mitbewohner aus, der nicht die Kriterien für die Befreiung erfüllt und bittet diesen zur Kasse.

Die Befreiung von der GEZ gilt auch für Auszubildende: Solltest Du gerade eine Ausbildung machen, dann kannst Du eine GEZ-Gebührenbefreiung beantragen, indem Du ein GEZ-Formular für eine GEZ-Azubi-Befreiung einschickst. Eine GEZ-Befreiung als Azubi ist allerdings nur möglich, wenn Du eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst. Deinen BAB-Bescheid musst Du dem GEZ-Befreiungsantrag beilegen.

Merke Dir: Solltest Du einen Mitbewohner haben, der BAB oder BAföG bekommt und dadurch von der GEZ befreit ist, muss der Rest der WG trotzdem GEZ für Studenten zahlen.

GEZ im Studentenwohnheim

Und was passiert mit der GEZ für Studenten, wenn Du in einem Studentenwohnheim lebst? Zimmer im Studentenwohnheim, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, werden als eine eigene Wohnung bewertet. Es ist der Beitragsstelle dabei egal, ob Du eine eigene Küche oder ein eigenes Bad hast oder nur ein kleines Zimmer mit wenigen Quadratmetern bewohnst, die GEZ für einen Studenten im Studentenwohnheim beträgt trotzdem 18,36 € monatlich pro Wohnung.

Wenn im Studentenwohnheim mehrere Zimmer wie eine Wohnung angeordnet sind, dann gelten die gleichen Regeln, wie für eine Wohngemeinschaft. Eine Bewertung als Wohneinheit ist möglich, wenn Du Dein Zimmer nur über einen nicht allgemein zugänglichen Flur erreichen kannst und nur Deine Mitbewohner und Du Zugang oder einen Schlüssel haben. Solltest Du ein komplettes Apartment im Wohnheim für Dich alleine haben, dann gelten natürlich die gleichen Regeln, wie in einer eigenen Wohnung. Du musst die GEZ für Studenten dann alleine tragen.

GEZ als Student in eigener Wohnung

Wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern lebst, sondern alleine in einer eigenen Wohnung wohnst, dann musst Du monatlich auch die GEZ als Student mit dem kompletten Betrag von 18,36 € zahlen. Wenn Du als Student nicht die Voraussetzungen erfüllst, Dich von der GEZ befreien zu lassen, dann musst Du den kompletten Beitrag bezahlen und es ist ganz egal, ob Du einen Fernseher hast oder nicht oder ob Du ARD, ZDF und die anderen öffentlich rechtlichen Sender nutzt. Ausnahme: Wenn Deine Studentenwohnung Dein Zweitwohnsitz ist, musst Du laut Entscheid des BGH keine GEZ-Gebühr bezahlen. Du kannst Dich dann vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

GEZ bei den Eltern

Solltest Du noch bei Deinen Eltern wohnen und diese bezahlen ihre Rundfunkbeiträge, dann musst Du Dir keine Gedanken um GEZ für Studenten machen, denn pro Wohnung muss der Beitrag nur einmal entrichtet werden. Du bist also automatisch und unkompliziert vom Rundfunkbeitrag befreit. Rundfunkgebühren für Studenten sind also für Dich kein Thema, wenn Du zu Hause lebst und Du musst Dich nicht um eine Befreiung von den Rundfunkgebühren sorgen und auch keinen GEZ-Befreiungsantrag stellen.

Sobald Du selbst bei der Behörde gemeldet bist, musst Du auch separat zahlen. Dies trifft z. B. auch zu, wenn Du eine separate Wohnung im Haus Deiner Eltern bewohnst, oder Du wohnst zur Untermiete und gelangst aber über einen separaten Eingang zu deinen Räumen, dann musst Du GEZ als Student zahlen.

Solltest Du bei Deinen Eltern ein Zimmer zur Untermiete haben, gilt das Gleiche wie für die eigene Wohnung: Wenn das Zimmer durch einen eigenen Eingang, über ein Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann, dann musst Du GEZ als Student bezahlen. Ist das nicht der Fall, dann greift das 1-Wohnung-1-Beitrag-Prinzip und es ist ausreichend, dass Deine Eltern zahlen.

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