Mit dem sächsischen Hausarztstipendium möchte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt frühzeitig engagierte Humanmediziner fördern.
Sie studieren Medizin, weil Sie helfen und heilen wollen - eine gute Wahl! Der Freistaat Sachsen braucht junge und engagierte Ärztinnen und Ärzte, vor allem in den ländlichen Regionen. Deshalb werden auch in diesem Studienjahrgang 20 angehende Allgemeinmediziner/-innen durch ein Hausarztstipendium gefördert. Voraussetzung ist, dass die Stipendiaten des Medizinstipendiums sich gern künftig in Sachsen niederlassen möchten.
Sie werden mit 1.000 Euro monatlich ab dem ersten Semester für den gesamten Zeitraum der Regelstudienzeit gefördert und können sich ganz in Ruhe auf Ihr Studium konzentrieren.
Das Hausarztstipendium richtet sich an Medizinstudierende, die im ersten bis zum sechsten Fachsemester an einer Universität in Deutschland (vorrangig im Freistaat Sachsen) eingeschrieben sind.
Das monatliche Hausarztstipendium in Höhe von 1.000 Euro kann grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 6 Jahre und 3 Monate, längstens bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation) gezahlt werden.
Motivation zur hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen.
Wesentlicher Bestandteil des Stipendienprogramms ist eine Patenschaft mit einer hausärztlich tätigen Praxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für 24 Tage pro Förderjahr. Von erfahrenen Hausärzten lernen Sie direkt die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes und die Organisation einer Hausarztpraxis kennen. Damit Ihr Studium nicht zu kurz kommt, können die Patenschaftstage einzeln oder blockweise absolviert werden.
Als Stipendiaten verpflichten Sie sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss Ihres Medizinstudiums eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und binnen sechs Monaten nach Abschluss der Facharztweiterbildung für die Dauer von 6 Jahren, mindestens jedoch einem Jahr pro angefangenem Förderjahr, als Hausarzt/-ärztin in einem zu diesem Zeitpunkt nicht bedarfsgerecht versorgten Gebiet in Sachsen zu arbeiten. Hierbei handelt es sich in der Regel um Gebiete im ländlichen Raum. Eine Tätigkeit in den Städten Dresden, Leipzig, Markkleeberg und Radebeul ist nicht möglich.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.