Wenn Du im Freistaat Sachsen wohnst und ein Internat besuchst, kannst Du einen Zuschuss für die Unterbringung im Internat in Höhe von bis zu 165 € pro Monat erhalten. Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld können einen weiteren Zuschuss in Höhe von 100 € pro Monat erhalten. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass Du aufgrund Deines Wohnortes nicht täglich nach Hause zurückkehren kannst.
Anträge auf einen Zuschuss müssen beim Regionalschulamt, in dessen Bezirk die Schule liegt, eingereicht werden. Die Zuschüsse werden nachträglich alle drei Monate ausgezahlt.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.