Ehepartner können sich gemeinsam für eine Gütergemeinschaft entscheiden. Dabei gibt es verschiedene Modelle, das Vermögen aufzuteilen. Was eine solche Gemeinschaft ist, welche Arten es davon gibt und was für Vor- und Nachteile eine Gütergemeinschaft mit sich bringt, erklären wir in diesem Artikel. Du erfährst außerdem, wie Du die Gütergemeinschaft in der Steuererklärung angibst und wie Du die Gütergemeinschaft beenden kannst.
Was ist der Güterstand?
Der Güterstand beschreibt die vermögensrechtliche Aufteilung zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Mit dem Güterstand wird bestimmt, wem welches Vermögen beziehungsweise welcher Gegenstand gehört und was beiden gleichermaßen gehört. Grundsätzlich wird bei Ehepartnern zwischen drei verschiedenen Arten des Güterstandes unterschieden:
- Zugewinngemeinschaft.
- Gütertrennung.
- Gütergemeinschaft.
Gütergemeinschaft
Wenn Du und Dein Partner eine Gütergemeinschaft in der Ehe vereinbart habt, dann gehören Euch alle Gegenstände und Vermögenswerte gemeinsam. Es spielt dann keine Rolle mehr, wem das Vermögen vor der Eheschließung gehört hat. Damit eine solche Vereinbarung rechtskräftig ist muss diese schriftlich getroffen und notariell beglaubigt worden sein.
Zugewinngemeinschaft
Falls Du mit Deinem Partner nach der Eheschließung für den Güterstand keine extra Vereinbarung festgelegt hast, so befindest Du Dich automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
In einer Zugewinngemeinschaft gehört Dir der Vermögensanteil, den Du bereits vor der Ehe besessen hast. Falls es zu einer Scheidung kommt, wird die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen vor der Eheschließung und dem Endvermögen auf beide Partner gleich aufgeteilt, wobei jeder Partner sein Anfangsvermögen alleine behalten darf. Während die Ehe Bestand hat, teilen sich die Partner das Gesamtvermögen.
Gütertrennung
Wenn Du mit Deinem Partner eine Gütertrennung vereinbarst, bedeutet dies eine komplette Trennung des ganzen Vermögens und aller Gegenstände. Du verwaltest Dein Geld auch während der Ehe unabhängig von Deinem Partner und auch das in der Ehe aufgebaute Vermögen wird nicht untereinander geteilt. Nur die Gegenstände, die Ihr gemeinsam kauft - wie zum Beispiel Euer Hausrat oder Euer gemeinsames Auto - bleiben von der Gütertrennung unberührt.
Welche Arten der Gütergemeinschaft gibt es?
Allgemeine Gütergemeinschaft
Bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft wird das gesamte bisherige und zukünftige Vermögen zu einem gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehepartner. Falls nichts anderes in dem notariell beglaubigten Vertrag zu der Gütergemeinschaft zwischen Dir und Deinem Partner festgehalten wird, gilt automatisch die Allgemeine Gütergemeinschaft.
Fortgesetzte Gütergemeinschaft
Wenn eine fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht, dann ersetzen im Falle des Todes Deines Partners Eure gemeinsamen Kinder seinen Part innerhalb der Gütergemeinschaft. Die Kinder bekommen dann anteilig die Hälfte des Vermögens, allerdings verwaltest Du als überlebender Ehepartner das Vermögen weiterhin alleine.
Beschränkte Gütergemeinschaft
Fahrnisgemeinschaft
Als Fahrnis werden bewegliche Sachen bezeichnet, das Gegenteil davon ist die Liegenschaft. In einer Fahrnisgemeinschaft wird beispielsweise das Haus, das ein Ehepartner bereits vor der Ehe gekauft hat, nicht mit in die Gütergemeinschaft aufgenommen. Das vorher vorhandene bewegliche Vermögen und das während der Ehe angehäufte Vermögen fließt jedoch in die Gütergemeinschaft mit ein.
Errungenschaftsgemeinschaft
Auch die Errungenschaftsgemeinschaft ist eine Gütergemeinschaft mit Einschränkungen. Hierbei wird individuell von dem Ehepaar entschieden, welche Art von Vermögen mit in die Gütergemeinschaft einfließt. Es wird also nicht die Gesamtmasse an Vermögen aufgeteilt, sondern nur bestimmte Vermögenswerte.
Der Unterschied zu der Zugewinngemeinschaft ist, dass bei einer Errungenschaftsgemeinschaft ein Teil des Vermögens auch während der Ehe getrennt bleibt.
Was zählt zur Gütergemeinschaft - und was nicht?
zählt dazu (Gesamtgut)
Immobilien
Die Allgemeine Gütergemeinschaft schließt das gesamte Vermögen mit ein. Auch bereits vor der Ehe vorhandene Wohnungen und Häuser werden dann zusammen verwaltet und geteilt.
Eine Fahrnisgemeinschaft schließt solche bereits vorhandenen Immobilien allerdings für das gemeinschaftliche Vermögen aus.
Hausrat
Wenn keine Errungenschaftsgemeinschaft vereinbart wurde, die den Hausrat aus der Gütergemeinschaft ausschließt, wird der gesamte Hausrat zum Eigentum beider Ehepartner. Dazu zählen beispielsweise Möbel oder auch Kunstwerke.
Wertpapiere
Wenn Du vor der Ehe Wertpapiere besitzt, so werden diese mit Vereinbarung der Allgemeinen Gütergemeinschaft zu dem Gesamtbesitz von Dir und Deinem Ehepartner. Es kann natürlich auch hier eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
Barvermögen
Auch das Barvermögen wird in der Allgemeinen Gütergemeinschaft automatisch zum gemeinsamen Vermögen.
zählt nicht dazu
Vorbehaltsgut
Wenn Du und Dein Ehepartner bei dem Abschluss des Ehevertrages festlegt, dass bestimmte Vermögensgegenstände nicht mit in Eure Gütergemeinschaft einfließen sollen, so zählen diese zu dem Vorbehaltsgut.
Ein Vorbehaltsgut kann auch ein Vermögensgegenstand sein, der vererbt wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Du ein Haus erbst und der Erblasser in dem Testament festlegt, dass das Haus ein Vorbehaltsgut sein soll. Das gleiche gilt für Schenkungen, bei denen der Schenker festgelegt hat, dass das verschenkte Vermögensgut ein Vorbehaltsgut ist.
Dein Vorbehaltsgut verwaltest Du selber und trägst auch die Kosten für die Verwaltung alleine.
Sondergut
Sondergüter sind Vermögenswerte, die rechtlich nicht übertragen werden dürfen. Darunter fallen zum Beispiel das Urheberrecht oder auch die Beteiligung an einer Personengesellschaft. Wenn Du über Sondergüter verfügst, bleiben diese auch bei einer allgemeinen Gütergemeinschaft in Deinem Besitz.
Du bestimmst über Dein Sondergut alleine und selbstständig ohne Deinen Ehepartner. Die Kosten für die Verwaltung des Sondergutes erfolgt jedoch über die Rechnung Eures Gesamtgutes.
Wie wird die Gütergemeinschaft vereinbart?
Ehevertrag
Jede Gütergemeinschaft egal welcher Art, muss in einem Ehevertrag schriftlich festgehalten werden. Dieser Vertrag muss anschließend von einem Notar beglaubigt werden.
Wenn Du gemeinsam mit Deinem Partner eine solche Gemeinschaft für Eure Güter bilden möchtest, empfehlen wir Dir, einen Anwalt für die Formulierung und für die genauen Bestimmungen der Gütergemeinschaft zu beauftragen.
So vermeidest Du im Nachhinein Ärger durch unvorhergesehene Komplikationen. Einen geeigneten Anwalt für das Aufsetzen des Ehevertrages findest Du auf der Plattform klugo.de.
Güterrechtsregister
Jede Vereinbarung mit abweichenden Regelungen zum Güterstand wird in dem öffentlich geführten Güterrechtsregister eingetragen. Sowohl Du als auch Dein Ehepartner müssen den Antrag auf die Eintragung stellen und auch unterschreiben. Diesen Antrag könnt Ihr bei dem zuständigen Amtsgericht stellen.
In dem Register werden Eure Geburtsnamen, der aktuelle Familienname, Eure Vornamen, die Geburtsdaten sowie der Wohnort eingetragen. Außerdem steht in dem Register, welche Art der Gütergemeinschaft ihr beschlossen habt und ab welchem Tag die Einigung gültig ist.
Verwalter
Du kannst mit Deinem Ehepartner auch in dem Ehevertrag festhalten, wer von Euch das gemeinsame Vermögen verwaltet. Falls Ihr in dem Vertrag nichts zu der Verwaltung festhaltet, seid Ihr automatisch beide für die Verwaltung Eures Gesamtgutes zuständig.
Wenn aber zum Beispiel nur Du die alleinige Verwaltung übernimmst, musst Du Deinen Ehepartner immer über den Stand der Verwaltung und über diesbezügliche Veränderungen informieren. Du besitzt als Verwalter eine große Verfügungsbefugnis und hast viel Gestaltungsfreiraum darüber, was mit Eurem Vermögen getan wird. Eine Ausnahme stellen gemeinsame Immobilien und Grundstücke dar.
Welche Vor- und Nachteile hat die Gütergemeinschaft?
Vorteile
Der Vorteil einer Gütergemeinschaft ist, dass Du und Dein Partner vieles miteinander teilen und gemeinsam verwalten könnt. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Beide von einem Vermögenszuwachs profitiert.
Außerdem kann es auch von Vorteil sein, dass Ihr beide etwaige Schulden miteinander teilt und nicht nur einer für die Abbezahlung verantwortlich ist.
Darüber hinaus müssen in der Regel keine Steuern für die Bereicherung des Ehepartners nach dem Erbschaftssteuergesetz gezahlt werden. Auch die Pflichtanteile für Eure Kinder verringern sich im Fall einer Erbschaft.
Nachteile
Schuldhaftung
Die Mitverantwortung für Schulden, die Dein Partner alleine macht, kann auch ein Nachteil sein. Das bedeutet nämlich, dass Du die Schulden zur Hälfte mittragen musst. Auch wenn die Gütergemeinschaft später einmal aufgelöst wird, musst Du die Hälfte der Schulden übernehmen.
Scheidung
Eine Gütergemeinschaft wird durch die Scheidung beendet. Dann muss das Vermögen zwischen Dir und Deinem Ehepartner gerecht aufgeteilt werden. Dabei kann es zu Uneinigkeiten darüber führen, was mit einzelnen Vermögensteilen getan wird. Soll das gemeinsame Haus beispielsweise verkauft werden, oder wer behält es und zahlt dem anderen seinen Teil aus?
Falls in solchen Fragen keine Einigkeit zu Stande kommt, kann es notwendig sein, in einer Gerichtsverhandlung darüber zu verhandeln. Ist dies der Fall, musst Du Dir einen Anwalt nehmen. Einen geeigneten Anwalt findest Du dafür schnell auf der Website klugo.de.
Wie gebe ich die Gütergemeinschaft in der Steuererklärung an?
Einkünfte aus dem Gesamtgut
Du und Dein Ehepartner müssen in dem Mantelbogen der Steuererklärung angeben, dass Ihr eine Gütergemeinschaft vereinbart habt.
Die Einkünfte aus dem Gesamtgut musst zur einen Hälfte Du versteuern und zur anderen Hälfte versteuert diese Dein Ehepartner.
Einkünfte aus Lohnzahlungen
Deine Lohneinkünfte musst Du selber und einzeln versteuern. Das gleiche gilt für Deinen Ehepartner.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu Eurem vereinbarten Sondergut zählen, muss sie nur derjenige versteuern, dem die Grundstücke oder Immobilien gehören. Habt Ihr eine allgemeine Gütergemeinschaft beschlossen, so versteuert Ihr diese Einkünfte zusammen.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Bei einer allgemeinen gemeinschaftlichen Gütervereinbarung versteuert Ihr die Gewerbeeinnahmen gemeinsam, falls Ihr etwas anderes vereinbart habt, so versteuert nur einer von Euch die Einkünfte.
Wie läuft die Scheidung bei einer Gütergemeinschaft ab?
Alle Vermögensgegenstände werden nach der Scheidung von einer Gütergemeinschaft zu gleichen Teilen auf die ehemaligen Ehepartner aufgeteilt.
Bei Uneinigkeit kann auch eine Teilungsversteigerung von beispielsweise dem gemeinsamen Haus stattfinden. Der Erlös wird dann wiederum gleich verteilt.
Was passiert beim Tod eines Ehepartners?
Erbe
Wenn Dein Ehepartner stirbt und kein Testament vorliegt, gelten für die Aufteilung des Vermögens die allgemeinen Erbquoten. Das Erbe besteht aus diesen Posten:
- Die Hälfte von Eurem Gesamtgut.
- Das Sondergut von Deinem verstorbenen Ehepartner.
- Das Vorbehaltsgut von Deinem verstobenen Ehepartner.
Wenn die Regelung der allgemeinen Erbquoten wegen eines fehlenden Testaments angewandt wird, steht Dir bei dem Vorhandensein von Kindern oder Enkelkindern folgendes zu:
- 25 Prozent von dem Anteil des Gesamtgutes des Erblassers.
- 25 Prozent von seinem Sondergut.
- 25 Prozent von seinem Vorbehaltsgut.
Die restlichen 75 Prozent von den drei Posten werden zu gleichen Teilen an die Kinder sowie an die Enkel des Erblassers weitergegeben.
Falls keine Kinder und Enkelkinder vorhanden sind, dann erhältst Du jeweils 50 Prozent von den drei finanziellen Posten von Deinem verstorbenen Ehepartner. Das restliche Vermögen wird auf die Eltern und Geschwister des Erblassers aufgeteilt.
Falls nur noch Onkel, Tanten oder Großeltern des Erblassers leben, so erhalten diese die restlichen 50 Prozent des Vermögens.
Sollten gar keine anderen Verwandten von Deinem verstorbenen Ehepartner leben, erbst Du alles zu 100 Prozent von dem Vermögen.
Fortgesetzte Gütergemeinschaft
Wenn Du mit Deinem Ehepartner in dem Ehevertrag eine fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart hast, dann endet Eure Gütergemeinschaft nicht automatisch nach dessen Tod.
Stattdessen wird die Gütergemeinschaft weitergeführt und Euer Kind übernimmt in der Gemeinschaft den Part Deines verstorbenen Ehepartners. Falls Ihr mehrere Kinder habt, so übernehmen diese gemeinsam den Part.
Eine fortgesetzte Gütergemeinschaft führt dazu, dass das Vermögen innerhalb der Familie aufgeteilt bleibt. Deine Kinder dürfen allerdings - sollten sie den Posten Deines verstorbenen Ehepartners einnehmen - nicht mehr den erbrechtlichen Pflichtteil des Vermögens anfordern.
Bei einer fortgesetzten Gütergemeinschaft übernimmt das Kind oder übernehmen die Kinder die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten, die vorher Dein Ehepartner in der Vereinbarung hatte. Das bedeutet, sie haften auch für mögliche Schulden.
Beenden einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
Wenn Du neu heiratest kannst Du die fortgesetzte Gütergemeinschaft mit Deinen Kindern wieder in eine Allgemeine umwandeln. Dann nimmt Dein neuer Ehepartner den Part Deiner Kinder innerhalb der Gemeinschaft ein.
Auch durch einen Aufhebungsvertrag kann die fortgesetzte Gütergemeinschaft wieder aufgelöst werden. In diesem Fall müssen sowohl Du als auch alle Kinder den Vertrag unterschrieben. Anschließend wird das Gesamtgut zwischen Dir und Deinen Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Solltest Du in einer fortgesetzten Gütergemeinschaft mit Deinem Kind sein und dieses verstirbt, so übernimmt wiederum das Kind Deines Kindes den Part innerhalb der Gemeinschaft. Wenn kein Du keine Enkelkinder hast, ist die gemeinschaftliche Güterverwaltung aufgelöst.
Wie kann die Gütergemeinschaft beendet werden?
Tod
Eine allgemeine Gütergemeinschaft sowie die Beschränkte enden automatisch mit dem Tod eines der Ehepartner.
Es gibt jedoch die Ausnahme der sogenannten Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Bei dieser Art der Güteraufteilung verfügt jeder der Ehepartner während der Ehe alleine über sein Vermögen. Erst mit dem Tod von einem Partner gehen beide Vermögen in ein gemeinsames Vermögensgut über. Über dieses kann dann der noch lebende Ehepartner frei verfügen.
Scheidung
Auch wenn Deine Ehe durch eine Scheidung beendet wird, endet die Gütergemeinschaft automatisch. Das Gesamtvermögen wird dann unter Dir und Deinem Ex-Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Kommt es dabei zu Uneinigkeiten darüber, was mit einzelnen Vermögenssachen getan werden soll, kann es sein, dass Ihr dies vor Gericht klären müsst. In diesem Fall findest Du kompetenten Rechtsbeistand auf der Plattform klugo.de.
neuer Ehevertrag
Eine Gütergemeinschaft muss nicht zu Beginn der Eheschließung vertraglich geregelt werden. Du und Dein Partner könnt Euch auch während der Ehe für einen solchen Vertrag entscheiden. Genauso ist es auch möglich, während der bestehenden Ehe die Gütergemeinschaft aufzuheben.
Ihr müsst dazu einen neuen Ehevertag aufsetzen, den Ihr beide unterschreibt und notariell beglaubigen lasst. Auch eine Änderung von der Art der Gütergemeinschaft ist auf diesem Weg möglich.
Klage
In manchen Fällen ist es auch möglich, während der Ehe mit Hilfe einer Klage die Gütergemeinschaft ohne das Einverständnis Deines Ehepartners zu beenden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Dein Partner durch eine Spielsucht viele Schulden ansammelt. Wenn Du die Gütergemeinschaft nicht einvernehmlich beenden willst, benötigst Du auf jeden Fall einen kompetenten Anwalt. Mit seiner Hilfe musst Du eine Klage erheben und vor das Familiengericht ziehen. Falls die Klage erfolgreich ist, gilt ab sofort die Gütertrennung zwischen Dir und Deinem Ehepartner.
Falls Du diesen Schritt gehen möchtest, findest Du auf der Website klugo.de unkompliziert einen geeigneten Anwalt.