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Behindertenpauschbetrag

Menschen mit einer Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen pauschalen Betrag steuerlich geltend machen. Diese Pauschale gibt es, damit Du die Kosten von Deiner Behinderung decken kannst. Um das Leben bestreiten zu können, fallen für Menschen mit Behinderung nämlich oft zusätzliche finanzielle Posten an. Auch das Geld für die Pflege, sowie für den erhöhten Waschbedarf soll mit dieser Pauschale abgedeckt werden.

Im Jahr 2021 wurden erstmalig seit 1975 die Beträge deutlich angehoben, sogar verdoppelt. Wie hoch der Behindertenpauschbetrag ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Höchstens kannst Du nun 2.840 Euro steuerlich absetzen. In einigen Fällen kannst Du allerdings bis zu 7.400 Euro von Deiner Steuer absetzen. Wie Du den Behindertenpauschbetrag erhältst, welche Höhe Dir zusteht, und was Du sonst noch beachten solltest, findest Du hier.

Was ist der Behindertenpauschbetrag?

Der Behindertenpauschbetrag soll Dir dabei helfen, Dich finanziell etwas zu entlasten. Steuerrechtlich gelten Deine Ausgaben, die Dir auf Grund von Deiner Behinderung entstehen, als Außergewöhnliche Belastungen.

Wenn Du den Behindertenpauschbetrag geltend machen willst, so erhältst Du einen pauschalen Betrag von Deiner Steuer wieder zurück. Falls Du diesen jedoch in Anspruch nimmst, kannst Du jedoch nicht mehr die einzelnen finanziellen Posten, die Dir durch Deine Behinderung entstehen von Deiner Steuer absetzen. Davon ausgenommen sind aber die sogenannten untypischen außergewöhnlichen Belastungen. Darunter fallen folgende Kosten:

  • Fahrtkosten, diese kannst Du als Werbungskosten absetzen.
  • Schulgeld für Privatschulen, die auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind.
  • Operationskosten.
  • Akute Krankheitskosten, wie besondere Medikamente.
  • Kosten für eine Haushaltshilfe.
  • Kosten für eine Kur.

Wann steht mir der Behindertenpauschbetrag zu?

Um den Behindertenpauschbetrag von der Steuer absetzen zu können, musst Du den Grad Deiner Behinderung von einem Arzt feststellen und Dir diesen bescheinigen lassen. Du erhältst von dem Arzt dann ein Gutachten.

Je nachdem, für welches Jahr Du den Steuerfreibetrag für Behinderung absetzen möchtest, gelten andere Bestimmungen.

  • Behindertenpauschbetrag 2016: Du erhältst den Pauschbetrag für Behinderte, wenn in dem ärztlichen Gutachten festgehalten ist, dass Du eine der drei möglichen Pflegestufen zugeordnet wirst. Es gibt Pflegestufe I bis Pflegestufe III.
  • Der Behindertenpauschbetrag 2017 wird etwas anders bestimmt. Ab dem 01.01.2017 gilt die Stufe des Pflegegrades als Beurteilung für den Behinderten Pauschbetrag. Dieser muss durch eine pflegefachlich begründete Begutachtung festgestellt werden. Es gibt dabei Pflegegrad 1 bis 5. Die Schwere Deiner Behinderung wird dabei in Punkte von 1 bis 100 eingeteilt.
    • Den Behindertenfreibetrag gibt es erst ab 12,5 Punkten. Bekommst Du also laut der Begutachtung einen Punkt von 12,5 bis 27, dann erhältst Du Pflegegrad 1. Du giltst dann als gering beeinträchtigt in Deiner Selbstständigkeit und in Deinen Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 2 bekommst Du, wenn Du zwischen den Punkten 27 und 47,5 kategorisiert wirst. In dem Gesetz wird dann davon ausgegangen, dass Du durch Deine Behinderung erheblich beeinträchtigt wirst.
    • Den Pflegegrad 3 erhältst Du, wenn Du zwischen 47,5 und 70 Punkte bekommst. Diesen bekommen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen.
    • Bei dem Pflegegrad 4 hast Du zwischen 70 und 90 Punkte auf der Einordnungsskala. Dies gilt als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten.
    • Den Pflegegrad 5 erhalten Menschen, deren Gutachten sie zwischen 90 und 100 Punkte einordnet. Auch hier liegt eine schwerste Beeinträchtigung vor, allerdings ist dabei noch eine besondere Anforderung an die pflegerische Versorgung notwendig.
  • Auch bei dem Behindertenpauschbetrag 2018 gibt es ein Punkte- beziehungsweise Gradsystem von 1 bis 100. Allerdings kannst Du den Pauschbetrag nur bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 von der Steuer absetzen. Es gibt einige Ausnahmen wenn bei Dir ein niedriger Grad Deiner Behinderung festgestellt wird und Du:
    • außerdem eine Behindertenrente beziehst.
    • zusätzlich eine dauerhafte eingeschränkte Beweglichkeit bescheinigt wird.
    • nicht dauerhaft in Deiner körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt bist, aber Deine Behinderung durch eine Krankheit zustande kam, die Du durch Deinen ehemals ausgeübten Beruf bekommen hast.
  • Behindertenpauschbetrag seit 2021: Nicht nur wurden die Pauschalen verdopptelt, auch auf die Zusatzvoraussetzungen wurde verzichtet. Das bedeutet, dass allen Steuerpflichtigen mit einem Behinderungsgrad ab 20 die Pauschale zusteht.

Für den Behinderten Pauschbetrag 2023 gelten diese Punkte beziehungsweise Grade der Behinderung:

Grad Pauschbetrag
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?

Im Jahr 2023 bekommst Du also je nach Grad Deiner Behinderung einen Behinderten Pauschbetrag zwischen 384 und 2.840 Euro im Jahr. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du sehr stark eingeschränkt bist, und einen erhöhten Pflegebedarf hast, kannst Du den Schwerbehindertenfreibetrag erhalten. Diesen bekommst Du, wenn in Deinem ärztlichen Gutachten festgestellt wirst, dass Du hilflos bist. Auch falls Du blind bist, gilt der Freibetrag Schwerbehinderung für Dich. Dann ist es möglich, in der Steuererklärung durch Schwerbehinderung einen Pauschbetrag von 7.400 Euro geltend zu machen.

Wie erhalten Angehörige den Behindertenpauschbetrag?

Auch wenn Du ein Kind mit einer Behinderung hast, steht euch der Behindertenpauschbetrag zu. Auf Deinen Antrag hin, kannst Du dann den Steuerfreibetrag der Behinderung in Deiner Steuer geltend machen. Diesen Antrag stellst Du in diesem Formular des Finanzamtes:

  • Anlage Kind auf Seite 3 in den Zeilen 64 und 65.

Falls Du ständig für eine Schwerbehinderte Person oder aber für eine blinde Person die Betreuung bezahlst, kannst Du Kosten für Pflegeaufwendungen von Deiner Steuer absetzen. Der Höchstbetrag liegt hier bei 20.000 Euro, von denen Du 20 Prozent in Deiner Steuererklärung wiederbekommen kannst. Also maximal 4.000 Euro.

Wenn Du eine dauerhaft hilflose Person selber und unentgeltlich pflegst, ist es möglich, dass Du einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 Euro im Jahr absetzen kannst. Falls die Pflege von mehreren Personen aufgeteilt wird, also wenn Du sowie Dein Vater beispielsweise Deine behinderte Mutter pflegen, könnt ihr diesen Pflegepauschbetrag untereinander aufteilen.

Wo trage ich in der Steuererklärung den Behindertenpauschbetrag ein?

Um die Kosten in der Steuererklärung für die Behinderung abzusetzen, musst Du in dem Hauptformular der Steuererklärung auf der Seite 3 unter dem Punkt außergewöhnliche Belastungen in der Zeile 61 Deinen Pauschbetrag anfordern. Dafür trägst Du den Grad Deiner Behinderung ein. Falls Du Deine Schwerbehinderung in der Steuererklärung eintragen willst, trägst Du ein den Buchstaben H ein, wenn Du dauerhaft hilflos bist. Auch wenn Du blind bist, solltest Du diese Schwerbehinderung in der steuererklärung eintragen. Dafür musst Du die Buchstaben BL eintragen. So erhältst Du den erhöhten Steuerfreibetrag für die Schwerbehinderung.

Seit dem Jahr 2018 musst Du dem Finanzamt nur bei einem Erstantrag entweder die Kopie Deines Schwerbehindertenausweises beilegen, die Bescheinigung von Deinem Arzt, der das Gutachten erstellt hat oder Deinen Bescheid von der Pflegekasse.

Auch wenn Du erst im laufenden Jahr behindert wurdest, steht Dir der Pauschbetrag zu. Falls Du während des Jahres eine höhere Einstufung Deiner Behinderung bekommen hast, also in der Punkteskala mehr erhalten hast, kannst Du das ganze Jahr über den höheren Pauschbetraf beantragen. Ebenso kannst Du den höheren Pauschbetrag anfordern, falls Du während des Jahres auf der Skala einen niedrigeren Grad der Behinderung bescheinigt bekommen hast.

Was ist, wenn meine außergewöhnlichen Kosten den Pauschbetrag überschreiten?

Wenn die Kosten, welche Du auf Grund Deiner Einschränkung hattest, Deinen Pauschbetrag übersteigen, kannst Du diese zusätzlichen Kosten der Behinderung in der Steuer auch absetzen. Diese untypischen außergewöhnlichen Belastungen trägst Du in die Zeilen 68 und 69 in Deiner Steuererklärung ein. Du musst aber unbedingt alle Belege aufheben und ordentlich abheften. Zum Beispiel die Quittung für das Taxi in das Krankenhaus, oder aber die Quittungen über den Kauf von Medikamenten.

Darüber hinaus besteht auch die Option, haushaltsnahe Pflegeleistungen, sowie Betreuungsleistungen abzusetzen. Möchtest Du diese absetzen, werden die Kosten mit dem Geld, das Du durch die Pflegeversicherung erhältst, abgeglichen.

Damit Du möglichst viel Steuern sparen kannst, musst Du wissen, wo Du was eintragen musst. Darüber hinaus ist es schwierig herauszufinden, was Du wirklich konkret steuerlich absetzen kannst. Denn auch über den Behindertenpauschbetrag hinaus, kannst Du viele Kosten vom Finanzamt wiederbekommen.

Deshalb empfehlen wir Dir, für Deine Steuererklärung eine Online-Steuersoftware zu nutzen. So brauchst Du maximal 15 Minuten, um diese fertigzustellen! Mühsames suchen der richtigen Zeilen fällt somit einfach weg! Die Steuersoftware fragt Dich automatisch alles ab, was für die Steuererklärung relevant ist, und hilft Dir somit dabei, die maximale Steuerersparnis zu erhalten.

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  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
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* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.