Wenn Du Dir mit Umfragen Dein Taschengeld aufbessern möchtest, kommt irgendwann die Frage auf: Sind bezahlte Umfragen steuerpflichtig? Kurze Antwort: Grundsätzlich ja, aber bei geringen Nebeneinkünften drückt der Gesetzgeber ein Auge zu und sie bleiben faktisch steuerfrei. Wie hoch die Freibeträge sind und was es zu beachten gilt, wenn Du darüber hinauskommst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Bezahlte Umfragen: Ab wann wird Einkommenssteuer fällig?
Wenn Du mit bezahlten Umfragen Geld verdienst, handelt es sich um Einkünfte – und grundsätzlich muss in Deutschland jeder seine Einkünfte versteuern. Doch es gibt Freibeträge, die immer steuerfrei bleiben. Erst wenn Du mehr verdienst, zahlst Du wirklich Einkommenssteuer.
Bei Einkünften aus bezahlten Umfragen kommt es nun darauf an, ob Du zusätzlich bereits ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis hast oder nicht.
Nebeneinkünfte als Arbeitnehmer
Du bist in einem Angestelltenverhältnis und möchtest daneben an bezahlten Umfragen teilnehmen? Dann kannst Du Dir bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen (Stand 2024). Das Ganze nennt sich „Härteausgleich“ und ist in §46 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Dabei ist es egal, wie hoch Dein reguläres Einkommen als Arbeitnehmer ist.
Wenn Du zwischen 410 und 820 Euro pro Jahr mit Umfragen dazuverdienst, musst Du diese Nebeneinkünfte nur teilweise versteuern. Es gibt einen Abzugsbetrag, der steuerfrei bleibt. Nur der restliche Betrag zählt zum zu versteuernden Einkommen. Der Abzugsbetrag wird schrittweise niedriger, wie Du aus unserer Tabelle ablesen kannst.
Erst wenn Du Nebeneinkünfte von mehr als 820 Euro pro Jahr hast, musst Du sie zur Gänze versteuern. Aber: Wenn Du mit bezahlten Umfragen so viel verdienst, hast Du vielleicht auch Ausgaben. Unter Umständen kannst Du z.B. einen Teil Deiner Internet-Kosten als Werbungskosten abziehen. Diese Ausgaben verringern dann wieder Dein zu versteuerndes Einkommen.
Achtung: In den Topf „Nebeneinkünfte“ fällt alles, was Du Dir zusätzlich dazuverdienst – also nicht nur bezahlte Umfragen, sondern beispielsweise auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus einer anderen selbstständigen Tätigkeit. Auch Gutscheine oder wertvolle Produkte, die Du vielleicht im Rahmen von Produkttests behalten darfst, sind als geldwerter Vorteil steuerpflichtig.
Nebeneinkünfte als Schüler oder Student
Du bist hauptberuflich Schüler oder Student und möchtest Dir mit bezahlten Umfragen etwas dazuverdienen? Dann hast Du einen grundsätzlichen Steuerfreibetrag von 11.604 Eurojährlich (Stand 2024) zur Verfügung. Dieser Steuerfreibetrag ist eine Höchstgrenze für Dein gesamtes Einkommen aus allen selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeiten. BAföG, Stipendien oder die Unterstützung von Deinen Eltern zählen hingegen nicht dazu.
Alles, was Du über die 11.604 Euro hinaus verdienst, musst Du grundsätzlich versteuern. Vielleicht stammt Dein Einkommen aber aus unterschiedlichen Quellen: zum Beispiel aus einem dauerhaften Nebenjob und aus den bezahlten Umfragen. Dann greift unter Umständen wieder der Härteausgleich.
Du hast einen Nebenjob im Angestelltenverhältnis, mit dem Du jährlich 13.000 Euro verdienst. Zusätzlich hast Du in diesem Jahr mit bezahlten Umfragen 400 Euro eingenommen. Weil Du damit knapp unterhalb der Grenze von 410 Euro liegst, bleiben Deine Einkünfte aus den bezahlten Umfragen zur Gänze steuerfrei.
Du hast im Nebenjob als Angestellte wieder 13.000 jährlich verdient. Zusätzlich hast Du an einigen lukrativen bezahlten Umfragen teilgenommen und damit 800 Euro jährlich verdient. Jetzt kannst Du auf Deine Nebeneinkünfte nur den Abzugsbetrag von 20 Euro geltend machen. Die restlichen 780 Euro musst Du versteuern.
Doch keine Sorge: Du bezahlst immer nur auf den Teil Deiner Einkünfte Einkommenssteuer, der den Steuerfreibetrag von 11.604 Euro jährlich übersteigt. Wenn Dein Einkommen insgesamt nicht sehr hoch ist, bleibst Du zudem in einer niedrigen Steuerklasse und musst mit keiner großen Steuerbelastung rechnen.
Können bei bezahlten Umfragen weitere Steuern anfallen?
Bisher haben wir die Einkommenssteuer betrachtet. Wenn Du über einen längeren Zeitraum an bezahlten Umfragen teilnimmst und dabei regelmäßige Einkünfte hast, handelt es sich streng genommen um eine selbstständige Tätigkeit. Dann könnten – theoretisch – noch weitere Steuerarten auf Dich zukommen:
Es ist aber nicht sehr realistisch, dass Du mit gelegentlichen bezahlten Umfragen auf so hohe Beträge kommst. Daher werden diese Steuerarten für Dich wahrscheinlich nicht relevant sein.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Falls Du Dir über einen längeren Zeitraum mit bezahlten Umfragen ein Nebeneinkommen aufbauen möchtest, handelt es sich streng genommen um eine gewerbliche Tätigkeit. Als „gewerblich“ gilt eine selbstständige Tätigkeit immer dann, wenn sie dauerhaft angelegt ist, wenn Du sie planmäßig und regelmäßig durchführst und beabsichtigst, damit Gewinne zu machen. Eine fixe Umsatzgrenze gibt es dagegen nicht.
Praktisch bedeutet das: Wenn Du nur gelegentlich an bezahlten Umfragen teilnimmst, beispielsweise in der vorlesungsfreien Zeit oder wenn es an der Uni gerade nicht viel zu tun gibt, handelst Du nicht gewerblich. Du musst also nicht sofort ein Gewerbe anmelden, wenn Du Dich aus Interesse bei ein paar Umfrageportalen registrierst. Nur wenn Du längerfristig und sehr regelmäßig dabeibleibst, wird eine Gewerbeanmeldung fällig.
Muss ich Einnahmen aus bezahlten Umfragen in meiner Steuererklärung angeben?
Eine Steuererklärung ist dann für Dich verpflichtend, wenn Du:
Solange Du die Steuerfreibeträge nicht überschreitest und kein Gewerbe angemeldet hast, bist Du zwar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Wir empfehlen Dir trotzdem, eine Steuererklärung zu machen und Deine Einkünfte aus bezahlten Umfragen darin anzugeben. Das Finanzamt wird die Freibeträge für die Einkommenssteuer ganz automatisch berücksichtigen.
Im besten Fall kannst Du Dir sogar Geld vom Finanzamt zurückholen, wenn Du in dem betreffenden Jahr hohe Ausgaben hattest. Mehr darüber findest Du auch in unserem Artikel zur Steuererklärung als Student.