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Teilzeitjob: freie Stellen & Stunden-Regelung

Auch, wenn seit Ende 2018 der Trend etwas nachgelassen hat: Teilzeitarbeit ist in den vergangenen Jahren in Deutschland immer beliebter geworden. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Frauen arbeiten. Fast die Hälfte von ihnen arbeiten in Teilzeitjobs. Bei den Männern sind es hingegen nicht mal zwei Prozent. Dabei ist Teilzeit für alle da. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sind Teilzeitangestellte sogar motivierter, produktiver und seltener krank. Worauf Du achten solltest, wenn Du darüber nachdenkst, in Teilzeit zu gehen und wie Du es anstellst, erfährst Du hier.

Wo finde ich einen Teilzeitjob?

Hier kannst Du Stellenangebote für Teilzeit finden.

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Was ist ein Teilzeitjob?

39,2 Prozent der Deutschen arbeiten laut Bundesagentur für Arbeit in Teilzeitjobs. Teilzeitarbeit ist gesetzlich definiert und zwar in einem speziellen Teilzeitarbeitsgesetz, genauer gesagt, dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG). Dieses Gesetz gilt sowohl für den öffentlichen Dienst als auch die private Wirtschaft. In Teilzeit arbeitet laut Gesetz jeder, der eine kürzere Arbeitszeit als vergleichbare Kollegen in Vollzeit hat. Nach dem Gesetz unterscheidet sich also ein Teilzeitjob nur durch den zeitlichen Umfang von der Vollzeitarbeit.

Verteilung

Wie genau sich die Arbeitszeit bei Teilzeitjobs im Arbeitsalltag aufteilt, kann unterschiedlich umgesetzt werden:

Teilzeit Classic

Das klassische Modell ist das häufigste Teilzeitmodell. Dabei reduziert sich stundenweise die tägliche Arbeitszeit. Du arbeitest dann zum Beispiel statt 40 Stunden nur 30 Stunden pro Woche. Diese 30 Stunden werden auf fünf Tage verteilt. Du arbeitest dann also sechs Stunden täglich. Es gibt noch eine variable Form des Classic Modells, bei der die Stundenanzahl pro Woche, Tag oder Monat variieren kann. Die Arbeitszeit pro Woche verteilt sich dann auf zwei bis fünf Tage.

Teilzeit Team

Bei diesem Modell gibt der Arbeitgeber lediglich die Anzahl er Mitarbeiter vor, die in einem bestimmten Zeitraum anwesend sein müssen. Die individuellen Arbeitszeiten werden dann im Team abgesprochen.

Teilzeit Invest

Bei diesem Modell hast Du die Option, ein Zeitguthaben anzulegen. Du könntest zum Beispiel ein halbes Jahr Vollzeit arbeiten. Wenn 25 Stunden pro Woche vereinbart wurden, bekommst Du diese ausgezahlt. Die Differenz wird angespart. So könntest Du ein halbes Jahr arbeiten und ein halbes Jahr im Ausland verbringen, ohne zu arbeiten. Du könntest auch mehrere Jahre sparen, um dann ein komplettes Jahr Urlaub machen zu können.

Teilzeit Saison

Bei diesem Modell erhältst Du über das ganze Jahr ein monatliches Grundgehalt und bist ebenso sozialversichert. Du arbeitest jedoch bei Hochphasen in Vollzeit und hast dementsprechend bei niedriger Auslastung frei. Dieses Modell ist gerade für Saisonbetriebe sehr geeignet. Beispielsweise werden Dachdecker in den Sommermonaten eher benötigt als in Wintermonaten.

Teilzeit Home

Hier kannst Du von zuhause arbeiten. In der Regel werden Arbeitszeiten vereinbart, sodass die Erreichbarkeit sichergestellt ist. Dabei kannst Du Voll- und Teilzeit miteinander kombinieren. Zum Beispiel kannst Du 34 Stunden pro Woche auf zwei volle Arbeitstage legen und die restlichen drei Tage sechs Stunden arbeiten.

Teilzeit Jobsharing

Bei diesem Modell teilst Du Dir mit einem Kollegen eine Vollzeitstelle. Das setzt aber einen sehr guten Informationsaustausch und regelmäßige Abstimmung voraus. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit entweder auf fünf Tage verteilt oder man kombiniert Voll- und Teilzeit.

Umfang

Teilzeit-Jobs unterscheiden sich vor allem durch den jeweiligen Umfang der Wochenarbeitszeit. So gilt beispielsweise ein Teilzeitjob ab 30 Wochenarbeitsstunden als vollzeitnaher Teilzeitjob. Bei Teilzeitjobs mit weniger Arbeitszeit, ist die Rede von einem vollzeitfernen Teilzeitjob. Darunter fällt zum Beispiel die Halbtagsarbeit.

Wie viele Stunden muss ich in Teilzeit arbeiten?

Bei einer Teilzeitstelle gibt es keine gesetzlichen Mindeststunden, die abgeleistet werden muss. Grundlage für die Stundenanzahl ist der Arbeitsvertrag für die Teilzeit, den Du mit Deinem Arbeitgeber festlegst.

Vertragliche Vereinbarungen

minimale Stundenzahl

Wenn Du weniger als 10 Stunden pro Woche arbeitest, handelt es sich im allgemeinen Sprachgebrauch um einen Minijob. Letztlich arbeitest Du aber einfach in Teilzeit mit geringeren Stunden pro Woche. Da es aber keine Mindeststundenzahl gibt, könntest Du gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber für Deine Teilzeit im Arbeitsvertrag sogar festhalten, dass Du nur zwei Stunden pro Woche arbeitest.

maximale Stundenzahl

Die maximale Stundenanzahl richtet sich danach, was in Deinem Unternehmen als Vollzeitarbeit zählt. In manchen Unternehmen sind das 40 Stunden, bei anderen 38 Stunden. Alles, was darunter liegt, gilt dann schon als Teilzeitjob. Also auch, wenn es nur eine Stunde weniger in der Woche ist. Bei einem Unternehmen, das 40 Stunden als Vollzeit definiert, würden also schon 39 Stunden pro Woche als Teilzeitjob gelten.

flexible Stundenregelung

Wenn in Deinem Vertrag für Teilzeit keine Stunden vereinbart sind, finden sich Formulierungen, wie “Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden” oder “Arbeitszeit richtet sich nach den Belangen des Unternehmens”. In diesem Fall hast Du einen Anspruch darauf, mindestens zehn Wochenstunden in Deinem Teilzeitjob eingesetzt zu werden. Wirst Du dann weniger eingesetzt, kannst Du trotzdem den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen.

Überstunden

Auch bei Überstunden gilt der Arbeitsvertrag für die Teilzeit als Richtlinie. Ansonsten gilt der Tarifvertrag oder eine sonstige betriebliche Vereinbarung. Dein Arbeitgeber kann Dich jedoch nicht zu Überstunden verpflichten. Ausnahmen sind akute Notlage des Unternehmens, wie eine Naturkatastrophe. Hierdrauf solltest Du im Falle also besonders achten:

Lässt Dich Dein Arbeitgeber regelmäßig mehr Stunden arbeiten, als im Arbeitsvertrag für Deinen Teilzeit-Job vereinbart, kannst Du von einer stillschweigenden Neuregelung ausgehen. Dann kannst Du von Deinem Chef verlangen, dass ein neuer Vertrag mit der regulären erhöhten Arbeitszeit aufgesetzt wird, die dann auch entsprechend entlohnt wird.

Wird trotz Teilzeitjob die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung überschritten, hast Du Anspruch auf Zuschläge.

Wer hat Recht auf einen Teilzeitjob?

Teilzeitstellen sind für alle da. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen, genauso wie für Minijobber, befristet Beschäftigte, Schichtarbeiter oder Mitarbeiter, die bereits in einem Teilzeitjob arbeiten. Trotzdem gibt es bestimmte Vorgaben, die vor allem die Planbarkeit und Sicherheit für die Unternehmen regeln sollen.

Anspruch

Ein Anspruch auf eine geringere Arbeitszeit besteht grundsätzlich dann:

  • wenn das Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt
  • wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate andauert
  • wenn es vonseiten des Arbeitgebers keinen betrieblichen Grund gibt, um eine Reduzierung der Arbeitszeit abzulehnen.

Betrieb >15 Beschäftigte

Bei einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten hast Du folgende Möglichkeiten, um Deinen Anspruch auf einen Job als Teilzeit anzubringen:

  • für die Elternzeit (nach dem Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz)
  • bis zu 6 Monate zur Pflege eines Angehörigen (nach dem Pflegezeitgesetz)
  • bis zu 24 Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen (nach dem Familienpflegegesetz)
  • zeitliche unbefristete Teilzeit ohne speziellen Anlass (nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Elternteilzeit

während der Elternzeit

Die Elternzeit ist dazu gedacht, nach der Geburt und bis zum dritten Geburtstag eines Kindes möglichst viel Zeit mit diesem zu verbringen. Wenn Du auch während der Elternzeit weiterhin arbeiten möchtest, geht dies als Teilzeitjob mit 15 bis 30 Stunden je Woche. Arbeitest Du weniger oder mehr, verlierst Du den Anspruch auf Eltern-Teilzeit. Die Teilzeit muss nicht zwingend die ganze Elternzeit hindurch beibehalten werden. Sie muss aber mindestens zwei Monate dauern. Jeder Elternteil kann über zwei gesonderte Zeiträume hinweg eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. Ist die Elternzeit beendet, musst Du wieder Deine Vollzeitstelle einnehmen. Übrigens: Arbeiten beide während der Elternzeit gleichzeitig mindestens vier aufeinander folgende Monate in Teilzeitjobs (25 bis 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats), so bekommen sie jeweils diese vier zusätzlichen Monate ElterngeldPlus.

nach der Elternzeit

Solltest Du auch nach der Elternzeit noch in Deinem Teilzeit-Job arbeiten wollen, musst Du das dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitteilen. Am besten schon, wenn Du die Elternzeit beantragst. Mindestens aber drei Monate vorher. Wenn Du dann dem Arbeitgeber sogar konkrete Vorschläge machen kannst, wie die Umsetzung Deines Teilzeitjobs aussehen könnte, hast Du gute Chancen, dass Deine Wünsche berücksichtigt werden. Nach der Elternzeit fällt die gewünschte Teilzeit nämlich unter das Teilzeit- und Befristungsgesetz und ist also an keinen Anspruch gekoppelt. Besondere Verhandlungspunkte sind dann in der Praxis häufig, dass nur noch vormittags gearbeitet werden möchte, um Kita- oder Schulzeiten zu berücksichtigen.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung und können einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung aus gesundheitlichen Gründen stellen. Dieser Anspruch besteht, wenn die Art oder Schwere der Behinderung eine kürzere Arbeitszeit notwendig macht. Das muss natürlich nachgewiesen werden. Durch Beratung, Betreuung und auch finanzielle Hilfen unterstützen die Integrationsämter Arbeitgeber dabei, Teilzeitjobs für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen einzurichten. Denn es gibt sogar eine gesetzliche Vorgabe, wie viele schwerbehinderte Menschen ein Betrieb beschäftigen muss (Beschäftigungspflicht).

keinen Anspruch

Grundsätzlich keinen einen Anspruch auf Teilzeitstellen haben freie Mitarbeiter.

Betrieb <15 Beschäftigte

Wenn Dein Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat, hast Du generell keinen Anspruch auf Teilzeit.

betriebliche Gründe

Dein Arbeitgeber kann Deinen Antrag auf Teilzeit ablehnen. Egal, wie groß der Betrieb ist. Und zwar dann, wenn es folgende betriebliche Gründe gibt:

  • eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation,
  • eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs,
  • eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb oder
  • das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten für den Arbeitgeber.

Der Gesetzgeber verpflichtet Deinen Arbeitgeber jedoch mit Dir zuerst zu verhandeln. Hat Deine Firma Deinen Antrag auf den Teilzeitjob trotzdem abgelehnt, kannst Du Dein Recht vor dem Arbeitsgericht einklagen. Das Gericht prüft, ob der Arbeitgeber tatsächlich ablehnen durfte.

Welche Rechte habe ich bei einem Teilzeitjob?

Teilzeit-Jobs haftet der Ruf an, Aufstiegschancen zu begrenzen. Gerade Führungskräfte schrecken davor zurück, die Arbeitszeit zu reduzieren. Doch wer in einem Teilzeitjob arbeitet, darf per Gesetz nicht schlechter behandelt oder benachteiligt werden.

keine Diskriminierung

Falls neue oder freie Stellen zu besetzen sind, müssen zunächst Mitarbeiter in Teilzeitjobs berücksichtigt werden, die den Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung haben, bevor eine Stelle neu ausgeschrieben wird. Außerdem hast Du grundsätzlich das gleiche Arbeitsrecht in Teilzeit wie Vollzeitbeschäftigte. Das heißt konkret:

  • Beim Gehalt oder anderen Leistungen darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Unterschiede machen. Dein Teilzeit-Job muss denselben Stundenlohn haben. Dein Gehalt darfs sich nur entsprechend der verringerten Arbeitszeit reduzieren.
  • Zahlt der Arbeitgeber Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, so hast auch Du mit einem Teilzeitjob einen Anspruch darauf. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld anteilig entsprechend der Arbeitszeit kürzen.
  • Auch Studenten, die Teilzeitjobs nachgehen, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Einhaltung des Kündigungsschutzes.

Brückenteilzeit

Seit Januar 2019 gibt es das Brückenteilzeitgesetz. Mit der Brückenteilzeit ist es nun möglich, nach mindestens einem und höchstens fünf Jahren im Teilzeitjob wieder in Dein altes Vollzeitarbeitsverhältnis zurückzukehren. Damit soll die so genannte „Teilzeitfalle“ entschärft werden. Denn vorher gab es nur das Teilzeitrecht auf unbegrenzte Teilzeitarbeit - verbunden mit dem Risiko, dauerhaft im Teilzeitjob bleiben zu müssen. Dies betrifft immer noch besonders Frauen mit minderjährigen Kindern. Nach dem Mikrozensus 2017 des Statistischen Bundesamtes arbeiten nämlich gut zweidrittel Mütter in Teilzeitjobs, hingegen nur sechs Prozent der Väter. Neben den allgemeinen Voraussetzungen gibt es besondere für die für die Brückenteilzeit:

  • Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze: Selbst, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, müssen diese Arbeitgeber nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Öffentlicher Dienst

Gerade im öffentlichen Dienst wurden Teilzeit-Jobs schon früh gefördert. Bereits 1969 wurde für Beamtinnen und Beamte die familienpolitische Teilzeitbeschäftigung eingeführt. Mittlerweile arbeiten nach dem Bericht des Beamtenbund 2019 über 32 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Teilzeit. Beamte haben eigene Teilzeitreglungen, weil sie als Staatsdiener auf Lebenszeit in einem anderen Loyalitätsverhältnis stehen. Für Beamte gilt zum Beispiel für die familiäre Teilzeit unter anderem:

  • keine zeitliche Höchstgrenze bei mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
  • zwölf Jahre Höchstgrenze bei weniger als der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
  • Kinderzuschüsse
  • Beihilfe
  • Mindestversorgung

Für alle anderen Angestellten im öffentlichen Dienst gilt das Teilzeitgesetz.

Wie viel verdiene ich in Teilzeit?

Netto-Lohn

In Teilzeitjobs verdienst Du weniger. Wenn Du zum Beispiel mit 40 Wochenstunden auf 3.000 Euro brutto kommst, verdienst Du mit 30 Stunden genau 750 Euro weniger. Wegen der Steuerprogression bekommst Du aber netto, wenn Du zum Beispiel kinderloser bist, nur rund 396 Euro weniger ausgezahlt. Damit arbeitest Du dann zwar 25 Prozent weniger, hast aber netto nur rund 20 Prozent Einbußen. In bestimmten Konstellationen kannst Du manchmal also sogar Dein Netto-Stundenlohn erhöhen. Um die finanziellen Folgen besser abschätzen zu können, solltest Du aber mit einem Teilzeitrechner schauen, wie sich Dein Netto-Gehalt mit einem Teilzeitjob verändern würde.

Sozialabgaben

Abgesehen von Minijobs besteht bei Teilzeitjobs in der Regel eine Sozialversicherungspflicht. Zur Sozialversicherung gehören die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Beiträge für die Unfallversicherung zahlt der Unternehmer. Aber auch, wenn Du einen Minijob ausübst, bist Du in folgenden Fällen versichert:

  • Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle
  • Unfall im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit
  • Berufskrankheit

Rentenanspruch

Verdienst Du weniger, zahlst Du auch weniger in die gesetzliche Rente ein. Bevor Du die Arbeitszeit verringerst, sollten Du Dich daher von der Rentenversicherung beraten lassen. Ein Beispiel: Arbeitest Du 20 Stunden pro Woche für rund 15 Euro die Stunde, kommst Du auf etwa 1231 Euro brutto im Monat. Nach 40 Jahren Berufstätigkeit in einem Teilzeitjob beträgt die Rente nur 497 Euro und liegt damit noch unter der Grundsicherung. Das liegt am Berechnungssystem für die Rente. Für jedes gearbeitete Jahr fallen bei der deutschen Rentenversicherung sogenannte Entgeltpunkte an. Einen vollen Punkt erhältst Du jedoch nur, wenn Du mindestens 36.294 Euro pro Jahr verdienst. Wenn Du weniger verdienst, erhältst Du die Entgeltpunkte nur anteilig.

Wie kann ich Teilzeit beantragen?

Frist

Je nach Teilzeit- Grund gibt es unterschiedliche Fristen.

Familienpflegezeit:

  • Ankündigung: spätestens 8 Wochen vor gewünschtem Freistellungsbeginn
  • maximale Familienpflegezeit: 24 Monate

Pflegezeitgesetz:

  • keine Ankündigung notwendig
  • maximale Zeit: 6 Monate

Elternteilzeit:

  • Ankündigung: spätestens 7 Wochen (bis zum 3. Geburtstag des Kindes) bzw. 13. Wochen (zwischen dem 3. und 8. Geburtstag) vor gewünschtem Freistellungsbeginn

„klassische“, zeitlich unbefristete Teilzeit:

  • Ankündigung: mindestens drei Monate im Voraus

Falls der Chef den Teilzeitwunsch nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ablehnt – eine E-Mail reicht nicht –, verringert sich automatisch die vereinbarte Arbeitszeit im gewünschten Umfang. Wenn Du jedoch schon einmal die Stunden reduziert hast, kannst Du erst wieder nach dem Ablauf von zwei Jahren verlangen, noch weniger zu arbeiten. Auch falls der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen wirksam abgelehnt hat, kannst Du erst nach Ablauf dieser Karenzzeit einen neuen Antrag stellen

Form

Sind die Voraussetzungen erfüllt, musst Du Deinem Chef nur mitteilen, dass Du die Arbeitszeit verringern möchten. Außerdem musst Du angeben, wie viele Stunden Du zukünftig arbeiten möchtest und wie sie verteilt sein sollten. Grundsätzlich reicht eine mündliche Ankündigung aus. Arbeitsrechtler empfehlen aber, sich schriftlich an den Arbeitgeber zu wenden. So kannst Du im Streitfall später nachweisen, dass der Antrag fristgerecht gestellt wurde. Einen Grund für den Wunsch für den Teilzeitjob musst Du nicht angeben. Es schadet aber sicher nicht, den Wunsch mit drei kurzen Sätzen zu begründen.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Teilzeitjob?

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: 50 Prozent der Männer und gut 40 Prozent der Frauen würden ihre Arbeitszeit gern um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. Auch die IG-Metall fordert seit langem eine 28-Stunden-Woche. Die gesellschaftliche Einstellung zum „Arbeitseifer als Identität wandelt sich langsam. Trotzdem hat die Entscheidung für einen Teilzeitjob zu gehen neben den Vor- auch immer noch seine Nachteile.

Vorteile

  • Mehr Zeit für Kinder: Teilzeit-Jobs ermöglichen es Eltern, wohlgemerkt auch Vätern, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und so Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Dadurch kann sich ein Teilzeitjob indirekt auch positiv auf das Kindeswohl auswirken.
  • Bessere Work-Life-Balance: Familie, Hobbies, Weiterbildung, Ehrenamt und arbeiten, wenn Du am produktivsten bist (ob Lerche oder Eule). Mit weniger und flexiblerer Arbeitszeit hast Du mehr Zeit für all die anderen Dinge im Leben, die Dir wichtig sind und Dich glücklich machen.
  • Mehr Zeit für Erholung: Gerade bei körperlich anstrengenden oder sehr stressigen Berufen ist dies für die Gesundheit von großer Bedeutung. Auch das Unternehmen profitiert von ausgeruhten Mitarbeitern.
  • Mehr Arbeitsplätze: Wird eine Vollzeitstelle auf mehrere Arbeitnehmer verteilt, erhalten mehr Menschen eine Arbeitsstelle. Arbeit trotz gesundheitlicher Probleme: Auch, wenn Du wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage bist, Vollzeit zu arbeiten, kannst Du durch Teilzeitjobs weiterhin im Berufsleben bleiben.

Nachteile

  • Geringeres Gehalt: Mit einem Teilzeit-Job verdienst Du weniger.
  • Weniger Rente: Bei einem Teilzeitjob zahlst Du einen geringeren Rentenbeitrag, weshalb Du auch weniger Rente erhält. Die Entscheidung für einen Teilzeit-Job hat demnach Einfluss auf einen unter Umständen weit in der Zukunft liegenden Zeitraum.
  • Verringerung des Arbeitslosengeldes: Arbeitest Du langfristig in einem Teilzeitjob, hat das Auswirkungen auf Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies betrifft Dich in der Regel dann, wenn Du länger als dreieinhalb Jahre Teilzeitjobs ausübst.
  • Schlechte Aussichten für die Karriere: Auch, wenn es offiziell nicht so sein soll: Mit einem Teilzeit-Job hast Du in der Regel nicht dieselben Chancen auf eine berufliche Karriere wie ein Vollzeitbeschäftigter. Denn immer noch gelten alte Muster nach dem Motto „Wer lange da ist, macht auch mehr.“ Teilzeitbeschäftigten werden daher eher selten Aufgaben gegeben, die mit großer Verantwortung einhergehen.