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Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik/E-Government (B.Sc.) an der Hochschule Schmalkalden
Deadline
10.10Geldförderung
900Das Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik des Thüringer Finanzministerium
Wenn Du an der Hochschule Schmalkalden Verwaltungsinformatik/E-Government (B.Sc.) studierst, kannst Du vom Thüringer Finanzministerium monatlich 900 € für maximal 36 Monate erhalten.
Im Gegenzug verpflichtest Du Dich zur Durchführung des vorgesehenen Praxismoduls im 5. Semester beim Stipendiengeber und gegebenenfalls Praktika in der vorlesungsfreien Zeit beim Stipendiengeber.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der HS Schmalkalden immatrikuliert.
- Studium: Du studierst Verwaltungsinformatik/E-Government (B.Sc.).
- Leistung: Du kannst sehr gute Abiturnoten nachweisen.
Die Bewerbung
Du sendest Deine Bewerbung an die Hochschule Schmalkalden.
Zinsloses Darlehen
800 €Das Kurzdarlehen des Studierendenwerks Thüringen
Das Studierendenwerk Thüringen gewährt Dir ein zinsloses Kurzdarlehen, wenn Du Dich unverschuldet in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befindest. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 800 € betragen. Die Rückzahlung des Darlehens muss spätestens 6 Monate nach Auszahlung der letzten Darlehensrate beginnen.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Deine Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Wirtschaftliche Lage: Du befindest Dich unerwartet und unverschuldet in einer finanziellen Notlage und hast keine Mittel um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Bewerbung
Die Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen gibt Dir bei einem Beratungsgespräch weitere Auskünfte zur Antragstellung. Nach der Beratung kannst Du den Antrag auf ein Kurzdarlehen persönlich bei der Allgemeine Sozialberatung ausfüllen und einreichen.
Geldförderung
250 €Die Reisekostenzuschüsse des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung
Das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung (TKG) kann Dich bei der aktiven Teilnahme an wissenschaftlichen Fachtagungen, Summerschools und vergleichbaren Veranstaltungen mit einem Reisekostenzuschuss in Höhe von einmalig 250 € unterstützen. Es werden Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Teilnahme- und Tagungsgebühren gefördert. Voraussetzung ist, dass die von Dir beantragten Reisekosten nicht über Haushalts‐ bzw. Projektmittel des Fachbereichs finanziert werden können.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Thüringen immatrikuliert.
- Studium: Du belegst einen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengang.
- Vorhaben: Du möchtest an einer wissenschaftlichen Fachtagung, Summerschool, einem Workshop oder einer ähnlichen Veranstaltung teilnehmen.
- Geschlecht: Du bist eine Frau.
Die Bewerbung
Reiche Deinen Antrag für die Reisekostenförderung beim Gleichstellungsbüro der jeweiligen Thüringer Hochschule ein. Anträge können jederzeit gestellt werden. Anträge für Reisekostenförderungen müssen vor dem Antritt der Reise gestellt werden.
Deadline
25.03., 15.09.Geldförderung
500 €Die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ des Studierendenwerks Thüringen
Als einkommensschwacher Hochschüler am Beginn Deines Studiums kannst Du die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ beim Studierendenwerk (Stw) Thüringen beantragen. Von den einmalig gewährten 500 € kannst Du notwendige Anschaffungen (für IT, Fachbücher, etc.) oder Kosten und Gebühren (für Kurse, etc.) bezahlen.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Deine staatliche bzw. staatlich anerkannte Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Studium: Du befindest Dich in der Anfangsphase Deiner akademischen Ausbildung.
- Wirtschaftliche Situation: Du kannst nachweisen, dass Du auf finanzielle Hilfe angewiesen bist.
Die Bewerbung
Die Allgemeine Sozialberatung des Stw Thüringen erteilt weitere Auskünfte und nimmt Anträge entgegen. Das Antragsformular findest Du im Online-Portal des Stw Thüringen.
Deadline
Kostenloses Essen für Kinder
Du kannst für Dein unter 6 Jahre altes Kind in der Mensa oder Cafeteria Deiner Uni eine kostenlose Kindermahlzeit bekommen, wenn Du den Kinderausweis vorlegst und mindestens ein Essen bezahlst.
Die Auswahlkriterien
- Einrichtung: Deine Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Alter: Dein Kind ist jünger als 6 Jahre.
Die Bewerbung
Den Kinderausweis beantragst Du beim Studierendenwerk Thüringen.
Das Härtefalldarlehen des Studierendenwerks Thüringen
Das Studierendenwerk (Stw) Thüringen vergibt zinslose Darlehen, wenn Du Dich (ohne Dein Zutun) in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befindest. Für maximal 1 Jahr kannst Du eine Unterstützung in unbekannter Höhe erhalten.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Deine Uni oder Hochschule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Thüringen.
- Studium: Du befindest Dich im finalen Abschnitt Deiner akademischen Ausbildung und planst Deinen Abschluss.
- Wirtschaftliche Situation: Du kannst nachweisen, dass Du auf finanzielle Hilfe angewiesen bist.
Die Bewerbung
Die Allgemeine Sozialberatung des Stw Thüringen erteilt weitere Auskünfte und nimmt Anträge entgegen.
Geldförderung
300 €Das Deutschlandstipendium an der Hochschule Schmalkalden
Mit dem Deutschlandstipendium kannst Du an der Hochschule Schmalkalden für ein Jahr mit einem Betrag in Höhe von 300 € monatlich gefördert werden. Das Stipendium kann maximal bis zur Regelstudienzeit verlängert werden.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Hochschule Schmalkalden immatrikuliert oder verfügst über eine Zulassungsbescheinigung.
- Noten: Du hast hervorragende Leistungen erbracht.
- Engagement: Du kannst ehrenamtliches, gesellschaftliches oder soziales Engagement vorweisen.
- Persönliche Umstände: Deine sozialen, familiären und persönlichen Umstände werden auch berücksichtigt.
Die Bewerbung
Du musst Deine Bewerbung elektronisch über das Bewerbungsportal der Hochschule Schmalkalden einsenden.