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Finanzielle Nothilfe für geflüchtete Studenten aus der Ukraine
Geldförderung
300 €Die finanzielle Nothilfe für geflüchtete Studenten aus der Ukraine an der HS Trier
Das Studentenwerk Trier unterstützt geflüchtete Studenten aus der Ukraine, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 €. Die Unterstützung wird nur einmal pro Semester gewährt. Du musst nachweisen können, dass Du dazu beiträgst, die finanzielle Notlage zu überwinden. Die Unterstützung kann nicht zur Abdeckung von Studiengebühren verwendet werden.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Hochschule Trier immatrikuliert oder möchtest Dich dort einschreiben.
- Staatsangehörigkeit: Du besitzt die ukrainische Staatsbürgerschaft und bist aus der Ukraine geflüchtet.
- Finanzielle Lage: Du befindest Dich unverschuldet in einer finanziellen Notlage, wodurch die Fortsetzung Deines Studiums gefährdet ist.
Die Bewerbung
Reiche das vollständig ausgefüllte Antragsformular beim Studentenwerk Trier ein.
Deadline
31.08.Geldförderung
1.500 €Der Preis des Ausschusses für Gleichstellungsfragen der Hochschule Trier
Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen vergibt an der Hochschule Trier einen Förderpreis in Höhe von 1.500 € für Abschlussarbeiten, die mit der Note 1,7 oder besser bewertet wurden. Du kannst Deine Arbeit einreichen, wenn sie einen Bezug zur Gleichstellungsthematik hat, Du Kinder betreust oder die Pflege von Angehörigen übernimmst.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Hochschule Trier immatrikuliert.
- Studium: Du hast eine Abschlussarbeit verfasst, die das Thema Gleichstellung behandelt.
- Leistung: Deine Abschlussarbeit wurde mit der Note 1,7 oder besser bewertet.
- Familie: Du betreust Kinder oder übernimmst die Pflege von Angehörigen.
Die Bewerbung
Reiche Deine Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form beim Gleichstellungsbüro ein.
Die „kids-for-free-Karte” des Studierendenwerks Trier
Als Student einer Hochschule in Trier kannst Du durch das Studierendenwerk Trier kostenloses Essen für Dein(e) Kind(er) unter 11 Jahren erhalten, wenn Du eine der Mensen nutzt. Du kannst die sogenannte „kids-for-free-Karte” im StudiwerkOffice beantragen. Die Karte gilt jeweils für ein Semester und kann jedes Semester erneuert werden.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Trier immatrikuliert.
- Familie: Du hast mindestens ein Kind im Alter von unter 11 Jahren.
Die Bewerbung
Du kannst die „kids-for-free-Karte” im StudiwerkOffice durch Vorlage Deiner Immatrikulationsbescheinigung und des Familienstammbuchs bzw. der Geburtsurkunde beantragen.
Geldförderung
300 €Die Soziale Unterstützung des Studierendenwerks Trier
Falls Du als Student einer Hochschule in Trier unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten bist, kannst Du die Soziale Unterstützung des Studierendenwerks Trier in Höhe von einmalig 300 € erhalten. Die Unterstützung wird nur einmal pro Semester gewährt. Du musst nachweisen können, dass Du dazu beiträgst, die finanzielle Notlage zu überwinden. Die Unterstützung kann nicht zur Abdeckung von Studiengebühren verwendet werden.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Trier immatrikuliert.
- Studium: Du befindest Dich in der Regelstudienzeit und hast das 1. Studienjahr bereits abgeschlossen.
- Finanzielle Lage: Du befindest Dich unverschuldet in einer finanziellen Notlage, wodurch die Fortsetzung Deines Studiums gefährdet ist.
Die Bewerbung
Reiche das vollständig ausgefüllte Antragsformular beim Studierendenwerk Trier ein.
Zinsloses Darlehen
3.000 €Die Studienabschluss-Darlehen des Studierendenwerks Trier
Das Studierendenwerk Trier unterstützt Dich durch ein zinsloses Darlehen während der Studienabschlussphase. Du kannst ein Darlehen in Höhe von maximal 3.000 € erhalten, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dein Studium erfolgreich abschließen kannst. Das Darlehen muss ein Jahr nach Beginn der Auszahlung innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten zurückgezahlt werden. Für das Darlehen wird eine Bürgschaftserklärung eines deutschen Bürgen mit Einkommensnachweis verlangt.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Trier immatrikuliert.
- Studium: Du befindest Dich in der Abschlussphase Deines Studiums.
- Finanzielle Lage: Du konzentrierst Dich während des Studienabschlusses verstärkt aufs Lernen, hast daher weniger Einkommen als normal und benötigst eine finanzielle Unterstützung.
Die Bewerbung
Reiche das vollständig ausgefüllte Antragsformular beim Studierendenwerk Trier ein.
Deadline
Geldförderung
1.300 €Das Nikolaus Koch Promotionsstipendium der Hochschule Trier
Mit dem Nikolaus Koch Promotionsstipendium der Hochschule Trier erhältst Du 1.300 € monatlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Eine Verlängerung der Förderung um ein viertes Jahr ist in Einzelfällen möglich.
Das Fördergebiet ist auf die Trierer Hochschulstandorte Schneidershof, Paulusplatz und Irminenfreihof limitiert, nur kooperativ Promovierende an diesen Standorten können sich bewerben.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Hochschule Trier (Hauptcampus, Paulusplatz, Irminenfreihof) als kooperativ Promovierender eingeschrieben.
- Leistung: Du hast in Deinem bisherigen Studium herausragende Leistungen erbracht. Bestenfalls hast Du bereits Fachvorträge gehalten, wissenschaftliche Veröffentlichungen gemacht oder fachbezogene Auszeichnungen erhalten.
- Zeitpunkt: Deine Bewerbung sollte in der Anfangsphase Deiner Promotion, also in den ersten 12 Monaten nach Zulassung erfolgen.
- Promotionsthema: Dein Promotionsprojekt zeichnet sich durch seine wissenschaftliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Relevanz und seine Praxisbezogenheit aus.
- Einbindung: Während Deines Promotionsprojekts bist du schwerpunktmäßig an die Hochschule Trier angeschlossen, nimmst also beispielsweise regelmäßig an Forschungstätigkeiten am Campus teil.
- Finanzielle Lage: Erhältst Du bereits eine staatliche oder private Förderung in Form eines Vollstipendiums, bist Du von diesem Stipendium ausgeschlossen.
Die Bewerbung
Um Dich für das Stipendium zu bewerben, musst Du von Deiner Betreuungsperson der Hochschule Trier mittels des Fachgutachten-Formulars vorgeschlagen werden. Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen postalisch an die Hochschule oder per E-Mail an promotionsstipendium@hochschule-trier.de geschickt werden.
Deadline
07.01.Geldförderung
550 €Das PROMOS Stipendium der Hochschule Trier
Als Student der Hochschule Trier kannst Du Teilstipendien und Kurskostenpauschalen im Rahmen des PROMOS-Programms für Deinen Studien-, Praxis- oder Sprachaufenthalt im außereuropäischen Ausland bekommen. Du erhältst eine Förderung in Höhe von 350 -550 € pro Monat und/oder eine Kurskostenpauschale. Die genaue Höhe der Förderung hängt vom Zielland ab. Die maximale Förderdauer ist auf 6 Monate begrenzt.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Hochschule Trier immatrikuliert.
- Noten: Du hast gute Leistungen erbracht.
- Sprachkenntnisse: Du verfügst über ausreichende Sprachkenntnisse in der Arbeits- bzw. Studiensprache Deines Ziellandes.
- Engagement: Du kannst soziales Engagement vorweisen.
- Vorhaben: Dein Vorhaben im Ausland ist qualitativ, sinnvoll und realistisch.
Die Bewerbung
Du kannst alle Unterlagen (bis auf die 2. und 3. Seite der Annahmeerklärung sowie das Gutachten, welche in Papierform (Original) abgegeben werden) per E-Mail beim International Office der Hochschule einreichen.
Deadline
15.07.Das Ariadne-Stipendium für Studentinnen an der Hochschule Trier
Die Hochschule Trier fördert Studentinnen und Promovendinnen mit dem Ariadne-Stipendium in unbekannter Höhe und Länge. Das Stipendium wird aus HSP-III-Programmmitteln zur Förderung von Frauen in Wissenschaft und Studium finanziert.
Die Auswahlkriterien
- Geschlecht: Du bist eine Frau.
- Hochschule: Du bist an der Hochschule Trier immatrikuliert.
- Status: Du bist Bachelor- oder Masterstudentin mindestens im 2. Semester oder Promovendin.
- Engagement: Du kannst soziales oder ehrenamtliches Engagement nachweisen.
- Bedürftigkeit: Du befindest Dich in einer finanziellen Notlage und musst vielleicht neben dem Studium zusätzliche Aufgaben wie die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen.
- Noten: Du hast gute bis sehr gute Leistungen erbracht.
Die Bewerbung
Schicke Deinen Antrag mit sämtlichen Bewerbungsunterlagen per Post an die Ansprechperson. Alternativ kannst Du den Antrag als Seafile hochladen, den Link dafür erhältst Du auf Nachfrage von Michelle Schmidt.
Geldförderung
600 €Das Windelstipendium des Studierendewerks Trier
Das Studierendenwerk Trier unterstützt Dich mit dem Windelstipendium, wenn mindestens ein Kind unter 10 Jahren in Deinem Haushalt lebt. Das Windelstipendium wird Dir als Einmalzahlung in Höhe von 600 € ausbezahlt. Dieses Stipendium kannst Du bis zu vier Mal während des Studiums beantragen. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 1 Jahr musst Du einen Leistungsnachweis vorlegen.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Universität Trier, Theologischen Fakultät Trier oder der Hochschule Trier immatrikuliert und entrichtest Sozialbeiträge an das Studierendenwerk.
- Familie: Du hast mindestens ein Kind unter 10 Jahren.
- Bedürftigkeit: Du kannst eine unverschuldete finanzielle Notlage nachweisen.
Die Bewerbung
Du sendest Deinen schriftlichen Antrag an das Studierendenwerk Trier.
Deadline
15.07.Geldförderung
300 €Das Landesstipendium Rheinland-Pfalz an der HS Trier
Die HS Trier vergibt in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz Stipendien in Höhe von maximal 3.600 € pro Jahr.
Die Auswahlkriterien
- Universität: Du studierst an der HS Trier.
- Geplanter Abschluss: Du strebst einen Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss an.
- Leistung: Du erbringst besonders gute Leistungen auf Deinem Gebiet.
- Erfahrungen: Idealerweise konntest Du bereits Erfahrung in der Forschung, in akademischen oder künstlerischen Bereichen, in Form von Praktika oder im Ausland sammeln oder hast akademische oder künstlerische Auszeichnungen erhalten.
- Engagement: Du engagierst Dich sozial oder gesellschaftlich, beispielsweise arbeitest Du in einer studentischen Vereinigung mit, pflegst einen Angehörigen, engagierst Dich bei einer Hilfsorganisation oder politisch.
Die Bewerbung
Der Bewerbungsantrag kann online heruntergeladen werden. Versende ihn gemeinsam mit sämtlichen Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einem PDF Dokument an landesstipendium@hochschule-trier.de.
Deadline
31.08.Geldförderung
300 €Das Deutschlandstipendium der Hochschule Trier
Die Hochschule Trier fördert Dich als Student mit dem Deutschlandstipendium. Du kannst 1 Jahr lang mit 300 € monatlich unterstützt werden. Die Dauer der Förderung kann auf Antrag bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Du profitierst nicht nur finanziell von diesem Stipendium. Der Kontakt und Austausch mit den Förderern eröffnen Dir möglicherweise berufliche Perspektiven. Gute Leistungen, außerschulisches und -fachliches Engagement oder besondere persönliche und familiäre Herausforderungen sind Faktoren, die ebenfalls bei der Vergabe beachtet werden.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an der Hochschule Trier immatrikuliert oder wirst dort studieren.
- Leistung: Du kannst sehr gute Noten vorweisen.
- Engagement: Auch außerhalb des Studiums engagierst Du Dich, beispielsweise sozial, gesellschaftlich oder politisch.
- Persönliche Umstände: Besondere persönliche oder familiäre Aspekte, wie die Betreuung Deiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger, sind ebenfalls ein entscheidender Faktor. Auch ein möglicher Migrationshintergrund zählt hierzu.
Die Bewerbung
Deine vollständige Bewerbung reichst Du online über das Online-Portal ein.
Deadline
13.05.Das Stipendium der Nikolaus Koch Stiftung
Die Nikolaus Koch Stiftung kann Dich während des Studiums in der Region Trier durch eine Anschubhilfe unterstützen, übernimmt jedoch keine Vollfinanzierung Deiner Ausbildung. Die Höhe der Förderungssumme richtet sich nach Deiner finanziellen Lage.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du musst an einer der Trierer Hochschulen immatrikuliert sein.
- Noten: Du hast gute Leistungen erbracht.
- Bedürftigkeit: Du musst bedürftig sein und dies nachweisen können.
Die Bewerbung
Anträge für Stipendien werden ausschließlich über das Forschungsreferat eingereicht.