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Renovierungskredit: Angebote & Konditionen

Wenn Du ein Haus oder eine Wohnung besitzt, dann stellst Du irgendwann fest, dass selbst bei größter Sorgfalt eine Renovierung fällig sein wird. Egal ob Aus- oder Umbau, Grundsanierung oder der Umbau aus Altersgründen - Du wirst einen Kredit brauchen. Wo Du die günstigsten Renovierungskredite findest, was Du mit ihnen alles machen darfst und was nicht, verraten wir Dir in unserem Guide.

Wo finde ich einen günstigen Renovierungskredit?

Renovierungskredite bekommst Du im Grunde bei jeder Bank. Allerdings kann es unglaublich mühsam sein einen besonders günstigen Sanierungskredit mit den besten Konditionen zu finden. Um Dir das Leben einfacher zu machen und Dir Zeit zu sparen, haben wir Dir deshalb ein-Online-Vergleichstool zusammengestellt. Hier kannst Du ganz einfach den gewünschten Kreditbetrag und die Laufzeit eingeben und beim Verwendungszweck Renovierung angeben. Danach bekommst Du sofort eine Auflistung von Kreditinstitutionen und deren Konditionen zum Vergleich angezeigt.

Was ist ein Renovierungskredit?

Wie der Name schon sagt ist ein Renovierungskredit ein Kredit, der für Renovierungen von Häusern oder Wohnungen benutzt wird und deshalb besondere Konditionen aufweist. Von einem normalen Ratenkredit unterscheidet sich der Sanierungskredit allerdings in einigen relevanten Punkten. Diese sind:

Zweckbindung

Ein Renovierungskredit ist zweckgebunden und darf ausschließlich zum tatsächlichen Renovieren und den dabei anfallenden Kosten benutzt werden. Der Kredit für Deine Renovierung dient dabei dem Zweck der Werterhaltung einer Immobilie und ist damit eine Art Immobilienkredit.

Verwendungsnachweise

Da dieser Kredit zweckgebunden ist, musst Du Verwendungsnachweise im Voraus erbringen und im Falle einer Prüfung auch vorweisen können, dass das Geld tatsächlich in nichts anderes als die Renovierung Deiner Immobilie geflossen ist. In der Regel verlangen Banken solche Nachweise, zum Beispiel Handwerkerrechnungen, bevor sie die Auszahlung der Kreditmittel bereitstellen.

mit und ohne Grundschuld

Es gibt zwei Varianten bei einem Renovierungsdarlehen - eine mit und eine ohne Grundschuld. Ist der Kredit für Deine Renovierung mit Grundschuld, bedeutet das, dass bei der Aufnahme eines Renovierungsdarlehens der Kredit in das Grundbuch Deiner Immobilie eingetragen wird. Dein Grundstück wird also belastet und dient als Absicherung Deiner Schulden.

Ein Renovierungskredit ohne Grundschuld ist je nach Kreditinstitut bis zu einer bestimmten Summe meist kein Problem. In der Regel wird ein Eintrag ins Grundbuch erst verlangt, wenn die Kreditsumme 30.000 Euro überschreitet.

steuerlich absetzbar

Kosten eines Renovierungskredits sind steuerlich absetzbar. Allerdings muss hier zwischen fremd- und eigengenutzten Immobilien unterschieden werden:

fremdgenutzte Immobilien

Generell kannst Du als Haus- oder Wohnungsbesitzer die Zinsen Deines Renovierungskredites bei der Steuer absetzen, wenn Du die Immobilie vermietest oder eigenbetrieblich, zum Beispiel als Selbstständiger nutzt. In diesem Fall erhöhen die Zinsen Deinen Werbungskosten oder die Betriebsausgaben. Dazu trägst Du die Zinsen in der Einkommensposition „Vermietung und Verpachtung“ ein.

Die Renovierungskosten selbst können in der Steuererklärung  als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Als Erhaltungsaufwand gelten alle "Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen". Renovierungsbeträge, die 410 Euro nicht übersteigen, sind als Einmalbetrag vollständig absetzbar. Für Ausgaben mit einem Nettowert über 410 Euro ist eine mehrjährige Abschreibung vorgesehen.

Erfolgen allerdings innerhalb von drei Jahren nach einem Immobilienkauf Renovierungen von mindestens 15 Prozent des Kaufpreises, dann gelten diese Aufwendungen steuerlich nicht als Erhaltungsaufwendungen (Renovierungskosten), sondern als Herstellungsaufwand.

eigengenutzte Immobilien

Etwas komplexer wird es, wenn Du selbst in der Immobilie wohnst oder sie nur teilweise vermietest. Dann kannst Du die Zinsen Deines Renovierungskredits nur anteilig bei der Steuer berücksichtigen. Das bedeutet: Die Kreditkosten müssen entsprechend der Nutzung der Wohnung in Quadratmeter aufgeteilt werden. Hat die Wohnung beispielsweise insgesamt 100 Quadratmeter und das in der Wohnung befindliche Arbeitszimmer 20 Quadratmeter, dann können die Kreditkosten zu 20 Prozent geltend gemacht werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, „Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ abzusetzen. Von der Steuerschuld dürfen 20 Prozent der Arbeitskosten (ohne Materialkosten), maximal 1.200 Euro abgezogen werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn öffentliche Fördermittel (zinsverbilligte Kredite oder Zuschüsse) für die Renovierung bzw. Modernisierung in Anspruch genommen werden.

Wofür darf ich einen Renovierungskredit verwenden - und wofür nicht?

Die Zweckbindung eines Renovierungskredits bedeutet, dass Du nur bestimmte Maßnahmen mit ihm finanzieren darfst. Deshalb solltest Du Dich mit Deiner Bank genau über Deine geplanten Maßnahmen unterhalten, bevor Du einen Kredit aufnimmst. Da der Zweck des Kredites der Werterhalt ist, muss genau unterschieden werden, wofür er letztendlich verwendet werden darf und wofür nicht. Hier ist eine grundsätzliche Anleitung, was mit einem Renovierungskredit geht und was nicht:

verwenden für

Einen Renovierungskredit kannst Du verwenden für alle Maßnahmen des Werterhaltes. Darunter fallen typischerweise:

  • Schönheitsreparaturen wie das Tapezieren oder Streichen von Wänden
  • Die Verlegung neuer Böden und der Austausch von Zimmertüren
  • Der Austausch von Sanitäreinrichtungen und die Erneuerung der Fliesen im Bad

nicht verwenden für

Deinen Renovierungskredit kannst Du allerdings nicht verwenden für Maßnahmen wie:

  • Austausch der Kücheneinrichtung
  • Austausch oder Neukauf von Möbeln
  • Austausch von Fenstern oder Außentüren

Der Austausch von Fenstern oder Außentüren fällt in den meisten Fällen unter eine Modernisierungsmaßnahme und wird nicht als Renovierung gezählt, da es sich hier um eine größere bauliche Maßnahme handelt, die meist mit einer energetischen Sanierung einhergeht. Allerdings kann es hier auch zu Ausnahmen kommen. Einrichtungsgegenstände, auch Küchenzeilen etc. die eingebaut sind, gelten nicht als Renovierung, da sie potentiell aus der Wohnung oder dem Haus entfernt werden können und somit der Immobilie selbst nicht zugeordnet werden.

Aus diesen Regeln lässt sich also grundsätzlich schließen, dass alle Maßnahmen, die den Wert der Immobilie selbst und nicht seiner Einrichtung erhalten und dabei nicht als Modernisierung gelten, von einem Renovierungskredit abgedeckt sein sollten. Als Modernisierung statt Renovierung gelten hierbei auch folgende Maßnahmen, die somit ebenfalls nicht gedeckt sind:

  • Erneuerung des Dachs
  • Streichen der Fassade
  • Wärmedämmung

Wonach sollte ich einen Renovierungskredit auswählen?

Bevor Du einen Renovierungskredit auswählst, solltest Du Deinen Kapitalbedarf ermitteln. Denn die Höhe des zu leihenden Geldes ist relevant für die restlichen Konditionen Deines Kredites. Danach kannst Du mit unserem Online-Vergleichstool (in diesem Text ganz oben) nach günstigen Krediten Ausschau halten. Letztendlich ist aber nicht nur ausschlaggebend, ob der Kredit an sich günstig ist. Er muss auf Deine Bedürfnisse passen. Wenn das alles stimmt, dann achte noch auf folgende andere Kriterien:

Zinsen

Einen günstigen Kredit bekommst Du derzeit bereits ab 2,75 bis 3,00 Prozent, manche Kreditinstitute bieten aber auch Renovierungsdarlehen zu 8,00 bis 10,99 Prozent an. Wie hoch die Zinsen für Deinen Kredit genau ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Deiner Bonität: je besser Deine Bonität, desto niedriger die Zinsen
  • Kreditsumme: die Höhe Deiner Kreditsumme kann unter Umständen auch Auswirkungen auf Deine Zinsen haben
  • Möglichen Sicherheiten: Kannst Du gute Sicherheiten anbieten, sind die Zinsen meist geringer
  • Laufzeit: Je länger die Laufzeit, desto höher die Zinsen

Sonderkündigungsrecht

Relevant für einen guten Renovierungskredit ist auch die Regulierung des Sonderkündigungsrechts. Diese Klausel erlaubt Dir vor Ende der Laufzeit Deinen Kredit zurückzuzahlen und aufzukündigen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein: in neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt, die Trennung vom Partner, Arbeitslosigkeit, ein Todesfall, aber auch der Wunsch nach einer Umschuldung könnten dahinter stecken. Ein Sonderkündigungsrecht ist also eine gute Idee.

Aber aufgepasst: Wenn Du Deinen Kredit vorzeitig – also vor Ablauf der Zinsbindung – ablösen möchtest, musst Du oft eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Damit müssen Sie Ihrer Bank einen Teil der Zinsen, die ihr durch die frühe Kreditablösung entgehen, ersetzen.

Wie kann ich die Kreditkosten senken?

Dein Kapitalbedarf ist ermittelt und Du hast Dir schon ein paar Renovierungskredite mit unserem Online-Tool (ganz oben im Text) herausgesucht? Fantastisch. Aber halt: Bevor Du loslegst, haben wir noch ein paar Tipps, wie Du Deine Kreditkosten insgesamt senken kannst:

Laufzeit

Wie bei vielen anderen Krediten auch, bestimmt die Länge der Laufzeit die insgesamt auftretenden Kosten nach der Regel: je länger die Laufzeit, desto teurer der Kredit. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Zinsen bei einer längeren Laufzeit steigen und Du insgesamt mehr zahlen musst, als wenn Du höhere Monatsraten und eine kürzere Laufzeit vereinbarst.

Es ist also hilfreich zu kalkulieren, ob Du Dir eine etwas kürzere Laufzeit leisten kannst, wenn der Gewinn, denn Du aus der Verkürzung ziehen kannst in einem guten Verhältnis steht. Sparst Du nur wenig und hast dafür ein großes Risiko Deine monatlichen Raten nicht immer leisten zu können, solltest Du es allerdings lieber lassen.

Eigenanteil

Je höher der für die Renovierung bzw. Modernisierung erforderliche Finanzbedarf ist, desto stärker solltest Du auf einen Einsatz von Eigenmitteln achten, um das mit einer Kreditaufnahme verbundene Risiko überschaubar zu halten. Bei hohen Kreditsummen, in der Regel ab 20.000 Euro, wird regelmäßig ein Eigenkapitalanteil von mindestens zwanzig Prozent empfohlen. Ohne Einsatz von Eigenkapital steigen die Kreditkosten und verlängert sich die Kreditlaufzeit.

Bonität

Deine Bonität hat ebenfalls eine große Auswirkung auf die Höhe Deiner Kreditkosten. Nur wenn Du eine einwandfreie Bonität nachweisen kannst, bekommst Du auch die von der Bank beworbenen Zinsen angeboten. Bei schlechter Bonität erhöhen sich die Zinsen manchmal drastisch.

Sondertilgungsrecht

Du solltest mit Deinem Kreditgeber unbedingt ein Sondertilgungsrecht vereinbaren. Damit steht Dir die Möglichkeit offen, den Kredit bei zwischenzeitlich verfügbarer Liquidität kostenfrei zurückzuzahlen oder das Darlehen bei einem anderweitigen, zinsgünstigen Kreditangebot umzuschulden.

Du kannst zum Beispiel die folgenden Varianten und je nach Anbieter ohne Extrakosten oder gegen einen Zinsaufschlag vereinbaren:

  • 5-10 Prozent der Nettodarlehenssumme pro Jahr (oft sind bis zu 5 Prozent pro Jahr kostenlos, eingeschränkt auch 10 Prozent pro Jahr)
  • Einen Gesamtbetrag, z. B. bis zu 25 Prozent der Nettodarlehenssumme innerhalb der Sollzinsbindung
  • Einen festen jährlichen Betrag, z. B. 2.500 oder 5.000 Euro pro Jahr

Welche Alternativen zum Renovierungskredit gibt es?

Bevor Du Dir einen Renovierungskredit zulegst, lohnt es sich noch einen letzten Blick auf Alternativen zu werfen. Denn, je nachdem, wie Deine Situation sich gestaltet, ist ein Renovierungskredit vielleicht nicht die beste Wahl.

freier Ratenkredit

So günstig die Konditionen eines Renovierungskredits manchmal doch sind, so eingeschränkt ist dieser Kredit auch in seiner Zweckgebundenheit. Wenn Du bei Deiner Renovierung auch Möbel, wie zum Beispiel die Kücheneinrichtung mit erneuern willst, so kommst Du schnell in einen problematischen Bereich, denn Kücheneinrichtungen kannst Du Nicht mit einem Renovierungskredit finanzieren. Hier lohnt sich dann doch der Blick auf einen freien Ratenkredit. Diese haben zwar zumeist etwas schlechtere Konditionen aber eben den unschlagbaren Vorteil völlig frei in ihrer Nutzung zu sein.

Modernisierungskredit

Ein Modernisierungskredit ist einem Renovierungskredit ganz ähnlich. Die Konditionen sind besser als die eines normalen Kredites. Dafür ist der Kredit zweckgebunden und eingeschränkt. Wenn Du renovieren möchtest, aber vor allem Deine Fassade streichen, Dein Dach erneuern und somit die Substanz der Immobilie modernisieren möchtest, besonders, wenn es hier um eine Verbesserung der Energieeffizienz geht, dann ist ein Modernisierungskredit die bessere Wahl.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Wünsche als Renovierung oder Modernisierung gelten, dann sprich am besten direkt mit der Bank.

KfW-Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert keine klassischen Renovierungen, jedoch bestimmte Modernisierungen selbstgenutzter oder vermieteter Immobilien. Neben zinsgünstigen Krediten gewährt die KfW auch verschiedene Zuschüsse. Unter bestimmten Umständen könnten die Kreditprogramme der KfW also doch eine sehr gute Alternative für Dich sein und die bessere - und kostengünstigere - Wahl zu einem Renovierungskredit sein.

Kreditprogramm 151 Energieeffizient Sanieren

Das Kreditprogramm 151 Energieeffizient Sanieren ist ein Kreditprogramm der KfW, welches die energetische Sanierung von Wohnraum mit zinsvergünstigten Krediten bis zu 100.000 Euro fördert. Bei so genannten KfW-Effizienzhäusern ist eine Förderung bis zu 50.000 Euro möglich.

KfW-Effizenzhäuser sind Immobilien, die sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Jahresprimärenergiebedarf und zum Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes in vollem Umfang halten oder sogar über die EnEV-Anforderungen hinaus gehen.

Der Effektivzins des Kreditprogramm 151 Energieeffizient Sanieren beträgt für alle Immobilienarten 0,75 % p. a.

Zuschussprogramm 430 Energieeffizient Sanieren

Alternativ zum Kreditprogramm 151 steht das Zuschussprogramm 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss zur Verfügung. Jede Wohneinheit wird mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst. Auch hier ist das Ziel der Sanierung eine verbessere Energieeffizienz zu erreichen.

Kreditprogramm 167 Energieeffizient Sanieren

Das Kreditprogramm 167 Energieeffizient Sanieren ist ein Ergänzungskredit und fördert die Umstellung von Wohngebäude-Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien mit einem Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit bei einem Effektivzins: 1,11 % p. a.

Kreditprogramm 159 Altersgerecht Umbauen

Das Kreditprogramm 159 Altersgerecht Umbauen ist ein Kredit, mit dem die KfW Einbruchschutz, Wohnkomfort und Barrierefreiheit unabhängig vom Alter des Kreditnehmers mit einem Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit fördert. Hier geht es also vor allem um das Sanieren einer Immobilie im Sinne der Altersnutzung. Der Effektivzins beträgt beim Kreditprogramm 159 Altersgerecht Umbauen 0,75 % p. a.

Zuschussprogramm 455 Altersgerecht Bauen

Seit 2017 steht das Zuschussprogramm 455 Altersgerecht Bauen – Investitionszuschuss für Dich als Alternative bereit. Hier geht es wie beim Kreditprogramm 159 darum, Zuschüsse zum altersgerechten Umbau zu geben. Folgende Zuschüsse werden je Wohneinheit maximal gewährt:

  • Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung: 6.250 Euro
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz: 1.250 Euro

Kreditprogramm 270 Erneuerbare Energien

Das Kreditprogramm 270 Erneuerbare Energien ist ein Kredit für die ganz großen Umbauten, die eine nachhaltige Nutzung Erneuerbarer Energien unterstützen. Neben industriellen Großanlagen (Kreditsummen bis 50 Mio. Euro) werden unter anderem die Errichtung oder Erweiterung von

  • Photovoltaik-Anlagen
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Erdwärme, Biogas oder fester Biomasse

mit einem Effektivzins von 1,00 % p. a. gefördert.

Kreditprogramm 275 Erneuerbare Energien

Ähnlich dem Das Kreditprogramm 270 ist das Kreditprogramm 275 für erneuerbare Energien. Hier fördert die KfW die Erzeugung und Speicherung von Sonnenenergie in stationären Batterie-Speichersystemen, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stehen. Das zweiteilige Förderprogramm besteht aus einem zinsgünstigen Kredit mit einem Effektivzins von 1,00 % p.a. und einem Tilgungszuschuss.

Zuschussprogramm 431 Energieeffizient Bauen und Sanieren

Ergänzend zu allen genannten Programmen erhalten Wohnimmobilien-Modernisierer bei Planung und Bau-Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten mit dem Zuschussprogramm 431 Energieeffizient Bauen und Sanieren einen Zuschuss in Höhe von 50 % und maximal 2.000 Euro für die Kosten aller einzelnen Vorhaben.