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Urlaubsanspruch als Werkstudent: So viel steht Dir zu!

Auch als Werkstudent hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Worauf Du beim Vertragsabschluss achten musst und wie Du die Anzahl Deiner Urlaubstage berechnest, sagen wir Dir hier!
Sechs junge Menschen springen am Strand ausgelassen in die Luft.
  • Bezahlter Urlaub als Werkstudent? Darauf hast Du einen gesetzlichen Anspruch.
  • Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich anteilig nach Deiner Arbeitszeit.
  • Besondere Regelungen zum Urlaubsanspruch für Werkstudenten sind im Arbeitsvertrag festgelegt.
  • Du kannst Dir Deinen Urlaub nicht auszahlen lassen.

Werkstudenten: Urlaub gehört dazu

Die Semesterferien stehen vor der Tür und nach einer harten Prüfungsphase hättest Du Entspannung unter Palmen bitter nötig. Du haderst aber noch bei der Planung, weil Du Dir einen Ausfall auf der Arbeit eigentlich nicht erlauben kannst... Moment: Schon mal an Deinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub gedacht? Viele Werkstudenten wissen vielleicht gar nicht, dass sie Urlaubsanträge beim Arbeitgeber einreichen können, weil ihnen bezahlter Urlaub zusteht. Damit entgeht ihnen was: Sie gelten nämlich ganz normal als Teilzeit-Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Du hast deshalb auch als Werkstudent einen gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Der gesetzliche Mindesturlaub

Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach Deinen Arbeitstagen: Das BUrlG sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche einen Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage hat – bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Je nach individuellem Arbeits- oder Tarifvertrag können die Urlaubstage aber auch höher ausfallen. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst, wenn Du seit mindestens einem halben Jahr bei dem Unternehmen arbeitest – vorher wird er anteilig berechnet.

Achtung: Selbst wenn das Thema Urlaub in Deinem Arbeitsvertrag mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt wird – Du musst welchen bekommen! Der gesetzliche Mindesturlaub steht Dir auch ohne individuelle Regelung auf jeden Fall zu.

Der Urlaubsanspruch in Teilzeit

Für Werkstudenten ist besonders die Teilzeitregelung interessant. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub pro Jahr nehmen kann. Der gesetzliche Mindesturlaub bei Teilzeitbeschäftigung sieht so aus:

  • 5 Tage-Woche: 20 Tage Urlaub/Jahr
  • 4 Tage-Woche: 16 Tage Urlaub/Jahr
  • 3 Tage-Woche: 12 Tage Urlaub/Jahr
  • 2 Tage-Woche: 8 Tage Urlaub/Jahr
  • 1 Tag die Woche: 4 Tage Urlaub/Jahr

Dem Gesetz sind die Arbeitsstunden Stunden ganz egal – es kennt nur Tage. Die Regelung gilt auch dann, wenn Du als Werkstudent in Teilzeit arbeitest und an festen Tagen jeweils nur wenige Stunden ableistest.

Unregelmäßige Zeiten als Werkstudent? Urlaubsanspruch berechnen!

Wenn Du eine Werkstudentenstelle hast, bei der Du wirklich unregelmäßig arbeitest und dadurch unterm Strich auf völlig unterschiedliche Wochenstundenzahlen kommst, müssen auch Deine bezahlten Urlaubstage berechnet werden. Dazu errechnest Du zunächst Deine durchschnittliche Wochenstundenzahl. Anschließend nimmst Du den betrieblich vereinbarten Urlaubsanspruch zur Berechnung heran.

Beispiel: Deine durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche beträgt 17 Stunden. Der jährliche Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage beziehungsweise 240 Stunden. Um Deinen tatsächlichen Anspruch zu berechnen, kommt folgende Formel zum Einsatz:
240 x 17 : 40 = 102 Urlaubsstunden – Der volle Urlaubsanspruch wird mit der geleistete Wochenstundenzahl multipliziert und anschließend durch 40 Stunden (Vollzeit) geteilt.

Beispielrechnung zu Urlaubstagen bei 20 Arbeitsstunden/Woche

Semesterferien im Anmarsch: Svenja und ihr Freund Max wollen gemeinsam 4 Wochen nach Australien fliegen und im Urlaub nicht auf ihr Werkstudenten-Gehalt verzichten. Svenja arbeitet als Werkstudentin in einem Architekturbüro 20 Stunden pro Woche, die sie an 3 Tagen ableistet. Max arbeitet als Werkstudent in einer Werbeagentur. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt ebenfalls 20 Stunden, die er aber an 5 Tagen à 4 Stunden ableistet. Svenja hat demnach Anspruch auf 12 Tage Urlaub pro Jahr, Max auf 20 Tage. Hat Max also mehr Urlaub als seine Freundin? Nein: Beiden ist es durch die Regelung möglich, 4 Wochen Urlaub zu nehmen, da Svenja ja regulär nur 3 Tage die Woche arbeitet und die restliche Zeit sowieso frei hat. Die 12 Urlaubstage decken also auch bei ihr den Wunschzeitraum ab.

Urlaub als Werkstudent: Arbeits- oder Tarifvertrag checken

Nähere Regelungen zu Urlaubsanspruch von Werkstudenten finden sich häufig in den jeweiligen Arbeitsverträgen. Der Urlaub wird immer anteilmäßig berechnet, auch wenn Deine Stundenzahlen variieren und Du mal mehr oder mal weniger als 20 Stunden die Woche arbeitest. In dem Fall wird Deine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit ermittelt. Dazu wird die gesetzliche/tarifliche Urlaubsdauer durch die Jahreswerktage geteilt und mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage multipliziert.

Vertragliche Begrenzungen für Urlaub als Werkstudent

Oft verhängen Arbeitgeber im Vertrag eine temporäre Urlaubssperre, die ebenfalls für Dich als Werkstudent gilt. Diese ist aber nur bis zur Höhe des Mindesturlaubs nach BUrlG möglich. Der gesetzliche Anspruch darf vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden. Besonders, wenn im Arbeitsvertrag keine konkrete Urlaubsregelung aufgeführt sein sollte.

Bezahlter Urlaub als Werkstudent: Wie hoch ist die Summe?

Wie hoch der ausgezahlte Betrag auf Deinem Konto sein wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Nicht alle Werkstudenten arbeiten das ganze Jahr über konstant 20 Stunden die Woche. Meistens wird den Studis ein fester Stundenlohn gezahlt, die Arbeitszeit fällt jeden Monat ganz unterschiedlich aus. In dem Fall hast Du einen Anspruch auf Zahlung des Durchschnittsgehalts der letzten 13 Wochen.

Beispielrechnung bei unregelmäßiger Stundenzahl und frischem Beschäftigungsverhältnis

Fritz hat von der Australienreise seiner Freunde erfahren und spontan entschieden, sich anzuschließen. Auch er arbeitet fleißig: Seit April schuftet er in einer Softwarefirma als Werkstudent, im August soll es in den Urlaub gehen. Pro Stunde verdient er 13 Euro. Er arbeitet durchschnittlich 18 Stunden in der Woche, die er an 3 Tagen ableistet. Also hätte er eigentlich Anspruch auf 12 Urlaubstage pro Jahr – weil er aber noch kein halbes Jahr bei der Firma angestellt ist, wird sein Urlaub anteilig berechnet. Und zwar ganz einfach mit Dreisatz: Die 12 Urlaubstage werden durch 12 Monate geteilt und mal 4 Monate genommen. Das ergibt 4 Urlaubstage für Fritz nach 4 Monaten in der Firma. Aber wie sieht es mit dem Gehalt während des Urlaubs aus? Hier bekommt er den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen gezahlt. Da er im Schnitt dreimal die Woche 6 Stunden pro Tag gearbeitet hat, macht das bei 4 Urlaubstagen 24 Arbeitsstunden à 13 Euro – also in seinem Fall insgesamt 312 Euro. 4 Urlaubstage reichen für 4 Wochen in Australien kaum aus: Für die restliche Zeit kann sich Fritz zwar mehr Urlaub nehmen, bekommt diesen dann aber nicht bezahlt.

TIPP

Sei clever – stelle Deinen Urlaubsantrag im richtigen Moment

Die Regelung mit dem Durchschnittsgehalt der vergangenen 13 Wochen gibt Dir die Möglichkeit, das maximale Urlaubsgeld rauszuholen. Spare Dir den Urlaub für die Zeit auf, in der Du einen möglichst hohen Durchschnittslohn erreicht hast.

Beispiel: Werkstudentin Lisa nimmt sich ihren Urlaub im Oktober. In den Monaten zuvor gibt sie während der Semesterferien richtig Gas und arbeitet viel. Entsprechend höher fällt ihr durchschnittliches Gehalt aus. Sie arbeitet – wie Fritz – als Werkstudentin in der Softwarefirma und kriegt 10 Euro die Stunde. Zu Beginn der Semesterferien stockt sie ihre Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden auf. Im Oktober profitiert sie dann während ihres Urlaubs von höherem Durchschnittsgehalt, weil sich das direkt auf ihre 4 Urlaubstage und die Gehaltsabrechnung auswirkt.

Auch der Werkstudent muss Urlaub beantragen

Du hast gar nicht die Zeit, in den Urlaub zu fahren, weil Dich diverse Hausarbeiten in den Semesterferien in der Bibliothek festhalten? Leider kannst Du Dir kein Urlaubsgeld auszahlen lassen. Du musst als Werkstudent Urlaub nehmen wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Trage Dir also einfach Deinen Urlaub ein, wenn Du ihn gerade irgendwie gebrauchen kannst und lass Dich im besten Fall einfach fürs Lernen bezahlen – Win-Win!

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