Sonstige Förderung

Gemeinde Röttenbach – Bezuschussung von Musikschulgebühren

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
484 €
einmalig
Bezuschussung von Musikschulgebühren
Susanne Müller | Martin Zidlicky
gemeinde@roettenbach-erh.de
09195 949 020 | 09195 949 030

Die Bezuschussung von Musikschulgebühren in der Gemeinde Röttenbach

Musikschüler in der Gemeinde Röttenbach können Zuschüsse zu den Gebühren für den Musikunterricht oder Verein erhalten, wenn ihre Familie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Höhe des Zuschusses ist einkommensabhängig. Auch die Teilnahme an der musikalischen Früherziehung kann bis zu 484 € im Jahr gefördert werden.

Die Auswahlkriterien

  1. Musikunterricht: Du besuchst eine Musikschule in der Gemeinde Röttenbach, die Musikschule Hemhofen oder wirst von Musikvereinen oder privaten Musiklehrern unterrichtet.
  2. Finanzielle Lage: Das Einkommen Deiner Familie überschreitet bestimmte Grenzen nicht.
  3. Wohnort: Deine Familie hat ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Röttenbach.

Die Bewerbung

Reiche das ausgefüllte Formular für die Musikschule Hemhofen oder das Formular für Musikunterricht an anderen Schulen oder Privatlehrern bei der Gemeinde Röttenbach ein.

40.000 €
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Bewerbungsunterlagen

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Steuerbescheid oder sonstige Einkommensnachweise

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